Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.nicht rückwärts nach Osten und Nordosten drückend die eingedrungenen Slaven in sich aufgenommen, so wäre Deutschland ein ziemlich beschränktes Gebiet an Rhein und Weser, von den helvet. und bayer. Alpen bis zur Nordsee geblieben (vergl. Deutschland, Alemannen, Angeln, Bayern, Franken etc.). Germanische Sprachen, die, gehören der großen indogerman. Sprachenfamilie an und theilen sich in 2 Hauptgruppen: 1) das Skandinavische (mit dem Altnorwegischen, Isländischen, Schwedischen, Dänischen); das Gothische, das Angelsächsische und Niederdeutsche (mit dem Niederländischen, Niedersächsischen); 2) das Hochdeutsche (die Sprache der Alemannen, Franken, Langobarden, Bayer), vom 7.-11. Jahrh. das Althochdeutsche, vom 11.-16. das Mittelhochdeutsche, vom 16. Jahrh. an das Neuhochdeutsche genannt u. als solches die Schriftsprache der Nation ("Deutsche Grammatik" von Jakob Grimm, 2. Ausg. Götting. 1853, von Jakob u. Wilh. Grimm "Deutsches Wörterbuch" 1. Bd., Leipzig 1851). Germanisches Recht, so viel wie deutsches Recht. Germanische Volksrechte, heißen die geschriebenen Rechte der deutschen Volksstämme; sie beruhen auf uralten Rechtsgewohnheiten, sind aber durchgängig erst, nachdem das Christenthum einige Abänderungen derselben nothwendig machte, aufgezeichnet worden. Sie sind: die Lex Salica u. Ripuariorum der Franken; die lex Alamannorum, - Bajuvariorum, - Burgundionum, - Visigothorum, - Saxonum, - Anglosaxonum (das einzige in deutscher Sprache geschriebene), - Frisionum, - Anglorum et Werinorum, - Longobardorum. Germanismus, Eigenthümlichkeit der deutschen Sprache, welche in einer fremden Sprache angewandt wird. Germanisten, die Gelehrten, welche sich mit der deutschen Sprach- u. Alterthumswissenschaft, dann die Rechtsgelehrten, welche sich vorherrschend mit der Wissenschaft des deutschen Rechtes befassen zum Unterschied von den Romanisten, die das röm. Recht pflegen. Germanus, St., Name zweier Heiligen, von denen der jüngere 378 zu Auxerre geb., 418 Bischof seiner Vaterstadt wurde und 448 st.; seine Gebeine wurden mit dem Stifte St. Germain zu Auxerre durch die Hugenotten verbrannt. Gedächtnißtag 31. Juli. - Der andere, geb. 496, gest. 576, war Bischof von Paris u. Stifter des Klosters St. Germain-des-Pres. Gedächtnißtag 28. Mai. Germar, Ernst Friedr., ausgezeichneter Mineralog und Entomolog, geb. 1786 zu Glauchau in Sachsen, gest. 1844 als Oberbergrath und Professor der Mineralogie zu Halle. Schriften: "Grundriß der Krystallkunde", Halle 1830; "Lehrbuch der gesammten Mineralogie" 1837, eine Umarbeitung von Meineckes Lehrbuch; "Die Versteinerungen der Steinkohlenformation von Wettin u. Löbejün" 1844-52; "Fauna insectorum Europae", Heft 1-24, Halle 1812-51; "Zeitschrift für Entomologie", 5 Bde., Leipzig 1839-44. Germen, lat., in der Botanik Eierstock, Fruchtknoten. Germersheim, rheinbayer. Stadt an der Mündung der Queich mit 3000 E., war früher Reichsstadt u. ist als deutsche Bundesfestung von Wichtigkeit. Germinal (frz. scher-), Keimmonat, franz. republikan. Monat vom 21. März bis 19. April. Germination, lat.-deutsch, das Keimen. Sprossen. Gernrode, Anhalt-Bernburg. Städtlein mit 2500 E.; Frauenkloster, um 960 von dem Markgrafen Gero gestiftet, 1614 säcularisirt. Gernsbach, bad. Amtsstadt im Mittelrheinkreise mit 2350 E., an der Murg; Gefecht u. Brand am 30. Juni 1849. Gernsheim, hessendarmstädt. Landgerichtsstadt am Rhein mit 3500 E. Gerölle, Anhäufung von abgerundeten Steinen; s. Diluvium. Geroldseck, ehemals Reichsgrafschaft, jetzt Herrschaft der Grafen von Leyen, im bad. Mittelrheinkreise, von der Burg Hohengeroldseck so genannt, die seit 1677 durch die Franzosen in Trümmern liegt; die Grafen von G. starben 1634 aus. Gerona, span. Stadt in Catalonien 10 Ml. von Barcelona, Bischofssitz, prächtige Kathedrale, 14000 sehr thätige nicht rückwärts nach Osten und Nordosten drückend die eingedrungenen Slaven in sich aufgenommen, so wäre Deutschland ein ziemlich beschränktes Gebiet an Rhein und Weser, von den helvet. und bayer. Alpen bis zur Nordsee geblieben (vergl. Deutschland, Alemannen, Angeln, Bayern, Franken etc.). Germanische Sprachen, die, gehören der großen indogerman. Sprachenfamilie an und theilen sich in 2 Hauptgruppen: 1) das Skandinavische (mit dem Altnorwegischen, Isländischen, Schwedischen, Dänischen); das Gothische, das Angelsächsische und Niederdeutsche (mit dem Niederländischen, Niedersächsischen); 2) das Hochdeutsche (die Sprache der Alemannen, Franken, Langobarden, Bayer), vom 7.–11. Jahrh. das Althochdeutsche, vom 11.–16. das Mittelhochdeutsche, vom 16. Jahrh. an das Neuhochdeutsche genannt u. als solches die Schriftsprache der Nation („Deutsche Grammatik“ von Jakob Grimm, 2. Ausg. Götting. 1853, von Jakob u. Wilh. Grimm „Deutsches Wörterbuch“ 1. Bd., Leipzig 1851). Germanisches Recht, so viel wie deutsches Recht. Germanische Volksrechte, heißen die geschriebenen Rechte der deutschen Volksstämme; sie beruhen auf uralten Rechtsgewohnheiten, sind aber durchgängig erst, nachdem das Christenthum einige Abänderungen derselben nothwendig machte, aufgezeichnet worden. Sie sind: die Lex Salica u. Ripuariorum der Franken; die lex Alamannorum, – Bajuvariorum, – Burgundionum, – Visigothorum, – Saxonum, – Anglosaxonum (das einzige in deutscher Sprache geschriebene), – Frisionum, – Anglorum et Werinorum, – Longobardorum. Germanismus, Eigenthümlichkeit der deutschen Sprache, welche in einer fremden Sprache angewandt wird. Germanisten, die Gelehrten, welche sich mit der deutschen Sprach- u. Alterthumswissenschaft, dann die Rechtsgelehrten, welche sich vorherrschend mit der Wissenschaft des deutschen Rechtes befassen zum Unterschied von den Romanisten, die das röm. Recht pflegen. Germanus, St., Name zweier Heiligen, von denen der jüngere 378 zu Auxerre geb., 418 Bischof seiner Vaterstadt wurde und 448 st.; seine Gebeine wurden mit dem Stifte St. Germain zu Auxerre durch die Hugenotten verbrannt. Gedächtnißtag 31. Juli. – Der andere, geb. 496, gest. 576, war Bischof von Paris u. Stifter des Klosters St. Germain-des-Près. Gedächtnißtag 28. Mai. Germar, Ernst Friedr., ausgezeichneter Mineralog und Entomolog, geb. 1786 zu Glauchau in Sachsen, gest. 1844 als Oberbergrath und Professor der Mineralogie zu Halle. Schriften: „Grundriß der Krystallkunde“, Halle 1830; „Lehrbuch der gesammten Mineralogie“ 1837, eine Umarbeitung von Meineckes Lehrbuch; „Die Versteinerungen der Steinkohlenformation von Wettin u. Löbejün“ 1844–52; „Fauna insectorum Europae“, Heft 1–24, Halle 1812–51; „Zeitschrift für Entomologie“, 5 Bde., Leipzig 1839–44. Germen, lat., in der Botanik Eierstock, Fruchtknoten. Germersheim, rheinbayer. Stadt an der Mündung der Queich mit 3000 E., war früher Reichsstadt u. ist als deutsche Bundesfestung von Wichtigkeit. Germinal (frz. scher–), Keimmonat, franz. republikan. Monat vom 21. März bis 19. April. Germination, lat.-deutsch, das Keimen. Sprossen. Gernrode, Anhalt-Bernburg. Städtlein mit 2500 E.; Frauenkloster, um 960 von dem Markgrafen Gero gestiftet, 1614 säcularisirt. Gernsbach, bad. Amtsstadt im Mittelrheinkreise mit 2350 E., an der Murg; Gefecht u. Brand am 30. Juni 1849. Gernsheim, hessendarmstädt. Landgerichtsstadt am Rhein mit 3500 E. Gerölle, Anhäufung von abgerundeten Steinen; s. Diluvium. Geroldseck, ehemals Reichsgrafschaft, jetzt Herrschaft der Grafen von Leyen, im bad. Mittelrheinkreise, von der Burg Hohengeroldseck so genannt, die seit 1677 durch die Franzosen in Trümmern liegt; die Grafen von G. starben 1634 aus. Gerona, span. Stadt in Catalonien 10 Ml. von Barcelona, Bischofssitz, prächtige Kathedrale, 14000 sehr thätige <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0066" n="65"/> nicht rückwärts nach Osten und Nordosten drückend die eingedrungenen Slaven in sich aufgenommen, so wäre Deutschland ein ziemlich beschränktes Gebiet an Rhein und Weser, von den helvet. und bayer. Alpen bis zur Nordsee geblieben (vergl. Deutschland, Alemannen, Angeln, Bayern, Franken etc.).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germanische Sprachen</hi>, die, gehören der großen indogerman. Sprachenfamilie an und theilen sich in 2 Hauptgruppen: 1) das Skandinavische (mit dem Altnorwegischen, Isländischen, Schwedischen, Dänischen); das Gothische, das Angelsächsische und Niederdeutsche (mit dem Niederländischen, Niedersächsischen); 2) das Hochdeutsche (die Sprache der Alemannen, Franken, Langobarden, Bayer), vom 7.–11. Jahrh. das Althochdeutsche, vom 11.–16. das Mittelhochdeutsche, vom 16. Jahrh. an das Neuhochdeutsche genannt u. als solches die Schriftsprache der Nation („Deutsche Grammatik“ von Jakob Grimm, 2. Ausg. Götting. 1853, von Jakob u. Wilh. Grimm „Deutsches Wörterbuch“ 1. Bd., Leipzig 1851).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germanisches Recht</hi>, so viel wie deutsches Recht.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germanische Volksrechte</hi>, heißen die geschriebenen Rechte der deutschen Volksstämme; sie beruhen auf uralten Rechtsgewohnheiten, sind aber durchgängig erst, nachdem das Christenthum einige Abänderungen derselben nothwendig machte, aufgezeichnet worden. Sie sind: die <hi rendition="#i">Lex Salica</hi> u. <hi rendition="#i">Ripuariorum</hi> der Franken; die <hi rendition="#i">lex Alamannorum, – Bajuvariorum, – Burgundionum</hi>, – <hi rendition="#i">Visigothorum, – Saxonum</hi>, – <hi rendition="#i">Anglosaxonum</hi> (das einzige in deutscher Sprache geschriebene), – <hi rendition="#i">Frisionum</hi>, – <hi rendition="#i">Anglorum et Werinorum</hi>, – <hi rendition="#i">Longobardorum</hi>.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germanismus</hi>, Eigenthümlichkeit der deutschen Sprache, welche in einer fremden Sprache angewandt wird.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germanisten</hi>, die Gelehrten, welche sich mit der deutschen Sprach- u. Alterthumswissenschaft, dann die Rechtsgelehrten, welche sich vorherrschend mit der Wissenschaft des deutschen Rechtes befassen zum Unterschied von den Romanisten, die das röm. Recht pflegen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germanus, St.</hi>, Name zweier Heiligen, von denen der jüngere 378 zu Auxerre geb., 418 Bischof seiner Vaterstadt wurde und 448 st.; seine Gebeine wurden mit dem Stifte St. Germain zu Auxerre durch die Hugenotten verbrannt. Gedächtnißtag 31. Juli. – Der andere, geb. 496, gest. 576, war Bischof von Paris u. Stifter des Klosters St. Germain-des-Près. Gedächtnißtag 28. Mai.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germar</hi>, Ernst Friedr., ausgezeichneter Mineralog und Entomolog, geb. 1786 zu Glauchau in Sachsen, gest. 1844 als Oberbergrath und Professor der Mineralogie zu Halle. Schriften: „Grundriß der Krystallkunde“, Halle 1830; „Lehrbuch der gesammten Mineralogie“ 1837, eine Umarbeitung von Meineckes Lehrbuch; „Die Versteinerungen der Steinkohlenformation von Wettin u. Löbejün“ 1844–52; „<hi rendition="#i">Fauna insectorum Europae</hi>“, Heft 1–24, Halle 1812–51; „Zeitschrift für Entomologie“, 5 Bde., Leipzig 1839–44.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germen</hi>, lat., in der Botanik Eierstock, Fruchtknoten.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germersheim</hi>, rheinbayer. Stadt an der Mündung der Queich mit 3000 E., war früher Reichsstadt u. ist als deutsche Bundesfestung von Wichtigkeit.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germinal</hi> (frz. scher–), Keimmonat, franz. republikan. Monat vom 21. März bis 19. April.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Germination</hi>, lat.-deutsch, das Keimen. Sprossen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gernrode</hi>, Anhalt-Bernburg. Städtlein mit 2500 E.; Frauenkloster, um 960 von dem Markgrafen Gero gestiftet, 1614 säcularisirt.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gernsbach</hi>, bad. Amtsstadt im Mittelrheinkreise mit 2350 E., an der Murg; Gefecht u. Brand am 30. Juni 1849.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gernsheim</hi>, hessendarmstädt. Landgerichtsstadt am Rhein mit 3500 E.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gerölle</hi>, Anhäufung von abgerundeten Steinen; s. Diluvium.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Geroldseck</hi>, ehemals Reichsgrafschaft, jetzt Herrschaft der Grafen von Leyen, im bad. Mittelrheinkreise, von der Burg Hohengeroldseck so genannt, die seit 1677 durch die Franzosen in Trümmern liegt; die Grafen von G. starben 1634 aus.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gerona</hi>, span. Stadt in Catalonien 10 Ml. von Barcelona, Bischofssitz, prächtige Kathedrale, 14000 sehr thätige </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [65/0066]
nicht rückwärts nach Osten und Nordosten drückend die eingedrungenen Slaven in sich aufgenommen, so wäre Deutschland ein ziemlich beschränktes Gebiet an Rhein und Weser, von den helvet. und bayer. Alpen bis zur Nordsee geblieben (vergl. Deutschland, Alemannen, Angeln, Bayern, Franken etc.).
Germanische Sprachen, die, gehören der großen indogerman. Sprachenfamilie an und theilen sich in 2 Hauptgruppen: 1) das Skandinavische (mit dem Altnorwegischen, Isländischen, Schwedischen, Dänischen); das Gothische, das Angelsächsische und Niederdeutsche (mit dem Niederländischen, Niedersächsischen); 2) das Hochdeutsche (die Sprache der Alemannen, Franken, Langobarden, Bayer), vom 7.–11. Jahrh. das Althochdeutsche, vom 11.–16. das Mittelhochdeutsche, vom 16. Jahrh. an das Neuhochdeutsche genannt u. als solches die Schriftsprache der Nation („Deutsche Grammatik“ von Jakob Grimm, 2. Ausg. Götting. 1853, von Jakob u. Wilh. Grimm „Deutsches Wörterbuch“ 1. Bd., Leipzig 1851).
Germanisches Recht, so viel wie deutsches Recht.
Germanische Volksrechte, heißen die geschriebenen Rechte der deutschen Volksstämme; sie beruhen auf uralten Rechtsgewohnheiten, sind aber durchgängig erst, nachdem das Christenthum einige Abänderungen derselben nothwendig machte, aufgezeichnet worden. Sie sind: die Lex Salica u. Ripuariorum der Franken; die lex Alamannorum, – Bajuvariorum, – Burgundionum, – Visigothorum, – Saxonum, – Anglosaxonum (das einzige in deutscher Sprache geschriebene), – Frisionum, – Anglorum et Werinorum, – Longobardorum.
Germanismus, Eigenthümlichkeit der deutschen Sprache, welche in einer fremden Sprache angewandt wird.
Germanisten, die Gelehrten, welche sich mit der deutschen Sprach- u. Alterthumswissenschaft, dann die Rechtsgelehrten, welche sich vorherrschend mit der Wissenschaft des deutschen Rechtes befassen zum Unterschied von den Romanisten, die das röm. Recht pflegen.
Germanus, St., Name zweier Heiligen, von denen der jüngere 378 zu Auxerre geb., 418 Bischof seiner Vaterstadt wurde und 448 st.; seine Gebeine wurden mit dem Stifte St. Germain zu Auxerre durch die Hugenotten verbrannt. Gedächtnißtag 31. Juli. – Der andere, geb. 496, gest. 576, war Bischof von Paris u. Stifter des Klosters St. Germain-des-Près. Gedächtnißtag 28. Mai.
Germar, Ernst Friedr., ausgezeichneter Mineralog und Entomolog, geb. 1786 zu Glauchau in Sachsen, gest. 1844 als Oberbergrath und Professor der Mineralogie zu Halle. Schriften: „Grundriß der Krystallkunde“, Halle 1830; „Lehrbuch der gesammten Mineralogie“ 1837, eine Umarbeitung von Meineckes Lehrbuch; „Die Versteinerungen der Steinkohlenformation von Wettin u. Löbejün“ 1844–52; „Fauna insectorum Europae“, Heft 1–24, Halle 1812–51; „Zeitschrift für Entomologie“, 5 Bde., Leipzig 1839–44.
Germen, lat., in der Botanik Eierstock, Fruchtknoten.
Germersheim, rheinbayer. Stadt an der Mündung der Queich mit 3000 E., war früher Reichsstadt u. ist als deutsche Bundesfestung von Wichtigkeit.
Germinal (frz. scher–), Keimmonat, franz. republikan. Monat vom 21. März bis 19. April.
Germination, lat.-deutsch, das Keimen. Sprossen.
Gernrode, Anhalt-Bernburg. Städtlein mit 2500 E.; Frauenkloster, um 960 von dem Markgrafen Gero gestiftet, 1614 säcularisirt.
Gernsbach, bad. Amtsstadt im Mittelrheinkreise mit 2350 E., an der Murg; Gefecht u. Brand am 30. Juni 1849.
Gernsheim, hessendarmstädt. Landgerichtsstadt am Rhein mit 3500 E.
Gerölle, Anhäufung von abgerundeten Steinen; s. Diluvium.
Geroldseck, ehemals Reichsgrafschaft, jetzt Herrschaft der Grafen von Leyen, im bad. Mittelrheinkreise, von der Burg Hohengeroldseck so genannt, die seit 1677 durch die Franzosen in Trümmern liegt; die Grafen von G. starben 1634 aus.
Gerona, span. Stadt in Catalonien 10 Ml. von Barcelona, Bischofssitz, prächtige Kathedrale, 14000 sehr thätige
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:08Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:08Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |