[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.fer N. N. als ihren angenehmen Schatz Wann der Bräutigam seine Schwie- Liebwertheste Schwieger-Eltern! Sie gehor- D 3
fer N. N. als ihren angenehmen Schatz Wann der Braͤutigam ſeine Schwie- Liebwertheſte Schwieger-Eltern! Sie gehor- D 3
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fer N. N. als ihren angenehmen Schatz
kuͤſſen und beſitzen ſollen. Wuͤnſche da-
bey von Herzen, daß dieſe ehliche Ver-
bindung, durch undenckliche Jahre, von
dem Hoͤchſten mit allem Segen und er-
ſprießlichen Gedeyhen moͤge gecroͤnet
werden. So Sie bey anderer Gele-
genheit mich tuͤchtig finden ſolten; Jh-
nen angenehme Dienſte zu erweiſen; ſo
ſtehet meine Dienſtfertigkeit allezeit in
Bereitſchafft, ihre Befehle zu vollziehen.
Wann der Braͤutigam ſeine Schwie-
ger-Eltern das Erſtemal beſuchet,
kan er folgendes Compliment
gegen Sie ablegen:
Liebwertheſte Schwieger-Eltern! Sie
entſchuldigen die Freyheit, die letzlich be-
gangen, welche aber jedoch ihren er-
wuͤnſchten Zweck erreichet. Jch dancke
nochmal fuͤr ihre geneigte Entſchlieſſung,
und verſichere anbey, daß zu keiner Zeit
ermangeln werde, allen Kindlichen Re-
ſpect nnd Ehrerbietung gegen ſelbige zu
tragen; wie ich mich dagegen Jhrer hoch-
geneigten Liebe und Gewogenheit, als ein
gehor-
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