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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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entsteht nach 3 Tagen eine Made, die von den Arbeitsb. gefüttert wird; hat diese ihre völlige Größe erreicht, so wird die Zelle geschlossen und die Made verpuppt sich, um nach 13 Tagen als vollkommenes Insekt durch den Deckel der Zelle durchzubrechen. - Die Arbeitsb. sind die kleinsten, es sind Weibchen, die nicht vollkommen entwickelt sind. Sie haben einen Stachel, an den Beinen Schaufel und Haarbürste; sie sammeln ein und bauen, füttern und pflegen die Larven. Sie saugen den Nektar aus den Blüthen u. verschlucken ihn; erst im Magen der B. wird er zu Honig, den sie daheim in die Zellen ausspeien. Zu gleicher Zeit sammeln sie auch den Blüthenstaub der Blumen, entweder mit den Kiefern oder mit allen Haaren des Körpers, und bringen ihn von da mittelst der Bürsten an die Schaufel der Hinterfüße (die gelben Höschen). Auch diesen verschlucken sie, damit er im Inneren zu Wachs verarbeitet werde, welches sie dann durch die Ringel des Hinterleibes ausschwitzen u. sogleich zum Bau der Zellen verwenden. Die Zellen liegen in Waben beisammen, welche Zwischenräume als Gassen zwischen sich lassen. Ungefähr 3-12 dieser Zellen, welche rund und bei weitem größer als die anderen sind, sind für die künftigen Königinen bestimmt. Die anderen, an Gestalt gleichen, 6eckigen Zellen, enthalten theils Brut, theils Honig, theils Futterbrod. Außer Honig sammeln die B. auch noch von harzschwitzenden Bäumen das sogen. Stopfwachs, Vorwachs (Propolis). womit sie, besonders bei Beginn des Baues, alle Ritzen ihrer Wohnung verkleistern. - Die Drohnen oder männlichen B. sind größer als die Arbeitsb., aber stachellos. Sie sind die Männchen der Königin, arbeiten nicht u. werden deßhalb gegen den Herbst, sobald sie überflüssig geworden. von den Arbeitsb. in einen Winkel der Waben zusammengetrieben und getödtet, und mit ihnen auch die männl. Larven und Puppen aus dem Stocke geworfen (Drohnenschlacht). - In einem Stocke wird nur eine Königin geduldet, weßhalb auch, sobald die neuen Königinen dem Auskriechen nahe sind, die Auswanderung des jungen Schwarms vorbereitet wird. der Stock wird unruhig, und sobald das Wetter günstig ist, fliegt die Königin mit dem neuen Schwarme davon, der dann aufgefangen und in einen neuen Stock gebracht wird. Dieses ist das Schwärmen. Die erste von den jungen Königinen im alten Stocke tödtet nun ihre Mitschwestern, oder sie bildet, bei starkem Volke, einen neuen Schwarm und zieht davon, was man Nachschwärmen heißt, u. was bei einem Stocke bis 4mal geschehen kann. - Ein guter Stock gibt jährlich bis 20 Pfd. Honig und ungefähr 3 Pfd. Wachs.


Bienenrecht, nennt man die im Interesse der Bienenzucht erlassenen Gesetze und dadurch bestimmten Rechte. Sie beziehen sich auf das Recht des Bienenhaltens, das Verbietungsrecht von Seite Dritter, auf die Entschädigungsfrage bei Tödtung fremder Raubbienen oder den durch dieselben erlittenen Schaden, auf das Recht des Eigenthümers des Mutterstocks, die jungen Bienenschwärme auf fremden Boden zu verfolgen und zu schöpfen u. s. w.


Bienenstich, die durch den Stachel der Bienen zugefügte Verwundung, auf welche stets Anschwellung, Röthe und Entzündung folgt. Blieb der Stachel in der Wunde zurück, was jedoch nicht immer der Fall ist, so ziehe man denselben aus; zur Verminderung der Entzündung und des Schmerzes dienen besonders kaltes Wasser, Bestreichen der verwundeten Stelle mit Salmiakgeist.


Biener, Christian Gottlob, geb. 1748, gest. 1828 als Professor der Rechte in Leipzig, verdient um das sächs. Civilrecht und die deutsche Rechtsgeschichte. - B., Friedrich August, des vorigen Sohne geb. 1787, in Dresden privatisirend, schrieb: "Geschichte der Novellen", Berlin 1824; "das engl. Geschwornengericht", Leipzig 1852.


Bienfaisance (frz. Biängfäsangß), die Wohlthätigkeit.


Biennal, lat., zwei Jahre dauernd, z. B. biennale Pflanzen, zweijährige Pflanzen. Biennium, ein Zeitraum von zwei Jahren.


Bien-public (frz. Biängpüblik), das gemeine Beste, das Gemeingut.

entsteht nach 3 Tagen eine Made, die von den Arbeitsb. gefüttert wird; hat diese ihre völlige Größe erreicht, so wird die Zelle geschlossen und die Made verpuppt sich, um nach 13 Tagen als vollkommenes Insekt durch den Deckel der Zelle durchzubrechen. – Die Arbeitsb. sind die kleinsten, es sind Weibchen, die nicht vollkommen entwickelt sind. Sie haben einen Stachel, an den Beinen Schaufel und Haarbürste; sie sammeln ein und bauen, füttern und pflegen die Larven. Sie saugen den Nektar aus den Blüthen u. verschlucken ihn; erst im Magen der B. wird er zu Honig, den sie daheim in die Zellen ausspeien. Zu gleicher Zeit sammeln sie auch den Blüthenstaub der Blumen, entweder mit den Kiefern oder mit allen Haaren des Körpers, und bringen ihn von da mittelst der Bürsten an die Schaufel der Hinterfüße (die gelben Höschen). Auch diesen verschlucken sie, damit er im Inneren zu Wachs verarbeitet werde, welches sie dann durch die Ringel des Hinterleibes ausschwitzen u. sogleich zum Bau der Zellen verwenden. Die Zellen liegen in Waben beisammen, welche Zwischenräume als Gassen zwischen sich lassen. Ungefähr 3–12 dieser Zellen, welche rund und bei weitem größer als die anderen sind, sind für die künftigen Königinen bestimmt. Die anderen, an Gestalt gleichen, 6eckigen Zellen, enthalten theils Brut, theils Honig, theils Futterbrod. Außer Honig sammeln die B. auch noch von harzschwitzenden Bäumen das sogen. Stopfwachs, Vorwachs (Propolis). womit sie, besonders bei Beginn des Baues, alle Ritzen ihrer Wohnung verkleistern. – Die Drohnen oder männlichen B. sind größer als die Arbeitsb., aber stachellos. Sie sind die Männchen der Königin, arbeiten nicht u. werden deßhalb gegen den Herbst, sobald sie überflüssig geworden. von den Arbeitsb. in einen Winkel der Waben zusammengetrieben und getödtet, und mit ihnen auch die männl. Larven und Puppen aus dem Stocke geworfen (Drohnenschlacht). – In einem Stocke wird nur eine Königin geduldet, weßhalb auch, sobald die neuen Königinen dem Auskriechen nahe sind, die Auswanderung des jungen Schwarms vorbereitet wird. der Stock wird unruhig, und sobald das Wetter günstig ist, fliegt die Königin mit dem neuen Schwarme davon, der dann aufgefangen und in einen neuen Stock gebracht wird. Dieses ist das Schwärmen. Die erste von den jungen Königinen im alten Stocke tödtet nun ihre Mitschwestern, oder sie bildet, bei starkem Volke, einen neuen Schwarm und zieht davon, was man Nachschwärmen heißt, u. was bei einem Stocke bis 4mal geschehen kann. – Ein guter Stock gibt jährlich bis 20 Pfd. Honig und ungefähr 3 Pfd. Wachs.


Bienenrecht, nennt man die im Interesse der Bienenzucht erlassenen Gesetze und dadurch bestimmten Rechte. Sie beziehen sich auf das Recht des Bienenhaltens, das Verbietungsrecht von Seite Dritter, auf die Entschädigungsfrage bei Tödtung fremder Raubbienen oder den durch dieselben erlittenen Schaden, auf das Recht des Eigenthümers des Mutterstocks, die jungen Bienenschwärme auf fremden Boden zu verfolgen und zu schöpfen u. s. w.


Bienenstich, die durch den Stachel der Bienen zugefügte Verwundung, auf welche stets Anschwellung, Röthe und Entzündung folgt. Blieb der Stachel in der Wunde zurück, was jedoch nicht immer der Fall ist, so ziehe man denselben aus; zur Verminderung der Entzündung und des Schmerzes dienen besonders kaltes Wasser, Bestreichen der verwundeten Stelle mit Salmiakgeist.


Biener, Christian Gottlob, geb. 1748, gest. 1828 als Professor der Rechte in Leipzig, verdient um das sächs. Civilrecht und die deutsche Rechtsgeschichte. – B., Friedrich August, des vorigen Sohne geb. 1787, in Dresden privatisirend, schrieb: „Geschichte der Novellen“, Berlin 1824; „das engl. Geschwornengericht“, Leipzig 1852.


Bienfaisance (frz. Biängfäsangß), die Wohlthätigkeit.


Biennal, lat., zwei Jahre dauernd, z. B. biennale Pflanzen, zweijährige Pflanzen. Biennium, ein Zeitraum von zwei Jahren.


Bien-public (frz. Biängpüblik), das gemeine Beste, das Gemeingut.

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[533/0534] entsteht nach 3 Tagen eine Made, die von den Arbeitsb. gefüttert wird; hat diese ihre völlige Größe erreicht, so wird die Zelle geschlossen und die Made verpuppt sich, um nach 13 Tagen als vollkommenes Insekt durch den Deckel der Zelle durchzubrechen. – Die Arbeitsb. sind die kleinsten, es sind Weibchen, die nicht vollkommen entwickelt sind. Sie haben einen Stachel, an den Beinen Schaufel und Haarbürste; sie sammeln ein und bauen, füttern und pflegen die Larven. Sie saugen den Nektar aus den Blüthen u. verschlucken ihn; erst im Magen der B. wird er zu Honig, den sie daheim in die Zellen ausspeien. Zu gleicher Zeit sammeln sie auch den Blüthenstaub der Blumen, entweder mit den Kiefern oder mit allen Haaren des Körpers, und bringen ihn von da mittelst der Bürsten an die Schaufel der Hinterfüße (die gelben Höschen). Auch diesen verschlucken sie, damit er im Inneren zu Wachs verarbeitet werde, welches sie dann durch die Ringel des Hinterleibes ausschwitzen u. sogleich zum Bau der Zellen verwenden. Die Zellen liegen in Waben beisammen, welche Zwischenräume als Gassen zwischen sich lassen. Ungefähr 3–12 dieser Zellen, welche rund und bei weitem größer als die anderen sind, sind für die künftigen Königinen bestimmt. Die anderen, an Gestalt gleichen, 6eckigen Zellen, enthalten theils Brut, theils Honig, theils Futterbrod. Außer Honig sammeln die B. auch noch von harzschwitzenden Bäumen das sogen. Stopfwachs, Vorwachs (Propolis). womit sie, besonders bei Beginn des Baues, alle Ritzen ihrer Wohnung verkleistern. – Die Drohnen oder männlichen B. sind größer als die Arbeitsb., aber stachellos. Sie sind die Männchen der Königin, arbeiten nicht u. werden deßhalb gegen den Herbst, sobald sie überflüssig geworden. von den Arbeitsb. in einen Winkel der Waben zusammengetrieben und getödtet, und mit ihnen auch die männl. Larven und Puppen aus dem Stocke geworfen (Drohnenschlacht). – In einem Stocke wird nur eine Königin geduldet, weßhalb auch, sobald die neuen Königinen dem Auskriechen nahe sind, die Auswanderung des jungen Schwarms vorbereitet wird. der Stock wird unruhig, und sobald das Wetter günstig ist, fliegt die Königin mit dem neuen Schwarme davon, der dann aufgefangen und in einen neuen Stock gebracht wird. Dieses ist das Schwärmen. Die erste von den jungen Königinen im alten Stocke tödtet nun ihre Mitschwestern, oder sie bildet, bei starkem Volke, einen neuen Schwarm und zieht davon, was man Nachschwärmen heißt, u. was bei einem Stocke bis 4mal geschehen kann. – Ein guter Stock gibt jährlich bis 20 Pfd. Honig und ungefähr 3 Pfd. Wachs. Bienenrecht, nennt man die im Interesse der Bienenzucht erlassenen Gesetze und dadurch bestimmten Rechte. Sie beziehen sich auf das Recht des Bienenhaltens, das Verbietungsrecht von Seite Dritter, auf die Entschädigungsfrage bei Tödtung fremder Raubbienen oder den durch dieselben erlittenen Schaden, auf das Recht des Eigenthümers des Mutterstocks, die jungen Bienenschwärme auf fremden Boden zu verfolgen und zu schöpfen u. s. w. Bienenstich, die durch den Stachel der Bienen zugefügte Verwundung, auf welche stets Anschwellung, Röthe und Entzündung folgt. Blieb der Stachel in der Wunde zurück, was jedoch nicht immer der Fall ist, so ziehe man denselben aus; zur Verminderung der Entzündung und des Schmerzes dienen besonders kaltes Wasser, Bestreichen der verwundeten Stelle mit Salmiakgeist. Biener, Christian Gottlob, geb. 1748, gest. 1828 als Professor der Rechte in Leipzig, verdient um das sächs. Civilrecht und die deutsche Rechtsgeschichte. – B., Friedrich August, des vorigen Sohne geb. 1787, in Dresden privatisirend, schrieb: „Geschichte der Novellen“, Berlin 1824; „das engl. Geschwornengericht“, Leipzig 1852. Bienfaisance (frz. Biängfäsangß), die Wohlthätigkeit. Biennal, lat., zwei Jahre dauernd, z. B. biennale Pflanzen, zweijährige Pflanzen. Biennium, ein Zeitraum von zwei Jahren. Bien-public (frz. Biängpüblik), das gemeine Beste, das Gemeingut.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 533. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/534>, abgerufen am 22.11.2024.