nichts abgehen lassen, auch bey de- ren Fortgehen des Trinck-Geldes nicht vergessen, will man anderst nicht hören, daß sie schnöde von uns reden, und die neuen Eheleute der Calmeuserey beschuldigen.
Nächst diesem hätte man noch einen ganzen Schwarm dergleichen Compli- menten anzuhängen, welche nach der Trauung an Braut und Bräutigam, an derselben Eltern, Geschwisterte und nahe Verwandte, wegen der neuen Freundschafft, abzulegen haben würde: Weilen selbige aber insgemein sehr kurz und in wenig Worten bestehen, wird sich ein vernünfftiger Mensch darinn von selbst zu bescheiden wissen, weil es für ih- me nicht nöthig und zum Begriff dieser wenigen Bogen zu weitläufig werden würde.
An vornehme Personen, welche man sonst niemalen zu sprechen die Ehre ge- habt, und sie doch dermalen gegenwär- tig sehen, und gelegentlich sprechen kan, kan man es mit folgenden Worten wa- gen:
Hoch-
nichts abgehen laſſen, auch bey de- ren Fortgehen des Trinck-Geldes nicht vergeſſen, will man anderſt nicht hoͤren, daß ſie ſchnoͤde von uns reden, und die neuen Eheleute der Calmeuſerey beſchuldigen.
Naͤchſt dieſem haͤtte man noch einen ganzen Schwarm dergleichen Compli- menten anzuhaͤngen, welche nach der Trauung an Braut und Braͤutigam, an derſelben Eltern, Geſchwiſterte und nahe Verwandte, wegen der neuen Freundſchafft, abzulegen haben wuͤrde: Weilen ſelbige aber insgemein ſehr kurz und in wenig Worten beſtehen, wird ſich ein vernuͤnfftiger Menſch darinn von ſelbſt zu beſcheiden wiſſen, weil es fuͤr ih- me nicht noͤthig und zum Begriff dieſer wenigen Bogen zu weitlaͤufig werden wuͤrde.
An vornehme Perſonen, welche man ſonſt niemalen zu ſprechen die Ehre ge- habt, und ſie doch dermalen gegenwaͤr- tig ſehen, und gelegentlich ſprechen kan, kan man es mit folgenden Worten wa- gen:
Hoch-
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nichts abgehen laſſen, auch bey de-
ren Fortgehen des Trinck-Geldes
nicht vergeſſen, will man anderſt
nicht hoͤren, daß ſie ſchnoͤde von
uns reden, und die neuen Eheleute
der Calmeuſerey beſchuldigen.
Naͤchſt dieſem haͤtte man noch einen
ganzen Schwarm dergleichen Compli-
menten anzuhaͤngen, welche nach der
Trauung an Braut und Braͤutigam,
an derſelben Eltern, Geſchwiſterte und
nahe Verwandte, wegen der neuen
Freundſchafft, abzulegen haben wuͤrde:
Weilen ſelbige aber insgemein ſehr kurz
und in wenig Worten beſtehen, wird ſich
ein vernuͤnfftiger Menſch darinn von
ſelbſt zu beſcheiden wiſſen, weil es fuͤr ih-
me nicht noͤthig und zum Begriff dieſer
wenigen Bogen zu weitlaͤufig werden
wuͤrde.
An vornehme Perſonen, welche man
ſonſt niemalen zu ſprechen die Ehre ge-
habt, und ſie doch dermalen gegenwaͤr-
tig ſehen, und gelegentlich ſprechen kan,
kan man es mit folgenden Worten wa-
gen:
Hoch-
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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/118>, abgerufen am 01.07.2024.
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