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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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ernannt, und Ostern 1843 als ordentlicher Professor der Theologie an die Universität in Bonn berufen. Ausgezeichnet durch große Geistesgaben, durch tiefe und umfassende Gelehrsamkeit und ein seltenes Lehrtalent ist er eine Zierde der rheinischen Hochschule, an der sein Wirken in Heranbildung des jungen Clerus von Anfang an ebenso rastlos als gesegnet war. Durch seine bedeutenden schriftstellerischen Leistungen nimmt er unter den Theologen Deutschlands unbestritten eine der ersten Stellen ein. Außer vielen sehr schätzbaren Abhandlungen, welche in der von ihm begründeten "Zeitschrift für kathol. Kunst und Wissenschaft" abgedruckt sind, ließ er bis jetzt folgende Werke erscheinen: "System der göttlichen Thaten des Christenthums", 2 Bde.; "Leben des hl. Karl Borromäus"; "Kanzelvorträge", 2 Bde. und "Lehrbuch der Dogmatik" (in 3. Aufl.), unter denen das letztgenannte Werk in Absicht auf strenge Durchführung eines positiv-kirchlichen Standpunktes, Systematisirung des Stoffes und speculative Begründung des kirchlichen Lehrbegriffes in der Geschichte dieser Wissenschaft eine neue Bahn gebrochen hat. Außer seiner Lehr- und schriftstellerischen Thätigkeit muß noch besonders hervorgehoben werden das Verdienst, das er sich um die Gründung, Leitung u. Ausbreitung des "Vereins zum hl. Karl Borromäus" erworben hat.


Diezvilla canadensis, ein hübscher, im Freien aushaltender Zierstrauch mit blaßgelben Blumentrauben, aus der Familie der Caprifoliaceae.


Dies, der Tag; der bürgerliche Tag geht von Mitternacht bis zur Mitternacht (d. civilis); dann überhaupt Zeitpunkt. D. cedit, Zeitpunkt, wo das Recht wirklich begründet wird (z. B. bei Vermächtnissen mit dem Tode des Erblassers); d. venit, Zeitpunkt, wo das Recht geltend gemacht werden kann. - D. caniculares, Hundstage; d. comitiales, Tage, an denen Comitien gehalten wurden; d. critici, kritische od. Entscheidungstage; d. exemptus, infaustus, nefastus oder ater, auch fatalis, der Unglückstag; d. fasti, Tag, wo die Römer Gericht, feriati, wo sie keines hielten; d. Jovis, Tag des Jupiter, altdeutschen Donar, der Donnerstag; d. justi, die Zahlungsfrist der Römer, 30 Tage; d. naturalis, der natürliche, d. legalis, der bürgerliche Tag von 24 Stunden; d. natalis, Geburtstag; d. proeliaris, Schlachttag, der kein Unglückstag sein durfte; d. sanguinis, Bluttag, an welchem die Priester der Kriegsgöttin sich öffentlich zerfleischten; d. Alliensis, Alliatag, s. Allia. - Nach kirchlichem Sprachgebrauch d. cinerum, früher auch d. cilicii, der Aschermittwoch; d. competentium, Gründonnerstag; d. consecrati, geheiligte Tage; d. solis, gewöhnlicher jedoch d. dominica, Sonntag; d. salutaris od. absolutionis, Tag des Heiles oder der Lossprechung, der Charfreitag; d. sancti, heil. Tage, die Fastenzeit; d. stationarii, feststehende Fasttage, nämlich Mittwoch und Freitag; d. fixae, festgesetzte Tage, dann unbewegliche Feste, welche die Kirche jährlich an demselben Monatstag feiert und eine sog. mutatio, einen Umtausch des Tages nur dann eintreten läßt, wenn ein höheres allgemeines oder locales Fest einfällt.


Dies irae, lat., Tag des Zornes, die Anfangsworte des Hymnus, welcher zuerst im 14. Jahrh. vom Dominikaner Bartolommeo von Pisa und zwar in seiner heutigen liturgischen Stellung erwähnt wurde, sich im röm. Missale von 1567 findet und als Sequenz in die Messe auf Allerseelen und in Seelenmessen überhaupt aufgenommen ist. Ungewiß, ob der hl. Bonaventur, Bernhard, Cardinal Ursinus od. der Dominikanergeneral Humbert oder endlich der Minorite Thomas von Celano, der 1221 Custos der Convente von Mainz, Worms u. Köln war, das d. i. dichtete; desto gewisser aber, daß keine der zahlreichen Uebersetzungen das Original erreicht, das am erschütterndsten aus Mozarts Composition im Requiem heraustönt. Hauptschrift über das d. i. von L. Wadding in der biblioth. scriptorum ordin. min.


Diesbach, altbernisches Geschlecht, plebejischer Abkunft, politischer Gegner der adeligen Bubenberge, bewirkte durch

ernannt, und Ostern 1843 als ordentlicher Professor der Theologie an die Universität in Bonn berufen. Ausgezeichnet durch große Geistesgaben, durch tiefe und umfassende Gelehrsamkeit und ein seltenes Lehrtalent ist er eine Zierde der rheinischen Hochschule, an der sein Wirken in Heranbildung des jungen Clerus von Anfang an ebenso rastlos als gesegnet war. Durch seine bedeutenden schriftstellerischen Leistungen nimmt er unter den Theologen Deutschlands unbestritten eine der ersten Stellen ein. Außer vielen sehr schätzbaren Abhandlungen, welche in der von ihm begründeten „Zeitschrift für kathol. Kunst und Wissenschaft“ abgedruckt sind, ließ er bis jetzt folgende Werke erscheinen: „System der göttlichen Thaten des Christenthums“, 2 Bde.; „Leben des hl. Karl Borromäus“; „Kanzelvorträge“, 2 Bde. und „Lehrbuch der Dogmatik“ (in 3. Aufl.), unter denen das letztgenannte Werk in Absicht auf strenge Durchführung eines positiv-kirchlichen Standpunktes, Systematisirung des Stoffes und speculative Begründung des kirchlichen Lehrbegriffes in der Geschichte dieser Wissenschaft eine neue Bahn gebrochen hat. Außer seiner Lehr- und schriftstellerischen Thätigkeit muß noch besonders hervorgehoben werden das Verdienst, das er sich um die Gründung, Leitung u. Ausbreitung des „Vereins zum hl. Karl Borromäus“ erworben hat.


Diezvilla canadensis, ein hübscher, im Freien aushaltender Zierstrauch mit blaßgelben Blumentrauben, aus der Familie der Caprifoliaceae.


Dies, der Tag; der bürgerliche Tag geht von Mitternacht bis zur Mitternacht (d. civilis); dann überhaupt Zeitpunkt. D. cedit, Zeitpunkt, wo das Recht wirklich begründet wird (z. B. bei Vermächtnissen mit dem Tode des Erblassers); d. venit, Zeitpunkt, wo das Recht geltend gemacht werden kann. – D. caniculares, Hundstage; d. comitiales, Tage, an denen Comitien gehalten wurden; d. critici, kritische od. Entscheidungstage; d. exemptus, infaustus, nefastus oder ater, auch fatalis, der Unglückstag; d. fasti, Tag, wo die Römer Gericht, feriati, wo sie keines hielten; d. Jovis, Tag des Jupiter, altdeutschen Donar, der Donnerstag; d. justi, die Zahlungsfrist der Römer, 30 Tage; d. naturalis, der natürliche, d. legalis, der bürgerliche Tag von 24 Stunden; d. natalis, Geburtstag; d. proeliaris, Schlachttag, der kein Unglückstag sein durfte; d. sanguinis, Bluttag, an welchem die Priester der Kriegsgöttin sich öffentlich zerfleischten; d. Alliensis, Alliatag, s. Allia. – Nach kirchlichem Sprachgebrauch d. cinerum, früher auch d. cilicii, der Aschermittwoch; d. competentium, Gründonnerstag; d. consecrati, geheiligte Tage; d. solis, gewöhnlicher jedoch d. dominica, Sonntag; d. salutaris od. absolutionis, Tag des Heiles oder der Lossprechung, der Charfreitag; d. sancti, heil. Tage, die Fastenzeit; d. stationarii, feststehende Fasttage, nämlich Mittwoch und Freitag; d. fixae, festgesetzte Tage, dann unbewegliche Feste, welche die Kirche jährlich an demselben Monatstag feiert und eine sog. mutatio, einen Umtausch des Tages nur dann eintreten läßt, wenn ein höheres allgemeines oder locales Fest einfällt.


Dies irae, lat., Tag des Zornes, die Anfangsworte des Hymnus, welcher zuerst im 14. Jahrh. vom Dominikaner Bartolommeo von Pisa und zwar in seiner heutigen liturgischen Stellung erwähnt wurde, sich im röm. Missale von 1567 findet und als Sequenz in die Messe auf Allerseelen und in Seelenmessen überhaupt aufgenommen ist. Ungewiß, ob der hl. Bonaventur, Bernhard, Cardinal Ursinus od. der Dominikanergeneral Humbert oder endlich der Minorite Thomas von Celano, der 1221 Custos der Convente von Mainz, Worms u. Köln war, das d. i. dichtete; desto gewisser aber, daß keine der zahlreichen Uebersetzungen das Original erreicht, das am erschütterndsten aus Mozarts Composition im Requiem heraustönt. Hauptschrift über das d. i. von L. Wadding in der biblioth. scriptorum ordin. min.


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[384/0385] ernannt, und Ostern 1843 als ordentlicher Professor der Theologie an die Universität in Bonn berufen. Ausgezeichnet durch große Geistesgaben, durch tiefe und umfassende Gelehrsamkeit und ein seltenes Lehrtalent ist er eine Zierde der rheinischen Hochschule, an der sein Wirken in Heranbildung des jungen Clerus von Anfang an ebenso rastlos als gesegnet war. Durch seine bedeutenden schriftstellerischen Leistungen nimmt er unter den Theologen Deutschlands unbestritten eine der ersten Stellen ein. Außer vielen sehr schätzbaren Abhandlungen, welche in der von ihm begründeten „Zeitschrift für kathol. Kunst und Wissenschaft“ abgedruckt sind, ließ er bis jetzt folgende Werke erscheinen: „System der göttlichen Thaten des Christenthums“, 2 Bde.; „Leben des hl. Karl Borromäus“; „Kanzelvorträge“, 2 Bde. und „Lehrbuch der Dogmatik“ (in 3. Aufl.), unter denen das letztgenannte Werk in Absicht auf strenge Durchführung eines positiv-kirchlichen Standpunktes, Systematisirung des Stoffes und speculative Begründung des kirchlichen Lehrbegriffes in der Geschichte dieser Wissenschaft eine neue Bahn gebrochen hat. Außer seiner Lehr- und schriftstellerischen Thätigkeit muß noch besonders hervorgehoben werden das Verdienst, das er sich um die Gründung, Leitung u. Ausbreitung des „Vereins zum hl. Karl Borromäus“ erworben hat. Diezvilla canadensis, ein hübscher, im Freien aushaltender Zierstrauch mit blaßgelben Blumentrauben, aus der Familie der Caprifoliaceae. Dies, der Tag; der bürgerliche Tag geht von Mitternacht bis zur Mitternacht (d. civilis); dann überhaupt Zeitpunkt. D. cedit, Zeitpunkt, wo das Recht wirklich begründet wird (z. B. bei Vermächtnissen mit dem Tode des Erblassers); d. venit, Zeitpunkt, wo das Recht geltend gemacht werden kann. – D. caniculares, Hundstage; d. comitiales, Tage, an denen Comitien gehalten wurden; d. critici, kritische od. Entscheidungstage; d. exemptus, infaustus, nefastus oder ater, auch fatalis, der Unglückstag; d. fasti, Tag, wo die Römer Gericht, feriati, wo sie keines hielten; d. Jovis, Tag des Jupiter, altdeutschen Donar, der Donnerstag; d. justi, die Zahlungsfrist der Römer, 30 Tage; d. naturalis, der natürliche, d. legalis, der bürgerliche Tag von 24 Stunden; d. natalis, Geburtstag; d. proeliaris, Schlachttag, der kein Unglückstag sein durfte; d. sanguinis, Bluttag, an welchem die Priester der Kriegsgöttin sich öffentlich zerfleischten; d. Alliensis, Alliatag, s. Allia. – Nach kirchlichem Sprachgebrauch d. cinerum, früher auch d. cilicii, der Aschermittwoch; d. competentium, Gründonnerstag; d. consecrati, geheiligte Tage; d. solis, gewöhnlicher jedoch d. dominica, Sonntag; d. salutaris od. absolutionis, Tag des Heiles oder der Lossprechung, der Charfreitag; d. sancti, heil. Tage, die Fastenzeit; d. stationarii, feststehende Fasttage, nämlich Mittwoch und Freitag; d. fixae, festgesetzte Tage, dann unbewegliche Feste, welche die Kirche jährlich an demselben Monatstag feiert und eine sog. mutatio, einen Umtausch des Tages nur dann eintreten läßt, wenn ein höheres allgemeines oder locales Fest einfällt. Dies irae, lat., Tag des Zornes, die Anfangsworte des Hymnus, welcher zuerst im 14. Jahrh. vom Dominikaner Bartolommeo von Pisa und zwar in seiner heutigen liturgischen Stellung erwähnt wurde, sich im röm. Missale von 1567 findet und als Sequenz in die Messe auf Allerseelen und in Seelenmessen überhaupt aufgenommen ist. Ungewiß, ob der hl. Bonaventur, Bernhard, Cardinal Ursinus od. der Dominikanergeneral Humbert oder endlich der Minorite Thomas von Celano, der 1221 Custos der Convente von Mainz, Worms u. Köln war, das d. i. dichtete; desto gewisser aber, daß keine der zahlreichen Uebersetzungen das Original erreicht, das am erschütterndsten aus Mozarts Composition im Requiem heraustönt. Hauptschrift über das d. i. von L. Wadding in der biblioth. scriptorum ordin. min. Diesbach, altbernisches Geschlecht, plebejischer Abkunft, politischer Gegner der adeligen Bubenberge, bewirkte durch

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/385>, abgerufen am 24.07.2024.