Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.378 bei Adrianopel, worauf sie Thracien verwüsteten, jedoch von Kaiser Theodosius wieder beruhigt wurden. Nach seinem Tode u. der Theilung des Reichs in ein oft- und weströmisches begannen sie unter ihrem Könige Alarich ihre Verwüstungszüge wieder u. dehnten sie bis in den Peloponnes aus; 402 wandte sich Alarich auch nach Italien, brandschatzte Rom und plünderte es später 410 n. Chr. aus, st. jedoch bald und wurde in dem Bette des Flusses Busento begraben. Athaulf führte hierauf die West-G. nach dem südwestl. Gallien, von wo sie nach Spanien übergingen und das Land allmälig eroberten. Die größte Ausdehnung in Gallien hatte ihr Gebiet unter König Eurich nach der Mitte des 5. Jahrh. (bis an die Loire u. Rhone); die goth. Geschichte ist nun die Spaniens (darum s. Spanien). Die Ost-G. wirkten nach Attilas Tod mächtig zur Zertrümmerung des Hunnenreichs mit, wanderten sodann unter Theodorich (Dietrich) 488 nach Italien u. eroberten es 493 gegen die german. Volksstämme, welche dem Heruler Odoaker gefolgt waren (s. Italien). - Die sog. tetraxitischen G. waren in der Krim u. am Kaukasus (gleich den Alanen) zurückgebliebene Reste des großen Volkes, welche erst von der türk. Fluth verschlungen zu sein scheinen. Gothenburg, schwed. Götheborg, an der Göthaelf, die 2. Stadt Schwedens, Hauptort des gleichnam. Län in Westgothland, Bischofssitz mit 30000 E., Hafen und lebhaftem Handelsverkehr. Gothische Baukunst, s. Baukunst Bd. I. S. 434. Gothische Buchstaben, die aus der lat. Schrift durch Verzierung hervorgegangene mittelalterliche Mönchsschrift, aus der sich unsere Druckschrift ausbildete. Gothland, schwed. Göthaland, der südlichste und fruchtbarste Theil Schwedens, 2100 #M. groß, aus den Landschaften Ost. G., Smaland, Bleckingen, West-G., Dalsland, Bohusland, Halland, Schonen, den Inseln Oeland und der Insel Gottland bestehend, mit 2150000 E. Hauptorte: Norrköping, Kalmar, Borgholm, Wisby, Gothenburg, Karlstadt, Malmö, Karlskrona. Gott, s. Trinität. Gotter, Friedr. Wilh., der Dichter, welcher mit Boie 1770 den 1. deutschen Musenalmanach nach französ. Muster herausgab, wurde geb. 1746 zu Gotha und st. 1797 daselbst, nachdem er 1767 Legationssekretär zu Wetzlar gewesen u. 1771 geh. Sekretär zu Gotha geworden war. Als Dichter guter Singspiele steht G. neben Weiße, als Uebersetzer und Dichter von Episteln und Dramen im franz. Geschmacke wird er der ältern sächs. Schule beigezählt. Gedichte, Gotha 1787-88, 2 B., 1802 3. Bd. Gottesdienst, kann von der Gottesverehrung nur unterschieden werden, insofern man Form und Inhalt einer und derselben Sache, die äußeren religiösen Gebräuche u. die innere Andacht getrennt denkt. Im weitesten Sinne ist G. die Hingebung des Menschen in seinem ganzen Thun und Lassen an Gott, im engern die Anbetung und Verehrung Gottes und des Göttlichen in einer bestimmten Zeit, im engsten der mit Katechese und Predigt verbundene Cult. Die Unterschiede von öffentl. u. Privat-G. oder Hausandacht, von sonn- und feiertäglichem u. werktägigem, Früh- u. Nachmittags-G. u. s. f. sind an sich einleuchtend. Der öffentl. G. wird durch die Kirchenagenden (vergl. Agende) geordnet, den Mittelpunkt desselben bildet bei den Katholiken das heil. Meßopfer, bei den Protestanten die Predigt. Gottesfriede, heißt im allgem. der Zustand des in Gott befriedigten Gemüthes, näher aber die Treuga Dei, d. h. der Inbegriff jener Einrichtungen, wodurch die Kirche das Faust- u. Fehderecht zu beschränken trachtete, im engsten Sinne die Zeit, innerhalb deren die Waffen ruhen mußten. Der wilde Sinn der bekehrten heidnischen, namentlich der german. Völker (Blutrache) konnte nur sehr langsam und allmälig geschwächt werden; ein lockerer Staatsverband, die Schwächung der königl. Gewalt durch die größeren Vasallen, die Unmöglichkeit od. Schwierigkeit sein Recht zu erhalten, förderten die Fortdauer des Fehderechts. Der Landfriede von 1158, wornach bei Strafe des Stranges zuerst bei Gericht Hilfe gesucht und die 378 bei Adrianopel, worauf sie Thracien verwüsteten, jedoch von Kaiser Theodosius wieder beruhigt wurden. Nach seinem Tode u. der Theilung des Reichs in ein oft- und weströmisches begannen sie unter ihrem Könige Alarich ihre Verwüstungszüge wieder u. dehnten sie bis in den Peloponnes aus; 402 wandte sich Alarich auch nach Italien, brandschatzte Rom und plünderte es später 410 n. Chr. aus, st. jedoch bald und wurde in dem Bette des Flusses Busento begraben. Athaulf führte hierauf die West-G. nach dem südwestl. Gallien, von wo sie nach Spanien übergingen und das Land allmälig eroberten. Die größte Ausdehnung in Gallien hatte ihr Gebiet unter König Eurich nach der Mitte des 5. Jahrh. (bis an die Loire u. Rhone); die goth. Geschichte ist nun die Spaniens (darum s. Spanien). Die Ost-G. wirkten nach Attilas Tod mächtig zur Zertrümmerung des Hunnenreichs mit, wanderten sodann unter Theodorich (Dietrich) 488 nach Italien u. eroberten es 493 gegen die german. Volksstämme, welche dem Heruler Odoaker gefolgt waren (s. Italien). – Die sog. tetraxitischen G. waren in der Krim u. am Kaukasus (gleich den Alanen) zurückgebliebene Reste des großen Volkes, welche erst von der türk. Fluth verschlungen zu sein scheinen. Gothenburg, schwed. Götheborg, an der Göthaelf, die 2. Stadt Schwedens, Hauptort des gleichnam. Län in Westgothland, Bischofssitz mit 30000 E., Hafen und lebhaftem Handelsverkehr. Gothische Baukunst, s. Baukunst Bd. I. S. 434. Gothische Buchstaben, die aus der lat. 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Gottesdienst, kann von der Gottesverehrung nur unterschieden werden, insofern man Form und Inhalt einer und derselben Sache, die äußeren religiösen Gebräuche u. die innere Andacht getrennt denkt. Im weitesten Sinne ist G. die Hingebung des Menschen in seinem ganzen Thun und Lassen an Gott, im engern die Anbetung und Verehrung Gottes und des Göttlichen in einer bestimmten Zeit, im engsten der mit Katechese und Predigt verbundene Cult. Die Unterschiede von öffentl. u. Privat-G. oder Hausandacht, von sonn- und feiertäglichem u. werktägigem, Früh- u. Nachmittags-G. u. s. f. sind an sich einleuchtend. Der öffentl. G. wird durch die Kirchenagenden (vergl. Agende) geordnet, den Mittelpunkt desselben bildet bei den Katholiken das heil. Meßopfer, bei den Protestanten die Predigt. Gottesfriede, heißt im allgem. der Zustand des in Gott befriedigten Gemüthes, näher aber die Treuga Dei, d. h. der Inbegriff jener Einrichtungen, wodurch die Kirche das Faust- u. Fehderecht zu beschränken trachtete, im engsten Sinne die Zeit, innerhalb deren die Waffen ruhen mußten. Der wilde Sinn der bekehrten heidnischen, namentlich der german. Völker (Blutrache) konnte nur sehr langsam und allmälig geschwächt werden; ein lockerer Staatsverband, die Schwächung der königl. Gewalt durch die größeren Vasallen, die Unmöglichkeit od. Schwierigkeit sein Recht zu erhalten, förderten die Fortdauer des Fehderechts. Der Landfriede von 1158, wornach bei Strafe des Stranges zuerst bei Gericht Hilfe gesucht und die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0115" n="114"/> 378 bei Adrianopel, worauf sie Thracien verwüsteten, jedoch von Kaiser Theodosius wieder beruhigt wurden. 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378 bei Adrianopel, worauf sie Thracien verwüsteten, jedoch von Kaiser Theodosius wieder beruhigt wurden. Nach seinem Tode u. der Theilung des Reichs in ein oft- und weströmisches begannen sie unter ihrem Könige Alarich ihre Verwüstungszüge wieder u. dehnten sie bis in den Peloponnes aus; 402 wandte sich Alarich auch nach Italien, brandschatzte Rom und plünderte es später 410 n. Chr. aus, st. jedoch bald und wurde in dem Bette des Flusses Busento begraben. Athaulf führte hierauf die West-G. nach dem südwestl. Gallien, von wo sie nach Spanien übergingen und das Land allmälig eroberten. Die größte Ausdehnung in Gallien hatte ihr Gebiet unter König Eurich nach der Mitte des 5. Jahrh. (bis an die Loire u. Rhone); die goth. Geschichte ist nun die Spaniens (darum s. Spanien). Die Ost-G. wirkten nach Attilas Tod mächtig zur Zertrümmerung des Hunnenreichs mit, wanderten sodann unter Theodorich (Dietrich) 488 nach Italien u. eroberten es 493 gegen die german. Volksstämme, welche dem Heruler Odoaker gefolgt waren (s. Italien). – Die sog. tetraxitischen G. waren in der Krim u. am Kaukasus (gleich den Alanen) zurückgebliebene Reste des großen Volkes, welche erst von der türk. Fluth verschlungen zu sein scheinen.
Gothenburg, schwed. Götheborg, an der Göthaelf, die 2. Stadt Schwedens, Hauptort des gleichnam. Län in Westgothland, Bischofssitz mit 30000 E., Hafen und lebhaftem Handelsverkehr.
Gothische Baukunst, s. Baukunst Bd. I. S. 434.
Gothische Buchstaben, die aus der lat. Schrift durch Verzierung hervorgegangene mittelalterliche Mönchsschrift, aus der sich unsere Druckschrift ausbildete.
Gothland, schwed. Göthaland, der südlichste und fruchtbarste Theil Schwedens, 2100 □M. groß, aus den Landschaften Ost. G., Smaland, Bleckingen, West-G., Dalsland, Bohusland, Halland, Schonen, den Inseln Oeland und der Insel Gottland bestehend, mit 2150000 E. Hauptorte: Norrköping, Kalmar, Borgholm, Wisby, Gothenburg, Karlstadt, Malmö, Karlskrona.
Gott, s. Trinität.
Gotter, Friedr. Wilh., der Dichter, welcher mit Boie 1770 den 1. deutschen Musenalmanach nach französ. Muster herausgab, wurde geb. 1746 zu Gotha und st. 1797 daselbst, nachdem er 1767 Legationssekretär zu Wetzlar gewesen u. 1771 geh. Sekretär zu Gotha geworden war. Als Dichter guter Singspiele steht G. neben Weiße, als Uebersetzer und Dichter von Episteln und Dramen im franz. Geschmacke wird er der ältern sächs. Schule beigezählt. Gedichte, Gotha 1787–88, 2 B., 1802 3. Bd.
Gottesdienst, kann von der Gottesverehrung nur unterschieden werden, insofern man Form und Inhalt einer und derselben Sache, die äußeren religiösen Gebräuche u. die innere Andacht getrennt denkt. Im weitesten Sinne ist G. die Hingebung des Menschen in seinem ganzen Thun und Lassen an Gott, im engern die Anbetung und Verehrung Gottes und des Göttlichen in einer bestimmten Zeit, im engsten der mit Katechese und Predigt verbundene Cult. Die Unterschiede von öffentl. u. Privat-G. oder Hausandacht, von sonn- und feiertäglichem u. werktägigem, Früh- u. Nachmittags-G. u. s. f. sind an sich einleuchtend. Der öffentl. G. wird durch die Kirchenagenden (vergl. Agende) geordnet, den Mittelpunkt desselben bildet bei den Katholiken das heil. Meßopfer, bei den Protestanten die Predigt.
Gottesfriede, heißt im allgem. der Zustand des in Gott befriedigten Gemüthes, näher aber die Treuga Dei, d. h. der Inbegriff jener Einrichtungen, wodurch die Kirche das Faust- u. Fehderecht zu beschränken trachtete, im engsten Sinne die Zeit, innerhalb deren die Waffen ruhen mußten. Der wilde Sinn der bekehrten heidnischen, namentlich der german. Völker (Blutrache) konnte nur sehr langsam und allmälig geschwächt werden; ein lockerer Staatsverband, die Schwächung der königl. Gewalt durch die größeren Vasallen, die Unmöglichkeit od. Schwierigkeit sein Recht zu erhalten, förderten die Fortdauer des Fehderechts. Der Landfriede von 1158, wornach bei Strafe des Stranges zuerst bei Gericht Hilfe gesucht und die
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