[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.seine Condolenz mit solchen Minen und Jedoch, beliebter Kürtze willen, schrei- Jch habe, mein Herr! nicht ohne Antwort des Patienten. Jch bin vor ihre Christliche Liebe und Händen H 3
ſeine Condolenz mit ſolchen Minen und Jedoch, beliebter Kuͤrtze willen, ſchrei- Jch habe, mein Herr! nicht ohne Antwort des Patienten. Jch bin vor ihre Chriſtliche Liebe und Haͤnden H 3
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ſeine Condolenz mit ſolchen Minen und
Geberden vorbringen, aus welchen man
deutlich mercken kan, daß wir durch des
Verſtorbenen toͤdtlichen Hintritt im
Herzen empfindlich geruͤhret worden.
Jedoch, beliebter Kuͤrtze willen, ſchrei-
ten wir zu dergleichen Complimenten
ſelbſt, und wollen mit denſelben dieſe
wenige Bogen beſchlieſſen. Wenn man
in Erfahrung gebracht, daß jemand
erkrancket, kan man bey dem Beſuch,
ſich folgender Worte gebrauchen.
Jch habe, mein Herr! nicht ohne
Betruͤbnuͤs vernommen, daß ſich derſelbe
nicht wol auf befinde, habe demnach
meine Schuldigkeit zu ſeyn erachtet,
mich gegenwaͤrtig ihres Zuſtandes zu
erkundigen; mit hertzlicher Anwuͤnſchung
einer baldigen und vollkommenen Ge-
neſung; bitte nur, die Freyheit meines
Beſuches mir nicht uͤbel zu nehmen.
Antwort des Patienten.
Jch bin vor ihre Chriſtliche Liebe und
Bemuͤhung verbunden, und dancke fuͤr
ihren wolgemeinten Wunſch. Weil
aber alles, ſo Leben als Tod, in den
Haͤnden
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