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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Krankheit nicht mehr tauglicher Soldat; sie werden in I.nhäusern versorgt oder durch Pensionen unterstützt.


Invasion, lat.-dtsch., feindlicher Einfall in ein Land.


Invecta et illata, lat., die vom Miether eingebrachten Mobilien, auf welche dem Vermiether des Hauses od. des Grundstücks ein gesetzliches Pfandrecht zusteht.


Invectiren, lat.-dtsch., schmähen, beleidigen; Invectiven, Schmähungen.


Inventar, lat. inventarium, genaues Verzeichniß von Vermögen und Schulden, z. B. im Concurs, bei Erbfällen, dann bei Verwaltungsämtern, Fabriken, Kaufleuten, Pächtern u. s. w. Mit od. ohne amtliche Mitwirkung. Beneficium inventarii, s. Beneficium.


Invention, lat.-deutsch, die Erfindung; der Kunstgriff; inventiös, erfinderisch.


Inventur, lat.-deutsch, bei Kaufleuten die Aufnahme sämmtlicher materiellen Besitztheile; geschieht in der Regel jährlich.


In verba magistri jurare, lat., auf die Worte eines Lehrers schwören, blind glauben.


Invergenz, lat.-deutsch, Neigung; invergiren, neigen.


Inverneß, Grafschaft in Nordschottland, am deutschen und atlant. Meere, umfaßt auch einen Theil der Hebriden (s. d.), zählt auf 2231/2 #M. 98000 E., ist rauh u. gebirgig, reich an Flüssen, Seen u. Mooren, hat wenig Ackerbau, dagegen beträchtliche Viehzucht u. Fischerei. Die Hauptst. I. hat 18000 E., Hafen, Leine- u. Segeltuchfabriken, Seehandel, bedeutende Fischerei.


Inversabel, lat.-deutsch, unumkehrbar, unumstößlich; Inversion, Umkehrung, rhetor. Figur, worin die gewöhnliche Stellung der Worte in der Construction des Satzes verändert wird. Im Kriegswesen: Verwechslung der Züge beim Aufmarsche, so daß der 4. den 1. bildet. Invertiren, umkehren, versetzen; inverso ordine, in umgekehrter Folge.


Invertebraten, lat.-deutsch, die wirbellosen Thiere.


Investigation, lat.-deutsch, die obrigkeitliche Nachforschung wegen eines Verbrechens; investigiren, nachforschen.


Investitur (mittelalterlich lat. Wort von vestire = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und Aebte in ihre Aemter u. Pfründen einsetzten. Nach dem Kirchenrechte ist I., provisio canonica, die gesetzmäßige Verleihung eines Kirchenamtes, welche durch den competenten Kirchenobern an ein geeignetes Subject innerhalb einer bestimmten Zeit und in canonischer Weise zu geschehen hat. Beim Bischofe heißt die Einführung in Amt und Pfründe Inthronisation u. findet gleichzeitig mit seiner Consecration in feierlicher Weise statt; bei Geistlichen geringeren Ranges heißt sie Installation u. geschieht je nach den verschiedenen Ländern u. Kirchenprovinzen auf verschiedene Weise. I.- oder Obedienzeid, das feierliche Versprechen, wodurch der Erzbischof u. Bischof bei seiner Consecration dem Papste, der Diöcesancleriker bei seiner Weihe sowie bei der Uebernahme eines ständigen Kirchenamtes sich seinem Bischofe im Acte der I. zum Gehorsam verpflichtet. Ueber den I.streit s. Gregor VII. u. Heinrich IV., Calixt II., Concordat, Lothar II. - Investiren, einkleiden, in ein Kirchenamt einführen.


Inveteriren, lat.-deutsch, veralten; verjähren.


In via, lat., im Wege; i. v. executionis, durch gerichtl. Hilfsvollstreckung; i. v. juris, im Wege Rechtens.


Invicem, lat., wechselseitig.


Invigiliren, lat.-deutsch, wachsam sein.


In vim, lat., in Kraft; i. v. publicati, kraft öffentlicher Bekanntmachung; i. v. probationis, kraft eines Beweises; i. v. executionis, durch Hilfsvollstreckung.


Invita Minerva, lat., gegen den Willen der Minerva, d. h. ohne Fähigkeit od. ohne Lust (zu geistiger Arbeit).


Invocation, lat.-deutsch, Anrufung; Invocavit, lat. = er hat angerufen, Name des 1. Fastensonntags vom 15. Verse

Krankheit nicht mehr tauglicher Soldat; sie werden in I.nhäusern versorgt oder durch Pensionen unterstützt.


Invasion, lat.-dtsch., feindlicher Einfall in ein Land.


Invecta et illata, lat., die vom Miether eingebrachten Mobilien, auf welche dem Vermiether des Hauses od. des Grundstücks ein gesetzliches Pfandrecht zusteht.


Invectiren, lat.-dtsch., schmähen, beleidigen; Invectiven, Schmähungen.


Inventar, lat. inventarium, genaues Verzeichniß von Vermögen und Schulden, z. B. im Concurs, bei Erbfällen, dann bei Verwaltungsämtern, Fabriken, Kaufleuten, Pächtern u. s. w. Mit od. ohne amtliche Mitwirkung. Beneficium inventarii, s. Beneficium.


Invention, lat.-deutsch, die Erfindung; der Kunstgriff; inventiös, erfinderisch.


Inventur, lat.-deutsch, bei Kaufleuten die Aufnahme sämmtlicher materiellen Besitztheile; geschieht in der Regel jährlich.


In verba magistri jurare, lat., auf die Worte eines Lehrers schwören, blind glauben.


Invergenz, lat.-deutsch, Neigung; invergiren, neigen.


Inverneß, Grafschaft in Nordschottland, am deutschen und atlant. Meere, umfaßt auch einen Theil der Hebriden (s. d.), zählt auf 2231/2 □M. 98000 E., ist rauh u. gebirgig, reich an Flüssen, Seen u. Mooren, hat wenig Ackerbau, dagegen beträchtliche Viehzucht u. Fischerei. Die Hauptst. I. hat 18000 E., Hafen, Leine- u. Segeltuchfabriken, Seehandel, bedeutende Fischerei.


Inversabel, lat.-deutsch, unumkehrbar, unumstößlich; Inversion, Umkehrung, rhetor. Figur, worin die gewöhnliche Stellung der Worte in der Construction des Satzes verändert wird. Im Kriegswesen: Verwechslung der Züge beim Aufmarsche, so daß der 4. den 1. bildet. Invertiren, umkehren, versetzen; inverso ordine, in umgekehrter Folge.


Invertebraten, lat.-deutsch, die wirbellosen Thiere.


Investigation, lat.-deutsch, die obrigkeitliche Nachforschung wegen eines Verbrechens; investigiren, nachforschen.


Investitur (mittelalterlich lat. Wort von vestire = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und Aebte in ihre Aemter u. Pfründen einsetzten. Nach dem Kirchenrechte ist I., provisio canonica, die gesetzmäßige Verleihung eines Kirchenamtes, welche durch den competenten Kirchenobern an ein geeignetes Subject innerhalb einer bestimmten Zeit und in canonischer Weise zu geschehen hat. Beim Bischofe heißt die Einführung in Amt und Pfründe Inthronisation u. findet gleichzeitig mit seiner Consecration in feierlicher Weise statt; bei Geistlichen geringeren Ranges heißt sie Installation u. geschieht je nach den verschiedenen Ländern u. Kirchenprovinzen auf verschiedene Weise. I.- oder Obedienzeid, das feierliche Versprechen, wodurch der Erzbischof u. Bischof bei seiner Consecration dem Papste, der Diöcesancleriker bei seiner Weihe sowie bei der Uebernahme eines ständigen Kirchenamtes sich seinem Bischofe im Acte der I. zum Gehorsam verpflichtet. Ueber den I.streit s. Gregor VII. u. Heinrich IV., Calixt II., Concordat, Lothar II. – Investiren, einkleiden, in ein Kirchenamt einführen.


Inveteriren, lat.-deutsch, veralten; verjähren.


In via, lat., im Wege; i. v. executionis, durch gerichtl. Hilfsvollstreckung; i. v. juris, im Wege Rechtens.


Invicem, lat., wechselseitig.


Invigiliren, lat.-deutsch, wachsam sein.


In vim, lat., in Kraft; i. v. publicati, kraft öffentlicher Bekanntmachung; i. v. probationis, kraft eines Beweises; i. v. executionis, durch Hilfsvollstreckung.


Invita Minerva, lat., gegen den Willen der Minerva, d. h. ohne Fähigkeit od. ohne Lust (zu geistiger Arbeit).


Invocation, lat.-deutsch, Anrufung; Invocavit, lat. = er hat angerufen, Name des 1. Fastensonntags vom 15. Verse

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[430/0431] Krankheit nicht mehr tauglicher Soldat; sie werden in I.nhäusern versorgt oder durch Pensionen unterstützt. Invasion, lat.-dtsch., feindlicher Einfall in ein Land. Invecta et illata, lat., die vom Miether eingebrachten Mobilien, auf welche dem Vermiether des Hauses od. des Grundstücks ein gesetzliches Pfandrecht zusteht. Invectiren, lat.-dtsch., schmähen, beleidigen; Invectiven, Schmähungen. Inventar, lat. inventarium, genaues Verzeichniß von Vermögen und Schulden, z. B. im Concurs, bei Erbfällen, dann bei Verwaltungsämtern, Fabriken, Kaufleuten, Pächtern u. s. w. Mit od. ohne amtliche Mitwirkung. Beneficium inventarii, s. Beneficium. Invention, lat.-deutsch, die Erfindung; der Kunstgriff; inventiös, erfinderisch. Inventur, lat.-deutsch, bei Kaufleuten die Aufnahme sämmtlicher materiellen Besitztheile; geschieht in der Regel jährlich. In verba magistri jurare, lat., auf die Worte eines Lehrers schwören, blind glauben. Invergenz, lat.-deutsch, Neigung; invergiren, neigen. Inverneß, Grafschaft in Nordschottland, am deutschen und atlant. Meere, umfaßt auch einen Theil der Hebriden (s. d.), zählt auf 2231/2 □M. 98000 E., ist rauh u. gebirgig, reich an Flüssen, Seen u. Mooren, hat wenig Ackerbau, dagegen beträchtliche Viehzucht u. Fischerei. Die Hauptst. I. hat 18000 E., Hafen, Leine- u. Segeltuchfabriken, Seehandel, bedeutende Fischerei. Inversabel, lat.-deutsch, unumkehrbar, unumstößlich; Inversion, Umkehrung, rhetor. Figur, worin die gewöhnliche Stellung der Worte in der Construction des Satzes verändert wird. Im Kriegswesen: Verwechslung der Züge beim Aufmarsche, so daß der 4. den 1. bildet. Invertiren, umkehren, versetzen; inverso ordine, in umgekehrter Folge. Invertebraten, lat.-deutsch, die wirbellosen Thiere. Investigation, lat.-deutsch, die obrigkeitliche Nachforschung wegen eines Verbrechens; investigiren, nachforschen. Investitur (mittelalterlich lat. Wort von vestire = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und Aebte in ihre Aemter u. Pfründen einsetzten. Nach dem Kirchenrechte ist I., provisio canonica, die gesetzmäßige Verleihung eines Kirchenamtes, welche durch den competenten Kirchenobern an ein geeignetes Subject innerhalb einer bestimmten Zeit und in canonischer Weise zu geschehen hat. Beim Bischofe heißt die Einführung in Amt und Pfründe Inthronisation u. findet gleichzeitig mit seiner Consecration in feierlicher Weise statt; bei Geistlichen geringeren Ranges heißt sie Installation u. geschieht je nach den verschiedenen Ländern u. Kirchenprovinzen auf verschiedene Weise. I.- oder Obedienzeid, das feierliche Versprechen, wodurch der Erzbischof u. Bischof bei seiner Consecration dem Papste, der Diöcesancleriker bei seiner Weihe sowie bei der Uebernahme eines ständigen Kirchenamtes sich seinem Bischofe im Acte der I. zum Gehorsam verpflichtet. Ueber den I.streit s. Gregor VII. u. Heinrich IV., Calixt II., Concordat, Lothar II. – Investiren, einkleiden, in ein Kirchenamt einführen. Inveteriren, lat.-deutsch, veralten; verjähren. In via, lat., im Wege; i. v. executionis, durch gerichtl. Hilfsvollstreckung; i. v. juris, im Wege Rechtens. Invicem, lat., wechselseitig. Invigiliren, lat.-deutsch, wachsam sein. In vim, lat., in Kraft; i. v. publicati, kraft öffentlicher Bekanntmachung; i. v. probationis, kraft eines Beweises; i. v. executionis, durch Hilfsvollstreckung. Invita Minerva, lat., gegen den Willen der Minerva, d. h. ohne Fähigkeit od. ohne Lust (zu geistiger Arbeit). Invocation, lat.-deutsch, Anrufung; Invocavit, lat. = er hat angerufen, Name des 1. Fastensonntags vom 15. Verse

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/431>, abgerufen am 23.11.2024.