Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.die Krone nieder, die er seit 2. März 1835 trug) wurde die gesammte Staatsverfassung umgestaltet: die Staatsverwaltung, die Rechtspflege, das Unterrichtswesen. Die verschiedenen Länder der Monarchie wurden zu einem einheitlichen Ganzen vereinigt, gleiches bürgerliches Recht für alle Kronländer eingeführt, deßgleichen ein allgemeines Strafrecht, gleichmäßige Besteuerung, Gleichheit vor dem Gesetze, Aufhebung der bäuerlichen Hörigkeit und Ablösung der damit verbundenen Lasten, die Zollschranken zwischen Ungarn u. den andern Ländern der Monarchie fielen, deßgleichen das Prohibitivsystem. Die Beziehungen des Staates zur Kirche wurden (Nov. 1855) durch ein Concordat geregelt; jeder andern gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft ist die gemeinsame Religionsübung: die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten, der Besitz und Genuß ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds für die Zwecke des Cultus, Unterrichts und der Wohlthätigkeit zugesichert. Den Statthaltereien u. Kreisbehörden in den Kronländern stehen berathende Ausschüsse aus dem grundbesitzenden Erbadel, dem großen u. kleinen Grundbesitze und den Industriellen zur Seite. O. war durch die Revolution am stärksten unter allen Staaten erschüttert worden, ging aber aus dem Kampfe mit derselben verjüngt hervor und kann ihr darum gewissermaßen danken. Schon 1850 machte es einen entscheidenden Einfluß auf Mitteleuropa geltend; die Wiederherstellung des deutschen Bundes, der in seiner allerdings unvollkommenen Gestalt doch als das einzig mögliche Band für die deutschen Staaten anerkannt werden muß, ist hauptsächlich sein Werk; 1853 rettete es durch sein ernstes Wort Montenegro von einem türk. Vertilgungskriege u. beschützte die Christen in den Gränzprovinzen; 1854 endlich erhob es seine Einsprache gegen die russ. Occupation der Donaufürstenthümer und besetzte sie in Uebereinstimmung mit der Türkei, England und Frankreich, als es durch die Aufstellung imposanter Streitkräfte die Russen zur Räumung derselben veranlaßt hatte. Gleichzeitig verhinderte es durch seine Haltung einen Aufstand der Serben, Montenegriner und Bulgaren gegen die Pforte, wodurch es dieser allein möglich war, den Russen bei Kalafat und Silistria mit Erfolg die Spitze zu bieten. In diesem Augenblicke ist zwar der Kampf zwischen Rußland einerseits, Türkei, Frankreich und England (Sardinien können wir nicht rechnen) anderseits noch nicht entschieden, jedenfalls hat aber Rußland durch O.s Stellung alle günstigen Angriffspositionen gegen die Türkei verloren und ist zu einem Vertheidigungskriege gezwungen, so daß die orientalische Frage, falls die Türkei sich noch selber auf ihrem Boden aufrecht erhalten kann. für diesmal ohne einen allgemeinen Krieg gelöst werden könnte. (Ueber O. vergl. die Art. über die einzelnen Kronländer: Böhmen, Bukowina, Dalmatien, Galizien, Görz, Istrien, Lombardei, Mähren, Militärgränze etc. Ferner: Bergmann, Buchholtz, Gmel, Kurz, Lichnowsky, Mailath; die Oesterreichische Nationalencyklopädie, 6 Bde., Wien 1837. Die Akademie zu Wien gibt "Fontes rerum Austriacarum" heraus, sowie ein "Archiv für die Kunde österr. Geschichtsquellen".) Oesterreich , das Erzherzogthum, liegt zwischen Böhmen, Mähren, Ungarn, Steyermark, Tyrol u. Bayern, umfaßt fast genau 553 österr. #M. mit 2469858 E. in 49 Städten. 337 Marktflecken, 10323 Dörfern. ist seit 1849 in die 3 Kronländer O. unter der Enns, O. ob der Enns und das Herzogthum Salzburg (s. d.) eingetheilt. O. unter der Enns. Nieder-O., 344,4907 #M. groß mit 1714608 E., wird südl. von der Donau von den norischen Alpen u. deren Zweigen (s. Cetisches Gebirge u. Kahlenberg) durchzogen, deren höchster Punkt der 6390' hohe Schneeberg ist, in seinem nördl. Theile von Ausläufern des Böhmerwalds, zu denen der Mannhartsberg gehört; längs der Donau breitet sich sehr fruchtbares Hügel- und ebenes Land aus. Hauptfluß ist die Donau, welche rechts die Enns, Ips, Erlaf, Trafen, Wien, Schwechat und Leitha, links die Krems, Kamp und March aufnimmt. Der Bergbau liefert Eisen, Steinkohlen, Alaun, Graphit, die Krone nieder, die er seit 2. März 1835 trug) wurde die gesammte Staatsverfassung umgestaltet: die Staatsverwaltung, die Rechtspflege, das Unterrichtswesen. Die verschiedenen Länder der Monarchie wurden zu einem einheitlichen Ganzen vereinigt, gleiches bürgerliches Recht für alle Kronländer eingeführt, deßgleichen ein allgemeines Strafrecht, gleichmäßige Besteuerung, Gleichheit vor dem Gesetze, Aufhebung der bäuerlichen Hörigkeit und Ablösung der damit verbundenen Lasten, die Zollschranken zwischen Ungarn u. den andern Ländern der Monarchie fielen, deßgleichen das Prohibitivsystem. Die Beziehungen des Staates zur Kirche wurden (Nov. 1855) durch ein Concordat geregelt; jeder andern gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft ist die gemeinsame Religionsübung: die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten, der Besitz und Genuß ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds für die Zwecke des Cultus, Unterrichts und der Wohlthätigkeit zugesichert. Den Statthaltereien u. Kreisbehörden in den Kronländern stehen berathende Ausschüsse aus dem grundbesitzenden Erbadel, dem großen u. kleinen Grundbesitze und den Industriellen zur Seite. O. war durch die Revolution am stärksten unter allen Staaten erschüttert worden, ging aber aus dem Kampfe mit derselben verjüngt hervor und kann ihr darum gewissermaßen danken. Schon 1850 machte es einen entscheidenden Einfluß auf Mitteleuropa geltend; die Wiederherstellung des deutschen Bundes, der in seiner allerdings unvollkommenen Gestalt doch als das einzig mögliche Band für die deutschen Staaten anerkannt werden muß, ist hauptsächlich sein Werk; 1853 rettete es durch sein ernstes Wort Montenegro von einem türk. Vertilgungskriege u. beschützte die Christen in den Gränzprovinzen; 1854 endlich erhob es seine Einsprache gegen die russ. Occupation der Donaufürstenthümer und besetzte sie in Uebereinstimmung mit der Türkei, England und Frankreich, als es durch die Aufstellung imposanter Streitkräfte die Russen zur Räumung derselben veranlaßt hatte. Gleichzeitig verhinderte es durch seine Haltung einen Aufstand der Serben, Montenegriner und Bulgaren gegen die Pforte, wodurch es dieser allein möglich war, den Russen bei Kalafat und Silistria mit Erfolg die Spitze zu bieten. In diesem Augenblicke ist zwar der Kampf zwischen Rußland einerseits, Türkei, Frankreich und England (Sardinien können wir nicht rechnen) anderseits noch nicht entschieden, jedenfalls hat aber Rußland durch O.s Stellung alle günstigen Angriffspositionen gegen die Türkei verloren und ist zu einem Vertheidigungskriege gezwungen, so daß die orientalische Frage, falls die Türkei sich noch selber auf ihrem Boden aufrecht erhalten kann. für diesmal ohne einen allgemeinen Krieg gelöst werden könnte. (Ueber O. vergl. die Art. über die einzelnen Kronländer: Böhmen, Bukowina, Dalmatien, Galizien, Görz, Istrien, Lombardei, Mähren, Militärgränze etc. Ferner: Bergmann, Buchholtz, Gmel, Kurz, Lichnowsky, Mailath; die Oesterreichische Nationalencyklopädie, 6 Bde., Wien 1837. Die Akademie zu Wien gibt „Fontes rerum Austriacarum“ heraus, sowie ein „Archiv für die Kunde österr. Geschichtsquellen“.) Oesterreich , das Erzherzogthum, liegt zwischen Böhmen, Mähren, Ungarn, Steyermark, Tyrol u. Bayern, umfaßt fast genau 553 österr. □M. mit 2469858 E. in 49 Städten. 337 Marktflecken, 10323 Dörfern. ist seit 1849 in die 3 Kronländer O. unter der Enns, O. ob der Enns und das Herzogthum Salzburg (s. d.) eingetheilt. O. unter der Enns. Nieder-O., 344,4907 □M. groß mit 1714608 E., wird südl. von der Donau von den norischen Alpen u. deren Zweigen (s. Cetisches Gebirge u. Kahlenberg) durchzogen, deren höchster Punkt der 6390' hohe Schneeberg ist, in seinem nördl. Theile von Ausläufern des Böhmerwalds, zu denen der Mannhartsberg gehört; längs der Donau breitet sich sehr fruchtbares Hügel- und ebenes Land aus. Hauptfluß ist die Donau, welche rechts die Enns, Ips, Erlaf, Trafen, Wien, Schwechat und Leitha, links die Krems, Kamp und March aufnimmt. 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Die Beziehungen des Staates zur Kirche wurden (Nov. 1855) durch ein Concordat geregelt; jeder andern gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft ist die gemeinsame Religionsübung: die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten, der Besitz und Genuß ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds für die Zwecke des Cultus, Unterrichts und der Wohlthätigkeit zugesichert. Den Statthaltereien u. Kreisbehörden in den Kronländern stehen berathende Ausschüsse aus dem grundbesitzenden Erbadel, dem großen u. kleinen Grundbesitze und den Industriellen zur Seite. O. war durch die Revolution am stärksten unter allen Staaten erschüttert worden, ging aber aus dem Kampfe mit derselben verjüngt hervor und kann ihr darum gewissermaßen danken. Schon 1850 machte es einen entscheidenden Einfluß auf Mitteleuropa geltend; die Wiederherstellung des deutschen Bundes, der in seiner allerdings unvollkommenen Gestalt doch als das einzig mögliche Band für die deutschen Staaten anerkannt werden muß, ist hauptsächlich sein Werk; 1853 rettete es durch sein ernstes Wort Montenegro von einem türk. Vertilgungskriege u. beschützte die Christen in den Gränzprovinzen; 1854 endlich erhob es seine Einsprache gegen die russ. Occupation der Donaufürstenthümer und besetzte sie in Uebereinstimmung mit der Türkei, England und Frankreich, als es durch die Aufstellung imposanter Streitkräfte die Russen zur Räumung derselben veranlaßt hatte. Gleichzeitig verhinderte es durch seine Haltung einen Aufstand der Serben, Montenegriner und Bulgaren gegen die Pforte, wodurch es dieser allein möglich war, den Russen bei Kalafat und Silistria mit Erfolg die Spitze zu bieten. In diesem Augenblicke ist zwar der Kampf zwischen Rußland einerseits, Türkei, Frankreich und England (Sardinien können wir nicht rechnen) anderseits noch nicht entschieden, jedenfalls hat aber Rußland durch O.s Stellung alle günstigen Angriffspositionen gegen die Türkei verloren und ist zu einem Vertheidigungskriege gezwungen, so daß die orientalische Frage, falls die Türkei sich noch selber auf ihrem Boden aufrecht erhalten kann. für diesmal ohne einen allgemeinen Krieg gelöst werden könnte. (Ueber O. vergl. die Art. über die einzelnen Kronländer: Böhmen, Bukowina, Dalmatien, Galizien, Görz, Istrien, Lombardei, Mähren, Militärgränze etc. Ferner: Bergmann, Buchholtz, Gmel, Kurz, Lichnowsky, Mailath; die Oesterreichische Nationalencyklopädie, 6 Bde., Wien 1837. Die Akademie zu Wien gibt „<hi rendition="#i">Fontes rerum Austriacarum</hi>“ heraus, sowie ein „Archiv für die Kunde österr. 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die Krone nieder, die er seit 2. März 1835 trug) wurde die gesammte Staatsverfassung umgestaltet: die Staatsverwaltung, die Rechtspflege, das Unterrichtswesen. Die verschiedenen Länder der Monarchie wurden zu einem einheitlichen Ganzen vereinigt, gleiches bürgerliches Recht für alle Kronländer eingeführt, deßgleichen ein allgemeines Strafrecht, gleichmäßige Besteuerung, Gleichheit vor dem Gesetze, Aufhebung der bäuerlichen Hörigkeit und Ablösung der damit verbundenen Lasten, die Zollschranken zwischen Ungarn u. den andern Ländern der Monarchie fielen, deßgleichen das Prohibitivsystem. Die Beziehungen des Staates zur Kirche wurden (Nov. 1855) durch ein Concordat geregelt; jeder andern gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft ist die gemeinsame Religionsübung: die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten, der Besitz und Genuß ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds für die Zwecke des Cultus, Unterrichts und der Wohlthätigkeit zugesichert. Den Statthaltereien u. Kreisbehörden in den Kronländern stehen berathende Ausschüsse aus dem grundbesitzenden Erbadel, dem großen u. kleinen Grundbesitze und den Industriellen zur Seite. O. war durch die Revolution am stärksten unter allen Staaten erschüttert worden, ging aber aus dem Kampfe mit derselben verjüngt hervor und kann ihr darum gewissermaßen danken. Schon 1850 machte es einen entscheidenden Einfluß auf Mitteleuropa geltend; die Wiederherstellung des deutschen Bundes, der in seiner allerdings unvollkommenen Gestalt doch als das einzig mögliche Band für die deutschen Staaten anerkannt werden muß, ist hauptsächlich sein Werk; 1853 rettete es durch sein ernstes Wort Montenegro von einem türk. Vertilgungskriege u. beschützte die Christen in den Gränzprovinzen; 1854 endlich erhob es seine Einsprache gegen die russ. Occupation der Donaufürstenthümer und besetzte sie in Uebereinstimmung mit der Türkei, England und Frankreich, als es durch die Aufstellung imposanter Streitkräfte die Russen zur Räumung derselben veranlaßt hatte. Gleichzeitig verhinderte es durch seine Haltung einen Aufstand der Serben, Montenegriner und Bulgaren gegen die Pforte, wodurch es dieser allein möglich war, den Russen bei Kalafat und Silistria mit Erfolg die Spitze zu bieten. In diesem Augenblicke ist zwar der Kampf zwischen Rußland einerseits, Türkei, Frankreich und England (Sardinien können wir nicht rechnen) anderseits noch nicht entschieden, jedenfalls hat aber Rußland durch O.s Stellung alle günstigen Angriffspositionen gegen die Türkei verloren und ist zu einem Vertheidigungskriege gezwungen, so daß die orientalische Frage, falls die Türkei sich noch selber auf ihrem Boden aufrecht erhalten kann. für diesmal ohne einen allgemeinen Krieg gelöst werden könnte. (Ueber O. vergl. die Art. über die einzelnen Kronländer: Böhmen, Bukowina, Dalmatien, Galizien, Görz, Istrien, Lombardei, Mähren, Militärgränze etc. Ferner: Bergmann, Buchholtz, Gmel, Kurz, Lichnowsky, Mailath; die Oesterreichische Nationalencyklopädie, 6 Bde., Wien 1837. Die Akademie zu Wien gibt „Fontes rerum Austriacarum“ heraus, sowie ein „Archiv für die Kunde österr. Geschichtsquellen“.)
Oesterreich , das Erzherzogthum, liegt zwischen Böhmen, Mähren, Ungarn, Steyermark, Tyrol u. Bayern, umfaßt fast genau 553 österr. □M. mit 2469858 E. in 49 Städten. 337 Marktflecken, 10323 Dörfern. ist seit 1849 in die 3 Kronländer O. unter der Enns, O. ob der Enns und das Herzogthum Salzburg (s. d.) eingetheilt. O. unter der Enns. Nieder-O., 344,4907 □M. groß mit 1714608 E., wird südl. von der Donau von den norischen Alpen u. deren Zweigen (s. Cetisches Gebirge u. Kahlenberg) durchzogen, deren höchster Punkt der 6390' hohe Schneeberg ist, in seinem nördl. Theile von Ausläufern des Böhmerwalds, zu denen der Mannhartsberg gehört; längs der Donau breitet sich sehr fruchtbares Hügel- und ebenes Land aus. Hauptfluß ist die Donau, welche rechts die Enns, Ips, Erlaf, Trafen, Wien, Schwechat und Leitha, links die Krems, Kamp und March aufnimmt. Der Bergbau liefert Eisen, Steinkohlen, Alaun, Graphit,
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