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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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eine nur den Pflichtigen zustehende Befugniß.


Ablution, im allg. Waschung, eine Ceremonie von Juden, Griechen, Römern und Muhamedanern geübt. 2. Die Abwaschung des Daumens und Zeigefingers in der hl. Messe nach der Communion durch den Priester, indem er sich Wasser und Wein von dem Ministranten darüber hin in den Kelch gießen läßt; dies hat seinen Grund in der tiefen Ehrfurcht vor dem Sacramente.


Abmeiern (Expulsion, Entsetzung) heißt in einigen Gegenden das Recht des Gutsherrn, den Pächter von dem Gute zu entfernen, wenn derselbe die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt und so den Vertrag bricht.


Abner, Sauls tapferer Feldherr, nach dessen Tode die Stütze Isbosets, trat von diesem beleidigt auf Davids Seite, ward aber von Joab ermordet.


Abnoba bei den Römern der Theil des Schwarzwaldes, wo die Quellbäche der Donau sind.


Abnorm, von der Regel, von der Natur abweichend; davon Abnormität.


Abo, (spr. Obo) finn. Turku d. h. Marktplatz, 14000 E., alte Hauptstadt von Finnland, See- und Landhandel, Bank, Tabaks-, Segeltuch- und Seidenfabriken; Hafen das 1 St. entfernte Beckholm. A. brannte den 4. Sept. 1827 fast ganz nieder; die von Christine gestiftete Universität wurde in Finnlands neue Hauptstadt, Helsingfors, verlegt; A. hat seitdem ein Gymnasium. Friede zu A. 1743, in welchem Schweden die Provinz Kymenegärd und die Festungen Wilmanstrand, Fredrikshamm und Nyslot abtrat.


Abolition, landesherrliche Begnadigung eines Angeschuldigten noch vor dessen strafgerichtlicher Beurtheilung. Neuere Gesetzgebungen (z. B. Baiern, Kurhessen) schließen diese Einmischung in den ordentlichen Lauf der Strafgerechtigkeit aus; in den republikanischen Staaten ist sie gar nicht bekannt.


Abolitionisten in den nordamerikanischen Freistaaten diejenige Partei, welche auf unbedingte Abschaffung der Sklaverei drängt.


Abominabel, abscheulich, verwünscht.


Abondant, Abondance, frz., oder deutschlat. Abundant, Abundanz, überflüssig, Ueberfluß.


Abonnement, abonniren; der Abonnent bezahlt für eine Zeitung, für Theatervorstellungen, Concerte, Essen u. s. w. einen bestimmten Termin z. B. 1 Monat, 1/4 Jahr voraus und erhält dadurch auf so lange ein Recht auf jene dem Publikum angebotene Dinge.


Aborigenen; Aborigenes nannten römische Geschichtschreiber die Ureinwohner Mittelitaliens, von denen die Latiner abstammen sollten; bedeutet bei einzelnen Schriftstellern die ursprünglichen Bewohner eines Landes im Gegensatze von Eindringlingen.


Abortus (Fehlgeburt, Mißfall, Umschlag) ist die Geburt eines Kindes vor Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche. Man unterscheidet zwischen A. im engern Sinn und zwischen unzeitiger Geburt, jener vor der 16. Schwangerschaftswoche, diese zwischen der 16. und 28. Woche. Bei letzterer kann das Kind lebend geboren werden, vermag aber noch nicht, sein Leben fortzusetzen und stirbt bald. Die nächste Ursache der Fehlgeburt liegt in einer Lostrennung des Eies und des Mutterkuchens, und diese kann bewirkt werden theils unmittelbar auf mechanische Weise, wie durch Druck, Fall, Stoß, heftige Körpererschütterung, Tragen schwerer Lasten u. s. w., theils durch Vermittelung der angeregten Wehenthätigkeit in Folge von Gemüthsaffekten, allgemeiner Vollblütigkeit, allgemeinen Congestionen oder örtlichen der Gebärmutter, Aufregung dieser durch specifische Reize (Abortiva) oder durch consensuelle, wie starke Drastica, endlich besonders noch durch eine eigenthümliche Anlage des Uterus zu Abortus (habitueller Abortus). Dem A. gehen Vorboten der verschiedensten Art voraus, darunter besonders Ziehen und Schwere in der Lendengegend, im Kreuze, Wehen, Abfluß von Schleim und Blut aus den Geschlechtstheilen. In einem solchen Falle ist strenge Ruhe des Geistes und Körpers zu beobachten bei horizontaler Lage im Bette, wodurch der drohende A. oft noch verhütet wird; erfolgt derselbe, so

eine nur den Pflichtigen zustehende Befugniß.


Ablution, im allg. Waschung, eine Ceremonie von Juden, Griechen, Römern und Muhamedanern geübt. 2. Die Abwaschung des Daumens und Zeigefingers in der hl. Messe nach der Communion durch den Priester, indem er sich Wasser und Wein von dem Ministranten darüber hin in den Kelch gießen läßt; dies hat seinen Grund in der tiefen Ehrfurcht vor dem Sacramente.


Abmeiern (Expulsion, Entsetzung) heißt in einigen Gegenden das Recht des Gutsherrn, den Pächter von dem Gute zu entfernen, wenn derselbe die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt und so den Vertrag bricht.


Abner, Sauls tapferer Feldherr, nach dessen Tode die Stütze Isbosets, trat von diesem beleidigt auf Davids Seite, ward aber von Joab ermordet.


Abnoba bei den Römern der Theil des Schwarzwaldes, wo die Quellbäche der Donau sind.


Abnorm, von der Regel, von der Natur abweichend; davon Abnormität.


Abo, (spr. Obo) finn. Turku d. h. Marktplatz, 14000 E., alte Hauptstadt von Finnland, See- und Landhandel, Bank, Tabaks-, Segeltuch- und Seidenfabriken; Hafen das 1 St. entfernte Beckholm. A. brannte den 4. Sept. 1827 fast ganz nieder; die von Christine gestiftete Universität wurde in Finnlands neue Hauptstadt, Helsingfors, verlegt; A. hat seitdem ein Gymnasium. Friede zu A. 1743, in welchem Schweden die Provinz Kymenegärd und die Festungen Wilmanstrand, Fredrikshamm und Nyslot abtrat.


Abolition, landesherrliche Begnadigung eines Angeschuldigten noch vor dessen strafgerichtlicher Beurtheilung. Neuere Gesetzgebungen (z. B. Baiern, Kurhessen) schließen diese Einmischung in den ordentlichen Lauf der Strafgerechtigkeit aus; in den republikanischen Staaten ist sie gar nicht bekannt.


Abolitionisten in den nordamerikanischen Freistaaten diejenige Partei, welche auf unbedingte Abschaffung der Sklaverei drängt.


Abominabel, abscheulich, verwünscht.


Abondant, Abondance, frz., oder deutschlat. Abundant, Abundanz, überflüssig, Ueberfluß.


Abonnement, abonniren; der Abonnent bezahlt für eine Zeitung, für Theatervorstellungen, Concerte, Essen u. s. w. einen bestimmten Termin z. B. 1 Monat, 1/4 Jahr voraus und erhält dadurch auf so lange ein Recht auf jene dem Publikum angebotene Dinge.


Aborigenen; Aborigenes nannten römische Geschichtschreiber die Ureinwohner Mittelitaliens, von denen die Latiner abstammen sollten; bedeutet bei einzelnen Schriftstellern die ursprünglichen Bewohner eines Landes im Gegensatze von Eindringlingen.


Abortus (Fehlgeburt, Mißfall, Umschlag) ist die Geburt eines Kindes vor Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche. Man unterscheidet zwischen A. im engern Sinn und zwischen unzeitiger Geburt, jener vor der 16. Schwangerschaftswoche, diese zwischen der 16. und 28. Woche. Bei letzterer kann das Kind lebend geboren werden, vermag aber noch nicht, sein Leben fortzusetzen und stirbt bald. Die nächste Ursache der Fehlgeburt liegt in einer Lostrennung des Eies und des Mutterkuchens, und diese kann bewirkt werden theils unmittelbar auf mechanische Weise, wie durch Druck, Fall, Stoß, heftige Körpererschütterung, Tragen schwerer Lasten u. s. w., theils durch Vermittelung der angeregten Wehenthätigkeit in Folge von Gemüthsaffekten, allgemeiner Vollblütigkeit, allgemeinen Congestionen oder örtlichen der Gebärmutter, Aufregung dieser durch specifische Reize (Abortiva) oder durch consensuelle, wie starke Drastica, endlich besonders noch durch eine eigenthümliche Anlage des Uterus zu Abortus (habitueller Abortus). Dem A. gehen Vorboten der verschiedensten Art voraus, darunter besonders Ziehen und Schwere in der Lendengegend, im Kreuze, Wehen, Abfluß von Schleim und Blut aus den Geschlechtstheilen. In einem solchen Falle ist strenge Ruhe des Geistes und Körpers zu beobachten bei horizontaler Lage im Bette, wodurch der drohende A. oft noch verhütet wird; erfolgt derselbe, so

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[17/0018] eine nur den Pflichtigen zustehende Befugniß. Ablution, im allg. Waschung, eine Ceremonie von Juden, Griechen, Römern und Muhamedanern geübt. 2. Die Abwaschung des Daumens und Zeigefingers in der hl. Messe nach der Communion durch den Priester, indem er sich Wasser und Wein von dem Ministranten darüber hin in den Kelch gießen läßt; dies hat seinen Grund in der tiefen Ehrfurcht vor dem Sacramente. Abmeiern (Expulsion, Entsetzung) heißt in einigen Gegenden das Recht des Gutsherrn, den Pächter von dem Gute zu entfernen, wenn derselbe die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt und so den Vertrag bricht. Abner, Sauls tapferer Feldherr, nach dessen Tode die Stütze Isbosets, trat von diesem beleidigt auf Davids Seite, ward aber von Joab ermordet. Abnoba bei den Römern der Theil des Schwarzwaldes, wo die Quellbäche der Donau sind. Abnorm, von der Regel, von der Natur abweichend; davon Abnormität. Abo, (spr. Obo) finn. Turku d. h. Marktplatz, 14000 E., alte Hauptstadt von Finnland, See- und Landhandel, Bank, Tabaks-, Segeltuch- und Seidenfabriken; Hafen das 1 St. entfernte Beckholm. A. brannte den 4. Sept. 1827 fast ganz nieder; die von Christine gestiftete Universität wurde in Finnlands neue Hauptstadt, Helsingfors, verlegt; A. hat seitdem ein Gymnasium. Friede zu A. 1743, in welchem Schweden die Provinz Kymenegärd und die Festungen Wilmanstrand, Fredrikshamm und Nyslot abtrat. Abolition, landesherrliche Begnadigung eines Angeschuldigten noch vor dessen strafgerichtlicher Beurtheilung. Neuere Gesetzgebungen (z. B. Baiern, Kurhessen) schließen diese Einmischung in den ordentlichen Lauf der Strafgerechtigkeit aus; in den republikanischen Staaten ist sie gar nicht bekannt. Abolitionisten in den nordamerikanischen Freistaaten diejenige Partei, welche auf unbedingte Abschaffung der Sklaverei drängt. Abominabel, abscheulich, verwünscht. Abondant, Abondance, frz., oder deutschlat. Abundant, Abundanz, überflüssig, Ueberfluß. Abonnement, abonniren; der Abonnent bezahlt für eine Zeitung, für Theatervorstellungen, Concerte, Essen u. s. w. einen bestimmten Termin z. B. 1 Monat, 1/4 Jahr voraus und erhält dadurch auf so lange ein Recht auf jene dem Publikum angebotene Dinge. Aborigenen; Aborigenes nannten römische Geschichtschreiber die Ureinwohner Mittelitaliens, von denen die Latiner abstammen sollten; bedeutet bei einzelnen Schriftstellern die ursprünglichen Bewohner eines Landes im Gegensatze von Eindringlingen. Abortus (Fehlgeburt, Mißfall, Umschlag) ist die Geburt eines Kindes vor Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche. Man unterscheidet zwischen A. im engern Sinn und zwischen unzeitiger Geburt, jener vor der 16. Schwangerschaftswoche, diese zwischen der 16. und 28. Woche. Bei letzterer kann das Kind lebend geboren werden, vermag aber noch nicht, sein Leben fortzusetzen und stirbt bald. Die nächste Ursache der Fehlgeburt liegt in einer Lostrennung des Eies und des Mutterkuchens, und diese kann bewirkt werden theils unmittelbar auf mechanische Weise, wie durch Druck, Fall, Stoß, heftige Körpererschütterung, Tragen schwerer Lasten u. s. w., theils durch Vermittelung der angeregten Wehenthätigkeit in Folge von Gemüthsaffekten, allgemeiner Vollblütigkeit, allgemeinen Congestionen oder örtlichen der Gebärmutter, Aufregung dieser durch specifische Reize (Abortiva) oder durch consensuelle, wie starke Drastica, endlich besonders noch durch eine eigenthümliche Anlage des Uterus zu Abortus (habitueller Abortus). Dem A. gehen Vorboten der verschiedensten Art voraus, darunter besonders Ziehen und Schwere in der Lendengegend, im Kreuze, Wehen, Abfluß von Schleim und Blut aus den Geschlechtstheilen. In einem solchen Falle ist strenge Ruhe des Geistes und Körpers zu beobachten bei horizontaler Lage im Bette, wodurch der drohende A. oft noch verhütet wird; erfolgt derselbe, so

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/18>, abgerufen am 30.04.2024.