zu erinnern, und vor Sünden zu hüten; damit es als ein Kind GOttes groß und glückselig könne erzogen werden.
Nach vollbrachter Taufe, wird das gewöhnliche Tauf-Mahl angestellet, da denn nicht allein die Gevattern, sondern auch andere Freunde und Pathen der übrigen Kinder, eingeladen und mit zu Tisch gezogen werden. Wenn selbige nun erschienen, schencken sie der Kind- betterin etwas auf das Bette, nebst nach- folgenden Compliment.
Jch gratulire von Herzen zu den Jun- gen Erben, und dancke zugleich für Dero freundliche Einladung bey gegenwärti- gen Tauf-Mahl, bitte auch, meine freye Ankunfft und Erscheinung nicht übel zu nehmen, der ich Jhnen zur geringen Er- känntlichkeit ein kleines Andencken bey- fügen, und mich Dero fernern Wolge- wogenheit treulich empfehlen wollen.
Die Kindbetterin kan darauf ant- worten:
Jch erkenne mich verbunden, daß si[e] uns die Ehre gönnen, und sich bey unsern angestellten schlechten Tauf-Mahl einfin- den wollen, woraus ich ihre aufrichtig
Lie-
zu erinnern, und vor Suͤnden zu huͤten; damit es als ein Kind GOttes groß und gluͤckſelig koͤnne erzogen werden.
Nach vollbrachter Taufe, wird das gewoͤhnliche Tauf-Mahl angeſtellet, da denn nicht allein die Gevattern, ſondern auch andere Freunde und Pathen der uͤbrigen Kinder, eingeladen und mit zu Tiſch gezogen werden. Wenn ſelbige nun erſchienen, ſchencken ſie der Kind- betterin etwas auf das Bette, nebſt nach- folgenden Compliment.
Jch gratulire von Herzen zu den Jun- gen Erben, und dancke zugleich fuͤr Dero freundliche Einladung bey gegenwaͤrti- gen Tauf-Mahl, bitte auch, meine freye Ankunfft und Erſcheinung nicht uͤbel zu nehmen, der ich Jhnen zur geringen Er- kaͤnntlichkeit ein kleines Andencken bey- fuͤgen, und mich Dero fernern Wolge- wogenheit treulich empfehlen wollen.
Die Kindbetterin kan darauf ant- worten:
Jch erkenne mich verbunden, daß ſi[e] uns die Ehre goͤnnen, und ſich bey unſern angeſtellten ſchlechten Tauf-Mahl einfin- den wollen, woraus ich ihre aufrichtig
Lie-
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zu erinnern, und vor Suͤnden zu huͤten;
damit es als ein Kind GOttes groß und
gluͤckſelig koͤnne erzogen werden.
Nach vollbrachter Taufe, wird das
gewoͤhnliche Tauf-Mahl angeſtellet, da
denn nicht allein die Gevattern, ſondern
auch andere Freunde und Pathen der
uͤbrigen Kinder, eingeladen und mit zu
Tiſch gezogen werden. Wenn ſelbige
nun erſchienen, ſchencken ſie der Kind-
betterin etwas auf das Bette, nebſt nach-
folgenden Compliment.
Jch gratulire von Herzen zu den Jun-
gen Erben, und dancke zugleich fuͤr Dero
freundliche Einladung bey gegenwaͤrti-
gen Tauf-Mahl, bitte auch, meine freye
Ankunfft und Erſcheinung nicht uͤbel zu
nehmen, der ich Jhnen zur geringen Er-
kaͤnntlichkeit ein kleines Andencken bey-
fuͤgen, und mich Dero fernern Wolge-
wogenheit treulich empfehlen wollen.
Die Kindbetterin kan darauf ant-
worten:
Jch erkenne mich verbunden, daß ſie
uns die Ehre goͤnnen, und ſich bey unſern
angeſtellten ſchlechten Tauf-Mahl einfin-
den wollen, woraus ich ihre aufrichtig
Lie-
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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/56>, abgerufen am 22.07.2024.
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