Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.Rücken nach hinten und rechts gekehrt: 4. Lage: Gesicht nach hinten und links, Rücken nach vornen und rechts. Von den Kopf-G.en hat man den Fall noch besonders aufgefaßt, wo nicht, wie es gewöhnlich ist, das Hinterhaupt, sondern das Gesicht sich zur G. stellt. Diese Art G.en ist an sich nicht unregelmäßig, doch geht dieselbe immer schwerer vor sich u. bedarf nicht selten Hilfe. Stellt sich irgend ein anderer Theil als der Kopf oder die Füße und der Steiß zur G., so ist die G. eine regelwidrige. Die gewöhnl. Mittel eine G., abgesehen von innerlich gereichten Mitteln, zu beendigen, bestehen in folgendem: die Anwendung der G.szange oder des Hebels u. die Wendung des Kindes. Die Zerstücklung des Kindes, der Kaiserschnitt, der Schambogenschnitt und die künstliche Früh-G. gehören zu den seltenen Operationen. Um nach der G. des Kindes die etwa angewachsene Nach-G. zu entfernen, gehört noch zu den häufigen Operationen die Lösung der Nach-G. Unter den die G. befördernden innerlichen Mitteln stehen die krampfstillenden, insbesondere das Opium, oben an; rein wehentreibend das Mutterkorn (Secale cornutum). - Man unterscheidet auch noch zwischen gewöhnlichen G.en, Früh- und Spät-G.en. Ist das Kind lebensfähig - von der 28.-40. Woche der Schwangerschaft - und wird vor der 40. Woche geboren, so ist dieses eine Früh-G., nach der 40. Woche von der 40.-44. Woche, eine Spät-G. Das röm. Recht erklärt Früh-G.en von 6 Monaten oder 182 Tagen, und Spät-G.en innerhalb des 10. Sonnenmonats, der Code Napoleon erklärt Früh-G.en von 180 Tagen und Spät-G.en von 300 Tagen noch für rechtmäßig. Geburtshilfe, im weiteren Sinne umfaßt auch die Hebammenkunst, d. h. die gewöhnliche Hilfe bei regelmäßigen Geburten; dieselbe ist uralt und schon Moses spricht von den Hebammen als einem bei den Israeliten altherkömmlichen Institut; G. im engern Sinne begreif: die ärztliche Hilfe bei regelwidrigen Geburten (s. Geburt); darüber gibt Hippokrates (436) die ersten Nachrichten. Celsus lehrte die Wendung auf die Füße und die Zerstücklung des Kindes. Das Gesetz, schwangere Frauen, wenn sie in der letzten Zeit ihrer Schwangerschaft sterben, sogleich zu öffnen, um möglicher Weise das Kind noch am Leben zu erhalten, ist bei den Römern uralt. Der erste bekannte Fall, daß ein Kind auf diese Weise gerettet wurde, fällt in das 10. Jahrh. (ein Graf Burkard vom Linzgau). Dagegen kommt erst im 15. Jahrh. die erste beglaubigte Nachricht eines an einem Lebenden mit Glück vollbrachten Kaiserschnitts. Ums Jahr 1513 schrieb Eucharius Rößlin, Arzt zu Worms, das erste Hebammenbuch "der schwangern Frawen u. Hebammen Rosengarten", Köln, 4. mit Holzschnitten. Es versteht sich, daß insbesondere die Wundärzte zu allen Zeiten es waren, welche auch die G. zu fördern suchten, s. Chirurgie. Zu den Förderern der G. gehören besonders: Vesalius als Bearbeiter der geburtshilflichen Anatomie: Ambrosius Pare, Caspar Bauhin, Fabricius ab Aquapendente; William Harvey der Entdecker des Kreislaufs. 1723 legte Johann Palfyn, Wundarzt zu Gent, der Akademie zu Paris 2 stählerne Löffel (tire tete) vor, die Geburtszange, das wichtigste geburtshilfl. Instrument, das innerhalb 100 Jahren eine ungeheure Masse von Veränderungen erlitten hat. Im 18. Jahrh. erst erkannte zuerst Fielding Ould 1742 den wahren Vorgang, den der Kopf des Kindes bei der regelmäßigen Geburt nimmt, doch erst in diesem Jahrh. durch den berühmten Lehrer der G. Franz Karl Nägele in Heidelberg wurde dieses Kapitel vollendet. Berühmteste Geburtshelfer des vor. Jahrh.: Smellie, Solayrez de Renhac, Saxtorf, Denman, Stark, Boer. In diesem Jahrh.: Fr. Benjamin Osiander, Siebold, Wigand, Schmitt, Froriep, Jörg, Stein, Baudeloque Maggrier, Busch, D'Outrepont, Fr. Karl Nägele. Gecko (Ascalabotes), Eidechsen aus der Familie Schuppeneidechsen, nächtl. Thiere von trägem Wesen, mit zurückziehbaren Nägeln. Ihre 30 Arten werden nach der Bildung der Zehen abgetheilt. Südeuropa hat 2 Arten: den Mauer-G. (A. murorum), ein häßliches Thier, mit spitzen Knötchen auf der Haut, 4 Rücken nach hinten und rechts gekehrt: 4. Lage: Gesicht nach hinten und links, Rücken nach vornen und rechts. Von den Kopf-G.en hat man den Fall noch besonders aufgefaßt, wo nicht, wie es gewöhnlich ist, das Hinterhaupt, sondern das Gesicht sich zur G. stellt. Diese Art G.en ist an sich nicht unregelmäßig, doch geht dieselbe immer schwerer vor sich u. bedarf nicht selten Hilfe. Stellt sich irgend ein anderer Theil als der Kopf oder die Füße und der Steiß zur G., so ist die G. eine regelwidrige. Die gewöhnl. Mittel eine G., abgesehen von innerlich gereichten Mitteln, zu beendigen, bestehen in folgendem: die Anwendung der G.szange oder des Hebels u. die Wendung des Kindes. Die Zerstücklung des Kindes, der Kaiserschnitt, der Schambogenschnitt und die künstliche Früh-G. gehören zu den seltenen Operationen. Um nach der G. des Kindes die etwa angewachsene Nach-G. zu entfernen, gehört noch zu den häufigen Operationen die Lösung der Nach-G. Unter den die G. befördernden innerlichen Mitteln stehen die krampfstillenden, insbesondere das Opium, oben an; rein wehentreibend das Mutterkorn (Secale cornutum). – Man unterscheidet auch noch zwischen gewöhnlichen G.en, Früh- und Spät-G.en. Ist das Kind lebensfähig – von der 28.–40. Woche der Schwangerschaft – und wird vor der 40. Woche geboren, so ist dieses eine Früh-G., nach der 40. Woche von der 40.–44. Woche, eine Spät-G. Das röm. Recht erklärt Früh-G.en von 6 Monaten oder 182 Tagen, und Spät-G.en innerhalb des 10. Sonnenmonats, der Code Napoléon erklärt Früh-G.en von 180 Tagen und Spät-G.en von 300 Tagen noch für rechtmäßig. Geburtshilfe, im weiteren Sinne umfaßt auch die Hebammenkunst, d. h. die gewöhnliche Hilfe bei regelmäßigen Geburten; dieselbe ist uralt und schon Moses spricht von den Hebammen als einem bei den Israeliten altherkömmlichen Institut; G. im engern Sinne begreif: die ärztliche Hilfe bei regelwidrigen Geburten (s. Geburt); darüber gibt Hippokrates (436) die ersten Nachrichten. Celsus lehrte die Wendung auf die Füße und die Zerstücklung des Kindes. Das Gesetz, schwangere Frauen, wenn sie in der letzten Zeit ihrer Schwangerschaft sterben, sogleich zu öffnen, um möglicher Weise das Kind noch am Leben zu erhalten, ist bei den Römern uralt. Der erste bekannte Fall, daß ein Kind auf diese Weise gerettet wurde, fällt in das 10. Jahrh. (ein Graf Burkard vom Linzgau). Dagegen kommt erst im 15. Jahrh. die erste beglaubigte Nachricht eines an einem Lebenden mit Glück vollbrachten Kaiserschnitts. Ums Jahr 1513 schrieb Eucharius Rößlin, Arzt zu Worms, das erste Hebammenbuch „der schwangern Frawen u. Hebammen Rosengarten“, Köln, 4. mit Holzschnitten. Es versteht sich, daß insbesondere die Wundärzte zu allen Zeiten es waren, welche auch die G. zu fördern suchten, s. Chirurgie. Zu den Förderern der G. gehören besonders: Vesalius als Bearbeiter der geburtshilflichen Anatomie: Ambrosius Paré, Caspar Bauhin, Fabricius ab Aquapendente; William Harvey der Entdecker des Kreislaufs. 1723 legte Johann Palfyn, Wundarzt zu Gent, der Akademie zu Paris 2 stählerne Löffel (tire tête) vor, die Geburtszange, das wichtigste geburtshilfl. Instrument, das innerhalb 100 Jahren eine ungeheure Masse von Veränderungen erlitten hat. Im 18. Jahrh. erst erkannte zuerst Fielding Ould 1742 den wahren Vorgang, den der Kopf des Kindes bei der regelmäßigen Geburt nimmt, doch erst in diesem Jahrh. durch den berühmten Lehrer der G. Franz Karl Nägele in Heidelberg wurde dieses Kapitel vollendet. Berühmteste Geburtshelfer des vor. Jahrh.: Smellie, Solayrez de Renhac, Saxtorf, Denman, Stark, Boër. In diesem Jahrh.: Fr. Benjamin Osiander, Siebold, Wigand, Schmitt, Froriep, Jörg, Stein, Baudeloque Maggrier, Busch, DʼOutrepont, Fr. Karl Nägele. Gecko (Ascalabotes), Eidechsen aus der Familie Schuppeneidechsen, nächtl. Thiere von trägem Wesen, mit zurückziehbaren Nägeln. Ihre 30 Arten werden nach der Bildung der Zehen abgetheilt. Südeuropa hat 2 Arten: den Mauer-G. (A. murorum), ein häßliches Thier, mit spitzen Knötchen auf der Haut, 4 <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0032" n="31"/> Rücken nach hinten und rechts gekehrt: 4. Lage: Gesicht nach hinten und links, Rücken nach vornen und rechts. Von den Kopf-G.en hat man den Fall noch besonders aufgefaßt, wo nicht, wie es gewöhnlich ist, das Hinterhaupt, sondern das Gesicht sich zur G. stellt. Diese Art G.en ist an sich nicht unregelmäßig, doch geht dieselbe immer schwerer vor sich u. bedarf nicht selten Hilfe. Stellt sich irgend ein anderer Theil als der Kopf oder die Füße und der Steiß zur G., so ist die G. eine regelwidrige. Die gewöhnl. Mittel eine G., abgesehen von innerlich gereichten Mitteln, zu beendigen, bestehen in folgendem: die Anwendung der G.szange oder des Hebels u. die Wendung des Kindes. Die Zerstücklung des Kindes, der Kaiserschnitt, der Schambogenschnitt und die künstliche Früh-G. gehören zu den seltenen Operationen. Um nach der G. des Kindes die etwa angewachsene Nach-G. zu entfernen, gehört noch zu den häufigen Operationen die Lösung der Nach-G. Unter den die G. befördernden innerlichen Mitteln stehen die krampfstillenden, insbesondere das Opium, oben an; rein wehentreibend das Mutterkorn <hi rendition="#i">(Secale cornutum)</hi>. – Man unterscheidet auch noch zwischen gewöhnlichen G.en, Früh- und Spät-G.en. Ist das Kind lebensfähig – von der 28.–40. Woche der Schwangerschaft – und wird vor der 40. Woche geboren, so ist dieses eine Früh-G., nach der 40. Woche von der 40.–44. Woche, eine Spät-G. Das röm. Recht erklärt Früh-G.en von 6 Monaten oder 182 Tagen, und Spät-G.en innerhalb des 10. Sonnenmonats, der <hi rendition="#i">Code Napoléon</hi> erklärt Früh-G.en von 180 Tagen und Spät-G.en von 300 Tagen noch für rechtmäßig.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Geburtshilfe</hi>, im weiteren Sinne umfaßt auch die Hebammenkunst, d. h. die gewöhnliche Hilfe bei regelmäßigen Geburten; dieselbe ist uralt und schon Moses spricht von den Hebammen als einem bei den Israeliten altherkömmlichen Institut; G. im engern Sinne begreif: die ärztliche Hilfe bei regelwidrigen Geburten (s. Geburt); darüber gibt Hippokrates (436) die ersten Nachrichten. Celsus lehrte die Wendung auf die Füße und die Zerstücklung des Kindes. Das Gesetz, schwangere Frauen, wenn sie in der letzten Zeit ihrer Schwangerschaft sterben, sogleich zu öffnen, um möglicher Weise das Kind noch am Leben zu erhalten, ist bei den Römern uralt. Der erste bekannte Fall, daß ein Kind auf diese Weise gerettet wurde, fällt in das 10. Jahrh. (ein Graf Burkard vom Linzgau). Dagegen kommt erst im 15. Jahrh. die erste beglaubigte Nachricht eines an einem Lebenden mit Glück vollbrachten Kaiserschnitts. Ums Jahr 1513 schrieb Eucharius Rößlin, Arzt zu Worms, das erste Hebammenbuch „der schwangern Frawen u. Hebammen Rosengarten“, Köln, 4. mit Holzschnitten. Es versteht sich, daß insbesondere die Wundärzte zu allen Zeiten es waren, welche auch die G. zu fördern suchten, s. Chirurgie. Zu den Förderern der G. gehören besonders: Vesalius als Bearbeiter der geburtshilflichen Anatomie: Ambrosius Paré, Caspar Bauhin, Fabricius ab Aquapendente; William Harvey der Entdecker des Kreislaufs. 1723 legte Johann Palfyn, Wundarzt zu Gent, der Akademie zu Paris 2 stählerne Löffel <hi rendition="#i">(tire tête)</hi> vor, die Geburtszange, das wichtigste geburtshilfl. Instrument, das innerhalb 100 Jahren eine ungeheure Masse von Veränderungen erlitten hat. Im 18. Jahrh. erst erkannte zuerst Fielding Ould 1742 den wahren Vorgang, den der Kopf des Kindes bei der regelmäßigen Geburt nimmt, doch erst in diesem Jahrh. durch den berühmten Lehrer der G. Franz Karl Nägele in Heidelberg wurde dieses Kapitel vollendet. Berühmteste Geburtshelfer des vor. Jahrh.: Smellie, Solayrez de Renhac, Saxtorf, Denman, Stark, Boër. In diesem Jahrh.: Fr. Benjamin Osiander, Siebold, Wigand, Schmitt, Froriep, Jörg, Stein, Baudeloque Maggrier, Busch, DʼOutrepont, Fr. Karl Nägele.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gecko</hi><hi rendition="#i">(Ascalabotes)</hi>, Eidechsen aus der Familie Schuppeneidechsen, nächtl. Thiere von trägem Wesen, mit zurückziehbaren Nägeln. Ihre 30 Arten werden nach der Bildung der Zehen abgetheilt. Südeuropa hat 2 Arten: den <hi rendition="#g">Mauer</hi>-G. <hi rendition="#i">(A. murorum)</hi>, ein häßliches Thier, mit spitzen Knötchen auf der Haut, 4 </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [31/0032]
Rücken nach hinten und rechts gekehrt: 4. Lage: Gesicht nach hinten und links, Rücken nach vornen und rechts. Von den Kopf-G.en hat man den Fall noch besonders aufgefaßt, wo nicht, wie es gewöhnlich ist, das Hinterhaupt, sondern das Gesicht sich zur G. stellt. Diese Art G.en ist an sich nicht unregelmäßig, doch geht dieselbe immer schwerer vor sich u. bedarf nicht selten Hilfe. Stellt sich irgend ein anderer Theil als der Kopf oder die Füße und der Steiß zur G., so ist die G. eine regelwidrige. Die gewöhnl. Mittel eine G., abgesehen von innerlich gereichten Mitteln, zu beendigen, bestehen in folgendem: die Anwendung der G.szange oder des Hebels u. die Wendung des Kindes. Die Zerstücklung des Kindes, der Kaiserschnitt, der Schambogenschnitt und die künstliche Früh-G. gehören zu den seltenen Operationen. Um nach der G. des Kindes die etwa angewachsene Nach-G. zu entfernen, gehört noch zu den häufigen Operationen die Lösung der Nach-G. Unter den die G. befördernden innerlichen Mitteln stehen die krampfstillenden, insbesondere das Opium, oben an; rein wehentreibend das Mutterkorn (Secale cornutum). – Man unterscheidet auch noch zwischen gewöhnlichen G.en, Früh- und Spät-G.en. Ist das Kind lebensfähig – von der 28.–40. Woche der Schwangerschaft – und wird vor der 40. Woche geboren, so ist dieses eine Früh-G., nach der 40. Woche von der 40.–44. Woche, eine Spät-G. Das röm. Recht erklärt Früh-G.en von 6 Monaten oder 182 Tagen, und Spät-G.en innerhalb des 10. Sonnenmonats, der Code Napoléon erklärt Früh-G.en von 180 Tagen und Spät-G.en von 300 Tagen noch für rechtmäßig.
Geburtshilfe, im weiteren Sinne umfaßt auch die Hebammenkunst, d. h. die gewöhnliche Hilfe bei regelmäßigen Geburten; dieselbe ist uralt und schon Moses spricht von den Hebammen als einem bei den Israeliten altherkömmlichen Institut; G. im engern Sinne begreif: die ärztliche Hilfe bei regelwidrigen Geburten (s. Geburt); darüber gibt Hippokrates (436) die ersten Nachrichten. Celsus lehrte die Wendung auf die Füße und die Zerstücklung des Kindes. Das Gesetz, schwangere Frauen, wenn sie in der letzten Zeit ihrer Schwangerschaft sterben, sogleich zu öffnen, um möglicher Weise das Kind noch am Leben zu erhalten, ist bei den Römern uralt. Der erste bekannte Fall, daß ein Kind auf diese Weise gerettet wurde, fällt in das 10. Jahrh. (ein Graf Burkard vom Linzgau). Dagegen kommt erst im 15. Jahrh. die erste beglaubigte Nachricht eines an einem Lebenden mit Glück vollbrachten Kaiserschnitts. Ums Jahr 1513 schrieb Eucharius Rößlin, Arzt zu Worms, das erste Hebammenbuch „der schwangern Frawen u. Hebammen Rosengarten“, Köln, 4. mit Holzschnitten. Es versteht sich, daß insbesondere die Wundärzte zu allen Zeiten es waren, welche auch die G. zu fördern suchten, s. Chirurgie. Zu den Förderern der G. gehören besonders: Vesalius als Bearbeiter der geburtshilflichen Anatomie: Ambrosius Paré, Caspar Bauhin, Fabricius ab Aquapendente; William Harvey der Entdecker des Kreislaufs. 1723 legte Johann Palfyn, Wundarzt zu Gent, der Akademie zu Paris 2 stählerne Löffel (tire tête) vor, die Geburtszange, das wichtigste geburtshilfl. Instrument, das innerhalb 100 Jahren eine ungeheure Masse von Veränderungen erlitten hat. Im 18. Jahrh. erst erkannte zuerst Fielding Ould 1742 den wahren Vorgang, den der Kopf des Kindes bei der regelmäßigen Geburt nimmt, doch erst in diesem Jahrh. durch den berühmten Lehrer der G. Franz Karl Nägele in Heidelberg wurde dieses Kapitel vollendet. Berühmteste Geburtshelfer des vor. Jahrh.: Smellie, Solayrez de Renhac, Saxtorf, Denman, Stark, Boër. In diesem Jahrh.: Fr. Benjamin Osiander, Siebold, Wigand, Schmitt, Froriep, Jörg, Stein, Baudeloque Maggrier, Busch, DʼOutrepont, Fr. Karl Nägele.
Gecko (Ascalabotes), Eidechsen aus der Familie Schuppeneidechsen, nächtl. Thiere von trägem Wesen, mit zurückziehbaren Nägeln. Ihre 30 Arten werden nach der Bildung der Zehen abgetheilt. Südeuropa hat 2 Arten: den Mauer-G. (A. murorum), ein häßliches Thier, mit spitzen Knötchen auf der Haut, 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:08Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:08Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |