Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

Bild:
<< vorherige Seite

Krankheit nicht mehr tauglicher Soldat; sie werden in I.nhäusern versorgt oder durch Pensionen unterstützt.


Invasion, lat.-dtsch., feindlicher Einfall in ein Land.


Invecta et illata, lat., die vom Miether eingebrachten Mobilien, auf welche dem Vermiether des Hauses od. des Grundstücks ein gesetzliches Pfandrecht zusteht.


Invectiren, lat.-dtsch., schmähen, beleidigen; Invectiven, Schmähungen.


Inventar, lat. inventarium, genaues Verzeichniß von Vermögen und Schulden, z. B. im Concurs, bei Erbfällen, dann bei Verwaltungsämtern, Fabriken, Kaufleuten, Pächtern u. s. w. Mit od. ohne amtliche Mitwirkung. Beneficium inventarii, s. Beneficium.


Invention, lat.-deutsch, die Erfindung; der Kunstgriff; inventiös, erfinderisch.


Inventur, lat.-deutsch, bei Kaufleuten die Aufnahme sämmtlicher materiellen Besitztheile; geschieht in der Regel jährlich.


In verba magistri jurare, lat., auf die Worte eines Lehrers schwören, blind glauben.


Invergenz, lat.-deutsch, Neigung; invergiren, neigen.


Inverneß, Grafschaft in Nordschottland, am deutschen und atlant. Meere, umfaßt auch einen Theil der Hebriden (s. d.), zählt auf 2231/2 #M. 98000 E., ist rauh u. gebirgig, reich an Flüssen, Seen u. Mooren, hat wenig Ackerbau, dagegen beträchtliche Viehzucht u. Fischerei. Die Hauptst. I. hat 18000 E., Hafen, Leine- u. Segeltuchfabriken, Seehandel, bedeutende Fischerei.


Inversabel, lat.-deutsch, unumkehrbar, unumstößlich; Inversion, Umkehrung, rhetor. Figur, worin die gewöhnliche Stellung der Worte in der Construction des Satzes verändert wird. Im Kriegswesen: Verwechslung der Züge beim Aufmarsche, so daß der 4. den 1. bildet. Invertiren, umkehren, versetzen; inverso ordine, in umgekehrter Folge.


Invertebraten, lat.-deutsch, die wirbellosen Thiere.


Investigation, lat.-deutsch, die obrigkeitliche Nachforschung wegen eines Verbrechens; investigiren, nachforschen.


Investitur (mittelalterlich lat. Wort von vestire = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und Aebte in ihre Aemter u. Pfründen einsetzten. Nach dem Kirchenrechte ist I., provisio canonica, die gesetzmäßige Verleihung eines Kirchenamtes, welche durch den competenten Kirchenobern an ein geeignetes Subject innerhalb einer bestimmten Zeit und in canonischer Weise zu geschehen hat. Beim Bischofe heißt die Einführung in Amt und Pfründe Inthronisation u. findet gleichzeitig mit seiner Consecration in feierlicher Weise statt; bei Geistlichen geringeren Ranges heißt sie Installation u. geschieht je nach den verschiedenen Ländern u. Kirchenprovinzen auf verschiedene Weise. I.- oder Obedienzeid, das feierliche Versprechen, wodurch der Erzbischof u. Bischof bei seiner Consecration dem Papste, der Diöcesancleriker bei seiner Weihe sowie bei der Uebernahme eines ständigen Kirchenamtes sich seinem Bischofe im Acte der I. zum Gehorsam verpflichtet. Ueber den I.streit s. Gregor VII. u. Heinrich IV., Calixt II., Concordat, Lothar II. - Investiren, einkleiden, in ein Kirchenamt einführen.


Inveteriren, lat.-deutsch, veralten; verjähren.


In via, lat., im Wege; i. v. executionis, durch gerichtl. Hilfsvollstreckung; i. v. juris, im Wege Rechtens.


Invicem, lat., wechselseitig.


Invigiliren, lat.-deutsch, wachsam sein.


In vim, lat., in Kraft; i. v. publicati, kraft öffentlicher Bekanntmachung; i. v. probationis, kraft eines Beweises; i. v. executionis, durch Hilfsvollstreckung.


Invita Minerva, lat., gegen den Willen der Minerva, d. h. ohne Fähigkeit od. ohne Lust (zu geistiger Arbeit).


Invocation, lat.-deutsch, Anrufung; Invocavit, lat. = er hat angerufen, Name des 1. Fastensonntags vom 15. Verse

Krankheit nicht mehr tauglicher Soldat; sie werden in I.nhäusern versorgt oder durch Pensionen unterstützt.


Invasion, lat.-dtsch., feindlicher Einfall in ein Land.


Invecta et illata, lat., die vom Miether eingebrachten Mobilien, auf welche dem Vermiether des Hauses od. des Grundstücks ein gesetzliches Pfandrecht zusteht.


Invectiren, lat.-dtsch., schmähen, beleidigen; Invectiven, Schmähungen.


Inventar, lat. inventarium, genaues Verzeichniß von Vermögen und Schulden, z. B. im Concurs, bei Erbfällen, dann bei Verwaltungsämtern, Fabriken, Kaufleuten, Pächtern u. s. w. Mit od. ohne amtliche Mitwirkung. Beneficium inventarii, s. Beneficium.


Invention, lat.-deutsch, die Erfindung; der Kunstgriff; inventiös, erfinderisch.


Inventur, lat.-deutsch, bei Kaufleuten die Aufnahme sämmtlicher materiellen Besitztheile; geschieht in der Regel jährlich.


In verba magistri jurare, lat., auf die Worte eines Lehrers schwören, blind glauben.


Invergenz, lat.-deutsch, Neigung; invergiren, neigen.


Inverneß, Grafschaft in Nordschottland, am deutschen und atlant. Meere, umfaßt auch einen Theil der Hebriden (s. d.), zählt auf 2231/2 □M. 98000 E., ist rauh u. gebirgig, reich an Flüssen, Seen u. Mooren, hat wenig Ackerbau, dagegen beträchtliche Viehzucht u. Fischerei. Die Hauptst. I. hat 18000 E., Hafen, Leine- u. Segeltuchfabriken, Seehandel, bedeutende Fischerei.


Inversabel, lat.-deutsch, unumkehrbar, unumstößlich; Inversion, Umkehrung, rhetor. Figur, worin die gewöhnliche Stellung der Worte in der Construction des Satzes verändert wird. Im Kriegswesen: Verwechslung der Züge beim Aufmarsche, so daß der 4. den 1. bildet. Invertiren, umkehren, versetzen; inverso ordine, in umgekehrter Folge.


Invertebraten, lat.-deutsch, die wirbellosen Thiere.


Investigation, lat.-deutsch, die obrigkeitliche Nachforschung wegen eines Verbrechens; investigiren, nachforschen.


Investitur (mittelalterlich lat. Wort von vestire = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und Aebte in ihre Aemter u. Pfründen einsetzten. Nach dem Kirchenrechte ist I., provisio canonica, die gesetzmäßige Verleihung eines Kirchenamtes, welche durch den competenten Kirchenobern an ein geeignetes Subject innerhalb einer bestimmten Zeit und in canonischer Weise zu geschehen hat. Beim Bischofe heißt die Einführung in Amt und Pfründe Inthronisation u. findet gleichzeitig mit seiner Consecration in feierlicher Weise statt; bei Geistlichen geringeren Ranges heißt sie Installation u. geschieht je nach den verschiedenen Ländern u. Kirchenprovinzen auf verschiedene Weise. I.- oder Obedienzeid, das feierliche Versprechen, wodurch der Erzbischof u. Bischof bei seiner Consecration dem Papste, der Diöcesancleriker bei seiner Weihe sowie bei der Uebernahme eines ständigen Kirchenamtes sich seinem Bischofe im Acte der I. zum Gehorsam verpflichtet. Ueber den I.streit s. Gregor VII. u. Heinrich IV., Calixt II., Concordat, Lothar II. – Investiren, einkleiden, in ein Kirchenamt einführen.


Inveteriren, lat.-deutsch, veralten; verjähren.


In via, lat., im Wege; i. v. executionis, durch gerichtl. Hilfsvollstreckung; i. v. juris, im Wege Rechtens.


Invicem, lat., wechselseitig.


Invigiliren, lat.-deutsch, wachsam sein.


In vim, lat., in Kraft; i. v. publicati, kraft öffentlicher Bekanntmachung; i. v. probationis, kraft eines Beweises; i. v. executionis, durch Hilfsvollstreckung.


Invita Minerva, lat., gegen den Willen der Minerva, d. h. ohne Fähigkeit od. ohne Lust (zu geistiger Arbeit).


Invocation, lat.-deutsch, Anrufung; Invocavit, lat. = er hat angerufen, Name des 1. Fastensonntags vom 15. Verse

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0431" n="430"/>
Krankheit nicht mehr tauglicher Soldat; sie werden in I.nhäusern versorgt oder durch Pensionen unterstützt.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invasion</hi>, lat.-dtsch., feindlicher Einfall in ein Land.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invecta et illata</hi>, lat., die vom Miether eingebrachten Mobilien, auf welche dem Vermiether des Hauses od. des Grundstücks ein gesetzliches Pfandrecht zusteht.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invectiren</hi>, lat.-dtsch., schmähen, beleidigen; <hi rendition="#g">Invectiven</hi>, Schmähungen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Inventar</hi>, lat. <hi rendition="#i">inventarium</hi>, genaues Verzeichniß von Vermögen und Schulden, z. B. im Concurs, bei Erbfällen, dann bei Verwaltungsämtern, Fabriken, Kaufleuten, Pächtern u. s. w. Mit od. ohne amtliche Mitwirkung. <hi rendition="#i">Beneficium inventarii</hi>, s. <hi rendition="#i">Beneficium</hi>.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invention</hi>, lat.-deutsch, die Erfindung; der Kunstgriff; <hi rendition="#g">inventiös</hi>, erfinderisch.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Inventur</hi>, lat.-deutsch, bei Kaufleuten die Aufnahme sämmtlicher materiellen Besitztheile; geschieht in der Regel jährlich.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">In verba magistri jurare</hi>, lat., auf die Worte eines Lehrers schwören, blind glauben.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invergenz</hi>, lat.-deutsch, Neigung; <hi rendition="#g">invergiren</hi>, neigen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Inverneß</hi>, Grafschaft in Nordschottland, am deutschen und atlant. Meere, umfaßt auch einen Theil der Hebriden (s. d.), zählt auf 223<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi> &#x25A1;M. 98000 E., ist rauh u. gebirgig, reich an Flüssen, Seen u. Mooren, hat wenig Ackerbau, dagegen beträchtliche Viehzucht u. Fischerei. Die Hauptst. I. hat 18000 E., Hafen, Leine- u. Segeltuchfabriken, Seehandel, bedeutende Fischerei.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Inversabel</hi>, lat.-deutsch, unumkehrbar, unumstößlich; <hi rendition="#g">Inversion</hi>, Umkehrung, rhetor. Figur, worin die gewöhnliche Stellung der Worte in der Construction des Satzes verändert wird. Im Kriegswesen: Verwechslung der Züge beim Aufmarsche, so daß der 4. den 1. bildet. <hi rendition="#g">Invertiren</hi>, umkehren, versetzen; <hi rendition="#i">inverso ordine</hi>, in umgekehrter Folge.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invertebraten</hi>, lat.-deutsch, die wirbellosen Thiere.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Investigation</hi>, lat.-deutsch, die obrigkeitliche Nachforschung wegen eines Verbrechens; <hi rendition="#g">investigiren</hi>, nachforschen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Investitur</hi> (mittelalterlich lat. Wort von <hi rendition="#i">vestire</hi> = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und Aebte in ihre Aemter u. Pfründen einsetzten. Nach dem Kirchenrechte ist I., <hi rendition="#i">provisio canonica</hi>, die gesetzmäßige Verleihung eines Kirchenamtes, welche durch den competenten Kirchenobern an ein geeignetes Subject innerhalb einer bestimmten Zeit und in canonischer Weise zu geschehen hat. Beim Bischofe heißt die Einführung in Amt und Pfründe <hi rendition="#g">Inthronisation</hi> u. findet gleichzeitig mit seiner Consecration in feierlicher Weise statt; bei Geistlichen geringeren Ranges heißt sie <hi rendition="#g">Installation</hi> u. geschieht je nach den verschiedenen Ländern u. Kirchenprovinzen auf verschiedene Weise. I.- oder <hi rendition="#g">Obedienzeid</hi>, das feierliche Versprechen, wodurch der Erzbischof u. Bischof bei seiner Consecration dem Papste, der Diöcesancleriker bei seiner Weihe sowie bei der Uebernahme eines ständigen Kirchenamtes sich seinem Bischofe im Acte der I. zum Gehorsam verpflichtet. Ueber den I.<hi rendition="#g">streit</hi> s. Gregor VII. u. Heinrich IV., Calixt II., Concordat, Lothar II. &#x2013; <hi rendition="#g">Investiren</hi>, einkleiden, in ein Kirchenamt einführen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Inveteriren</hi>, lat.-deutsch, veralten; verjähren.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">In via</hi>, lat., im Wege; <hi rendition="#i">i. v. executionis</hi>, durch gerichtl. Hilfsvollstreckung; <hi rendition="#i">i. v. juris</hi>, im Wege Rechtens.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invicem</hi>, lat., wechselseitig.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invigiliren</hi>, lat.-deutsch, wachsam sein.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">In vim</hi>, lat., in Kraft; <hi rendition="#i">i. v. publicati</hi>, kraft öffentlicher Bekanntmachung; <hi rendition="#i">i. v. probationis</hi>, kraft eines Beweises; <hi rendition="#i">i. v. executionis</hi>, durch Hilfsvollstreckung.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invita Minerva</hi>, lat., gegen den Willen der Minerva, d. h. ohne Fähigkeit od. ohne Lust (zu geistiger Arbeit).</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Invocation</hi>, lat.-deutsch, Anrufung; <hi rendition="#i">Invocavit</hi>, lat. = er hat angerufen, Name des 1. Fastensonntags vom 15. Verse
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[430/0431] Krankheit nicht mehr tauglicher Soldat; sie werden in I.nhäusern versorgt oder durch Pensionen unterstützt. Invasion, lat.-dtsch., feindlicher Einfall in ein Land. Invecta et illata, lat., die vom Miether eingebrachten Mobilien, auf welche dem Vermiether des Hauses od. des Grundstücks ein gesetzliches Pfandrecht zusteht. Invectiren, lat.-dtsch., schmähen, beleidigen; Invectiven, Schmähungen. Inventar, lat. inventarium, genaues Verzeichniß von Vermögen und Schulden, z. B. im Concurs, bei Erbfällen, dann bei Verwaltungsämtern, Fabriken, Kaufleuten, Pächtern u. s. w. Mit od. ohne amtliche Mitwirkung. Beneficium inventarii, s. Beneficium. Invention, lat.-deutsch, die Erfindung; der Kunstgriff; inventiös, erfinderisch. Inventur, lat.-deutsch, bei Kaufleuten die Aufnahme sämmtlicher materiellen Besitztheile; geschieht in der Regel jährlich. In verba magistri jurare, lat., auf die Worte eines Lehrers schwören, blind glauben. Invergenz, lat.-deutsch, Neigung; invergiren, neigen. Inverneß, Grafschaft in Nordschottland, am deutschen und atlant. Meere, umfaßt auch einen Theil der Hebriden (s. d.), zählt auf 2231/2 □M. 98000 E., ist rauh u. gebirgig, reich an Flüssen, Seen u. Mooren, hat wenig Ackerbau, dagegen beträchtliche Viehzucht u. Fischerei. Die Hauptst. I. hat 18000 E., Hafen, Leine- u. Segeltuchfabriken, Seehandel, bedeutende Fischerei. Inversabel, lat.-deutsch, unumkehrbar, unumstößlich; Inversion, Umkehrung, rhetor. Figur, worin die gewöhnliche Stellung der Worte in der Construction des Satzes verändert wird. Im Kriegswesen: Verwechslung der Züge beim Aufmarsche, so daß der 4. den 1. bildet. Invertiren, umkehren, versetzen; inverso ordine, in umgekehrter Folge. Invertebraten, lat.-deutsch, die wirbellosen Thiere. Investigation, lat.-deutsch, die obrigkeitliche Nachforschung wegen eines Verbrechens; investigiren, nachforschen. Investitur (mittelalterlich lat. Wort von vestire = bekleiden), Einkleidung, gesetzmäßige Einweisung in den Besitz einer beweglichen Sache, dann Belehnung, besonders aber die Belehnung mit Ring und Stab, womit vor Gregor VII. weltliche Herren Bischöfe und Aebte in ihre Aemter u. Pfründen einsetzten. Nach dem Kirchenrechte ist I., provisio canonica, die gesetzmäßige Verleihung eines Kirchenamtes, welche durch den competenten Kirchenobern an ein geeignetes Subject innerhalb einer bestimmten Zeit und in canonischer Weise zu geschehen hat. Beim Bischofe heißt die Einführung in Amt und Pfründe Inthronisation u. findet gleichzeitig mit seiner Consecration in feierlicher Weise statt; bei Geistlichen geringeren Ranges heißt sie Installation u. geschieht je nach den verschiedenen Ländern u. Kirchenprovinzen auf verschiedene Weise. I.- oder Obedienzeid, das feierliche Versprechen, wodurch der Erzbischof u. Bischof bei seiner Consecration dem Papste, der Diöcesancleriker bei seiner Weihe sowie bei der Uebernahme eines ständigen Kirchenamtes sich seinem Bischofe im Acte der I. zum Gehorsam verpflichtet. Ueber den I.streit s. Gregor VII. u. Heinrich IV., Calixt II., Concordat, Lothar II. – Investiren, einkleiden, in ein Kirchenamt einführen. Inveteriren, lat.-deutsch, veralten; verjähren. In via, lat., im Wege; i. v. executionis, durch gerichtl. Hilfsvollstreckung; i. v. juris, im Wege Rechtens. Invicem, lat., wechselseitig. Invigiliren, lat.-deutsch, wachsam sein. In vim, lat., in Kraft; i. v. publicati, kraft öffentlicher Bekanntmachung; i. v. probationis, kraft eines Beweises; i. v. executionis, durch Hilfsvollstreckung. Invita Minerva, lat., gegen den Willen der Minerva, d. h. ohne Fähigkeit od. ohne Lust (zu geistiger Arbeit). Invocation, lat.-deutsch, Anrufung; Invocavit, lat. = er hat angerufen, Name des 1. Fastensonntags vom 15. Verse

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:08Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:08Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/431
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/431>, abgerufen am 10.06.2024.