[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.ren, weil selbiges nur unter ihrer hohen An ein Frauenzimmer könte es fol- Wertheste Jungfer! Jch erfreue mich Beantwortung: Jch dancke, mein Herr, vor Dero wohl- ihres
ren, weil ſelbiges nur unter ihrer hohen An ein Frauenzimmer koͤnte es fol- Wertheſte Jungfer! Jch erfreue mich Beantwortung: Jch dancke, mein Herr, vor Dero wohl- ihres
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ren, weil ſelbiges nur unter ihrer hohen
Gewogenheit zu gruͤnen und zu bluͤhen
pfleget, zu welcher ich mich denn noch-
mals, mit Dero guͤtigſten Erlaubnuͤs,
ganz gehorſamſt empfehle.
An ein Frauenzimmer koͤnte es fol-
gender Geſtalt ausfallen:
Wertheſte Jungfer! Jch erfreue mich
die Ehre zu haben, derſelben vor heute
zum gluͤcklichen Antritt des Neuen Jahrs
zu gratuliren, nebſt herzlichen Wunſch,
nicht nur dieſes, ſondern noch viele nach-
folgende unter reichem Segen des Him-
mels, gluͤcklich zuruck zu legen, und ſo viel
Vergnuͤgen aus deſſen untadelhafften
Vorſorge zu erlangen, als ſie ſich ſelbſt
wuͤnſchen und erbitten moͤgen. Ver-
aͤndern ſie in dieſem Jahr, durch goͤtt-
liche Fuͤgung, vielleicht ihren bisherigen
Stand, ſo behalten ſie doch nur ihr guͤ-
tiges Angedencken unveraͤndert, gegen
mich, als deren aufrichtigen Freund und
Diener.
Beantwortung:
Jch dancke, mein Herr, vor Dero wohl-
gememten Wunſch, und reciprocire auch
ihres
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