ob sie zwar in diesem Geschäffte nicht voll- kömmlich durchgedrungen, so bin ich schon versichert, daß solches, ihrer seits, kei- nesweges aus einiger Saumseligkeit, sondern vielmehr, aus sonderbahrem Schicksal des Himmels, also geschehen, welcher bereits in andere Wege vor mich sorget, und meiner Wenigkeit eine vor- theilhafftere Parthie vorbehalten hat. Jch erkenne mich schuldig, ihre Bemüh- ung durch alle angenehme Gegen-Dien- ste zu erwiedern, wie ich mich dann hie- mit, zu Dero fernern Gewogenheit und getreuen Freundschafft, angelegentlichst empfehle.
Vierdte Abhandlung. Von Complimenten bey denen Hochzeiten.
MAnn die Anwerbungen, Ver- sprechungen, und Verlöbnis- se, nach Wunsch und Begeh- ren, ihren glücklichen Fortgang erlan- get; so folget darauf die Priesterliche Trauung und das so genannte Hochzeit-
Mahl,
ob ſie zwar in dieſem Geſchaͤffte nicht voll- koͤmmlich durchgedrungen, ſo bin ich ſchon verſichert, daß ſolches, ihrer ſeits, kei- nesweges aus einiger Saumſeligkeit, ſondern vielmehr, aus ſonderbahrem Schickſal des Himmels, alſo geſchehen, welcher bereits in andere Wege vor mich ſorget, und meiner Wenigkeit eine vor- theilhafftere Parthie vorbehalten hat. Jch erkenne mich ſchuldig, ihre Bemuͤh- ung durch alle angenehme Gegen-Dien- ſte zu erwiedern, wie ich mich dann hie- mit, zu Dero fernern Gewogenheit und getreuen Freundſchafft, angelegentlichſt empfehle.
Vierdte Abhandlung. Von Complimenten bey denen Hochzeiten.
MAnn die Anwerbungen, Ver- ſprechungen, und Verloͤbniſ- ſe, nach Wunſch und Begeh- ren, ihren gluͤcklichen Fortgang erlan- get; ſo folget darauf die Prieſterliche Trauung und das ſo genannte Hochzeit-
Mahl,
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ob ſie zwar in dieſem Geſchaͤffte nicht voll-
koͤmmlich durchgedrungen, ſo bin ich ſchon
verſichert, daß ſolches, ihrer ſeits, kei-
nesweges aus einiger Saumſeligkeit,
ſondern vielmehr, aus ſonderbahrem
Schickſal des Himmels, alſo geſchehen,
welcher bereits in andere Wege vor mich
ſorget, und meiner Wenigkeit eine vor-
theilhafftere Parthie vorbehalten hat.
Jch erkenne mich ſchuldig, ihre Bemuͤh-
ung durch alle angenehme Gegen-Dien-
ſte zu erwiedern, wie ich mich dann hie-
mit, zu Dero fernern Gewogenheit und
getreuen Freundſchafft, angelegentlichſt
empfehle.
Vierdte Abhandlung.
Von Complimenten bey denen
Hochzeiten.
MAnn die Anwerbungen, Ver-
ſprechungen, und Verloͤbniſ-
ſe, nach Wunſch und Begeh-
ren, ihren gluͤcklichen Fortgang erlan-
get; ſo folget darauf die Prieſterliche
Trauung und das ſo genannte Hochzeit-
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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/92>, abgerufen am 22.07.2024.
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