[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.gangene Fehler gütigst zu übersehen, mich Beantwortung. Jch habe ebenfalls ihnen Danck zu sa- Sechste Abhandlung. Von Complimenten bey Ge- burts-Namens- und Neu-Jahrs- Tagen. ES ist denen Menschen gemeini- ersten- G 2
gangene Fehler guͤtigſt zu uͤberſehen, mich Beantwortung. Jch habe ebenfalls ihnen Danck zu ſa- Sechſte Abhandlung. Von Complimenten bey Ge- burts-Namens- und Neu-Jahrs- Tagen. ES iſt denen Menſchen gemeini- erſten- G 2
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gangene Fehler guͤtigſt zu uͤberſehen, mich
aber dagegen beſtaͤndig in dero Wolge-
wogenheit zu erhalten, worum dieſelbe
inſtaͤndigſt erſuche und bitte.
Beantwortung.
Jch habe ebenfalls ihnen Danck zu ſa-
gen vor die geleiſtete Geſellſchafft: Weil
ich aber von ihnen keinem Fehler mich zu
erinnern weiß, ſo bitte nur meine bezeigte
Freyheit nicht unguͤtig zu vermercken,
der ich inzwiſchen wuͤnſche vergnuͤgt zu
leben.
Sechſte Abhandlung.
Von Complimenten bey Ge-
burts-Namens- und Neu-Jahrs-
Tagen.
ES iſt denen Menſchen gemeini-
glich der Tag ihrer Geburt ſo an-
genehme und lieblich, daß ſie lie-
ber alles andern, als deßelben vergeſſen
wuͤrden. Zumal, wenn ihnen das Gluͤk
gefuͤget, in einem guͤnſtigen Planeten und
Himmels-Hauß, das Licht der Welt zum
erſten-
G 2
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