Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.schangdarm), ursprünglich Kriegsmänner, Bewaffnete, später der zu Pferde kämpfende Lehenadel, nach 1660 ein aus lauter Edelleuten bestehendes Garderegiment; seit 1791 ein für die Straßenpolizei errichtetes Corps (1 Brigade - 1 Unteroffizier und 4 Gemeine), das in den meisten andern Staaten nachgebildet wurde. Gendebien (Schangd'biäng), Alex., geb. 1789 zu Mons, belg. Advocat, 1830 eifriger Republikaner, Mitglied der provisor. Regierung, später Oppositionsmann in der Kammer, aus welcher er 1839 austrat. Genealogie, die Wissenschaft von dem Ursprung, der Folge und der Verwandtschaft der Geschlechter, historische Hilfswissenschaft, jedoch in juridischer Beziehung von mehr Bedeutung, namentlich früher, als noch eine bestimmte Ahnenzahl stifts- u. amtsfähig machte. Die G. berücksichtigt die Linie, d. h. die Reihe der von einem Ahnherrn ausgegangenen Personen, die entweder eine gerade ist, oder eine Seitenlinie, von nachgebornen Söhnen od. Töchtern ausgehende. Von einem Punkte der Linie an zählend erhält man die auf- und absteigende Linie u. benennt die Glieder bis zum 7., gewöhnl. lateinisch; aufsteigend: pater, avus, proavus, abavus, atavus, tritavus, protritavus, absteigend: filius, nepos, pronepos, abnepos, atnepos, trinepos, protrinepos, die andern heißen Vorfahren od. Nachkommen. Die Seitenlinien sind agnati von väterlicher od. cognati von mütterl. Seite. Zur Uebersicht entwirft man Tabellen, Stammtafeln, wo der Stammvater oben steht, und der Reihe nach die Haupt- und Seitenlinien, durch Striche an einander gehängt, angegeben werden, od. Stammbäume, wo die Richtung die entgegengesetzte ist, d. h. aufwärts geht, indem der Stammvater als Wurzel betrachtet wird. - Die letzten wissenschaftl. Arbeiten über G. lieferten Pütter u. Gatterer, die erste, sehr unkritische, Rixner in seinem Turnierbuch (1527); bekannt und bis heute fortgesetzt: "Gothaischer genealogischer Hofkalender" u. das "Genealogische Taschenbuch der deutschen gräfl. Häuser". Genelli (Dsche-), Bonaventura, geistvoller Zeichner, geb. 1803 zu Berlin, bildete sich daselbst und von 1820 bis 32 zu Rom, ließ sich später in München nieder. Zeichnungen sehr zahlreich u. durch ganz Europa verbreitet, durch Großartigkeit der Auffassung und antike Schönheit hervorragend. Mehre davon sind gestochen, so das Leben eines Wüstlings, in 18 Blättern, Umrisse zu Dante's göttl. Komödie, 36 Blätter, zu Homer, 25 Blätter, das Leben einer Hexe, 10 Blätter. General, lat.-deutsch, in Zusammensetzungen: allgemein, z. B. G.versammlung. General, ein Offizier, der mehr als 1 Regiment commandirt, in mehreren Stufen, die jedoch nicht in allen Staaten gleich bezeichnet werden; gewöhnl.: G.major (Marechal de camp), G.lieutenant oder Feldmarschallieutenant; G. der Infanterie od. Cavallerie: der Commandirende eines besondern Armeecorps; Marschall, Feldmarschall, General en Chef: der Kommandant einer Armee; G.issimus: der Oberbefehlshaber vereinigter Armeen. - G., das Haupt eines kirchlichen Ordens (Jesuiten, Franziskaner), sofern derselbe den Mittelpunkt der Regierung des Ordens bildet. Generalbaß, nennt man die tiefste oder die Baßstimme einer Composition, wenn über deren Noten durch Ziffern und andere Zeichen die Hauptbestandtheile der ganzen Harmonie angedeutet u. bezeichnet sind; dann auch die Kenntniß der Regeln, nach welchen eine solche Bezifferung einzurichten, u. der Art u. Weise, wie sie zu spielen ist, wozu eine gründliche Kenntniß des harmonischen Satzes gehört. Generalcontroleur, im alten Frankreich derjenige Minister, an welchen die königl. Einkünfte abgeliefert wurden. Generalcourt (dschenerälkohrt), in Nordamerika was Parlament. Generale, lat., allgemein geltende Verordnung. Generalgewaltiger, in den frühern Heeren der mit der Ausübung der Polizei beauftragte Offizier. Generalinquisition, allgem. Voruntersuchung schangdarm), ursprünglich Kriegsmänner, Bewaffnete, später der zu Pferde kämpfende Lehenadel, nach 1660 ein aus lauter Edelleuten bestehendes Garderegiment; seit 1791 ein für die Straßenpolizei errichtetes Corps (1 Brigade – 1 Unteroffizier und 4 Gemeine), das in den meisten andern Staaten nachgebildet wurde. Gendebien (Schangdʼbiäng), Alex., geb. 1789 zu Mons, belg. Advocat, 1830 eifriger Republikaner, Mitglied der provisor. Regierung, später Oppositionsmann in der Kammer, aus welcher er 1839 austrat. Genealogie, die Wissenschaft von dem Ursprung, der Folge und der Verwandtschaft der Geschlechter, historische Hilfswissenschaft, jedoch in juridischer Beziehung von mehr Bedeutung, namentlich früher, als noch eine bestimmte Ahnenzahl stifts- u. amtsfähig machte. Die G. berücksichtigt die Linie, d. h. die Reihe der von einem Ahnherrn ausgegangenen Personen, die entweder eine gerade ist, oder eine Seitenlinie, von nachgebornen Söhnen od. Töchtern ausgehende. Von einem Punkte der Linie an zählend erhält man die auf- und absteigende Linie u. benennt die Glieder bis zum 7., gewöhnl. lateinisch; aufsteigend: pater, avus, proavus, abavus, atavus, tritavus, protritavus, absteigend: filius, nepos, pronepos, abnepos, atnepos, trinepos, protrinepos, die andern heißen Vorfahren od. Nachkommen. Die Seitenlinien sind agnati von väterlicher od. cognati von mütterl. Seite. Zur Uebersicht entwirft man Tabellen, Stammtafeln, wo der Stammvater oben steht, und der Reihe nach die Haupt- und Seitenlinien, durch Striche an einander gehängt, angegeben werden, od. Stammbäume, wo die Richtung die entgegengesetzte ist, d. h. aufwärts geht, indem der Stammvater als Wurzel betrachtet wird. – Die letzten wissenschaftl. Arbeiten über G. lieferten Pütter u. Gatterer, die erste, sehr unkritische, Rixner in seinem Turnierbuch (1527); bekannt und bis heute fortgesetzt: „Gothaischer genealogischer Hofkalender“ u. das „Genealogische Taschenbuch der deutschen gräfl. Häuser“. Genelli (Dsche–), Bonaventura, geistvoller Zeichner, geb. 1803 zu Berlin, bildete sich daselbst und von 1820 bis 32 zu Rom, ließ sich später in München nieder. Zeichnungen sehr zahlreich u. durch ganz Europa verbreitet, durch Großartigkeit der Auffassung und antike Schönheit hervorragend. Mehre davon sind gestochen, so das Leben eines Wüstlings, in 18 Blättern, Umrisse zu Danteʼs göttl. Komödie, 36 Blätter, zu Homer, 25 Blätter, das Leben einer Hexe, 10 Blätter. General, lat.-deutsch, in Zusammensetzungen: allgemein, z. B. G.versammlung. General, ein Offizier, der mehr als 1 Regiment commandirt, in mehreren Stufen, die jedoch nicht in allen Staaten gleich bezeichnet werden; gewöhnl.: G.major (Maréchal de camp), G.lieutenant oder Feldmarschallieutenant; G. der Infanterie od. Cavallerie: der Commandirende eines besondern Armeecorps; Marschall, Feldmarschall, General en Chef: der Kommandant einer Armee; G.issimus: der Oberbefehlshaber vereinigter Armeen. – G., das Haupt eines kirchlichen Ordens (Jesuiten, Franziskaner), sofern derselbe den Mittelpunkt der Regierung des Ordens bildet. Generalbaß, nennt man die tiefste oder die Baßstimme einer Composition, wenn über deren Noten durch Ziffern und andere Zeichen die Hauptbestandtheile der ganzen Harmonie angedeutet u. bezeichnet sind; dann auch die Kenntniß der Regeln, nach welchen eine solche Bezifferung einzurichten, u. der Art u. Weise, wie sie zu spielen ist, wozu eine gründliche Kenntniß des harmonischen Satzes gehört. Generalcontroleur, im alten Frankreich derjenige Minister, an welchen die königl. Einkünfte abgeliefert wurden. Generalcourt (dschenerälkohrt), in Nordamerika was Parlament. Generale, lat., allgemein geltende Verordnung. Generalgewaltiger, in den frühern Heeren der mit der Ausübung der Polizei beauftragte Offizier. Generalinquisition, allgem. 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schangdarm), ursprünglich Kriegsmänner, Bewaffnete, später der zu Pferde kämpfende Lehenadel, nach 1660 ein aus lauter Edelleuten bestehendes Garderegiment; seit 1791 ein für die Straßenpolizei errichtetes Corps (1 Brigade – 1 Unteroffizier und 4 Gemeine), das in den meisten andern Staaten nachgebildet wurde.
Gendebien (Schangdʼbiäng), Alex., geb. 1789 zu Mons, belg. Advocat, 1830 eifriger Republikaner, Mitglied der provisor. Regierung, später Oppositionsmann in der Kammer, aus welcher er 1839 austrat.
Genealogie, die Wissenschaft von dem Ursprung, der Folge und der Verwandtschaft der Geschlechter, historische Hilfswissenschaft, jedoch in juridischer Beziehung von mehr Bedeutung, namentlich früher, als noch eine bestimmte Ahnenzahl stifts- u. amtsfähig machte. Die G. berücksichtigt die Linie, d. h. die Reihe der von einem Ahnherrn ausgegangenen Personen, die entweder eine gerade ist, oder eine Seitenlinie, von nachgebornen Söhnen od. Töchtern ausgehende. Von einem Punkte der Linie an zählend erhält man die auf- und absteigende Linie u. benennt die Glieder bis zum 7., gewöhnl. lateinisch; aufsteigend: pater, avus, proavus, abavus, atavus, tritavus, protritavus, absteigend: filius, nepos, pronepos, abnepos, atnepos, trinepos, protrinepos, die andern heißen Vorfahren od. Nachkommen. Die Seitenlinien sind agnati von väterlicher od. cognati von mütterl. Seite. Zur Uebersicht entwirft man Tabellen, Stammtafeln, wo der Stammvater oben steht, und der Reihe nach die Haupt- und Seitenlinien, durch Striche an einander gehängt, angegeben werden, od. Stammbäume, wo die Richtung die entgegengesetzte ist, d. h. aufwärts geht, indem der Stammvater als Wurzel betrachtet wird. – Die letzten wissenschaftl. Arbeiten über G. lieferten Pütter u. Gatterer, die erste, sehr unkritische, Rixner in seinem Turnierbuch (1527); bekannt und bis heute fortgesetzt: „Gothaischer genealogischer Hofkalender“ u. das „Genealogische Taschenbuch der deutschen gräfl. Häuser“.
Genelli (Dsche–), Bonaventura, geistvoller Zeichner, geb. 1803 zu Berlin, bildete sich daselbst und von 1820 bis 32 zu Rom, ließ sich später in München nieder. Zeichnungen sehr zahlreich u. durch ganz Europa verbreitet, durch Großartigkeit der Auffassung und antike Schönheit hervorragend. Mehre davon sind gestochen, so das Leben eines Wüstlings, in 18 Blättern, Umrisse zu Danteʼs göttl. Komödie, 36 Blätter, zu Homer, 25 Blätter, das Leben einer Hexe, 10 Blätter.
General, lat.-deutsch, in Zusammensetzungen: allgemein, z. B. G.versammlung.
General, ein Offizier, der mehr als 1 Regiment commandirt, in mehreren Stufen, die jedoch nicht in allen Staaten gleich bezeichnet werden; gewöhnl.: G.major (Maréchal de camp), G.lieutenant oder Feldmarschallieutenant; G. der Infanterie od. Cavallerie: der Commandirende eines besondern Armeecorps; Marschall, Feldmarschall, General en Chef: der Kommandant einer Armee; G.issimus: der Oberbefehlshaber vereinigter Armeen. – G., das Haupt eines kirchlichen Ordens (Jesuiten, Franziskaner), sofern derselbe den Mittelpunkt der Regierung des Ordens bildet.
Generalbaß, nennt man die tiefste oder die Baßstimme einer Composition, wenn über deren Noten durch Ziffern und andere Zeichen die Hauptbestandtheile der ganzen Harmonie angedeutet u. bezeichnet sind; dann auch die Kenntniß der Regeln, nach welchen eine solche Bezifferung einzurichten, u. der Art u. Weise, wie sie zu spielen ist, wozu eine gründliche Kenntniß des harmonischen Satzes gehört.
Generalcontroleur, im alten Frankreich derjenige Minister, an welchen die königl. Einkünfte abgeliefert wurden.
Generalcourt (dschenerälkohrt), in Nordamerika was Parlament.
Generale, lat., allgemein geltende Verordnung.
Generalgewaltiger, in den frühern Heeren der mit der Ausübung der Polizei beauftragte Offizier.
Generalinquisition, allgem. Voruntersuchung
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