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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Ausgaben von Kirchenvätern besorgte und unter anderm den "Ecclesiastes sive concionator evangelicus" schrieb, dessen erste Auflage von 2600 Ex. in sehr kurzer Zeit vergriffen war. Ein Besuch in Basel ließ ihn hier 1536 den Tod finden, nachdem ihm Papst Clemens VII. noch die reiche Propstei Deventer und die Freunde ihm den Cardinalshut angeboten. - Gesammtausgaben von E. Schriften von B. Rhenanus, Basel 1540-41, 9 Fol., die vollständigste von Le Clerk, Lugdun Batav. 1702-6, 10 Fol. Das "Lob der Narrheit" und die "Colloquien" wurden bis heute oft übersetzt u. aufgelegt. - Vgl. Müller, Leben des E., Hamb. 1828, 8. Döllinger: die Reformation, Regensb. 1846, I.


Erato, eine der 9 Musen, der erotischen Lyrik vorzugsweise, wird mit Khitara und Plektron dargestellt.


Eratosthenes, geb. 276 zu Cyrene, universeller Gelehrter, vorzüglich um die Geographie, Mathematik, Astronomie u. Chronologie verdient, st. 194 v. Chr. den Hungertod, weil ihm allmälige Erblindung das Leben verleidete. Vollständige Ausgabe des von E. uns Erhaltenen durch Bernhardy, Berlin 1822.


Erbach, hess.-darmst. Stadt, 4 M. von Darmstadt, mit 2200 E., Gewehrfabrik; gräfl. erbach. Schloß mit Rittersaal, Gewehrkammer, Sammlung von Alterthümern, Gemälden u. Zeichnungen.


Erbach, gräfl. Geschlecht, führt seinen Stammbaum auf Eginhard und Emma zurück, kommt urkundlich jedoch erst im 12. Jahrh. vor; erhielt 1532 die reichsgräfl. Würde und wurde 1806 mediatisirt. Theilt sich in die Linien E.-E. (Wartenberg-Roth, durch Adoption des letzten Grafen von Wartenberg), in Hessen-Darmstadt u. Bayern, E.-Fürstenau, in Hessen-Darmstadt u. Baden, E.-Schönberg, ausschließl. in Hessen-Darmst. begütert.


Erbämter, in Staaten von germanischem Ursprung oder mit german. Einrichtungen, Ehrendienste bei der Person des Fürsten (z. B. Erbkämmerer, Erbtruchseß, Erbmundschenk, Erbmarschall etc.), in gewissen Adelsfamilien erblich. Diese Dienste hießen bei dem deutschen Kaiser Erzämter, wurden aber in späterer Zeit immer durch erbliche Stellvertreter geübt, welche davon Erbtruchsesse, Erbmundschenken etc. hießen.


Erbauung, ein besonders beim Apostel Paulus vorkommender bildlicher Ausdruck, womit die Sammlung des Gemüthes, dessen Hinneigung zum Ewigen und Himmlischen, sowie das Wachsen in der Erkenntniß der Wahrheit u. an Tugend bezeichnet werden soll. Der Ausdruck paßt zum Vergleiche der Kirche mit einem Baue. E.sschriften sind nicht nur die für den öffentlichen Gottesdienst berechneten eigentlich en Gebetbücher, sondern alle, welche den religiösen Sinn wecken, nähren und befriedigen; erbaulich, was zur E. dient: Betrachtungen, Bücher, Predigten, der Wandel einer Person u. s. f.


Erbbau, Grubengebäude, das mit einem Stollen eröffnet wurde, zum Unterschied von der Fundgrube.


Erbeinigung, erbliches Bündniß von Familien zu gegenseitiger Unterstützung.


Erbengeld, was Deichlast; Erbentag, Zusammenkunft der Deichbeamten und Deichpflichtigen.


Erbfähigkeit, Erbfolge, s. Erbrecht.


Erbfolgekriege nennt man nicht die Kriege, welche zwischen einzelnen Gliedern einer Dynastie um das Recht der Regierungsnachfolge geführt werden, sondern solche, welche über die Erbfolge eines Staats von auswärtigen Mächten unternommen worden sind, z. B. mantuanischer, spanischer, österreichischer, bayerischer.


Erbgerechtigkeit, im Bergwesen die Rechte eines Erbstollenbesitzers.


Erbgericht, erbliche Gerichtsbarkeit auf Grund u. Boden haftend; in einigen Gegenden die niedere Gerichtsbarkeit.


Erbgesessen, erbsässig, Grund und Boden besitzend.


Erbgraf, Erbprinz, Erbgroßherzog, der Nachfolger eines Grafen etc., falls er den Tod des regierenden Herrn erlebt.


Erbgut, s. Allod.


Erbium, Gemenge aus Yttererde, Terbiumoxyd und E. oxyd.


Erbkux, im Bergbau, Freikux auf einer Zeche für denjenigen, auf dessen Boden der Hauptschacht abgeteuft ist.


Erblande, die einer Dynastie als

Ausgaben von Kirchenvätern besorgte und unter anderm den „Ecclesiastes sive concionator evangelicus“ schrieb, dessen erste Auflage von 2600 Ex. in sehr kurzer Zeit vergriffen war. Ein Besuch in Basel ließ ihn hier 1536 den Tod finden, nachdem ihm Papst Clemens VII. noch die reiche Propstei Deventer und die Freunde ihm den Cardinalshut angeboten. – Gesammtausgaben von E. Schriften von B. Rhenanus, Basel 1540–41, 9 Fol., die vollständigste von Le Clerk, Lugdun Batav. 1702–6, 10 Fol. Das „Lob der Narrheit“ und die „Colloquien“ wurden bis heute oft übersetzt u. aufgelegt. – Vgl. Müller, Leben des E., Hamb. 1828, 8. Döllinger: die Reformation, Regensb. 1846, I.


Erato, eine der 9 Musen, der erotischen Lyrik vorzugsweise, wird mit Khitara und Plektron dargestellt.


Eratosthenes, geb. 276 zu Cyrene, universeller Gelehrter, vorzüglich um die Geographie, Mathematik, Astronomie u. Chronologie verdient, st. 194 v. Chr. den Hungertod, weil ihm allmälige Erblindung das Leben verleidete. Vollständige Ausgabe des von E. uns Erhaltenen durch Bernhardy, Berlin 1822.


Erbach, hess.-darmst. Stadt, 4 M. von Darmstadt, mit 2200 E., Gewehrfabrik; gräfl. erbach. Schloß mit Rittersaal, Gewehrkammer, Sammlung von Alterthümern, Gemälden u. Zeichnungen.


Erbach, gräfl. Geschlecht, führt seinen Stammbaum auf Eginhard und Emma zurück, kommt urkundlich jedoch erst im 12. Jahrh. vor; erhielt 1532 die reichsgräfl. Würde und wurde 1806 mediatisirt. Theilt sich in die Linien E.-E. (Wartenberg-Roth, durch Adoption des letzten Grafen von Wartenberg), in Hessen-Darmstadt u. Bayern, E.-Fürstenau, in Hessen-Darmstadt u. Baden, E.-Schönberg, ausschließl. in Hessen-Darmst. begütert.


Erbämter, in Staaten von germanischem Ursprung oder mit german. Einrichtungen, Ehrendienste bei der Person des Fürsten (z. B. Erbkämmerer, Erbtruchseß, Erbmundschenk, Erbmarschall etc.), in gewissen Adelsfamilien erblich. Diese Dienste hießen bei dem deutschen Kaiser Erzämter, wurden aber in späterer Zeit immer durch erbliche Stellvertreter geübt, welche davon Erbtruchsesse, Erbmundschenken etc. hießen.


Erbauung, ein besonders beim Apostel Paulus vorkommender bildlicher Ausdruck, womit die Sammlung des Gemüthes, dessen Hinneigung zum Ewigen und Himmlischen, sowie das Wachsen in der Erkenntniß der Wahrheit u. an Tugend bezeichnet werden soll. Der Ausdruck paßt zum Vergleiche der Kirche mit einem Baue. E.sschriften sind nicht nur die für den öffentlichen Gottesdienst berechneten eigentlich en Gebetbücher, sondern alle, welche den religiösen Sinn wecken, nähren und befriedigen; erbaulich, was zur E. dient: Betrachtungen, Bücher, Predigten, der Wandel einer Person u. s. f.


Erbbau, Grubengebäude, das mit einem Stollen eröffnet wurde, zum Unterschied von der Fundgrube.


Erbeinigung, erbliches Bündniß von Familien zu gegenseitiger Unterstützung.


Erbengeld, was Deichlast; Erbentag, Zusammenkunft der Deichbeamten und Deichpflichtigen.


Erbfähigkeit, Erbfolge, s. Erbrecht.


Erbfolgekriege nennt man nicht die Kriege, welche zwischen einzelnen Gliedern einer Dynastie um das Recht der Regierungsnachfolge geführt werden, sondern solche, welche über die Erbfolge eines Staats von auswärtigen Mächten unternommen worden sind, z. B. mantuanischer, spanischer, österreichischer, bayerischer.


Erbgerechtigkeit, im Bergwesen die Rechte eines Erbstollenbesitzers.


Erbgericht, erbliche Gerichtsbarkeit auf Grund u. Boden haftend; in einigen Gegenden die niedere Gerichtsbarkeit.


Erbgesessen, erbsässig, Grund und Boden besitzend.


Erbgraf, Erbprinz, Erbgroßherzog, der Nachfolger eines Grafen etc., falls er den Tod des regierenden Herrn erlebt.


Erbgut, s. Allod.


Erbium, Gemenge aus Yttererde, Terbiumoxyd und E. oxyd.


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[584/0585] Ausgaben von Kirchenvätern besorgte und unter anderm den „Ecclesiastes sive concionator evangelicus“ schrieb, dessen erste Auflage von 2600 Ex. in sehr kurzer Zeit vergriffen war. Ein Besuch in Basel ließ ihn hier 1536 den Tod finden, nachdem ihm Papst Clemens VII. noch die reiche Propstei Deventer und die Freunde ihm den Cardinalshut angeboten. – Gesammtausgaben von E. Schriften von B. Rhenanus, Basel 1540–41, 9 Fol., die vollständigste von Le Clerk, Lugdun Batav. 1702–6, 10 Fol. Das „Lob der Narrheit“ und die „Colloquien“ wurden bis heute oft übersetzt u. aufgelegt. – Vgl. Müller, Leben des E., Hamb. 1828, 8. Döllinger: die Reformation, Regensb. 1846, I. Erato, eine der 9 Musen, der erotischen Lyrik vorzugsweise, wird mit Khitara und Plektron dargestellt. Eratosthenes, geb. 276 zu Cyrene, universeller Gelehrter, vorzüglich um die Geographie, Mathematik, Astronomie u. Chronologie verdient, st. 194 v. Chr. den Hungertod, weil ihm allmälige Erblindung das Leben verleidete. Vollständige Ausgabe des von E. uns Erhaltenen durch Bernhardy, Berlin 1822. Erbach, hess.-darmst. Stadt, 4 M. von Darmstadt, mit 2200 E., Gewehrfabrik; gräfl. erbach. Schloß mit Rittersaal, Gewehrkammer, Sammlung von Alterthümern, Gemälden u. Zeichnungen. Erbach, gräfl. Geschlecht, führt seinen Stammbaum auf Eginhard und Emma zurück, kommt urkundlich jedoch erst im 12. Jahrh. vor; erhielt 1532 die reichsgräfl. Würde und wurde 1806 mediatisirt. Theilt sich in die Linien E.-E. (Wartenberg-Roth, durch Adoption des letzten Grafen von Wartenberg), in Hessen-Darmstadt u. Bayern, E.-Fürstenau, in Hessen-Darmstadt u. Baden, E.-Schönberg, ausschließl. in Hessen-Darmst. begütert. Erbämter, in Staaten von germanischem Ursprung oder mit german. Einrichtungen, Ehrendienste bei der Person des Fürsten (z. B. Erbkämmerer, Erbtruchseß, Erbmundschenk, Erbmarschall etc.), in gewissen Adelsfamilien erblich. Diese Dienste hießen bei dem deutschen Kaiser Erzämter, wurden aber in späterer Zeit immer durch erbliche Stellvertreter geübt, welche davon Erbtruchsesse, Erbmundschenken etc. hießen. Erbauung, ein besonders beim Apostel Paulus vorkommender bildlicher Ausdruck, womit die Sammlung des Gemüthes, dessen Hinneigung zum Ewigen und Himmlischen, sowie das Wachsen in der Erkenntniß der Wahrheit u. an Tugend bezeichnet werden soll. Der Ausdruck paßt zum Vergleiche der Kirche mit einem Baue. E.sschriften sind nicht nur die für den öffentlichen Gottesdienst berechneten eigentlich en Gebetbücher, sondern alle, welche den religiösen Sinn wecken, nähren und befriedigen; erbaulich, was zur E. dient: Betrachtungen, Bücher, Predigten, der Wandel einer Person u. s. f. Erbbau, Grubengebäude, das mit einem Stollen eröffnet wurde, zum Unterschied von der Fundgrube. Erbeinigung, erbliches Bündniß von Familien zu gegenseitiger Unterstützung. Erbengeld, was Deichlast; Erbentag, Zusammenkunft der Deichbeamten und Deichpflichtigen. Erbfähigkeit, Erbfolge, s. Erbrecht. Erbfolgekriege nennt man nicht die Kriege, welche zwischen einzelnen Gliedern einer Dynastie um das Recht der Regierungsnachfolge geführt werden, sondern solche, welche über die Erbfolge eines Staats von auswärtigen Mächten unternommen worden sind, z. B. mantuanischer, spanischer, österreichischer, bayerischer. Erbgerechtigkeit, im Bergwesen die Rechte eines Erbstollenbesitzers. Erbgericht, erbliche Gerichtsbarkeit auf Grund u. Boden haftend; in einigen Gegenden die niedere Gerichtsbarkeit. Erbgesessen, erbsässig, Grund und Boden besitzend. Erbgraf, Erbprinz, Erbgroßherzog, der Nachfolger eines Grafen etc., falls er den Tod des regierenden Herrn erlebt. Erbgut, s. Allod. Erbium, Gemenge aus Yttererde, Terbiumoxyd und E. oxyd. Erbkux, im Bergbau, Freikux auf einer Zeche für denjenigen, auf dessen Boden der Hauptschacht abgeteuft ist. Erblande, die einer Dynastie als

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 584. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/585>, abgerufen am 22.11.2024.