[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Schöne Jungfer, nachdem gantz un- NB. Die Beantwortungen sind ganz kurz, und also leicht einzurichten, so, daß sie eben keiner Anweisung nö- thig haben. Desgleichen sind auch die Glückwün- So
Schoͤne Jungfer, nachdem gantz un- NB. Die Beantwortungen ſind ganz kurz, und alſo leicht einzurichten, ſo, daß ſie eben keiner Anweiſung noͤ- thig haben. Desgleichen ſind auch die Gluͤckwuͤn- So
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Schoͤne Jungfer, nachdem gantz un-
vermuthet in Erfahrung gebracht, daß ſie
heute ihren gluͤklich-erlebten Geburts-
Tag begehen: ſo habe zu ſelbigem meinen
ergebenſten Gluͤkwunſch abſtatten und
demſelben in wolmeinender Aufrichtig-
keit beyfuͤgen wollen, daß ſie dergleichen
noch viele und undenkliche Jahre in voll-
kommener Zufriedenheit, (jedoch zugleich
auch in einem andern Stand) feyerlich
begehen, und ihre Angehoͤrige dadurch er-
freuen moͤgen.
NB. Die Beantwortungen ſind ganz
kurz, und alſo leicht einzurichten, ſo,
daß ſie eben keiner Anweiſung noͤ-
thig haben.
Desgleichen ſind auch die Gluͤckwuͤn-
ſche an denen Nahmens-Taͤgen, wel-
che aber gemeiniglich mit Geſchencken,
oder ſo genannten Angebinden begleitet
werden, deren denn in dem Compliment
mit gedacht werden muß. Wie hierbey
einige Exempel zum Muſter dienen und
den geneigten Leſer anweiſen koͤnnen.
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