[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Wenn die Schencke von gesammten Hochwertheste Anwesende! Die Ehre und besondere Gewogen- Bey Sammlung zu der an etlichen Sie nehmen nicht Ubel, daß ich sel- bige
Wenn die Schencke von geſammten Hochwertheſte Anweſende! Die Ehre und beſondere Gewogen- Bey Sammlung zu der an etlichen Sie nehmen nicht Ubel, daß ich ſel- bige
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Wenn die Schencke von geſammten
Gaͤſten geendiget, koͤnte der Braͤu-
tigam folgende Danckſagung
dafuͤr abſtatten:
Hochwertheſte Anweſende!
Die Ehre und beſondere Gewogen-
heit, ſo ſie mir und meiner Liebſten durch
Dero willfaͤhrige Erſcheinung bey un-
ſerm hochzeitlichen Ehren-Tag, wie auch
nicht minder, durch ihre gegenwaͤrtige
reiche Praͤſente und Geſchencke, erwie-
ſen; verbinden mich ihnen zu aller Danck-
nehmigen Erkaͤnntnuͤs. Und ob es zwar
der Hoͤflichkeit zuwieder; ſo nehme ſol-
che doch auf Dero Befehl an: werde
aber gegenſeits mich alles Fleißes dahin
beſtreben, durch andere angenehme
Dienſte es gegen einen jeden ins beſon-
dere zu verſchulden. Biß dorthin ich
mich in Dero allerſeitige Gewogenheit
beſtens empfehle.
Bey Sammlung zu der an etlichen
Orten ſo genannten Windel-Schnur
koͤnte das Compliment alſo einge-
richtet ſeyn:
Sie nehmen nicht Ubel, daß ich ſel-
bige
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