[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.weil es ihnen aber selbst beliebig, so bleibe Wo nicht? so sagt sie: Jch werde nicht so unhöflich seyn ihnen Nach Heimbegleitung kan man bey Nun bin ich vor ihre gütige Erlaubniß Beantwortung: Jch dancke nochmals vor ihre Bemü- Manch-
weil es ihnen aber ſelbſt beliebig, ſo bleibe Wo nicht? ſo ſagt ſie: Jch werde nicht ſo unhoͤflich ſeyn ihnen Nach Heimbegleitung kan man bey Nun bin ich vor ihre guͤtige Erlaubniß Beantwortung: Jch dancke nochmals vor ihre Bemuͤ- Manch-
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weil es ihnen aber ſelbſt beliebig, ſo bleibe
fuͤr ihre geneigte Erklaͤrung verbunden.
Wo nicht? ſo ſagt ſie:
Jch werde nicht ſo unhoͤflich ſeyn ihnen
eine Bemuͤhung zu machen. Jch wohne
ganz nahe, und werde den Weg alleine
finden. Dancke aber inzwiſchen vor ihr
geneigtes Anerbieten, und wuͤnſche ihnen
eine geruhſame Nacht.
Nach Heimbegleitung kan man bey
der Thuͤre ihr folgendes Compliment
machen?
Nun bin ich vor ihre guͤtige Erlaubniß
hoͤchſtens verbunden, wuͤnſche ihnen eine
vergnuͤgte Ruhe, und mir die Ehre ihres
guͤtigen Angedenckens, wovor ihr erge-
denſter Diener verbleiben werde.
Beantwortung:
Jch dancke nochmals vor ihre Bemuͤ-
hung, die ſich meinetwegen machen, und
von einer andern angenehmẽ Geſellſchaft
entfernen wollen. Jch werde ihre be-
zeigte Hoͤflichkeit zu ruͤhmen wiſſen, und
wuͤnſche daß ſie ebenfalls wohl nach Hau-
ſe kommen, und vergnuͤgt ſchlaffen moͤ-
gen.
Manch-
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