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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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"Lambrecht Hensmans", "De boerenkrijg" etc. in das Deutsche übersetzt sind.


Conscienz, lat., Bewußtsein, Gewissen; conscientiös, gewissenhaft. Conscius, lat., ein Mitwissender.


Conscribiren, Mannschaft zum Kriegsdienst ausheben; Conscribirter, Ausgehobener; Conscription, Aushebung. Die Conscription (der Name stammt aus der röm. Republik) beruht auf dem Grundsatze, daß jeder Staatsbürger in einem gewissen Alter zum Waffendienste verpflichtet sei und wurde dem Namen und der Sache nach durch die franz. Republik wieder eingeführt, später von allen europ. Regierungen angenommen, aber nach den Verhältnissen ihrer Staaten abgeändert. Mit dem 20. Jahre beginnt die Dienstpflicht; da aber nicht alle Jünglinge dieser Altersklasse nothwendig sind, so wird die nöthige Anzahl durch das Loos ausgehoben. Nur England wirbt seine Mannschaft noch immer an. Im Mittelalter bildete die Lehenmiliz die Heere und als diese durch die Aenderung der Kriegsweise unbrauchbar wurde, ging man zum Werbesystem, dem Söldnerdienst über.


Consecration, Heiligung, hieß bei den alten Römern die Handlung, wodurch Bildsäulen, Felder, öffentliche Plätze, Tempel u. s. w. den Göttern geweiht wurden, nicht minder die Verwünschung der Verbrecher, consecratio capitis u. die Apotheose einiger Kaiser. Bei den Katholiken bezeichnet C. die Verwandlung des Brodes und Weines in Leib und Blut Christi (s. Abendmahl), welche als consecratio effectiva sehr von der c. declarativa der symbolischen Bücher der Protestanten zu unterscheiden ist (s. Transsubstantiation); ferner ist C. die mit Salbung verbundene und vollendete Benediction, namentlich die Einweihung der Bischöfe, welche diese zu Nachfolgern der Apostel macht und vorzugsweise das Recht der Priesterweihe, Ordination, in ihrer Diöcese verleiht; endlich werden Benedictionen mancherlei Art, insofern dieselben durch Bischöfe vorgenommen werden, z. B. der Kirchen, Altäre, Leichenhöfe u. s. w. C.en genannt und in manchen Fällen z. B. der Einweihung von Aebten Mittelstufen zwischen Benediction und C. angenommen.


Consecutiv, natürlich folgend; C.erscheinungen, solche Krankheitszustände, welche sich während der Abnahme der Krankheit oder nach dem Ende derselben einstellen.


Conseil, frz., Rath, Conferenz der Minister; früher in Frankreich der Name der höchsten Gerichtshöfe.


Consensus, Zustimmung, Uebereinstimmung des Rechtswillens. Consensualverträge (im Gegensatz zu Real-, Verbal- und Literalverträgen), die durch bloße Uebereinkunft entstehen und klagwirksam werden, wie Kauf, Miethe, Gesellschaft, Mandat. - Zur Eingehung der Ehe ist der freie ernste C. der Ehegatten sowie des Vaters erforderlich (C. nuptialis).


Consentiren, lat., beistimmen.


Consequent, folgerecht; Consequenz, Folgerichtigkeit, die mit den ausgesprochenen Grundsätzen übereinstimmende Handlungsweise; in der Logik ist C. der gezogene Schluß. Consequenzenmacherei, die Sucht, aus den Worten eines anderen mißtrauische Folgerungen herzuleiten.


Conservation, lat., Aufbewahrung, Erhaltung; conservativ, erhaltend. Als politischer Namen bezeichnet Conservativer einen Mann, der an dem gesetzlich Bestehenden festhält und nur in eine gesetzliche Abänderung desselben einwilligt; er ist der Gegner des Destructiven, der im Staate keine andere Macht anerkennt als die Gewalt.


Conservationshaus- oder Winterhaus, Gewächshaus, in welchem an der Stelle von Lohbeeten oder Stellagen Erdbeete angebracht sind, in welche die zu cultivirenden Gewächse in die für sie taugliche Erde eingegraben werden. Die Beete müssen wenigstens 3' Erdtiefe haben; die Häuser selbst müssen den Sommer über jedenfalls von oben, wo möglich aber ganz geöffnet werden können. Uebrigens hat man dergleichen C. nicht allein für sogen. Kalthauspflanzen, in welchem Falle dieselben bei 4-6° R. Wärme überwintert werden, sondern auch für Warmhauspflanzen, wo denn

Lambrecht Hensmans“, „De boerenkrijg“ etc. in das Deutsche übersetzt sind.


Conscienz, lat., Bewußtsein, Gewissen; conscientiös, gewissenhaft. Conscius, lat., ein Mitwissender.


Conscribiren, Mannschaft zum Kriegsdienst ausheben; Conscribirter, Ausgehobener; Conscription, Aushebung. Die Conscription (der Name stammt aus der röm. Republik) beruht auf dem Grundsatze, daß jeder Staatsbürger in einem gewissen Alter zum Waffendienste verpflichtet sei und wurde dem Namen und der Sache nach durch die franz. Republik wieder eingeführt, später von allen europ. Regierungen angenommen, aber nach den Verhältnissen ihrer Staaten abgeändert. Mit dem 20. Jahre beginnt die Dienstpflicht; da aber nicht alle Jünglinge dieser Altersklasse nothwendig sind, so wird die nöthige Anzahl durch das Loos ausgehoben. Nur England wirbt seine Mannschaft noch immer an. Im Mittelalter bildete die Lehenmiliz die Heere und als diese durch die Aenderung der Kriegsweise unbrauchbar wurde, ging man zum Werbesystem, dem Söldnerdienst über.


Consecration, Heiligung, hieß bei den alten Römern die Handlung, wodurch Bildsäulen, Felder, öffentliche Plätze, Tempel u. s. w. den Göttern geweiht wurden, nicht minder die Verwünschung der Verbrecher, consecratio capitis u. die Apotheose einiger Kaiser. Bei den Katholiken bezeichnet C. die Verwandlung des Brodes und Weines in Leib und Blut Christi (s. Abendmahl), welche als consecratio effectiva sehr von der c. declarativa der symbolischen Bücher der Protestanten zu unterscheiden ist (s. Transsubstantiation); ferner ist C. die mit Salbung verbundene und vollendete Benediction, namentlich die Einweihung der Bischöfe, welche diese zu Nachfolgern der Apostel macht und vorzugsweise das Recht der Priesterweihe, Ordination, in ihrer Diöcese verleiht; endlich werden Benedictionen mancherlei Art, insofern dieselben durch Bischöfe vorgenommen werden, z. B. der Kirchen, Altäre, Leichenhöfe u. s. w. C.en genannt und in manchen Fällen z. B. der Einweihung von Aebten Mittelstufen zwischen Benediction und C. angenommen.


Consecutiv, natürlich folgend; C.erscheinungen, solche Krankheitszustände, welche sich während der Abnahme der Krankheit oder nach dem Ende derselben einstellen.


Conseil, frz., Rath, Conferenz der Minister; früher in Frankreich der Name der höchsten Gerichtshöfe.


Consensus, Zustimmung, Uebereinstimmung des Rechtswillens. Consensualverträge (im Gegensatz zu Real-, Verbal- und Literalverträgen), die durch bloße Uebereinkunft entstehen und klagwirksam werden, wie Kauf, Miethe, Gesellschaft, Mandat. – Zur Eingehung der Ehe ist der freie ernste C. der Ehegatten sowie des Vaters erforderlich (C. nuptialis).


Consentiren, lat., beistimmen.


Consequent, folgerecht; Consequenz, Folgerichtigkeit, die mit den ausgesprochenen Grundsätzen übereinstimmende Handlungsweise; in der Logik ist C. der gezogene Schluß. Consequenzenmacherei, die Sucht, aus den Worten eines anderen mißtrauische Folgerungen herzuleiten.


Conservation, lat., Aufbewahrung, Erhaltung; conservativ, erhaltend. Als politischer Namen bezeichnet Conservativer einen Mann, der an dem gesetzlich Bestehenden festhält und nur in eine gesetzliche Abänderung desselben einwilligt; er ist der Gegner des Destructiven, der im Staate keine andere Macht anerkennt als die Gewalt.


Conservationshaus- oder Winterhaus, Gewächshaus, in welchem an der Stelle von Lohbeeten oder Stellagen Erdbeete angebracht sind, in welche die zu cultivirenden Gewächse in die für sie taugliche Erde eingegraben werden. Die Beete müssen wenigstens 3' Erdtiefe haben; die Häuser selbst müssen den Sommer über jedenfalls von oben, wo möglich aber ganz geöffnet werden können. Uebrigens hat man dergleichen C. nicht allein für sogen. Kalthauspflanzen, in welchem Falle dieselben bei 4–6° R. Wärme überwintert werden, sondern auch für Warmhauspflanzen, wo denn

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[196/0197] „Lambrecht Hensmans“, „De boerenkrijg“ etc. in das Deutsche übersetzt sind. Conscienz, lat., Bewußtsein, Gewissen; conscientiös, gewissenhaft. Conscius, lat., ein Mitwissender. Conscribiren, Mannschaft zum Kriegsdienst ausheben; Conscribirter, Ausgehobener; Conscription, Aushebung. Die Conscription (der Name stammt aus der röm. Republik) beruht auf dem Grundsatze, daß jeder Staatsbürger in einem gewissen Alter zum Waffendienste verpflichtet sei und wurde dem Namen und der Sache nach durch die franz. Republik wieder eingeführt, später von allen europ. Regierungen angenommen, aber nach den Verhältnissen ihrer Staaten abgeändert. Mit dem 20. Jahre beginnt die Dienstpflicht; da aber nicht alle Jünglinge dieser Altersklasse nothwendig sind, so wird die nöthige Anzahl durch das Loos ausgehoben. Nur England wirbt seine Mannschaft noch immer an. Im Mittelalter bildete die Lehenmiliz die Heere und als diese durch die Aenderung der Kriegsweise unbrauchbar wurde, ging man zum Werbesystem, dem Söldnerdienst über. Consecration, Heiligung, hieß bei den alten Römern die Handlung, wodurch Bildsäulen, Felder, öffentliche Plätze, Tempel u. s. w. den Göttern geweiht wurden, nicht minder die Verwünschung der Verbrecher, consecratio capitis u. die Apotheose einiger Kaiser. Bei den Katholiken bezeichnet C. die Verwandlung des Brodes und Weines in Leib und Blut Christi (s. Abendmahl), welche als consecratio effectiva sehr von der c. declarativa der symbolischen Bücher der Protestanten zu unterscheiden ist (s. Transsubstantiation); ferner ist C. die mit Salbung verbundene und vollendete Benediction, namentlich die Einweihung der Bischöfe, welche diese zu Nachfolgern der Apostel macht und vorzugsweise das Recht der Priesterweihe, Ordination, in ihrer Diöcese verleiht; endlich werden Benedictionen mancherlei Art, insofern dieselben durch Bischöfe vorgenommen werden, z. B. der Kirchen, Altäre, Leichenhöfe u. s. w. C.en genannt und in manchen Fällen z. B. der Einweihung von Aebten Mittelstufen zwischen Benediction und C. angenommen. Consecutiv, natürlich folgend; C.erscheinungen, solche Krankheitszustände, welche sich während der Abnahme der Krankheit oder nach dem Ende derselben einstellen. Conseil, frz., Rath, Conferenz der Minister; früher in Frankreich der Name der höchsten Gerichtshöfe. Consensus, Zustimmung, Uebereinstimmung des Rechtswillens. Consensualverträge (im Gegensatz zu Real-, Verbal- und Literalverträgen), die durch bloße Uebereinkunft entstehen und klagwirksam werden, wie Kauf, Miethe, Gesellschaft, Mandat. – Zur Eingehung der Ehe ist der freie ernste C. der Ehegatten sowie des Vaters erforderlich (C. nuptialis). Consentiren, lat., beistimmen. Consequent, folgerecht; Consequenz, Folgerichtigkeit, die mit den ausgesprochenen Grundsätzen übereinstimmende Handlungsweise; in der Logik ist C. der gezogene Schluß. Consequenzenmacherei, die Sucht, aus den Worten eines anderen mißtrauische Folgerungen herzuleiten. Conservation, lat., Aufbewahrung, Erhaltung; conservativ, erhaltend. Als politischer Namen bezeichnet Conservativer einen Mann, der an dem gesetzlich Bestehenden festhält und nur in eine gesetzliche Abänderung desselben einwilligt; er ist der Gegner des Destructiven, der im Staate keine andere Macht anerkennt als die Gewalt. Conservationshaus- oder Winterhaus, Gewächshaus, in welchem an der Stelle von Lohbeeten oder Stellagen Erdbeete angebracht sind, in welche die zu cultivirenden Gewächse in die für sie taugliche Erde eingegraben werden. Die Beete müssen wenigstens 3' Erdtiefe haben; die Häuser selbst müssen den Sommer über jedenfalls von oben, wo möglich aber ganz geöffnet werden können. Uebrigens hat man dergleichen C. nicht allein für sogen. Kalthauspflanzen, in welchem Falle dieselben bei 4–6° R. Wärme überwintert werden, sondern auch für Warmhauspflanzen, wo denn

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/197>, abgerufen am 17.05.2024.