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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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zwischen den Friths of Fort und Clyde, of Murray, of Lorn und dem caledon. Kanal, ist von dem Grampiangebirge durchzogen, Nord-S. von meistens nackten Felsenbergen erfüllt. Die alte Eintheilung ist die in die Niederlande (Lowlands) mit angelsächs. und in die Hochlande (Highlands) mit celtischer Bevölkerung. Wie alle Gebirgsländer ist S. reich an Landseen, seine Küsten sind von Meerbusen (Friths) tief eingeschnitten; die wichtigsten Flüsse sind der Tweed, mit den Cheviotmountains die Gränzscheide gegen England, der Tay, Forth und Clyde. Das Klima ist rauher als in England, die Moore Mittel-S.s, die kahlen Berge u. Haiden Nord-S.s beschränken den Anbau sehr, der nur in den Niederlanden mit dem in England wetteifert; übrigens zwingt der menschliche Fleiß vielleicht dem Boden verhältnißmäßig nirgends soviel ab als in S. Die Viehzucht wird mit gleicher Umsicht betrieben, am bedeutendsten ist die Schafzucht; ferner hat S. eine eigene kleine aber flinke Pferderace (Ponneys). Von sehr großer Bedeutung ist die Fischerei. Von Mineralien finden sich Steinkohlen, Eisen und Blei sehr reichlich, auch einiges Silber. Industrie u. Handel werden lebhaft betrieben, doch nicht in dem Grade wie in England. Wichtigster Handelsplatz ist Glasgow; Hafenplätze sind ferner: Leith, Greenock, Dunder, Perth, Aberdeen, Grangemouth, Montrose, Dumfries. - Die Zahl der E. beträgt ungefähr 2870000, denen ein reicher Fond von Ernst, Fleiß, Sparsamkeit u. Kühnheit nicht abzusprechen ist. Die Hochländer haben die Sprache ihrer celtischen Vorfahren, das Ersische, bis jetzt beibehalten, legen aber ihre eigenthümlichen Sitten sowie ihre Neigung zum Kriegsdienste immer mehr ab. Fast die ganze Bevölkerung bekennt sich zur calvinisch-reformirten Kirche mit der Presbyterialverfassung (s. Presbyterianer). Dem Adel hat die Toryregierung unter Königin Anna (1709) das Patronatsrecht verliehen, die Whigregierung von 1832 gab den Gemeinden ein Weigerungsrecht gegen die Annahme mißliebiger Geistlichen, das folgende Torykabinet stellte das volle Patronatsrecht wieder her, worauf sich die meisten Gemeinden, denen Pfarrer aufgedrungen wurden, von der kirchlichen Genossenschaft als Nonintrusionisten vorläufig trennten. - Daß die Schulbildung in S. im Gegensatze zu England eine allgemein verbreitete ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Politisch ist S. in 33 Grafschaften eingetheilt. In das großbritannische Parlament senden die eigentlichen schott. Pairs 16 aus ihrer Mitte gewählte Repräsentanten, die Grafschaften in das Unterhaus 33 Deputirte, die von den Freigutsbesitzern mit 10 Pfd. jährlichen Einkommens, u. die Städte 23, die von den Bürgern mit 10 Pfd. jährlichen Reineinkommens gewählt werden. Das geltende Recht ist das röm. Civilrecht, außerdem gibt es eine ziemliche Anzahl eigenthümlicher, vor der Union mit England erlassener Gesetze. Der oberste Gerichtshof ist in Edinburgh; die Geschwornengerichte sind wie in England. Die Römer nannten S. Caledonia; die Bewohner waren celtischen Stamms und sehr kriegerisch, wurden von den Römern selbst in dem südl. S. nicht dauernd unterworfen und durch einen von Meer zu Meer reichenden Wall von Einfällen in das röm.-brit. Gebiet abgehalten. Seit dem 5. Jahrh. n. Chr. werden als caledon. Stämme Picten und Scoten genannt, die gräuliche Verheerungszüge in das von den Römern aufgegebene Britannien machten, gegen welche die Sachsen zu Hilfe gerufen wurden. Das Christenthum wurde im 6. Jahrh. aus Irland nach S. gebracht und mit ihm die Anfänge der Cultur; 838 erfolgte auch die Vereinigung der Königreiche der Picten und Scoten zu dem Königreiche S. Die Krone blieb aber von Anfang bis in die späteste Zeit ohne Macht, indem der Adel höchst selten und nur für sehr kurze Zeit zu gehorchen für gut fand. Eigenthümlich d. h. altceltisch, waren die Verhältnisse des Hochlands; das Volk theilte sich in Stämme (Clans); das erbliche Stammhaupt eines Clan war auch der Grundherr, der das Grundeigenthum unter die Stammgenossen vertheilte und dafür Abgaben und Heeresfolge empfing. Leibeigenschaft fand aber nicht statt, überhaupt hatte sich das Verhältniß

zwischen den Friths of Fort und Clyde, of Murray, of Lorn und dem caledon. Kanal, ist von dem Grampiangebirge durchzogen, Nord-S. von meistens nackten Felsenbergen erfüllt. Die alte Eintheilung ist die in die Niederlande (Lowlands) mit angelsächs. und in die Hochlande (Highlands) mit celtischer Bevölkerung. Wie alle Gebirgsländer ist S. reich an Landseen, seine Küsten sind von Meerbusen (Friths) tief eingeschnitten; die wichtigsten Flüsse sind der Tweed, mit den Cheviotmountains die Gränzscheide gegen England, der Tay, Forth und Clyde. Das Klima ist rauher als in England, die Moore Mittel-S.s, die kahlen Berge u. Haiden Nord-S.s beschränken den Anbau sehr, der nur in den Niederlanden mit dem in England wetteifert; übrigens zwingt der menschliche Fleiß vielleicht dem Boden verhältnißmäßig nirgends soviel ab als in S. Die Viehzucht wird mit gleicher Umsicht betrieben, am bedeutendsten ist die Schafzucht; ferner hat S. eine eigene kleine aber flinke Pferderace (Ponneys). Von sehr großer Bedeutung ist die Fischerei. Von Mineralien finden sich Steinkohlen, Eisen und Blei sehr reichlich, auch einiges Silber. Industrie u. Handel werden lebhaft betrieben, doch nicht in dem Grade wie in England. Wichtigster Handelsplatz ist Glasgow; Hafenplätze sind ferner: Leith, Greenock, Dunder, Perth, Aberdeen, Grangemouth, Montrose, Dumfries. – Die Zahl der E. beträgt ungefähr 2870000, denen ein reicher Fond von Ernst, Fleiß, Sparsamkeit u. Kühnheit nicht abzusprechen ist. Die Hochländer haben die Sprache ihrer celtischen Vorfahren, das Ersische, bis jetzt beibehalten, legen aber ihre eigenthümlichen Sitten sowie ihre Neigung zum Kriegsdienste immer mehr ab. Fast die ganze Bevölkerung bekennt sich zur calvinisch-reformirten Kirche mit der Presbyterialverfassung (s. Presbyterianer). Dem Adel hat die Toryregierung unter Königin Anna (1709) das Patronatsrecht verliehen, die Whigregierung von 1832 gab den Gemeinden ein Weigerungsrecht gegen die Annahme mißliebiger Geistlichen, das folgende Torykabinet stellte das volle Patronatsrecht wieder her, worauf sich die meisten Gemeinden, denen Pfarrer aufgedrungen wurden, von der kirchlichen Genossenschaft als Nonintrusionisten vorläufig trennten. – Daß die Schulbildung in S. im Gegensatze zu England eine allgemein verbreitete ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Politisch ist S. in 33 Grafschaften eingetheilt. In das großbritannische Parlament senden die eigentlichen schott. Pairs 16 aus ihrer Mitte gewählte Repräsentanten, die Grafschaften in das Unterhaus 33 Deputirte, die von den Freigutsbesitzern mit 10 Pfd. jährlichen Einkommens, u. die Städte 23, die von den Bürgern mit 10 Pfd. jährlichen Reineinkommens gewählt werden. Das geltende Recht ist das röm. Civilrecht, außerdem gibt es eine ziemliche Anzahl eigenthümlicher, vor der Union mit England erlassener Gesetze. Der oberste Gerichtshof ist in Edinburgh; die Geschwornengerichte sind wie in England. Die Römer nannten S. Caledonia; die Bewohner waren celtischen Stamms und sehr kriegerisch, wurden von den Römern selbst in dem südl. S. nicht dauernd unterworfen und durch einen von Meer zu Meer reichenden Wall von Einfällen in das röm.-brit. Gebiet abgehalten. Seit dem 5. Jahrh. n. Chr. werden als caledon. Stämme Picten und Scoten genannt, die gräuliche Verheerungszüge in das von den Römern aufgegebene Britannien machten, gegen welche die Sachsen zu Hilfe gerufen wurden. Das Christenthum wurde im 6. Jahrh. aus Irland nach S. gebracht und mit ihm die Anfänge der Cultur; 838 erfolgte auch die Vereinigung der Königreiche der Picten und Scoten zu dem Königreiche S. Die Krone blieb aber von Anfang bis in die späteste Zeit ohne Macht, indem der Adel höchst selten und nur für sehr kurze Zeit zu gehorchen für gut fand. Eigenthümlich d. h. altceltisch, waren die Verhältnisse des Hochlands; das Volk theilte sich in Stämme (Clans); das erbliche Stammhaupt eines Clan war auch der Grundherr, der das Grundeigenthum unter die Stammgenossen vertheilte und dafür Abgaben und Heeresfolge empfing. Leibeigenschaft fand aber nicht statt, überhaupt hatte sich das Verhältniß

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[119/0120] zwischen den Friths of Fort und Clyde, of Murray, of Lorn und dem caledon. Kanal, ist von dem Grampiangebirge durchzogen, Nord-S. von meistens nackten Felsenbergen erfüllt. Die alte Eintheilung ist die in die Niederlande (Lowlands) mit angelsächs. und in die Hochlande (Highlands) mit celtischer Bevölkerung. Wie alle Gebirgsländer ist S. reich an Landseen, seine Küsten sind von Meerbusen (Friths) tief eingeschnitten; die wichtigsten Flüsse sind der Tweed, mit den Cheviotmountains die Gränzscheide gegen England, der Tay, Forth und Clyde. Das Klima ist rauher als in England, die Moore Mittel-S.s, die kahlen Berge u. Haiden Nord-S.s beschränken den Anbau sehr, der nur in den Niederlanden mit dem in England wetteifert; übrigens zwingt der menschliche Fleiß vielleicht dem Boden verhältnißmäßig nirgends soviel ab als in S. Die Viehzucht wird mit gleicher Umsicht betrieben, am bedeutendsten ist die Schafzucht; ferner hat S. eine eigene kleine aber flinke Pferderace (Ponneys). Von sehr großer Bedeutung ist die Fischerei. Von Mineralien finden sich Steinkohlen, Eisen und Blei sehr reichlich, auch einiges Silber. Industrie u. Handel werden lebhaft betrieben, doch nicht in dem Grade wie in England. Wichtigster Handelsplatz ist Glasgow; Hafenplätze sind ferner: Leith, Greenock, Dunder, Perth, Aberdeen, Grangemouth, Montrose, Dumfries. – Die Zahl der E. beträgt ungefähr 2870000, denen ein reicher Fond von Ernst, Fleiß, Sparsamkeit u. Kühnheit nicht abzusprechen ist. Die Hochländer haben die Sprache ihrer celtischen Vorfahren, das Ersische, bis jetzt beibehalten, legen aber ihre eigenthümlichen Sitten sowie ihre Neigung zum Kriegsdienste immer mehr ab. Fast die ganze Bevölkerung bekennt sich zur calvinisch-reformirten Kirche mit der Presbyterialverfassung (s. Presbyterianer). Dem Adel hat die Toryregierung unter Königin Anna (1709) das Patronatsrecht verliehen, die Whigregierung von 1832 gab den Gemeinden ein Weigerungsrecht gegen die Annahme mißliebiger Geistlichen, das folgende Torykabinet stellte das volle Patronatsrecht wieder her, worauf sich die meisten Gemeinden, denen Pfarrer aufgedrungen wurden, von der kirchlichen Genossenschaft als Nonintrusionisten vorläufig trennten. – Daß die Schulbildung in S. im Gegensatze zu England eine allgemein verbreitete ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Politisch ist S. in 33 Grafschaften eingetheilt. In das großbritannische Parlament senden die eigentlichen schott. Pairs 16 aus ihrer Mitte gewählte Repräsentanten, die Grafschaften in das Unterhaus 33 Deputirte, die von den Freigutsbesitzern mit 10 Pfd. jährlichen Einkommens, u. die Städte 23, die von den Bürgern mit 10 Pfd. jährlichen Reineinkommens gewählt werden. Das geltende Recht ist das röm. Civilrecht, außerdem gibt es eine ziemliche Anzahl eigenthümlicher, vor der Union mit England erlassener Gesetze. Der oberste Gerichtshof ist in Edinburgh; die Geschwornengerichte sind wie in England. Die Römer nannten S. Caledonia; die Bewohner waren celtischen Stamms und sehr kriegerisch, wurden von den Römern selbst in dem südl. S. nicht dauernd unterworfen und durch einen von Meer zu Meer reichenden Wall von Einfällen in das röm.-brit. Gebiet abgehalten. Seit dem 5. Jahrh. n. Chr. werden als caledon. Stämme Picten und Scoten genannt, die gräuliche Verheerungszüge in das von den Römern aufgegebene Britannien machten, gegen welche die Sachsen zu Hilfe gerufen wurden. Das Christenthum wurde im 6. Jahrh. aus Irland nach S. gebracht und mit ihm die Anfänge der Cultur; 838 erfolgte auch die Vereinigung der Königreiche der Picten und Scoten zu dem Königreiche S. Die Krone blieb aber von Anfang bis in die späteste Zeit ohne Macht, indem der Adel höchst selten und nur für sehr kurze Zeit zu gehorchen für gut fand. Eigenthümlich d. h. altceltisch, waren die Verhältnisse des Hochlands; das Volk theilte sich in Stämme (Clans); das erbliche Stammhaupt eines Clan war auch der Grundherr, der das Grundeigenthum unter die Stammgenossen vertheilte und dafür Abgaben und Heeresfolge empfing. Leibeigenschaft fand aber nicht statt, überhaupt hatte sich das Verhältniß

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/120>, abgerufen am 03.12.2024.