Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

Bild:
<< vorherige Seite

Vorstellung der Majestät Gottes fähig sind, ebensowenig haben wir einen vollkommenen Begriff von der Beleidigung, welche Gott durch die S. zugefügt wird. Man unterscheidet Tod-S., die freiwilligen Uebertretungen eines solchen Gebotes, das wir bei Strafe der ewigen Verdammniß halten müssen, von der läßlichen S. d. h. von einer solchen S., deren Nachlassung auch ohne Beicht erlangt wird, sei es weil das übertretene Gebot nicht zu den wichtigen gehörte oder weil beim Sünder die klare Erkenntniß des Bösen oder die volle Zustimmung seines Willens fehlte. Gewöhnlich theilt man die S. ab in die 7 Haupts. n, welche gleichsam die Wiege aller andern sind (Hoffart, Geiz, Unkeuschheit, Neid, Fraß und Völlerei, Zorn und Trägheit) und 6 S.n wider den hl. Geist, welche unser Herz der göttlichen Gnade verschließen, damit unsere Bekehrung verhindern oder doch außerordentlich erschweren und deßhalb auch selten Vergebung finden (Matth. XII, 32); letztere heißen: vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit sündigen, an Gottes Gnade verzweifeln, der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben, seinen Nächsten um der göttlichen Gnade Willen beneiden, gegen heilsame Ermahnungen verstockt bleiben, in der Unbußfertigkeit vorsätzlich beharren. Ferner die 4 himmelschreienden S.n, die gleichsam um Rache zum Himmel schreien: vorsätzlicher Todtschlag, Sodomiterei, Unterdrückung der Armen, Wittwen und Waisen, Vorenthaltung oder Entziehung des Tag- od. Arbeitlohnes. Endlich die 9 fremden S., die zwar nicht unmittelbar von uns begangen werden, an denen wir uns aber mitschuldig machen, durch Rath, Geheiß, Einwilligung, Reizung, ferner indem wir die S. loben, dazu stillschweigen, sie straflos lassen, fremden Gutes uns theilhaftig machen oder fremde S.n in Schutz nehmen. - S. des Menschengeschlechts, s. Erbs.; S. nvergebung, s. Absolution, Beicht, vgl. Ablaß, Buße, Kirchenbuße; Sündfluth, s. Noah; Sündhaftigkeit, das Behaftetsein mit der S., welches zuständlich werden und bis zu jener Verteuflung des Gemüthes fortschreiten kann, durch welche die Ewigkeit der Höllenstrafe als ein nothwendiger Act der ewigen Gerechtigkeit begreiflich wird.


Süßholz, s. Glycyrrhizin.


Süßmeyer, Franz Xaver, Componist, geb. 1766, Schüler Salieri's, starb als Kapellmeister des Hoftheaters zu Wien. Besonders berühmt durch die Ausführung der von Mozart unvollendet gelassenen Theile seines Requiems.


Süß- Oppenheimer, jüdischer Bankier, 1733 Finanzminister des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wirthschaftete unbekümmert um Sitte und Landesgesetz, wollte gegen den Widerstand der Stände Gewalt brauchen, wurde aber 1737 nach dem plötzlichen Tode des Herzogs verhaftet, processirt u. gehenkt.


Suetonius, Cajus S. Tranquillus, römischer Geschichtschreiber, geb. 70 nach Chr., Geheimschreiber (magister epistolarum) des Trajan und Günstling des jüngeren Plinius, gest. 121 n. Chr.; unter seinen Werken (de illustribus grammaticis, de claris oratoribus, Lebensbeschreibungen des Terenz, Horaz, Persius, Juvenal u. a.) sind die Lebensbeschreibungen der Kaiser (vitae XII imperatorum) das bedeutendste. Seine Sprache ist ziemlich rein und frei von dem gezierten Schwulst der Rhetorik seiner Zeit, aber ein Bild der geistigen Persönlichkeit sucht man umsonst in irgend einer seiner Biographien. Namentlich erscheinen seine Kaiser gleichsam als ihrer Würde entsetzt, ihre Lebensbeschreibungen gewähren kein Characterbild, sondern befassen sich mit der Abstammung, dem Privat- und Familienleben, mit ihrer Gesichtsbildung und Gestalt, Sitten, Gewohnheiten, Kleidung, mit ihren Aussprüchen, Witzen und Hofgeschichtchen. Allein gerade dadurch sind S. Biographien der treueste Spiegel jener Zeit, in welcher der Staat im Sultanismus der Cäsaren verschwand u. wie sehr S. dem Geschmacke seiner Zeit zusagte, beweisen mittelbar seine Nachäffer, voran die scriptores historiae Augustae. Erste Gesammtausgabe Rom 1470, Ausgaben der vitae imperatorum sehr zahlreich, in unserer Zeit von F. A. Wolf, Baumgarten-Crusius u. a., Uebersetzungen

Vorstellung der Majestät Gottes fähig sind, ebensowenig haben wir einen vollkommenen Begriff von der Beleidigung, welche Gott durch die S. zugefügt wird. Man unterscheidet Tod-S., die freiwilligen Uebertretungen eines solchen Gebotes, das wir bei Strafe der ewigen Verdammniß halten müssen, von der läßlichen S. d. h. von einer solchen S., deren Nachlassung auch ohne Beicht erlangt wird, sei es weil das übertretene Gebot nicht zu den wichtigen gehörte oder weil beim Sünder die klare Erkenntniß des Bösen oder die volle Zustimmung seines Willens fehlte. Gewöhnlich theilt man die S. ab in die 7 Haupts. n, welche gleichsam die Wiege aller andern sind (Hoffart, Geiz, Unkeuschheit, Neid, Fraß und Völlerei, Zorn und Trägheit) und 6 S.n wider den hl. Geist, welche unser Herz der göttlichen Gnade verschließen, damit unsere Bekehrung verhindern oder doch außerordentlich erschweren und deßhalb auch selten Vergebung finden (Matth. XII, 32); letztere heißen: vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit sündigen, an Gottes Gnade verzweifeln, der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben, seinen Nächsten um der göttlichen Gnade Willen beneiden, gegen heilsame Ermahnungen verstockt bleiben, in der Unbußfertigkeit vorsätzlich beharren. Ferner die 4 himmelschreienden S.n, die gleichsam um Rache zum Himmel schreien: vorsätzlicher Todtschlag, Sodomiterei, Unterdrückung der Armen, Wittwen und Waisen, Vorenthaltung oder Entziehung des Tag- od. Arbeitlohnes. Endlich die 9 fremden S., die zwar nicht unmittelbar von uns begangen werden, an denen wir uns aber mitschuldig machen, durch Rath, Geheiß, Einwilligung, Reizung, ferner indem wir die S. loben, dazu stillschweigen, sie straflos lassen, fremden Gutes uns theilhaftig machen oder fremde S.n in Schutz nehmen. – S. des Menschengeschlechts, s. Erbs.; S. nvergebung, s. Absolution, Beicht, vgl. Ablaß, Buße, Kirchenbuße; Sündfluth, s. Noah; Sündhaftigkeit, das Behaftetsein mit der S., welches zuständlich werden und bis zu jener Verteuflung des Gemüthes fortschreiten kann, durch welche die Ewigkeit der Höllenstrafe als ein nothwendiger Act der ewigen Gerechtigkeit begreiflich wird.


Süßholz, s. Glycyrrhizin.


Süßmeyer, Franz Xaver, Componist, geb. 1766, Schüler Salieri's, starb als Kapellmeister des Hoftheaters zu Wien. Besonders berühmt durch die Ausführung der von Mozart unvollendet gelassenen Theile seines Requiems.


Süß- Oppenheimer, jüdischer Bankier, 1733 Finanzminister des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wirthschaftete unbekümmert um Sitte und Landesgesetz, wollte gegen den Widerstand der Stände Gewalt brauchen, wurde aber 1737 nach dem plötzlichen Tode des Herzogs verhaftet, processirt u. gehenkt.


Suetonius, Cajus S. Tranquillus, römischer Geschichtschreiber, geb. 70 nach Chr., Geheimschreiber (magister epistolarum) des Trajan und Günstling des jüngeren Plinius, gest. 121 n. Chr.; unter seinen Werken (de illustribus grammaticis, de claris oratoribus, Lebensbeschreibungen des Terenz, Horaz, Persius, Juvenal u. a.) sind die Lebensbeschreibungen der Kaiser (vitae XII imperatorum) das bedeutendste. Seine Sprache ist ziemlich rein und frei von dem gezierten Schwulst der Rhetorik seiner Zeit, aber ein Bild der geistigen Persönlichkeit sucht man umsonst in irgend einer seiner Biographien. Namentlich erscheinen seine Kaiser gleichsam als ihrer Würde entsetzt, ihre Lebensbeschreibungen gewähren kein Characterbild, sondern befassen sich mit der Abstammung, dem Privat- und Familienleben, mit ihrer Gesichtsbildung und Gestalt, Sitten, Gewohnheiten, Kleidung, mit ihren Aussprüchen, Witzen und Hofgeschichtchen. Allein gerade dadurch sind S. Biographien der treueste Spiegel jener Zeit, in welcher der Staat im Sultanismus der Cäsaren verschwand u. wie sehr S. dem Geschmacke seiner Zeit zusagte, beweisen mittelbar seine Nachäffer, voran die scriptores historiae Augustae. Erste Gesammtausgabe Rom 1470, Ausgaben der vitae imperatorum sehr zahlreich, in unserer Zeit von F. A. Wolf, Baumgarten-Crusius u. a., Uebersetzungen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0374" n="373"/>
Vorstellung der Majestät Gottes fähig sind, ebensowenig haben wir einen vollkommenen Begriff von der Beleidigung, welche Gott durch die S. zugefügt wird. Man unterscheidet <hi rendition="#g">Tod</hi>-S., die freiwilligen Uebertretungen eines solchen Gebotes, das wir bei Strafe der ewigen Verdammniß halten müssen, von der <hi rendition="#g">läßlichen</hi> S. d. h. von einer solchen S., deren Nachlassung auch ohne Beicht erlangt wird, sei es weil das übertretene Gebot nicht zu den wichtigen gehörte oder weil beim Sünder die klare Erkenntniß des Bösen oder die volle Zustimmung seines Willens fehlte. Gewöhnlich theilt man die S. ab in die 7 <hi rendition="#g">Haupts.</hi> n, welche gleichsam die Wiege aller andern sind (Hoffart, Geiz, Unkeuschheit, Neid, Fraß und Völlerei, Zorn und Trägheit) und 6 S.n <hi rendition="#g">wider den hl. Geist</hi>, welche unser Herz der göttlichen Gnade verschließen, damit unsere Bekehrung verhindern oder doch außerordentlich erschweren und deßhalb auch selten Vergebung finden (Matth. XII, 32); letztere heißen: vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit sündigen, an Gottes Gnade verzweifeln, der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben, seinen Nächsten um der göttlichen Gnade Willen beneiden, gegen heilsame Ermahnungen verstockt bleiben, in der Unbußfertigkeit vorsätzlich beharren. Ferner die 4 <hi rendition="#g">himmelschreienden</hi> S.n, die gleichsam um Rache zum Himmel schreien: vorsätzlicher Todtschlag, Sodomiterei, Unterdrückung der Armen, Wittwen und Waisen, Vorenthaltung oder Entziehung des Tag- od. Arbeitlohnes. Endlich die 9 <hi rendition="#g">fremden</hi> S., die zwar nicht unmittelbar von uns begangen werden, an denen wir uns aber mitschuldig machen, durch Rath, Geheiß, Einwilligung, Reizung, ferner indem wir die S. loben, dazu stillschweigen, sie straflos lassen, fremden Gutes uns theilhaftig machen oder fremde S.n in Schutz nehmen. &#x2013; S. des <hi rendition="#g">Menschengeschlechts</hi>, s. Erbs.; S. <hi rendition="#g">nvergebung</hi>, s. Absolution, Beicht, vgl. Ablaß, Buße, Kirchenbuße; <hi rendition="#g">Sündfluth</hi>, s. Noah; <hi rendition="#g">Sündhaftigkeit</hi>, das Behaftetsein mit der S., welches zuständlich werden und bis zu jener Verteuflung des Gemüthes fortschreiten kann, durch welche die Ewigkeit der Höllenstrafe als ein nothwendiger Act der ewigen Gerechtigkeit begreiflich wird.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Süßholz</hi>, s. Glycyrrhizin.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Süßmeyer</hi>, Franz Xaver, Componist, geb. 1766, Schüler Salieri's, starb als Kapellmeister des Hoftheaters zu Wien. Besonders berühmt durch die Ausführung der von Mozart unvollendet gelassenen Theile seines Requiems.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Süß- Oppenheimer</hi>, jüdischer Bankier, 1733 Finanzminister des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wirthschaftete unbekümmert um Sitte und Landesgesetz, wollte gegen den Widerstand der Stände Gewalt brauchen, wurde aber 1737 nach dem plötzlichen Tode des Herzogs verhaftet, processirt u. gehenkt.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Suetonius</hi>, Cajus S. Tranquillus, römischer Geschichtschreiber, geb. 70 nach Chr., Geheimschreiber <hi rendition="#i">(magister epistolarum)</hi> des <hi rendition="#g">Trajan</hi> und Günstling des jüngeren Plinius, gest. 121 n. Chr.; unter seinen Werken <hi rendition="#i">(de illustribus grammaticis, de claris oratoribus</hi>, Lebensbeschreibungen des Terenz, Horaz, Persius, Juvenal u. a.) sind die Lebensbeschreibungen der Kaiser <hi rendition="#i">(vitae XII imperatorum)</hi> das bedeutendste. Seine Sprache ist ziemlich rein und frei von dem gezierten Schwulst der Rhetorik seiner Zeit, aber ein Bild der geistigen Persönlichkeit sucht man umsonst in irgend einer seiner Biographien. Namentlich erscheinen seine Kaiser gleichsam als ihrer Würde entsetzt, ihre Lebensbeschreibungen gewähren kein Characterbild, sondern befassen sich mit der Abstammung, dem Privat- und Familienleben, mit ihrer Gesichtsbildung und Gestalt, Sitten, Gewohnheiten, Kleidung, mit ihren Aussprüchen, Witzen und Hofgeschichtchen. Allein gerade dadurch sind S. Biographien der treueste Spiegel jener Zeit, in welcher der Staat im Sultanismus der Cäsaren verschwand u. wie sehr S. dem Geschmacke seiner Zeit zusagte, beweisen mittelbar seine Nachäffer, voran die <hi rendition="#i">scriptores historiae Augustae.</hi> Erste Gesammtausgabe Rom 1470, Ausgaben der <hi rendition="#i">vitae imperatorum</hi> sehr zahlreich, in unserer Zeit von F. A. Wolf, Baumgarten-Crusius u. a., Uebersetzungen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[373/0374] Vorstellung der Majestät Gottes fähig sind, ebensowenig haben wir einen vollkommenen Begriff von der Beleidigung, welche Gott durch die S. zugefügt wird. Man unterscheidet Tod-S., die freiwilligen Uebertretungen eines solchen Gebotes, das wir bei Strafe der ewigen Verdammniß halten müssen, von der läßlichen S. d. h. von einer solchen S., deren Nachlassung auch ohne Beicht erlangt wird, sei es weil das übertretene Gebot nicht zu den wichtigen gehörte oder weil beim Sünder die klare Erkenntniß des Bösen oder die volle Zustimmung seines Willens fehlte. Gewöhnlich theilt man die S. ab in die 7 Haupts. n, welche gleichsam die Wiege aller andern sind (Hoffart, Geiz, Unkeuschheit, Neid, Fraß und Völlerei, Zorn und Trägheit) und 6 S.n wider den hl. Geist, welche unser Herz der göttlichen Gnade verschließen, damit unsere Bekehrung verhindern oder doch außerordentlich erschweren und deßhalb auch selten Vergebung finden (Matth. XII, 32); letztere heißen: vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit sündigen, an Gottes Gnade verzweifeln, der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben, seinen Nächsten um der göttlichen Gnade Willen beneiden, gegen heilsame Ermahnungen verstockt bleiben, in der Unbußfertigkeit vorsätzlich beharren. Ferner die 4 himmelschreienden S.n, die gleichsam um Rache zum Himmel schreien: vorsätzlicher Todtschlag, Sodomiterei, Unterdrückung der Armen, Wittwen und Waisen, Vorenthaltung oder Entziehung des Tag- od. Arbeitlohnes. Endlich die 9 fremden S., die zwar nicht unmittelbar von uns begangen werden, an denen wir uns aber mitschuldig machen, durch Rath, Geheiß, Einwilligung, Reizung, ferner indem wir die S. loben, dazu stillschweigen, sie straflos lassen, fremden Gutes uns theilhaftig machen oder fremde S.n in Schutz nehmen. – S. des Menschengeschlechts, s. Erbs.; S. nvergebung, s. Absolution, Beicht, vgl. Ablaß, Buße, Kirchenbuße; Sündfluth, s. Noah; Sündhaftigkeit, das Behaftetsein mit der S., welches zuständlich werden und bis zu jener Verteuflung des Gemüthes fortschreiten kann, durch welche die Ewigkeit der Höllenstrafe als ein nothwendiger Act der ewigen Gerechtigkeit begreiflich wird. Süßholz, s. Glycyrrhizin. Süßmeyer, Franz Xaver, Componist, geb. 1766, Schüler Salieri's, starb als Kapellmeister des Hoftheaters zu Wien. Besonders berühmt durch die Ausführung der von Mozart unvollendet gelassenen Theile seines Requiems. Süß- Oppenheimer, jüdischer Bankier, 1733 Finanzminister des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wirthschaftete unbekümmert um Sitte und Landesgesetz, wollte gegen den Widerstand der Stände Gewalt brauchen, wurde aber 1737 nach dem plötzlichen Tode des Herzogs verhaftet, processirt u. gehenkt. Suetonius, Cajus S. Tranquillus, römischer Geschichtschreiber, geb. 70 nach Chr., Geheimschreiber (magister epistolarum) des Trajan und Günstling des jüngeren Plinius, gest. 121 n. Chr.; unter seinen Werken (de illustribus grammaticis, de claris oratoribus, Lebensbeschreibungen des Terenz, Horaz, Persius, Juvenal u. a.) sind die Lebensbeschreibungen der Kaiser (vitae XII imperatorum) das bedeutendste. Seine Sprache ist ziemlich rein und frei von dem gezierten Schwulst der Rhetorik seiner Zeit, aber ein Bild der geistigen Persönlichkeit sucht man umsonst in irgend einer seiner Biographien. Namentlich erscheinen seine Kaiser gleichsam als ihrer Würde entsetzt, ihre Lebensbeschreibungen gewähren kein Characterbild, sondern befassen sich mit der Abstammung, dem Privat- und Familienleben, mit ihrer Gesichtsbildung und Gestalt, Sitten, Gewohnheiten, Kleidung, mit ihren Aussprüchen, Witzen und Hofgeschichtchen. Allein gerade dadurch sind S. Biographien der treueste Spiegel jener Zeit, in welcher der Staat im Sultanismus der Cäsaren verschwand u. wie sehr S. dem Geschmacke seiner Zeit zusagte, beweisen mittelbar seine Nachäffer, voran die scriptores historiae Augustae. Erste Gesammtausgabe Rom 1470, Ausgaben der vitae imperatorum sehr zahlreich, in unserer Zeit von F. A. Wolf, Baumgarten-Crusius u. a., Uebersetzungen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:14Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:14Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/374
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/374>, abgerufen am 03.12.2024.