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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Revolutionen hat der finanzielle Zustand sehr gelitten, das Budget der Einnahmen, das etwas über 11 Mill. Scudi beträgt, wird von dem der Ausgaben um 1 Mill. überschritten; die Staatsschuld beläuft sich auf 693/5 Mill. Scudi, auf ungefähr 1/6 dieser Summe das im Umlauf befindliche Papiergeld. Die Seemacht besteht aus einigen kleinen Fahrzeugen mit 24 Kanonen, die Landmacht ist seit der letzten Revolution noch nicht vollständig reorganisirt. Ritterorden gibt es 5: Christusorden, Orden des goldenen Sporns, Gregors des Großen, Piusorden, Orden des hl. Johannes vom Lateran. Der K. oder die Souveränität des Papstes bildete sich im Laufe der Zeit durch die Verhältnisse aus und nicht als planmäßig angelegtes Werk. Die Grundlagen derselben waren: die hohe Stellung des Papstes als Oberhaupt der Kirche; das reiche Besitzthum (patrimonium Petri) der röm. Kirche, das ihm die Mittel gab, eine großartige Wohlthätigkeit in gewöhnlichen und außerordentlichen Zeiten zu bethätigen; die Lage Roms und des Ducatus Romanus unmittelbar nach der Völkerwanderung, wo Stadt und Land von dem byzantinischen Reiche sich selbst überlassen, in dem Papste seinen Beschützer, mehr als einmal seinen Retter hatte; die bilderstürmenden Kaiser stießen endlich die röm. Bevölkerung vollends ab, so daß Rom thatsächlich unabhängig dastand. Der Papst war so das Oberhaupt des Ducatus Romanus geworden, vertheidigte denselben gegen die Eingriffe der Langobarden, die ihn zuletzt zwangen den Franken Pipin zu Hilfe zu rufen. Dieser gab dem Papste die den Langobarden entrissenen Städte des Exarchats, wodurch derselbe eigentlich in die Reihe der Fürsten trat. Heinrich III. schenkte dem Papste Benevent, das Erbe der Markgräfin Mathilde (gest. 1115) kam wenigstens theilweise an den K., Gregor X. erwarb in Frankreich Venaissin, zu welchem im 14. Jahrh. durch Kauf Avignon kam. Julius II. unterwarf 1512 Bologna, Clemens VII. 1532 Ancona, Paul III. 1545 Camerino, Clemens VIII. 1598 Ferrara, Urban VIII. 1636 Urbino, Innocenz X. 1649 Castro und Ronciglione. Durch die erste franz. Revolution ging Avignon u. Venaissin verloren u. Napoleon vernichtete bekanntlich 1809 den Kirchenstaat. Durch die Wiener Schlußacte erhielt der Papst die neapolitan. Enclaven Benevent und Ponte Corvo, sowie alle seine Besitzungen in Mittelitalien bis an den Po zurück. Seit 1830 wurde der Kirchenstaat durch revolutionäre Umtriebe u. Ausbrüche beunruhigt, die 1831 und 1832 sowie 1849 durch österr. u. franz. Intervention unterdrückt wurden; vergl. darüber Italien.


Kirchenstrafen, zerfallend in poenae medicinales, Zucht- u. Besserungsmittel, u. poenae vindicativae, eigentliche Strafen, wurden gegen Laien und Kleriker angewendet; s. Excommunication, Ketzergericht, Kirchenbuße. Heutzutage ist gegen Laien außer der Excommunication nur noch und zwar unter gewissen Einschränkungen die Entziehung des christlichen Begräbnisses üblich. Gegen den Kleriker, bei dem sich die Person nicht leicht vom Amte trennen läßt, werden zunächst solche Strafen angewendet, welche dem Ermessen seines Bischofes anheimgestellt sind, dann von den kirchlichen Obern insbesondere: Versetzung, Gefängniß in eigenen Strafhäusern, vorübergehende od. lebenslängliche Amtsentsetzung, die communio laica, Degradation und Excommunication.


Kirchenväter, lat. patres ecclesiae heißen solche Kirchenschriftsteller der ältern Zeit, welche von der Kirche wegen ihren Verdiensten um die theologischen Wissenschaften sowie wegen ihres heil. Wandels als Zeugen und Vertreter der Kirchenlehre anerkannt wurden. Ob nur die großen Kirchenschriftsteller der ersten Jahrhunderte K. seien, wofür der Sprachgebrauch spricht, ist unentschieden; die einen schließen die Periode der K. mit dem 4., andere mit dem 6., noch andere erst mit dem 13. Jahrh., und Möhler meinte, nach dem ursprünglichen Sinne des Wortes müsse es so lange K. geben als die Kirche dauere u. der Papst habe zu bestimmen, wer zu ihnen zu zählen sei. Neben den ältesten K. n., den apostolischen Vätern (s. d.), werden als die 4 großen griech. K. gefeiert: Athanasius,

Revolutionen hat der finanzielle Zustand sehr gelitten, das Budget der Einnahmen, das etwas über 11 Mill. Scudi beträgt, wird von dem der Ausgaben um 1 Mill. überschritten; die Staatsschuld beläuft sich auf 693/5 Mill. Scudi, auf ungefähr 1/6 dieser Summe das im Umlauf befindliche Papiergeld. Die Seemacht besteht aus einigen kleinen Fahrzeugen mit 24 Kanonen, die Landmacht ist seit der letzten Revolution noch nicht vollständig reorganisirt. Ritterorden gibt es 5: Christusorden, Orden des goldenen Sporns, Gregors des Großen, Piusorden, Orden des hl. Johannes vom Lateran. Der K. oder die Souveränität des Papstes bildete sich im Laufe der Zeit durch die Verhältnisse aus und nicht als planmäßig angelegtes Werk. Die Grundlagen derselben waren: die hohe Stellung des Papstes als Oberhaupt der Kirche; das reiche Besitzthum (patrimonium Petri) der röm. Kirche, das ihm die Mittel gab, eine großartige Wohlthätigkeit in gewöhnlichen und außerordentlichen Zeiten zu bethätigen; die Lage Roms und des Ducatus Romanus unmittelbar nach der Völkerwanderung, wo Stadt und Land von dem byzantinischen Reiche sich selbst überlassen, in dem Papste seinen Beschützer, mehr als einmal seinen Retter hatte; die bilderstürmenden Kaiser stießen endlich die röm. Bevölkerung vollends ab, so daß Rom thatsächlich unabhängig dastand. Der Papst war so das Oberhaupt des Ducatus Romanus geworden, vertheidigte denselben gegen die Eingriffe der Langobarden, die ihn zuletzt zwangen den Franken Pipin zu Hilfe zu rufen. Dieser gab dem Papste die den Langobarden entrissenen Städte des Exarchats, wodurch derselbe eigentlich in die Reihe der Fürsten trat. Heinrich III. schenkte dem Papste Benevent, das Erbe der Markgräfin Mathilde (gest. 1115) kam wenigstens theilweise an den K., Gregor X. erwarb in Frankreich Venaissin, zu welchem im 14. Jahrh. durch Kauf Avignon kam. Julius II. unterwarf 1512 Bologna, Clemens VII. 1532 Ancona, Paul III. 1545 Camerino, Clemens VIII. 1598 Ferrara, Urban VIII. 1636 Urbino, Innocenz X. 1649 Castro und Ronciglione. Durch die erste franz. Revolution ging Avignon u. Venaissin verloren u. Napoleon vernichtete bekanntlich 1809 den Kirchenstaat. Durch die Wiener Schlußacte erhielt der Papst die neapolitan. Enclaven Benevent und Ponte Corvo, sowie alle seine Besitzungen in Mittelitalien bis an den Po zurück. Seit 1830 wurde der Kirchenstaat durch revolutionäre Umtriebe u. Ausbrüche beunruhigt, die 1831 und 1832 sowie 1849 durch österr. u. franz. Intervention unterdrückt wurden; vergl. darüber Italien.


Kirchenstrafen, zerfallend in poenae medicinales, Zucht- u. Besserungsmittel, u. poenae vindicativae, eigentliche Strafen, wurden gegen Laien und Kleriker angewendet; s. Excommunication, Ketzergericht, Kirchenbuße. Heutzutage ist gegen Laien außer der Excommunication nur noch und zwar unter gewissen Einschränkungen die Entziehung des christlichen Begräbnisses üblich. Gegen den Kleriker, bei dem sich die Person nicht leicht vom Amte trennen läßt, werden zunächst solche Strafen angewendet, welche dem Ermessen seines Bischofes anheimgestellt sind, dann von den kirchlichen Obern insbesondere: Versetzung, Gefängniß in eigenen Strafhäusern, vorübergehende od. lebenslängliche Amtsentsetzung, die communio laica, Degradation und Excommunication.


Kirchenväter, lat. patres ecclesiae heißen solche Kirchenschriftsteller der ältern Zeit, welche von der Kirche wegen ihren Verdiensten um die theologischen Wissenschaften sowie wegen ihres heil. Wandels als Zeugen und Vertreter der Kirchenlehre anerkannt wurden. Ob nur die großen Kirchenschriftsteller der ersten Jahrhunderte K. seien, wofür der Sprachgebrauch spricht, ist unentschieden; die einen schließen die Periode der K. mit dem 4., andere mit dem 6., noch andere erst mit dem 13. Jahrh., und Möhler meinte, nach dem ursprünglichen Sinne des Wortes müsse es so lange K. geben als die Kirche dauere u. der Papst habe zu bestimmen, wer zu ihnen zu zählen sei. Neben den ältesten K. n., den apostolischen Vätern (s. d.), werden als die 4 großen griech. K. gefeiert: Athanasius,

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[602/0603] Revolutionen hat der finanzielle Zustand sehr gelitten, das Budget der Einnahmen, das etwas über 11 Mill. Scudi beträgt, wird von dem der Ausgaben um 1 Mill. überschritten; die Staatsschuld beläuft sich auf 693/5 Mill. Scudi, auf ungefähr 1/6 dieser Summe das im Umlauf befindliche Papiergeld. Die Seemacht besteht aus einigen kleinen Fahrzeugen mit 24 Kanonen, die Landmacht ist seit der letzten Revolution noch nicht vollständig reorganisirt. Ritterorden gibt es 5: Christusorden, Orden des goldenen Sporns, Gregors des Großen, Piusorden, Orden des hl. Johannes vom Lateran. Der K. oder die Souveränität des Papstes bildete sich im Laufe der Zeit durch die Verhältnisse aus und nicht als planmäßig angelegtes Werk. Die Grundlagen derselben waren: die hohe Stellung des Papstes als Oberhaupt der Kirche; das reiche Besitzthum (patrimonium Petri) der röm. Kirche, das ihm die Mittel gab, eine großartige Wohlthätigkeit in gewöhnlichen und außerordentlichen Zeiten zu bethätigen; die Lage Roms und des Ducatus Romanus unmittelbar nach der Völkerwanderung, wo Stadt und Land von dem byzantinischen Reiche sich selbst überlassen, in dem Papste seinen Beschützer, mehr als einmal seinen Retter hatte; die bilderstürmenden Kaiser stießen endlich die röm. Bevölkerung vollends ab, so daß Rom thatsächlich unabhängig dastand. Der Papst war so das Oberhaupt des Ducatus Romanus geworden, vertheidigte denselben gegen die Eingriffe der Langobarden, die ihn zuletzt zwangen den Franken Pipin zu Hilfe zu rufen. Dieser gab dem Papste die den Langobarden entrissenen Städte des Exarchats, wodurch derselbe eigentlich in die Reihe der Fürsten trat. Heinrich III. schenkte dem Papste Benevent, das Erbe der Markgräfin Mathilde (gest. 1115) kam wenigstens theilweise an den K., Gregor X. erwarb in Frankreich Venaissin, zu welchem im 14. Jahrh. durch Kauf Avignon kam. Julius II. unterwarf 1512 Bologna, Clemens VII. 1532 Ancona, Paul III. 1545 Camerino, Clemens VIII. 1598 Ferrara, Urban VIII. 1636 Urbino, Innocenz X. 1649 Castro und Ronciglione. Durch die erste franz. Revolution ging Avignon u. Venaissin verloren u. Napoleon vernichtete bekanntlich 1809 den Kirchenstaat. Durch die Wiener Schlußacte erhielt der Papst die neapolitan. Enclaven Benevent und Ponte Corvo, sowie alle seine Besitzungen in Mittelitalien bis an den Po zurück. Seit 1830 wurde der Kirchenstaat durch revolutionäre Umtriebe u. Ausbrüche beunruhigt, die 1831 und 1832 sowie 1849 durch österr. u. franz. Intervention unterdrückt wurden; vergl. darüber Italien. Kirchenstrafen, zerfallend in poenae medicinales, Zucht- u. Besserungsmittel, u. poenae vindicativae, eigentliche Strafen, wurden gegen Laien und Kleriker angewendet; s. Excommunication, Ketzergericht, Kirchenbuße. Heutzutage ist gegen Laien außer der Excommunication nur noch und zwar unter gewissen Einschränkungen die Entziehung des christlichen Begräbnisses üblich. Gegen den Kleriker, bei dem sich die Person nicht leicht vom Amte trennen läßt, werden zunächst solche Strafen angewendet, welche dem Ermessen seines Bischofes anheimgestellt sind, dann von den kirchlichen Obern insbesondere: Versetzung, Gefängniß in eigenen Strafhäusern, vorübergehende od. lebenslängliche Amtsentsetzung, die communio laica, Degradation und Excommunication. Kirchenväter, lat. patres ecclesiae heißen solche Kirchenschriftsteller der ältern Zeit, welche von der Kirche wegen ihren Verdiensten um die theologischen Wissenschaften sowie wegen ihres heil. Wandels als Zeugen und Vertreter der Kirchenlehre anerkannt wurden. Ob nur die großen Kirchenschriftsteller der ersten Jahrhunderte K. seien, wofür der Sprachgebrauch spricht, ist unentschieden; die einen schließen die Periode der K. mit dem 4., andere mit dem 6., noch andere erst mit dem 13. Jahrh., und Möhler meinte, nach dem ursprünglichen Sinne des Wortes müsse es so lange K. geben als die Kirche dauere u. der Papst habe zu bestimmen, wer zu ihnen zu zählen sei. Neben den ältesten K. n., den apostolischen Vätern (s. d.), werden als die 4 großen griech. K. gefeiert: Athanasius,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 602. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/603>, abgerufen am 10.06.2024.