[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Jhnen kürzlich zu vermelden, daß der Er- seits
Jhnen kuͤrzlich zu vermelden, daß der Er- ſeits
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0073" n="67"/> Jhnen kuͤrzlich zu vermelden, daß der Er-<lb/> bare N. N. Burger und Bierbraͤuer all-<lb/> hier, ſich im Nahmen GOttes entſchloſ-<lb/> ſen, in den Stand der Heil. Ehe zu tret-<lb/> ten: und wie er bereits gegen Sie, als De-<lb/> ren ganz hochwerthes Hauſe, eine lange<lb/> Zeit her ſonderbahre Neigung und Hoch-<lb/> achtung getragen, und nichts mehrers ge-<lb/> wuͤnſchet, als durch das Band einer naͤ-<lb/> hern Freundſchafft mit ihnen genauer ver-<lb/> einiget zu werden: ſo hat Er ſich, nach<lb/> vorhero fleißig gepflogenem andaͤchtigen<lb/> Gebet, dero aͤlteſte Jungfer Tochter, als<lb/> die Erbar und Ehren-Tugend-belobte<lb/> Jungfer N. N. zu ſeinem kuͤnfftigen Ehe-<lb/> Gemahl wohlbedaͤchtlich auserſehen, und<lb/> mich befehliget, um dieſelbe, bey Jhnen,<lb/> gebuͤhrliche Anſuchung zu thun, nicht<lb/> zweiflend, daß bey meinem ehrlich- und<lb/> billigmaͤßigen Begehren mit einer geneh-<lb/> migen Antwort werde erfreuet werden.<lb/> Jch verſichere aus ſeinen eigenen Wor-<lb/> ten, daß er ſolche Liebe und Gunſt Lebens-<lb/> lang mit allem Kindlichen Reſpect erken-<lb/> nen, Dero Jungfer auch eine ſolche lieb-<lb/> reiche und getreue Beywohnung erwei-<lb/> ſen und leiſten werde, daß es ihnen aller-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſeits</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [67/0073]
Jhnen kuͤrzlich zu vermelden, daß der Er-
bare N. N. Burger und Bierbraͤuer all-
hier, ſich im Nahmen GOttes entſchloſ-
ſen, in den Stand der Heil. Ehe zu tret-
ten: und wie er bereits gegen Sie, als De-
ren ganz hochwerthes Hauſe, eine lange
Zeit her ſonderbahre Neigung und Hoch-
achtung getragen, und nichts mehrers ge-
wuͤnſchet, als durch das Band einer naͤ-
hern Freundſchafft mit ihnen genauer ver-
einiget zu werden: ſo hat Er ſich, nach
vorhero fleißig gepflogenem andaͤchtigen
Gebet, dero aͤlteſte Jungfer Tochter, als
die Erbar und Ehren-Tugend-belobte
Jungfer N. N. zu ſeinem kuͤnfftigen Ehe-
Gemahl wohlbedaͤchtlich auserſehen, und
mich befehliget, um dieſelbe, bey Jhnen,
gebuͤhrliche Anſuchung zu thun, nicht
zweiflend, daß bey meinem ehrlich- und
billigmaͤßigen Begehren mit einer geneh-
migen Antwort werde erfreuet werden.
Jch verſichere aus ſeinen eigenen Wor-
ten, daß er ſolche Liebe und Gunſt Lebens-
lang mit allem Kindlichen Reſpect erken-
nen, Dero Jungfer auch eine ſolche lieb-
reiche und getreue Beywohnung erwei-
ſen und leiſten werde, daß es ihnen aller-
ſeits
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