[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Hierauf könte jemand im Namen der Wir haben ihre gütige Einladung dessen
Hierauf koͤnte jemand im Namen der Wir haben ihre guͤtige Einladung deſſen
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0128" n="122"/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#fr">Hierauf koͤnte jemand im Namen der<lb/> ſaͤmtlichen Gaͤſte alſo antworten:<lb/> Hochwerthes Braut-Paar!</hi> </hi> </p><lb/> <p>Wir haben ihre guͤtige Einladung<lb/> zu deren Hochzeit-Tage zu ruͤhmen, wie<lb/> nicht weniger auch die untadelhaffte Be-<lb/> wirthung zu preißen, wodurch alles nach<lb/> ſartſamen Vergnuͤgen in acht genommen<lb/> und bewirthet worden, ſo, daß ſie wegen<lb/> einiges Mangels die geringſte Entſchul-<lb/> digung nicht, wir hingegen aber unſern<lb/> ſchuldigen Danck fuͤr alle erwieſene Ehre<lb/> und Hoͤflichkeit, hiemit abzuſtatten haben.<lb/> Wegen der weitern Einladung auf mor-<lb/> genden Tag, erinnern wir uns billig, daß<lb/> wir vorheute ſchon Muͤhe und Beſorg-<lb/> nis genug verurſachet, und es eine hand-<lb/> greifliche Unhoͤflichkeit ſeyn wuͤrde, ge-<lb/> dachte Beſchwehrnus morgenden Tages<lb/> nochmahlen zu wiederholen. Dieweil<lb/> es aber gleichwohl ihr eigenes Belieben<lb/> iſt, ſo erkennen wir ſolches als einen Be-<lb/> fehl, dem wir alſo nachzukommen nicht<lb/> ermangeln werden. Solten ſich Einige<lb/> noch dieſen Abend in etwas luſtig machen<lb/> wollen, ſo bitten wir, Sie wollen ſich in-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">deſſen</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [122/0128]
Hierauf koͤnte jemand im Namen der
ſaͤmtlichen Gaͤſte alſo antworten:
Hochwerthes Braut-Paar!
Wir haben ihre guͤtige Einladung
zu deren Hochzeit-Tage zu ruͤhmen, wie
nicht weniger auch die untadelhaffte Be-
wirthung zu preißen, wodurch alles nach
ſartſamen Vergnuͤgen in acht genommen
und bewirthet worden, ſo, daß ſie wegen
einiges Mangels die geringſte Entſchul-
digung nicht, wir hingegen aber unſern
ſchuldigen Danck fuͤr alle erwieſene Ehre
und Hoͤflichkeit, hiemit abzuſtatten haben.
Wegen der weitern Einladung auf mor-
genden Tag, erinnern wir uns billig, daß
wir vorheute ſchon Muͤhe und Beſorg-
nis genug verurſachet, und es eine hand-
greifliche Unhoͤflichkeit ſeyn wuͤrde, ge-
dachte Beſchwehrnus morgenden Tages
nochmahlen zu wiederholen. Dieweil
es aber gleichwohl ihr eigenes Belieben
iſt, ſo erkennen wir ſolches als einen Be-
fehl, dem wir alſo nachzukommen nicht
ermangeln werden. Solten ſich Einige
noch dieſen Abend in etwas luſtig machen
wollen, ſo bitten wir, Sie wollen ſich in-
deſſen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |