Rang, in Obacht, und trincket deren Ge- sundheit ins besondere. Jst aber Frauen- zimmer gegenwärtig? so gibt er demsel- ben darinnen den ihr gehörigen Vorzug; worüber sich kein kluger und verstandiger Mensch beschwehren wird. Schließlich nimmt er auch die rechte Zeit in acht, wie- derum nach Hause zu gehen, und nicht so lange zu bleiben, daß es schiene, als wolle er, mit dem Haus-Patron, der letzere seyn; welches gar verdrüßlich fällt, wenn man sich so gar lange aufhält, und den Gönner auf die Gedancken bringt, er müsse einen solchen Unhold gar zum Haus hinaus schwören lassen.
Weilen aber bey angestellten Gaste- reyen, nicht nur lauter gute und verträu- liche Freunde, sondern auch öfftermals vornehme Personen, Geist- und weltli- chen Standes, darzu eingeladen wer- den: so erfordern dergleichen Personen, auch eine höflichere, als ganz gemeine, Art, zu ihrer Einladung, worzu wir eini- ge Exempel zur dienlichen Anleitung an- hero sezen wollen.
Ein-
Rang, in Obacht, und trincket deren Ge- ſundheit ins beſondere. Jſt aber Frauen- zimmer gegenwaͤrtig? ſo gibt er demſel- ben darinnen den ihr gehoͤrigen Vorzug; woruͤber ſich kein kluger und verſtandiger Menſch beſchwehren wird. Schließlich nimmt er auch die rechte Zeit in acht, wie- derum nach Hauſe zu gehen, und nicht ſo lange zu bleiben, daß es ſchiene, als wolle er, mit dem Haus-Patron, der letzere ſeyn; welches gar verdruͤßlich faͤllt, wenn man ſich ſo gar lange aufhaͤlt, und den Goͤnner auf die Gedancken bringt, er muͤſſe einen ſolchen Unhold gar zum Haus hinaus ſchwoͤren laſſen.
Weilen aber bey angeſtellten Gaſte- reyen, nicht nur lauter gute und vertraͤu- liche Freunde, ſondern auch oͤfftermals vornehme Perſonen, Geiſt- und weltli- chen Standes, darzu eingeladen wer- den: ſo erfordern dergleichen Perſonen, auch eine hoͤflichere, als ganz gemeine, Art, zu ihrer Einladung, worzu wir eini- ge Exempel zur dienlichen Anleitung an- hero ſezen wollen.
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Rang, in Obacht, und trincket deren Ge-
ſundheit ins beſondere. Jſt aber Frauen-
zimmer gegenwaͤrtig? ſo gibt er demſel-
ben darinnen den ihr gehoͤrigen Vorzug;
woruͤber ſich kein kluger und verſtandiger
Menſch beſchwehren wird. Schließlich
nimmt er auch die rechte Zeit in acht, wie-
derum nach Hauſe zu gehen, und nicht
ſo lange zu bleiben, daß es ſchiene, als
wolle er, mit dem Haus-Patron, der
letzere ſeyn; welches gar verdruͤßlich faͤllt,
wenn man ſich ſo gar lange aufhaͤlt, und
den Goͤnner auf die Gedancken bringt,
er muͤſſe einen ſolchen Unhold gar zum
Haus hinaus ſchwoͤren laſſen.
Weilen aber bey angeſtellten Gaſte-
reyen, nicht nur lauter gute und vertraͤu-
liche Freunde, ſondern auch oͤfftermals
vornehme Perſonen, Geiſt- und weltli-
chen Standes, darzu eingeladen wer-
den: ſo erfordern dergleichen Perſonen,
auch eine hoͤflichere, als ganz gemeine,
Art, zu ihrer Einladung, worzu wir eini-
ge Exempel zur dienlichen Anleitung an-
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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/145>, abgerufen am 22.07.2024.
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