Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.Roß-, Wind-, Wasser- und Dampf-M. Bei den Hand-M. (jetzt ganz abgekommen) wird durch die Kraft der Hände ein Schwungrad in Bewegung gesetzt. Bei den Tret-M. wird ein großes Rad, als Treibrad, durch Treten von Menschen außerhalb auf die Staffeln desselben in Bewegung gebracht. Roß-M. sind solche, wo ein senkrechter, von Pferden um seine Achse getriebener Wellbaum die Mühle in Gang setzt. Bei den Wind-M. wird das Triebrad durch Eingreifen des Windes in die langen, mit Tuch bespannten Flügel des Wellbaums bewegt. Um die Flügel in den Wind stellen zu können, läßt sich entweder das ganze Gebäude auf einer Achse drehen (Bockwind-M.) oder bloß das Dach (holländ. Wind-M.). Die Wasser-M. sind entweder oberschlächtige, wo das Wasser von oben auf die Schaufeln des Rades fällt und durch seine Schwere wirkt, oder unterschlächtige, wo das Wasser von unten durch Stoß auf die Schaufeln wirkt. In neuerer Zeit hat man auch horizontale Wasserräder, sog. Turbinen. Die Wasser-M. zerfallen in feststehende od. Pfahl-M. und in Schiff-M. Die Haupttheile des Gangwerks bei den gewöhnlichen Getreide-M. sind 2 über einander befindliche cylindrische Mühlsteine, deren unterer (der Bodenstein) fest liegt, während der obere (Läufer) sich schnell um seine Achse dreht. Diese Bewegung wird ihm vom Wellbaume durch ein Kammrad ertheilt. Je nach der höhern oder tiefern Stellung des Bodensteines wird das Getreide zu Mehl zerrieben oder bloß geschält u. zu Graupen od. Grütze bereitet. Durch eine Oeffnung in der Mitte des Läufers gelangt das Getreide von oben her zwischen die Steine. Beide Steine sind von einer Trommel od. Butte umgeben, welche sich nach dem Mehlbeutel hin ausmündet. Dieser Mehlbeutel nimmt das zermahlene Getreide auf, u. in ihm geschieht die Absonderung des Mehls von den Kleien, indem bei dem beständigen, ihm von dem Getriebe durch eine besondere Vorrichtung mitgetheilten Schütteln desselben, das feinere Mehl durch die Poren oder Maschen des Beutels durchfällt. - Die ältesten M. waren Hand-M.; ihnen folgten die Roß-M. Die ersten Wasser-M. wurden zu Rom unter Augustus errichtet. Die Wind-M. sind eine Erfindung des 12. Jahrh. Eine wesentliche Vervollkommnung fanden die M. in dem neuern engl.-amerik. System, durch die sog. Kunst-M. Durch Verbesserung des Mahlprozesses, des Beutelns, u. besonders durch die ihnen eigenthümliche Kühlvorrichtung erhält man aus denselben ein feineres, weißeres und ausgibigeres Mehl, das zugleich haltbarer ist, indem es trocken vermahlen wird. Mühlenbach, siebenbürg. Freistadt, nordwestl. von Hermannstadt, mit 4600 E., Weinbau und Manufacturen. Mühlenbruch, Christ. Friedr., geb. 1785 zu Rostock, nacheinander Professor zu Rostock, Greifswalde, Königsberg, Halle und Göttingen, wo er 1813 st.; ausgezeichneter Jurist, besonders Kenner des röm. Rechts. Seine bedeutendsten Schriften beziehen sich auf die Pandecten; auch schrieb er "die Lehre von der Cession der Forderungsrechte" u. einen "Entwurf eines gemeinrechtlichen Civilprocesses". Mühlenregal, in einigen Staaten das Recht der Regierung, die Anlegung einer Mühle von ihrer Erlaubniß und einer Abgabe abhängig zu machen. Mühlenzwang, das Monopol einer Mühle für einen gewissen Ort od. Bezirk (Bannmühle). Mühlhausen, preuß. Stadt an der Unstrut, mit 15900 E., großer u. mannigfaltiger Fabrikthätigkeit, namentlich in Wollstoffen. M. war früher Reichsstadt u. ein Hauptplatz der deutschen Wolleindustrie, wurde 1802 preuß. Mühlhausen, frz. Mulhouse, Stadt im Elsaß, Depart. Oberrhein, an der Ill. dem Kanale Napoleon. der Straßburg-Baseler-Eisenbahn, mit 30000 E., einer der Hauptplätze der Baumwolleindustrie auf dem Festlande. M. wurde durch Kaiser Rudolf I. Reichsstadt, verbündete sich 1466 mit den Schweizern, wurde 1798 Frankreich einverleibt. Mühlheim am Rhein, preuß. Stadt unterhalb Köln, mit 6900 E., Fabriken in Sammet, Seide, Kasimir, Leder etc., lebhaftem Speditionshandel. - M. an der Ruhr, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Düsseldorf, Roß-, Wind-, Wasser- und Dampf-M. Bei den Hand-M. (jetzt ganz abgekommen) wird durch die Kraft der Hände ein Schwungrad in Bewegung gesetzt. Bei den Tret-M. wird ein großes Rad, als Treibrad, durch Treten von Menschen außerhalb auf die Staffeln desselben in Bewegung gebracht. Roß-M. sind solche, wo ein senkrechter, von Pferden um seine Achse getriebener Wellbaum die Mühle in Gang setzt. Bei den Wind-M. wird das Triebrad durch Eingreifen des Windes in die langen, mit Tuch bespannten Flügel des Wellbaums bewegt. Um die Flügel in den Wind stellen zu können, läßt sich entweder das ganze Gebäude auf einer Achse drehen (Bockwind-M.) oder bloß das Dach (holländ. Wind-M.). Die Wasser-M. sind entweder oberschlächtige, wo das Wasser von oben auf die Schaufeln des Rades fällt und durch seine Schwere wirkt, oder unterschlächtige, wo das Wasser von unten durch Stoß auf die Schaufeln wirkt. In neuerer Zeit hat man auch horizontale Wasserräder, sog. Turbinen. Die Wasser-M. zerfallen in feststehende od. Pfahl-M. und in Schiff-M. Die Haupttheile des Gangwerks bei den gewöhnlichen Getreide-M. sind 2 über einander befindliche cylindrische Mühlsteine, deren unterer (der Bodenstein) fest liegt, während der obere (Läufer) sich schnell um seine Achse dreht. Diese Bewegung wird ihm vom Wellbaume durch ein Kammrad ertheilt. Je nach der höhern oder tiefern Stellung des Bodensteines wird das Getreide zu Mehl zerrieben oder bloß geschält u. zu Graupen od. Grütze bereitet. Durch eine Oeffnung in der Mitte des Läufers gelangt das Getreide von oben her zwischen die Steine. Beide Steine sind von einer Trommel od. Butte umgeben, welche sich nach dem Mehlbeutel hin ausmündet. Dieser Mehlbeutel nimmt das zermahlene Getreide auf, u. in ihm geschieht die Absonderung des Mehls von den Kleien, indem bei dem beständigen, ihm von dem Getriebe durch eine besondere Vorrichtung mitgetheilten Schütteln desselben, das feinere Mehl durch die Poren oder Maschen des Beutels durchfällt. – Die ältesten M. waren Hand-M.; ihnen folgten die Roß-M. Die ersten Wasser-M. wurden zu Rom unter Augustus errichtet. Die Wind-M. sind eine Erfindung des 12. Jahrh. Eine wesentliche Vervollkommnung fanden die M. in dem neuern engl.-amerik. System, durch die sog. Kunst-M. Durch Verbesserung des Mahlprozesses, des Beutelns, u. besonders durch die ihnen eigenthümliche Kühlvorrichtung erhält man aus denselben ein feineres, weißeres und ausgibigeres Mehl, das zugleich haltbarer ist, indem es trocken vermahlen wird. Mühlenbach, siebenbürg. Freistadt, nordwestl. von Hermannstadt, mit 4600 E., Weinbau und Manufacturen. Mühlenbruch, Christ. Friedr., geb. 1785 zu Rostock, nacheinander Professor zu Rostock, Greifswalde, Königsberg, Halle und Göttingen, wo er 1813 st.; ausgezeichneter Jurist, besonders Kenner des röm. Rechts. Seine bedeutendsten Schriften beziehen sich auf die Pandecten; auch schrieb er „die Lehre von der Cession der Forderungsrechte“ u. einen „Entwurf eines gemeinrechtlichen Civilprocesses“. Mühlenregal, in einigen Staaten das Recht der Regierung, die Anlegung einer Mühle von ihrer Erlaubniß und einer Abgabe abhängig zu machen. Mühlenzwang, das Monopol einer Mühle für einen gewissen Ort od. Bezirk (Bannmühle). Mühlhausen, preuß. Stadt an der Unstrut, mit 15900 E., großer u. mannigfaltiger Fabrikthätigkeit, namentlich in Wollstoffen. M. war früher Reichsstadt u. ein Hauptplatz der deutschen Wolleindustrie, wurde 1802 preuß. Mühlhausen, frz. Mulhouse, Stadt im Elsaß, Depart. Oberrhein, an der Ill. dem Kanale Napoleon. der Straßburg-Baseler-Eisenbahn, mit 30000 E., einer der Hauptplätze der Baumwolleindustrie auf dem Festlande. M. wurde durch Kaiser Rudolf I. Reichsstadt, verbündete sich 1466 mit den Schweizern, wurde 1798 Frankreich einverleibt. Mühlheim am Rhein, preuß. Stadt unterhalb Köln, mit 6900 E., Fabriken in Sammet, Seide, Kasimir, Leder etc., lebhaftem Speditionshandel. – M. an der Ruhr, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Düsseldorf, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0257" n="256"/> Roß-, Wind-, Wasser- und Dampf-M. Bei den <hi rendition="#g">Hand</hi>-M. (jetzt ganz abgekommen) wird durch die Kraft der Hände ein Schwungrad in Bewegung gesetzt. 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Dieser Mehlbeutel nimmt das zermahlene Getreide auf, u. in ihm geschieht die Absonderung des Mehls von den Kleien, indem bei dem beständigen, ihm von dem Getriebe durch eine besondere Vorrichtung mitgetheilten Schütteln desselben, das feinere Mehl durch die Poren oder Maschen des Beutels durchfällt. – Die ältesten M. waren Hand-M.; ihnen folgten die Roß-M. Die ersten Wasser-M. wurden zu Rom unter Augustus errichtet. Die Wind-M. sind eine Erfindung des 12. Jahrh. Eine wesentliche Vervollkommnung fanden die M. in dem neuern engl.-amerik. System, durch die sog. <hi rendition="#g">Kunst</hi>-M. Durch Verbesserung des Mahlprozesses, des Beutelns, u. besonders durch die ihnen eigenthümliche Kühlvorrichtung erhält man aus denselben ein feineres, weißeres und ausgibigeres Mehl, das zugleich haltbarer ist, indem es trocken vermahlen wird.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Mühlenbach</hi>, siebenbürg. 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Roß-, Wind-, Wasser- und Dampf-M. Bei den Hand-M. (jetzt ganz abgekommen) wird durch die Kraft der Hände ein Schwungrad in Bewegung gesetzt. Bei den Tret-M. wird ein großes Rad, als Treibrad, durch Treten von Menschen außerhalb auf die Staffeln desselben in Bewegung gebracht. Roß-M. sind solche, wo ein senkrechter, von Pferden um seine Achse getriebener Wellbaum die Mühle in Gang setzt. Bei den Wind-M. wird das Triebrad durch Eingreifen des Windes in die langen, mit Tuch bespannten Flügel des Wellbaums bewegt. Um die Flügel in den Wind stellen zu können, läßt sich entweder das ganze Gebäude auf einer Achse drehen (Bockwind-M.) oder bloß das Dach (holländ. Wind-M.). Die Wasser-M. sind entweder oberschlächtige, wo das Wasser von oben auf die Schaufeln des Rades fällt und durch seine Schwere wirkt, oder unterschlächtige, wo das Wasser von unten durch Stoß auf die Schaufeln wirkt. In neuerer Zeit hat man auch horizontale Wasserräder, sog. Turbinen. Die Wasser-M. zerfallen in feststehende od. Pfahl-M. und in Schiff-M. Die Haupttheile des Gangwerks bei den gewöhnlichen Getreide-M. sind 2 über einander befindliche cylindrische Mühlsteine, deren unterer (der Bodenstein) fest liegt, während der obere (Läufer) sich schnell um seine Achse dreht. Diese Bewegung wird ihm vom Wellbaume durch ein Kammrad ertheilt. Je nach der höhern oder tiefern Stellung des Bodensteines wird das Getreide zu Mehl zerrieben oder bloß geschält u. zu Graupen od. Grütze bereitet. Durch eine Oeffnung in der Mitte des Läufers gelangt das Getreide von oben her zwischen die Steine. Beide Steine sind von einer Trommel od. Butte umgeben, welche sich nach dem Mehlbeutel hin ausmündet. Dieser Mehlbeutel nimmt das zermahlene Getreide auf, u. in ihm geschieht die Absonderung des Mehls von den Kleien, indem bei dem beständigen, ihm von dem Getriebe durch eine besondere Vorrichtung mitgetheilten Schütteln desselben, das feinere Mehl durch die Poren oder Maschen des Beutels durchfällt. – Die ältesten M. waren Hand-M.; ihnen folgten die Roß-M. Die ersten Wasser-M. wurden zu Rom unter Augustus errichtet. Die Wind-M. sind eine Erfindung des 12. Jahrh. Eine wesentliche Vervollkommnung fanden die M. in dem neuern engl.-amerik. System, durch die sog. Kunst-M. Durch Verbesserung des Mahlprozesses, des Beutelns, u. besonders durch die ihnen eigenthümliche Kühlvorrichtung erhält man aus denselben ein feineres, weißeres und ausgibigeres Mehl, das zugleich haltbarer ist, indem es trocken vermahlen wird.
Mühlenbach, siebenbürg. Freistadt, nordwestl. von Hermannstadt, mit 4600 E., Weinbau und Manufacturen.
Mühlenbruch, Christ. Friedr., geb. 1785 zu Rostock, nacheinander Professor zu Rostock, Greifswalde, Königsberg, Halle und Göttingen, wo er 1813 st.; ausgezeichneter Jurist, besonders Kenner des röm. Rechts. Seine bedeutendsten Schriften beziehen sich auf die Pandecten; auch schrieb er „die Lehre von der Cession der Forderungsrechte“ u. einen „Entwurf eines gemeinrechtlichen Civilprocesses“.
Mühlenregal, in einigen Staaten das Recht der Regierung, die Anlegung einer Mühle von ihrer Erlaubniß und einer Abgabe abhängig zu machen. Mühlenzwang, das Monopol einer Mühle für einen gewissen Ort od. Bezirk (Bannmühle).
Mühlhausen, preuß. Stadt an der Unstrut, mit 15900 E., großer u. mannigfaltiger Fabrikthätigkeit, namentlich in Wollstoffen. M. war früher Reichsstadt u. ein Hauptplatz der deutschen Wolleindustrie, wurde 1802 preuß.
Mühlhausen, frz. Mulhouse, Stadt im Elsaß, Depart. Oberrhein, an der Ill. dem Kanale Napoleon. der Straßburg-Baseler-Eisenbahn, mit 30000 E., einer der Hauptplätze der Baumwolleindustrie auf dem Festlande. M. wurde durch Kaiser Rudolf I. Reichsstadt, verbündete sich 1466 mit den Schweizern, wurde 1798 Frankreich einverleibt.
Mühlheim am Rhein, preuß. Stadt unterhalb Köln, mit 6900 E., Fabriken in Sammet, Seide, Kasimir, Leder etc., lebhaftem Speditionshandel. – M. an der Ruhr, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Düsseldorf,
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