Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

Bild:
<< vorherige Seite

zu Gießen, war Hofkupferstecher zu Darmstadt, und erwarb besonders Ruf durch vortreffliche topographische Blätter; auch fertigte er Portraits in Punktiermanier; st. 1819.


Feltre, österr.-venet. Stadt 3 M. von Belluno, mit 5900 E., Seidenfabrikation, lebhaftem Verkehr; von F. hatte der napoleon. Marschall Clarke den Herzogstitel.


Felucke, kleines Kriegsfahrzeug im Mittelmeere, von Galeerenbau, mit Ruder u. Segel, führt nur ganz leichte Stücke, wird auch als Handelsschiff zur Küstenfahrt gebraucht.


Femern, Femarn, Fehmarn, 31/4 #M. große Insel an der Nordostspitze Holsteins, zu Schleswig gehörig, mit 9200 E. in 1 Stadt, 1 Flecken, 40 Dörfern, die sich von Ackerbau, Viehzucht, Schiffahrt u. Fischerei ernähren.


Femgerichte (vom altdeutschen Feme, Strafe), heimliche Criminalgerichte über schwerere Verbrechen (Raub, Mord, Nothzucht, Ketzerei etc.); in Westfalen einheimisch erstreckten sie einige Zeit ihre Wirksamkeit über einen großen Theil Deutschlands. Die Eingeweihten hießen die Wissenden, die Vorsitzer der einzelnen Gerichte Freigrafen, die Beisitzer Freischöffen; zur Vollstreckung des Urtheils waren alle Wissenden verpflichtet. Der Angeklagte wurde binnen 6 Wochen 3 Tage durch einen Anschlag an einen bestimmten Ort geladen, ein Wissender binnen der 3fachen Frist; erschien er, so wurde er von Wissenden vor den Freistuhl geführt, wenn nicht verfemt, d. h. allen Wissenden preisgegeben; daß die Hinrichtung durch die F. geschehen sei, bewiesen gewisse Zeichen bei der Leiche, z. B. ein zurückgelassener Dolch. Die Form des Gerichts war die urältest germanische; es galt allein der Zeugenbeweis, wobei sich übrigens Angeklagter und Ankläger an Zeugen überbieten konnten. Die F. trat indessen nur dann ein, wenn das ordentliche Gericht den Frevler nicht ergriff, daher war sie auch nur in der Zeit nach Friedrich II. von Bedeutung, als die Rechtspflege durch den Untergang des hohenstauf. Kaiserhauses und des Herzogthums Sachsen keine Sicherheit mehr gewährte; sie hörte auf, wie der Rechtszustand wieder hergestellt war. Das letzte F.gericht soll 1568 bei Celle abgehalten worden sein, der Form nach dauerte eines bis 1792 fort.


Femina, lat., Weib; femininum, ein Wort weibl. Geschlechts (feminini generis).


Femur, lat., der Oberschenkelknochen; femoral, den Oberschenkel betreffend.


Fenchel, s. Anethum.


Fenchelapfel (die Fenouillets der Pomologen), eine sehr ausgesprochene Sippe unter den Apfelsorten, im Aeußeren den Reinetten ähnlich, aber kaum so groß als ein mittlerer Borsdorfer u. immer mit rauhem Roste überzogen; das Fleisch fest, sehr süß und mit einem gewürzhaften Geschmack nach Anis od. Fenchel. Sie reifen spät und welken gerne; die Bäume kenntlich an dem nicht hohen Wuchse und dem vielen seinen Holze und an überaus großer Tragbarkeit. Unter die besten F.sorten gehören der graue F. (pomme d'Anis); der gelbe, der rothe und der weiße F.; der doppelte, der gestreifte und der süße F.


Fendi, Peter, berühmter Maler und Kupferstecher, geb. in Wien 1796, bildete sich an der Akademie daselbst und ward 1818 Hofzeichner des Antikencabinets; st. 1842. Von seinen Gemälden sind besonders zu erwähnen die Berggrotte von Corgnole, Erzherzog Ferdinand u. Philippine Welser zu Ambras, Eginhard und Emma, die Stadt Salzburg; im Belvedere: das Mädchen an der Briefpost, das Lotteriemädchen.


Fenelon (Fenelong), Francois de Saltgnac de la Motte, geb. 1651 auf dem Schlosse Fenelon in Perigord, wurde 1675 Priester, widmete sich 3 Jahre der Krankenpflege und 10 Jahre der Leitung weiblicher Convertiten und schrieb meisterhaft: "De l'education des filles", Paris 1687, neu 1807, 12. Die schöne Abhandlung "Du Ministere des Pasteurs", ebdsst. 1688, bewog Ludwig XIV. ihn nach Poitou zu schicken, wo er ohne Dragoner durch seinen liebevollen Eifer viele Protestanten bekehrte. Dann wurde F. Miterzieher des Herzogs von Burgund, für den er Fabeln mit ausgeprägter Moral und gegen die Ruhmsucht

zu Gießen, war Hofkupferstecher zu Darmstadt, und erwarb besonders Ruf durch vortreffliche topographische Blätter; auch fertigte er Portraits in Punktiermanier; st. 1819.


Feltre, österr.-venet. Stadt 3 M. von Belluno, mit 5900 E., Seidenfabrikation, lebhaftem Verkehr; von F. hatte der napoleon. Marschall Clarke den Herzogstitel.


Felucke, kleines Kriegsfahrzeug im Mittelmeere, von Galeerenbau, mit Ruder u. Segel, führt nur ganz leichte Stücke, wird auch als Handelsschiff zur Küstenfahrt gebraucht.


Femern, Femarn, Fehmarn, 31/4 □M. große Insel an der Nordostspitze Holsteins, zu Schleswig gehörig, mit 9200 E. in 1 Stadt, 1 Flecken, 40 Dörfern, die sich von Ackerbau, Viehzucht, Schiffahrt u. Fischerei ernähren.


Femgerichte (vom altdeutschen Feme, Strafe), heimliche Criminalgerichte über schwerere Verbrechen (Raub, Mord, Nothzucht, Ketzerei etc.); in Westfalen einheimisch erstreckten sie einige Zeit ihre Wirksamkeit über einen großen Theil Deutschlands. Die Eingeweihten hießen die Wissenden, die Vorsitzer der einzelnen Gerichte Freigrafen, die Beisitzer Freischöffen; zur Vollstreckung des Urtheils waren alle Wissenden verpflichtet. Der Angeklagte wurde binnen 6 Wochen 3 Tage durch einen Anschlag an einen bestimmten Ort geladen, ein Wissender binnen der 3fachen Frist; erschien er, so wurde er von Wissenden vor den Freistuhl geführt, wenn nicht verfemt, d. h. allen Wissenden preisgegeben; daß die Hinrichtung durch die F. geschehen sei, bewiesen gewisse Zeichen bei der Leiche, z. B. ein zurückgelassener Dolch. Die Form des Gerichts war die urältest germanische; es galt allein der Zeugenbeweis, wobei sich übrigens Angeklagter und Ankläger an Zeugen überbieten konnten. Die F. trat indessen nur dann ein, wenn das ordentliche Gericht den Frevler nicht ergriff, daher war sie auch nur in der Zeit nach Friedrich II. von Bedeutung, als die Rechtspflege durch den Untergang des hohenstauf. Kaiserhauses und des Herzogthums Sachsen keine Sicherheit mehr gewährte; sie hörte auf, wie der Rechtszustand wieder hergestellt war. Das letzte F.gericht soll 1568 bei Celle abgehalten worden sein, der Form nach dauerte eines bis 1792 fort.


Femina, lat., Weib; femininum, ein Wort weibl. Geschlechts (feminini generis).


Femur, lat., der Oberschenkelknochen; femoral, den Oberschenkel betreffend.


Fenchel, s. Anethum.


Fenchelapfel (die Fenouillets der Pomologen), eine sehr ausgesprochene Sippe unter den Apfelsorten, im Aeußeren den Reinetten ähnlich, aber kaum so groß als ein mittlerer Borsdorfer u. immer mit rauhem Roste überzogen; das Fleisch fest, sehr süß und mit einem gewürzhaften Geschmack nach Anis od. Fenchel. Sie reifen spät und welken gerne; die Bäume kenntlich an dem nicht hohen Wuchse und dem vielen seinen Holze und an überaus großer Tragbarkeit. Unter die besten F.sorten gehören der graue F. (pomme dʼAnis); der gelbe, der rothe und der weiße F.; der doppelte, der gestreifte und der süße F.


Fendi, Peter, berühmter Maler und Kupferstecher, geb. in Wien 1796, bildete sich an der Akademie daselbst und ward 1818 Hofzeichner des Antikencabinets; st. 1842. Von seinen Gemälden sind besonders zu erwähnen die Berggrotte von Corgnole, Erzherzog Ferdinand u. Philippine Welser zu Ambras, Eginhard und Emma, die Stadt Salzburg; im Belvedere: das Mädchen an der Briefpost, das Lotteriemädchen.


Fénélon (Fenelong), François de Saltgnac de la Motte, geb. 1651 auf dem Schlosse Fénélon in Perigord, wurde 1675 Priester, widmete sich 3 Jahre der Krankenpflege und 10 Jahre der Leitung weiblicher Convertiten und schrieb meisterhaft: „De lʼéducation des filles“, Paris 1687, neu 1807, 12. Die schöne Abhandlung „Du Ministère des Pasteurs“, ebdsst. 1688, bewog Ludwig XIV. ihn nach Poitou zu schicken, wo er ohne Dragoner durch seinen liebevollen Eifer viele Protestanten bekehrte. Dann wurde F. Miterzieher des Herzogs von Burgund, für den er Fabeln mit ausgeprägter Moral und gegen die Ruhmsucht

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0682" n="681"/>
zu Gießen, war Hofkupferstecher zu Darmstadt, und erwarb besonders Ruf durch vortreffliche topographische Blätter; auch fertigte er Portraits in Punktiermanier; st. 1819.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Feltre</hi>, österr.-venet. Stadt 3 M. von Belluno, mit 5900 E., Seidenfabrikation, lebhaftem Verkehr; von F. hatte der napoleon. Marschall Clarke den Herzogstitel.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Felucke</hi>, kleines Kriegsfahrzeug im Mittelmeere, von Galeerenbau, mit Ruder u. Segel, führt nur ganz leichte Stücke, wird auch als Handelsschiff zur Küstenfahrt gebraucht.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Femern</hi>, Femarn, Fehmarn, 3<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi> &#x25A1;M. große Insel an der Nordostspitze Holsteins, zu Schleswig gehörig, mit 9200 E. in 1 Stadt, 1 Flecken, 40 Dörfern, die sich von Ackerbau, Viehzucht, Schiffahrt u. Fischerei ernähren.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Femgerichte</hi> (vom altdeutschen Feme, Strafe), heimliche Criminalgerichte über schwerere Verbrechen (Raub, Mord, Nothzucht, Ketzerei etc.); in Westfalen einheimisch erstreckten sie einige Zeit ihre Wirksamkeit über einen großen Theil Deutschlands. Die Eingeweihten hießen die Wissenden, die Vorsitzer der einzelnen Gerichte Freigrafen, die Beisitzer Freischöffen; zur Vollstreckung des Urtheils waren alle Wissenden verpflichtet. Der Angeklagte wurde binnen 6 Wochen 3 Tage durch einen Anschlag an einen bestimmten Ort geladen, ein Wissender binnen der 3fachen Frist; erschien er, so wurde er von Wissenden vor den Freistuhl geführt, wenn nicht <hi rendition="#g">verfemt</hi>, d. h. allen Wissenden preisgegeben; daß die Hinrichtung durch die F. geschehen sei, bewiesen gewisse Zeichen bei der Leiche, z. B. ein zurückgelassener Dolch. Die Form des Gerichts war die urältest germanische; es galt allein der Zeugenbeweis, wobei sich übrigens Angeklagter und Ankläger an Zeugen überbieten konnten. Die F. trat indessen nur dann ein, wenn das ordentliche Gericht den Frevler nicht ergriff, daher war sie auch nur in der Zeit nach Friedrich II. von Bedeutung, als die Rechtspflege durch den Untergang des hohenstauf. Kaiserhauses und des Herzogthums Sachsen keine Sicherheit mehr gewährte; sie hörte auf, wie der Rechtszustand wieder hergestellt war. Das letzte F.gericht soll 1568 bei Celle abgehalten worden sein, der Form nach dauerte eines bis 1792 fort.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Femina</hi>, lat., Weib; <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">femininum</hi></hi>, ein Wort weibl. Geschlechts <hi rendition="#i">(feminini generis)</hi>.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Femur</hi>, lat., der Oberschenkelknochen; <hi rendition="#g">femoral</hi>, den Oberschenkel betreffend.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Fenchel</hi>, s. <hi rendition="#i">Anethum</hi>.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Fenchelapfel</hi> (die <hi rendition="#i">Fenouillets</hi> der Pomologen), eine sehr ausgesprochene Sippe unter den Apfelsorten, im Aeußeren den Reinetten ähnlich, aber kaum so groß als ein mittlerer Borsdorfer u. immer mit rauhem Roste überzogen; das Fleisch fest, sehr süß und mit einem gewürzhaften Geschmack nach Anis od. Fenchel. Sie reifen spät und welken gerne; die Bäume kenntlich an dem nicht hohen Wuchse und dem vielen seinen Holze und an überaus großer Tragbarkeit. Unter die besten F.sorten gehören der graue F. (<hi rendition="#i">pomme d&#x02BC;Anis);</hi> der gelbe, der rothe und der weiße F.; der doppelte, der gestreifte und der süße F.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Fendi</hi>, Peter, berühmter Maler und Kupferstecher, geb. in Wien 1796, bildete sich an der Akademie daselbst und ward 1818 Hofzeichner des Antikencabinets; st. 1842. Von seinen Gemälden sind besonders zu erwähnen die Berggrotte von Corgnole, Erzherzog Ferdinand u. Philippine Welser zu Ambras, Eginhard und Emma, die Stadt Salzburg; im Belvedere: das Mädchen an der Briefpost, das Lotteriemädchen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Fénélon</hi> (Fenelong), François de Saltgnac de la Motte, geb. 1651 auf dem Schlosse Fénélon in Perigord, wurde 1675 Priester, widmete sich 3 Jahre der Krankenpflege und 10 Jahre der Leitung weiblicher Convertiten und schrieb meisterhaft: &#x201E;<hi rendition="#i">De l&#x02BC;éducation des filles</hi>&#x201C;, Paris 1687, neu 1807, 12. Die schöne Abhandlung &#x201E;<hi rendition="#i">Du Ministère des Pasteurs</hi>&#x201C;, ebdsst. 1688, bewog Ludwig XIV. ihn nach Poitou zu schicken, wo er ohne Dragoner durch seinen liebevollen Eifer viele Protestanten bekehrte. Dann wurde F. Miterzieher des Herzogs von Burgund, für den er Fabeln mit ausgeprägter Moral und gegen die Ruhmsucht
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[681/0682] zu Gießen, war Hofkupferstecher zu Darmstadt, und erwarb besonders Ruf durch vortreffliche topographische Blätter; auch fertigte er Portraits in Punktiermanier; st. 1819. Feltre, österr.-venet. Stadt 3 M. von Belluno, mit 5900 E., Seidenfabrikation, lebhaftem Verkehr; von F. hatte der napoleon. Marschall Clarke den Herzogstitel. Felucke, kleines Kriegsfahrzeug im Mittelmeere, von Galeerenbau, mit Ruder u. Segel, führt nur ganz leichte Stücke, wird auch als Handelsschiff zur Küstenfahrt gebraucht. Femern, Femarn, Fehmarn, 31/4 □M. große Insel an der Nordostspitze Holsteins, zu Schleswig gehörig, mit 9200 E. in 1 Stadt, 1 Flecken, 40 Dörfern, die sich von Ackerbau, Viehzucht, Schiffahrt u. Fischerei ernähren. Femgerichte (vom altdeutschen Feme, Strafe), heimliche Criminalgerichte über schwerere Verbrechen (Raub, Mord, Nothzucht, Ketzerei etc.); in Westfalen einheimisch erstreckten sie einige Zeit ihre Wirksamkeit über einen großen Theil Deutschlands. Die Eingeweihten hießen die Wissenden, die Vorsitzer der einzelnen Gerichte Freigrafen, die Beisitzer Freischöffen; zur Vollstreckung des Urtheils waren alle Wissenden verpflichtet. Der Angeklagte wurde binnen 6 Wochen 3 Tage durch einen Anschlag an einen bestimmten Ort geladen, ein Wissender binnen der 3fachen Frist; erschien er, so wurde er von Wissenden vor den Freistuhl geführt, wenn nicht verfemt, d. h. allen Wissenden preisgegeben; daß die Hinrichtung durch die F. geschehen sei, bewiesen gewisse Zeichen bei der Leiche, z. B. ein zurückgelassener Dolch. Die Form des Gerichts war die urältest germanische; es galt allein der Zeugenbeweis, wobei sich übrigens Angeklagter und Ankläger an Zeugen überbieten konnten. Die F. trat indessen nur dann ein, wenn das ordentliche Gericht den Frevler nicht ergriff, daher war sie auch nur in der Zeit nach Friedrich II. von Bedeutung, als die Rechtspflege durch den Untergang des hohenstauf. Kaiserhauses und des Herzogthums Sachsen keine Sicherheit mehr gewährte; sie hörte auf, wie der Rechtszustand wieder hergestellt war. Das letzte F.gericht soll 1568 bei Celle abgehalten worden sein, der Form nach dauerte eines bis 1792 fort. Femina, lat., Weib; femininum, ein Wort weibl. Geschlechts (feminini generis). Femur, lat., der Oberschenkelknochen; femoral, den Oberschenkel betreffend. Fenchel, s. Anethum. Fenchelapfel (die Fenouillets der Pomologen), eine sehr ausgesprochene Sippe unter den Apfelsorten, im Aeußeren den Reinetten ähnlich, aber kaum so groß als ein mittlerer Borsdorfer u. immer mit rauhem Roste überzogen; das Fleisch fest, sehr süß und mit einem gewürzhaften Geschmack nach Anis od. Fenchel. Sie reifen spät und welken gerne; die Bäume kenntlich an dem nicht hohen Wuchse und dem vielen seinen Holze und an überaus großer Tragbarkeit. Unter die besten F.sorten gehören der graue F. (pomme dʼAnis); der gelbe, der rothe und der weiße F.; der doppelte, der gestreifte und der süße F. Fendi, Peter, berühmter Maler und Kupferstecher, geb. in Wien 1796, bildete sich an der Akademie daselbst und ward 1818 Hofzeichner des Antikencabinets; st. 1842. Von seinen Gemälden sind besonders zu erwähnen die Berggrotte von Corgnole, Erzherzog Ferdinand u. Philippine Welser zu Ambras, Eginhard und Emma, die Stadt Salzburg; im Belvedere: das Mädchen an der Briefpost, das Lotteriemädchen. Fénélon (Fenelong), François de Saltgnac de la Motte, geb. 1651 auf dem Schlosse Fénélon in Perigord, wurde 1675 Priester, widmete sich 3 Jahre der Krankenpflege und 10 Jahre der Leitung weiblicher Convertiten und schrieb meisterhaft: „De lʼéducation des filles“, Paris 1687, neu 1807, 12. Die schöne Abhandlung „Du Ministère des Pasteurs“, ebdsst. 1688, bewog Ludwig XIV. ihn nach Poitou zu schicken, wo er ohne Dragoner durch seinen liebevollen Eifer viele Protestanten bekehrte. Dann wurde F. Miterzieher des Herzogs von Burgund, für den er Fabeln mit ausgeprägter Moral und gegen die Ruhmsucht

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T15:05:47Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T15:05:47Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/682
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 681. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/682>, abgerufen am 28.07.2024.