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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Gegenden Spaniens zeigen das B.ssystem in der vollkommensten Ausbildung.


Bewegung eines Körpers nennt man die Veränderung seines Ortes; absolute B., die Veränderung seiner Oertlichkeit im allgemeinen Weltraum, ohne Rücksicht seiner Lage zu andern Gegenständen; relative B., die Veränderung seiner Lage in Bezug auf andere Körper. Gegenüber letzterer urtheilen wir oft falsch, weßhalb wir wahre und scheinbare B. unterscheiden, z. B. die scheinbare B. des Ufers vom segelnden Schiff aus gesehen. In Beziehung auf die Richtung ist die B. entweder eine geradlinige, wenn der bewegte Körper stets die gleiche Richtung behält, oder krummlinige, wenn in jedem Moment seine B. eine andere Richtung nimmt. Gleichförmig heißt die B., wenn der Körper in gleichen Zeittheilchen gleich große Wege zurücklegt, ungleichförmig im Gegentheile. Die ungleichförmige B. ist eine beschleunigte, wenn die Geschwindigkeit, also die Größe des zurückgelegten Weges in jedem folgenden Momente größer ist als im vorangegangenen, oder eine verzögerte, wenn sie immer kleiner wird. Beide sind wieder entweder gleichförmig oder ungleichförmig beschleunigt od. verzögert. Einfach heißt die B., wenn der Körper durch eine einzige Kraft in B. gesetzt wird, zusammengesetzt, wenn durch mehrere Kräfte zugleich. Die Hauptmomente. die bei jeder B. in Betracht kommen, sind die bewegenden Ursachen; der bewegte Körper selbst; die Richtung der B.; der zurückgelegte Weg; die Geschwindigkeit der B., die aus dem Verhältnisse des Raums, den der Körper zurücklegt, und der Zeit, die er dazu gebraucht, hervorgeht; endlich die Größe der B., auch das Moment der B. genannt, d. h. die Wirkung, die ein bewegter Körper auf einen andern äußert, beruhend auf der Masse des Körpers und der Geschwindigkeit seiner B.


Beweis (argumentum. demonstratio), im allgemeinen die Darlegung von der Wahrheit einer Behauptung; in der Logik ist B. und Schluß gleich bedeutend, ebenso im täglichen Leben, nur hält dieses sich nicht an die regelrechte Form des Schlusses. Die Wahrheit eines Beweises beruht auf der Wahrheit der vorausgehenden Urtheile oder Gründe. sowie auf der Richtigkeit der Folgerung oder des Schlusses. Sind die Gründe sogenannte Vernunftgründe. so heißen sie rationale (a priori), beruhen sie auf der Erfahrung, so heißen sie empirisch (a posteriori); jene sollen nach den Philosophen die vorzüglicheren sein, nur stimmen die philosophischen Schulen nicht zusammen, welche Gründe als rationale absolut zu gelten haben. Der B. ist direct, wenn er die Gewißheit einer Sache unmittelbar darthut, indirect, wenn er die Unwahrheit des Gegentheils beweist. - Juridischer B., processualisch erstellte Gewißheit über Thatsachen. sowohl im Civil- als im Strafproceß. B. lehre, aus welcherlei B. mitteln jene Gewißheit gebildet werde und wie dabei zu verfahren sei. B. mittel, directe: Geständniß, Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten Sachverständiger, Eid; indirecte: Indicien, Inzichten, d. h. Thatsachen, aus denen auf die That u. s. w. geschlossen werden kann. B.urtheil, ein Interlocut, wodurch der Richter innerhalb eines bestimmten B.termins von der Partei für bestrittene Thatsachen den B. fordert. - Die Juri hat keine festen B. regeln, die Geschwornen haben für ihre frei gebildete Ueberzeugung keine Gründe anzugeben, womit sie aber keineswegs von der Pflicht entbunden sind, ihren Wahrspruch mit höchster Gewissenhaftigkeit in sich auszubilden.


Bewindhebben, bei holländ. Schiffsgesellschaften der Oberaufseher der Schiffsausrüstung.


Bewußtsein äußert sich als Macht der Seele, sich von Allem zu unterscheiden, was nicht in ihr selbst ist, d. h. von der Außenwelt, zu der auch der eigene Leib gehört. Bei den Thieren steigert sich das B. vom Gemeingefühl der niedersten und pflanzenähnlichen bis zur bedingten Wahlfreiheit der vornehmsten Säugethiere, welche Einbildung, Gedächtniß und Erinnerung voraussetzt. Vom Thiere unterscheidet sich der Mensch zunächst, indem sich sein B. zum Selbstbewußtsein steigert, vermöge dessen er 1. die Außenwelt von sich selbst; 2. die Vorstellungen der Dinge von diesen

Gegenden Spaniens zeigen das B.ssystem in der vollkommensten Ausbildung.


Bewegung eines Körpers nennt man die Veränderung seines Ortes; absolute B., die Veränderung seiner Oertlichkeit im allgemeinen Weltraum, ohne Rücksicht seiner Lage zu andern Gegenständen; relative B., die Veränderung seiner Lage in Bezug auf andere Körper. Gegenüber letzterer urtheilen wir oft falsch, weßhalb wir wahre und scheinbare B. unterscheiden, z. B. die scheinbare B. des Ufers vom segelnden Schiff aus gesehen. In Beziehung auf die Richtung ist die B. entweder eine geradlinige, wenn der bewegte Körper stets die gleiche Richtung behält, oder krummlinige, wenn in jedem Moment seine B. eine andere Richtung nimmt. Gleichförmig heißt die B., wenn der Körper in gleichen Zeittheilchen gleich große Wege zurücklegt, ungleichförmig im Gegentheile. Die ungleichförmige B. ist eine beschleunigte, wenn die Geschwindigkeit, also die Größe des zurückgelegten Weges in jedem folgenden Momente größer ist als im vorangegangenen, oder eine verzögerte, wenn sie immer kleiner wird. Beide sind wieder entweder gleichförmig oder ungleichförmig beschleunigt od. verzögert. Einfach heißt die B., wenn der Körper durch eine einzige Kraft in B. gesetzt wird, zusammengesetzt, wenn durch mehrere Kräfte zugleich. Die Hauptmomente. die bei jeder B. in Betracht kommen, sind die bewegenden Ursachen; der bewegte Körper selbst; die Richtung der B.; der zurückgelegte Weg; die Geschwindigkeit der B., die aus dem Verhältnisse des Raums, den der Körper zurücklegt, und der Zeit, die er dazu gebraucht, hervorgeht; endlich die Größe der B., auch das Moment der B. genannt, d. h. die Wirkung, die ein bewegter Körper auf einen andern äußert, beruhend auf der Masse des Körpers und der Geschwindigkeit seiner B.


Beweis (argumentum. demonstratio), im allgemeinen die Darlegung von der Wahrheit einer Behauptung; in der Logik ist B. und Schluß gleich bedeutend, ebenso im täglichen Leben, nur hält dieses sich nicht an die regelrechte Form des Schlusses. Die Wahrheit eines Beweises beruht auf der Wahrheit der vorausgehenden Urtheile oder Gründe. sowie auf der Richtigkeit der Folgerung oder des Schlusses. Sind die Gründe sogenannte Vernunftgründe. so heißen sie rationale (a priori), beruhen sie auf der Erfahrung, so heißen sie empirisch (a posteriori); jene sollen nach den Philosophen die vorzüglicheren sein, nur stimmen die philosophischen Schulen nicht zusammen, welche Gründe als rationale absolut zu gelten haben. Der B. ist direct, wenn er die Gewißheit einer Sache unmittelbar darthut, indirect, wenn er die Unwahrheit des Gegentheils beweist. – Juridischer B., processualisch erstellte Gewißheit über Thatsachen. sowohl im Civil- als im Strafproceß. B. lehre, aus welcherlei B. mitteln jene Gewißheit gebildet werde und wie dabei zu verfahren sei. B. mittel, directe: Geständniß, Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten Sachverständiger, Eid; indirecte: Indicien, Inzichten, d. h. Thatsachen, aus denen auf die That u. s. w. geschlossen werden kann. B.urtheil, ein Interlocut, wodurch der Richter innerhalb eines bestimmten B.termins von der Partei für bestrittene Thatsachen den B. fordert. – Die Juri hat keine festen B. regeln, die Geschwornen haben für ihre frei gebildete Ueberzeugung keine Gründe anzugeben, womit sie aber keineswegs von der Pflicht entbunden sind, ihren Wahrspruch mit höchster Gewissenhaftigkeit in sich auszubilden.


Bewindhebben, bei holländ. Schiffsgesellschaften der Oberaufseher der Schiffsausrüstung.


Bewußtsein äußert sich als Macht der Seele, sich von Allem zu unterscheiden, was nicht in ihr selbst ist, d. h. von der Außenwelt, zu der auch der eigene Leib gehört. Bei den Thieren steigert sich das B. vom Gemeingefühl der niedersten und pflanzenähnlichen bis zur bedingten Wahlfreiheit der vornehmsten Säugethiere, welche Einbildung, Gedächtniß und Erinnerung voraussetzt. Vom Thiere unterscheidet sich der Mensch zunächst, indem sich sein B. zum Selbstbewußtsein steigert, vermöge dessen er 1. die Außenwelt von sich selbst; 2. die Vorstellungen der Dinge von diesen

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[522/0523] Gegenden Spaniens zeigen das B.ssystem in der vollkommensten Ausbildung. Bewegung eines Körpers nennt man die Veränderung seines Ortes; absolute B., die Veränderung seiner Oertlichkeit im allgemeinen Weltraum, ohne Rücksicht seiner Lage zu andern Gegenständen; relative B., die Veränderung seiner Lage in Bezug auf andere Körper. Gegenüber letzterer urtheilen wir oft falsch, weßhalb wir wahre und scheinbare B. unterscheiden, z. B. die scheinbare B. des Ufers vom segelnden Schiff aus gesehen. In Beziehung auf die Richtung ist die B. entweder eine geradlinige, wenn der bewegte Körper stets die gleiche Richtung behält, oder krummlinige, wenn in jedem Moment seine B. eine andere Richtung nimmt. Gleichförmig heißt die B., wenn der Körper in gleichen Zeittheilchen gleich große Wege zurücklegt, ungleichförmig im Gegentheile. Die ungleichförmige B. ist eine beschleunigte, wenn die Geschwindigkeit, also die Größe des zurückgelegten Weges in jedem folgenden Momente größer ist als im vorangegangenen, oder eine verzögerte, wenn sie immer kleiner wird. Beide sind wieder entweder gleichförmig oder ungleichförmig beschleunigt od. verzögert. Einfach heißt die B., wenn der Körper durch eine einzige Kraft in B. gesetzt wird, zusammengesetzt, wenn durch mehrere Kräfte zugleich. Die Hauptmomente. die bei jeder B. in Betracht kommen, sind die bewegenden Ursachen; der bewegte Körper selbst; die Richtung der B.; der zurückgelegte Weg; die Geschwindigkeit der B., die aus dem Verhältnisse des Raums, den der Körper zurücklegt, und der Zeit, die er dazu gebraucht, hervorgeht; endlich die Größe der B., auch das Moment der B. genannt, d. h. die Wirkung, die ein bewegter Körper auf einen andern äußert, beruhend auf der Masse des Körpers und der Geschwindigkeit seiner B. Beweis (argumentum. demonstratio), im allgemeinen die Darlegung von der Wahrheit einer Behauptung; in der Logik ist B. und Schluß gleich bedeutend, ebenso im täglichen Leben, nur hält dieses sich nicht an die regelrechte Form des Schlusses. Die Wahrheit eines Beweises beruht auf der Wahrheit der vorausgehenden Urtheile oder Gründe. sowie auf der Richtigkeit der Folgerung oder des Schlusses. Sind die Gründe sogenannte Vernunftgründe. so heißen sie rationale (a priori), beruhen sie auf der Erfahrung, so heißen sie empirisch (a posteriori); jene sollen nach den Philosophen die vorzüglicheren sein, nur stimmen die philosophischen Schulen nicht zusammen, welche Gründe als rationale absolut zu gelten haben. Der B. ist direct, wenn er die Gewißheit einer Sache unmittelbar darthut, indirect, wenn er die Unwahrheit des Gegentheils beweist. – Juridischer B., processualisch erstellte Gewißheit über Thatsachen. sowohl im Civil- als im Strafproceß. B. lehre, aus welcherlei B. mitteln jene Gewißheit gebildet werde und wie dabei zu verfahren sei. B. mittel, directe: Geständniß, Zeugen, Urkunden, Augenschein, Gutachten Sachverständiger, Eid; indirecte: Indicien, Inzichten, d. h. Thatsachen, aus denen auf die That u. s. w. geschlossen werden kann. B.urtheil, ein Interlocut, wodurch der Richter innerhalb eines bestimmten B.termins von der Partei für bestrittene Thatsachen den B. fordert. – Die Juri hat keine festen B. regeln, die Geschwornen haben für ihre frei gebildete Ueberzeugung keine Gründe anzugeben, womit sie aber keineswegs von der Pflicht entbunden sind, ihren Wahrspruch mit höchster Gewissenhaftigkeit in sich auszubilden. Bewindhebben, bei holländ. Schiffsgesellschaften der Oberaufseher der Schiffsausrüstung. Bewußtsein äußert sich als Macht der Seele, sich von Allem zu unterscheiden, was nicht in ihr selbst ist, d. h. von der Außenwelt, zu der auch der eigene Leib gehört. Bei den Thieren steigert sich das B. vom Gemeingefühl der niedersten und pflanzenähnlichen bis zur bedingten Wahlfreiheit der vornehmsten Säugethiere, welche Einbildung, Gedächtniß und Erinnerung voraussetzt. Vom Thiere unterscheidet sich der Mensch zunächst, indem sich sein B. zum Selbstbewußtsein steigert, vermöge dessen er 1. die Außenwelt von sich selbst; 2. die Vorstellungen der Dinge von diesen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 522. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/523>, abgerufen am 22.11.2024.