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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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werden. In der Physiologie bezeichnet F. die Excremente.


Fächer, Geräth zur Abkühlung, in Europa aus einer dreieckigen Fläche bestehend, welche zusammengelegt werden kann. Nach dieser Form sind mehrere Naturgegenstände benannt, z. B. Fächerpalme, Fächerflügler etc.


Fächerpalme, Borassus flabelliformis, ostindische Palme, die Wein und Zucker liefert, mit handförmigen, fächerartigen Blättern; s. Palmae.


Fächser, s. Fechser.


Fähnrich, der Fahnenträger, früher der jüngste Offizier einer Compagnie, gegenwärtig ein Unteroffizier.


Fälle, heißen im Bergbau Klüfte od. Nieren, die einem Gange meist Erz bringen oder sein Streichen verändern.


Fällen, präcipitiren, Fällung, Präcipitation, chemischer Vorgang, wobei ein aufgelöster Körper durch die Zersetzung eines anderen von demselben getrennt und niedergeschlagen wird, z. B. in Wasser aufgelöster Kalk durch Zersetzung einer Säure. F., das Gewehr, dasselbe zum Bajonetstoße bereit halten. F., bei Pferd u. Rind, die Zähne wechseln.


Fälschung der Wahrheit zu rechtswidriger Benachtheiligung Anderer. Die lex Cornelia de falsis bezog das crimen falsi zuerst nur auf Testaments- und Münz-F.en, dehnte aber den Begriff allmälig so aus, daß er mit dem des Betruges zusammen fällt. Im engern Sinn bildet F. eine durch die Eigenthümlichkeit des Mittels (betrügt. Veränderung, Verfälschung einer Sache) unterschiedene Unterart des Betruges. Dahin zählen F.en von Urkunden (öffentl. und private), Marksteinen, Maß u. Gewicht, Waaren und Münzen.


Faemund, norweg. See im Stifte Aggerhuus, 9 M. lang, 3 M. breit, 1800' tief, stürmisch; sein Abfluß ist die Klara-Elf.


Faenza, päpstl. Stadt in der Delegation Ravenna, Bischofssitz, mit 21000 E., schönem Dom; berühmtes Majolicageschirr (Fayence).


Färbepflanzen sind Gewächse, deren Blätter, Blumen od. andere Theile in der Färberei benützt werden. In Deutschland cultivirte: Krapp od. Färberröthe; Waid, blau; Wau, gelb; Saflor, roth; Safran, gelb. Von den wildwachsenden färben blau: die Beeren des Attich, der Rainweide, die Heidelbeere, die Wurzeln d. Fingerkrautes, die blaue Kornblume; violett, die Heidelbeeren; roth, d. Tormentillwurz, die Grindwurz, Berberizenbeerensaft, Traubenkirschensaft, die Waldmeisterarten, die Wurzeln d. Lab- u. Fingerkrautes, die Blumenknospen d. Johanniskrautes, der Saft d. Brombeere, die Steinflechte u. a. m.; bräunl., Wermuth; braun, das Lungenkraut u. die Schwarzwurz; nußbraun, die Beeren des Hollunder, die jungen Zweige der Mahalebkirsche, die Rinde des Hundrosenstrauches, die Besenpfrieme, Wiesensalbei, Walddoste, Nelkenwurz, der Brustbeerendornstrauch, die Steinflechte u. a. m.; gelbbraun, Holz und Zweige des türk. Hollunders; gelb, insbesondere die Färber- und die gemeine Chamille, Rainfarren, Kreuzdornrinde und Beeren, Ulmenrinde, Zweige und Blätter von der weißen Birke, Rinde und Blätter der gemeinen Pappel, Besenpfriemen, Färbeginster, die Wurzeln des Wasserampfers u. a. m.; gelbgrün, das Tausendguldenkraut; apfelgrün, die Haselwurzblätter; grünl., der Wasserknoblauch; olivengrün, Betonienblätter, die Wurzeln des Wasserampfers; grün, Kraut und Blumen der Küchenschelle, Heidelbeerblätter, Faulbaumrinde, Rainbeere, Bitterkleeblätter, Jakobskraut; endlich schwarz, Blätter v. Ulmenspierstaude, Ehrenpreis, Wintergrün, Schildkraut, Eschen-, Erlen- und Palmweidenrinde, unreife Schwarzdornbeeren, Wurzel des Wasserschwerdels u. d. m.


Färberei, Färbekunst, die Kunst, Stoffen bestimmte Farben mitzutheilen, entweder durch Aufbringen der Farben auf die Oberfläche der zu färbenden Stoffe (Bedrucken, Aufdrucken, Anstreichen, Bemalen), oder durch innige, oft chemische Verbindung d. Farbe mit dem zu färbenden Stoffe; in dieser engern Bedeutung wird F. in der Regel gebraucht. Damit eine chem. Verbindung des Färbestoffs mit dem Zeuge eintrete, wird ersterer in einen flüssigen Zustand versetzt (Färbebrühe, Färbebad etc.);

werden. In der Physiologie bezeichnet F. die Excremente.


Fächer, Geräth zur Abkühlung, in Europa aus einer dreieckigen Fläche bestehend, welche zusammengelegt werden kann. Nach dieser Form sind mehrere Naturgegenstände benannt, z. B. Fächerpalme, Fächerflügler etc.


Fächerpalme, Borassus flabelliformis, ostindische Palme, die Wein und Zucker liefert, mit handförmigen, fächerartigen Blättern; s. Palmae.


Fächser, s. Fechser.


Fähnrich, der Fahnenträger, früher der jüngste Offizier einer Compagnie, gegenwärtig ein Unteroffizier.


Fälle, heißen im Bergbau Klüfte od. Nieren, die einem Gange meist Erz bringen oder sein Streichen verändern.


Fällen, präcipitiren, Fällung, Präcipitation, chemischer Vorgang, wobei ein aufgelöster Körper durch die Zersetzung eines anderen von demselben getrennt und niedergeschlagen wird, z. B. in Wasser aufgelöster Kalk durch Zersetzung einer Säure. F., das Gewehr, dasselbe zum Bajonetstoße bereit halten. F., bei Pferd u. Rind, die Zähne wechseln.


Fälschung der Wahrheit zu rechtswidriger Benachtheiligung Anderer. Die lex Cornelia de falsis bezog das crimen falsi zuerst nur auf Testaments- und Münz-F.en, dehnte aber den Begriff allmälig so aus, daß er mit dem des Betruges zusammen fällt. Im engern Sinn bildet F. eine durch die Eigenthümlichkeit des Mittels (betrügt. Veränderung, Verfälschung einer Sache) unterschiedene Unterart des Betruges. Dahin zählen F.en von Urkunden (öffentl. und private), Marksteinen, Maß u. Gewicht, Waaren und Münzen.


Faemund, norweg. See im Stifte Aggerhuus, 9 M. lang, 3 M. breit, 1800' tief, stürmisch; sein Abfluß ist die Klara-Elf.


Faenza, päpstl. Stadt in der Delegation Ravenna, Bischofssitz, mit 21000 E., schönem Dom; berühmtes Majolicageschirr (Fayence).


Färbepflanzen sind Gewächse, deren Blätter, Blumen od. andere Theile in der Färberei benützt werden. In Deutschland cultivirte: Krapp od. Färberröthe; Waid, blau; Wau, gelb; Saflor, roth; Safran, gelb. Von den wildwachsenden färben blau: die Beeren des Attich, der Rainweide, die Heidelbeere, die Wurzeln d. Fingerkrautes, die blaue Kornblume; violett, die Heidelbeeren; roth, d. Tormentillwurz, die Grindwurz, Berberizenbeerensaft, Traubenkirschensaft, die Waldmeisterarten, die Wurzeln d. Lab- u. Fingerkrautes, die Blumenknospen d. Johanniskrautes, der Saft d. Brombeere, die Steinflechte u. a. m.; bräunl., Wermuth; braun, das Lungenkraut u. die Schwarzwurz; nußbraun, die Beeren des Hollunder, die jungen Zweige der Mahalebkirsche, die Rinde des Hundrosenstrauches, die Besenpfrieme, Wiesensalbei, Walddoste, Nelkenwurz, der Brustbeerendornstrauch, die Steinflechte u. a. m.; gelbbraun, Holz und Zweige des türk. Hollunders; gelb, insbesondere die Färber- und die gemeine Chamille, Rainfarren, Kreuzdornrinde und Beeren, Ulmenrinde, Zweige und Blätter von der weißen Birke, Rinde und Blätter der gemeinen Pappel, Besenpfriemen, Färbeginster, die Wurzeln des Wasserampfers u. a. m.; gelbgrün, das Tausendguldenkraut; apfelgrün, die Haselwurzblätter; grünl., der Wasserknoblauch; olivengrün, Betonienblätter, die Wurzeln des Wasserampfers; grün, Kraut und Blumen der Küchenschelle, Heidelbeerblätter, Faulbaumrinde, Rainbeere, Bitterkleeblätter, Jakobskraut; endlich schwarz, Blätter v. Ulmenspierstaude, Ehrenpreis, Wintergrün, Schildkraut, Eschen-, Erlen- und Palmweidenrinde, unreife Schwarzdornbeeren, Wurzel des Wasserschwerdels u. d. m.


Färberei, Färbekunst, die Kunst, Stoffen bestimmte Farben mitzutheilen, entweder durch Aufbringen der Farben auf die Oberfläche der zu färbenden Stoffe (Bedrucken, Aufdrucken, Anstreichen, Bemalen), oder durch innige, oft chemische Verbindung d. Farbe mit dem zu färbenden Stoffe; in dieser engern Bedeutung wird F. in der Regel gebraucht. Damit eine chem. Verbindung des Färbestoffs mit dem Zeuge eintrete, wird ersterer in einen flüssigen Zustand versetzt (Färbebrühe, Färbebad etc.);

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[655/0656] werden. In der Physiologie bezeichnet F. die Excremente. Fächer, Geräth zur Abkühlung, in Europa aus einer dreieckigen Fläche bestehend, welche zusammengelegt werden kann. Nach dieser Form sind mehrere Naturgegenstände benannt, z. B. Fächerpalme, Fächerflügler etc. Fächerpalme, Borassus flabelliformis, ostindische Palme, die Wein und Zucker liefert, mit handförmigen, fächerartigen Blättern; s. Palmae. Fächser, s. Fechser. Fähnrich, der Fahnenträger, früher der jüngste Offizier einer Compagnie, gegenwärtig ein Unteroffizier. Fälle, heißen im Bergbau Klüfte od. Nieren, die einem Gange meist Erz bringen oder sein Streichen verändern. Fällen, präcipitiren, Fällung, Präcipitation, chemischer Vorgang, wobei ein aufgelöster Körper durch die Zersetzung eines anderen von demselben getrennt und niedergeschlagen wird, z. B. in Wasser aufgelöster Kalk durch Zersetzung einer Säure. F., das Gewehr, dasselbe zum Bajonetstoße bereit halten. F., bei Pferd u. Rind, die Zähne wechseln. Fälschung der Wahrheit zu rechtswidriger Benachtheiligung Anderer. Die lex Cornelia de falsis bezog das crimen falsi zuerst nur auf Testaments- und Münz-F.en, dehnte aber den Begriff allmälig so aus, daß er mit dem des Betruges zusammen fällt. Im engern Sinn bildet F. eine durch die Eigenthümlichkeit des Mittels (betrügt. Veränderung, Verfälschung einer Sache) unterschiedene Unterart des Betruges. Dahin zählen F.en von Urkunden (öffentl. und private), Marksteinen, Maß u. Gewicht, Waaren und Münzen. Faemund, norweg. See im Stifte Aggerhuus, 9 M. lang, 3 M. breit, 1800' tief, stürmisch; sein Abfluß ist die Klara-Elf. Faenza, päpstl. Stadt in der Delegation Ravenna, Bischofssitz, mit 21000 E., schönem Dom; berühmtes Majolicageschirr (Fayence). Färbepflanzen sind Gewächse, deren Blätter, Blumen od. andere Theile in der Färberei benützt werden. In Deutschland cultivirte: Krapp od. Färberröthe; Waid, blau; Wau, gelb; Saflor, roth; Safran, gelb. Von den wildwachsenden färben blau: die Beeren des Attich, der Rainweide, die Heidelbeere, die Wurzeln d. Fingerkrautes, die blaue Kornblume; violett, die Heidelbeeren; roth, d. Tormentillwurz, die Grindwurz, Berberizenbeerensaft, Traubenkirschensaft, die Waldmeisterarten, die Wurzeln d. Lab- u. Fingerkrautes, die Blumenknospen d. Johanniskrautes, der Saft d. Brombeere, die Steinflechte u. a. m.; bräunl., Wermuth; braun, das Lungenkraut u. die Schwarzwurz; nußbraun, die Beeren des Hollunder, die jungen Zweige der Mahalebkirsche, die Rinde des Hundrosenstrauches, die Besenpfrieme, Wiesensalbei, Walddoste, Nelkenwurz, der Brustbeerendornstrauch, die Steinflechte u. a. m.; gelbbraun, Holz und Zweige des türk. Hollunders; gelb, insbesondere die Färber- und die gemeine Chamille, Rainfarren, Kreuzdornrinde und Beeren, Ulmenrinde, Zweige und Blätter von der weißen Birke, Rinde und Blätter der gemeinen Pappel, Besenpfriemen, Färbeginster, die Wurzeln des Wasserampfers u. a. m.; gelbgrün, das Tausendguldenkraut; apfelgrün, die Haselwurzblätter; grünl., der Wasserknoblauch; olivengrün, Betonienblätter, die Wurzeln des Wasserampfers; grün, Kraut und Blumen der Küchenschelle, Heidelbeerblätter, Faulbaumrinde, Rainbeere, Bitterkleeblätter, Jakobskraut; endlich schwarz, Blätter v. Ulmenspierstaude, Ehrenpreis, Wintergrün, Schildkraut, Eschen-, Erlen- und Palmweidenrinde, unreife Schwarzdornbeeren, Wurzel des Wasserschwerdels u. d. m. Färberei, Färbekunst, die Kunst, Stoffen bestimmte Farben mitzutheilen, entweder durch Aufbringen der Farben auf die Oberfläche der zu färbenden Stoffe (Bedrucken, Aufdrucken, Anstreichen, Bemalen), oder durch innige, oft chemische Verbindung d. Farbe mit dem zu färbenden Stoffe; in dieser engern Bedeutung wird F. in der Regel gebraucht. Damit eine chem. Verbindung des Färbestoffs mit dem Zeuge eintrete, wird ersterer in einen flüssigen Zustand versetzt (Färbebrühe, Färbebad etc.);

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 655. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/656>, abgerufen am 24.11.2024.