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Tübinger Chronik. Nr. 92. [Tübingen (Württemberg)], 1. August 1845.

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[Beginn Spaltensatz] weiter und ließen sich ruhig bestürmen. Auf diese
Art warf der Graf wenigstens sechs Louisd'or in
die Fenster, und da er ein Mann von Verstand
war, so mußte er endlich über sein Abenteuer lachen.
Unterdessen kamen Patrouillen; der Graf und seine
Gesellschaft thaten, als ob sie ebenfalls das Geschrei
herbeigelockt hätte. Vergeblich pochte der Anführer
der Patrouille an die Thür; Niemand machte auf,
Niemand ließ eine Klage hören. Die Angegriffenen
fürchteten, sie möchten die Munition wieder zurück-
geben müssen, mit der man sie angegriffen hatte.

Saphir

wurde einst an der österreichischen Grenze mit der
gewöhnlichen Formel angesprochen:

"Haben Sie etwas Zollbares?"

"Nein!" - antwortete der Humorist - "ich
habe nie etwas Baares."



Gemeinnütziges.
Einfaches Mittel gegen den Biß wüthen-
der Hunde.

Herr Dr. Raspi theilt hier folgendes mit: Ein
wüthender Hund, welcher sich in eine Nußölfabrik
verlief, biß einen Arbeiter, der voll Schrecken und
Angst entfloh, und in der Verwirrung in ein Ge-
fäß voll Oel fiel. Ein anderer Arbeiter lief herbei,
um dem Verunglückten schnelle Hülfe zu leisten,
indem er zugleich den Hund todtschlagen wollte,
wurde er in dem Kampfe gleichfalls von demselben
gebissen, und starb kurz darauf in Folge dieser Ver-
letzung, während der Erstere von jeder üblen Folge
frei blieb. - Derselbe Hund hatte noch andere Jn-
dividuen gebissen, bei denen man eine besondere Be-
handlung mit frischem Nußöl einleitete, welche dar-
in bestand, daß man Leinwandkompressen in Oel
getaucht auf die Wunde legte, die Kompressen flei-
ßig wechselte, und den Kranken auch innerlich das-
selbe Oel gab. Jeder, der auf diese Weise behandelt
wurde, genas. Ein Arzt, welcher von der Behand-
lung und den glücklichen Resultaten Augenzeuge
war, hat bereits mit diesem einfachen Mittel das
Leben mehrerer Personen gerettet.



Amtliche Bekanntmachungen.

Tübingen. Fliegenlassen der Tauben zur
verbotenen Zeit.
Die Feldtauben sind nicht nur
während der drei Saatzeiten, sondern auch während
der Erndte je drei Wochen lang eingesperrt zu hal-
ten, widrigenfalls den Eigenthümer, neben dem
Wegschießen der Tauben durch den Flugschützen, eine
Strafe von 1 fl. 15 kr. ( für jeden Uebertretungs-
fall ) trifft.

Die Feldschützen erhalten den dritten Theil der
Strafe als Anzeigegebühr.

Den 30. Juli 1845.

    Stadtschultheißenamt.

Tübingen. Verlorenes. Gestern ging von Det-
tenhausen bis Lustnau, eine gelbrothe Kalbel ver-
[Spaltenumbruch] loren. Der Finder wird aufgefordert, dieselbe bei
der unterzeichneten Stelle abzugeben.

Den 30. Juli 1845.

    K. Polizei=Juspektion
    Maier.

a 3 ) Tübingen. Haus= und Güterverkauf.
Stadträthlichem Auftrag zufoge verkauft der Unter-
zeichnete dem Jacob Haußer, Bäcker, seine drei-
stockige Behausung in der Judengasse, neben Kupfer-
schmied Haarer und Kübler Weiß; gerichtlicher An-
schlag 1500 fl. und dessen 2 Viertel 9 Rth. Acker
auf der Viehwaid, neben Bäcker Berner und Mez-
ger Härtner; gerichtlicher Anschlag 200 fl. Diese
Liegenschaften kommen am 23 August auf dem Rath-
haus in Aufstreich. Liebhaber hiezu können in der
Zwischenzeit einen Kauf abschließen mit

    Realexecutor Reiser.

a 3 ) Tübingen. Haus= und Güterverkauf.
Stadträthlichem Auftrag zufolge verkauft der Unter-
zeichnete dem Joh. Mathäus Lösch, Weingärtner,
1 / 5 an einem dreistockigen Wohnhaus und Scheuer
im Bierhof, und 8 Ruth. Küchegarten dabei, neben
der Stadtmauer und Jacob Schramm, Weingärtner.
Gerichtlicher Anschlag 500 fl. und demselben die
Hälfte an3 1 / 2 Viertel Acker am Weilheimer Weg,
neben Fried. Bringel und Fried. Härtner, Mezger;
gerichtlicher Anschlag 130 fl. Diese Liegenschaften
kommen am 23 August auf dem Rathhaus in Auf-
streich. Liebhaber hiezu können in der Zwischenzeit
einen Kauf abschließen mit

    Realexekutor Reiser.



Privat=Anzeigen.

Danksagung. Für die Hagelbeschädigten des
O. A. Balingen sind seither bei mir eingegangen:

Von Hr. Prof. v. Schr. 9 fl. 6 kr. - Hr. F.
V. 5 fl. - Hr. D. H. 2 fl. - Hr. Pr. H. 3 fl.
- Frl. W. P. 1 fl. 12 kr. - Fr. Ros. K. Wtte.
3 fl. 20 kr. - Fr. D. St. Wtte. 2 fl. 42 kr. -
Deren Kinder 42 kr. - Hr. Pr. W. 2 fl. 42 kr. -
Hr. Kfr. O. M. R. 1 fl. 30 kr. - Schndr. Z.
mehrere Kleidungsstücke. - Fr M. Schl. 1 fl. -
Hr. Pr B. 8 fl. 6 kr. - Fr B. B. 1 fl. 45 kr. -
Fr. Stdrth. W. Wtte. 1 fl. - Ein Scherfl. zweier
Wittwen, 1 fl. - Fr. Wtte. K. 35 kr. - Ein Un-
genannter 1 fl. 20 kr. Zus. 46 fl.

Jndem ich für diese Gaben meinen innigen Dank
sage, bemerke ich, daß ich weitere Beiträge gerne
besorgen werde.

Den 30 Juli 1845.

    Louis Schmidt, Kaufmann.


[Abbildung]

b 2 ) Tübingen. Wohnungs=Ver-
änderung und Empfehlung.
Unter-
zeichneter macht die ergebenste Anzeige,
daß er sein Logis bei Herrn Zimmermann
Schneider, in der Hirschgasse, verlassen
habe und nun bei Herrn Jnstrumenten-
macher Götz zwei Treppen hoch, wohne, und bitte
daher auch ferner um das mir geschenkte Zutrauen.

    Jacob Waiblinger, Schneider=Mstr.

[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] weiter und ließen sich ruhig bestürmen. Auf diese
Art warf der Graf wenigstens sechs Louisd'or in
die Fenster, und da er ein Mann von Verstand
war, so mußte er endlich über sein Abenteuer lachen.
Unterdessen kamen Patrouillen; der Graf und seine
Gesellschaft thaten, als ob sie ebenfalls das Geschrei
herbeigelockt hätte. Vergeblich pochte der Anführer
der Patrouille an die Thür; Niemand machte auf,
Niemand ließ eine Klage hören. Die Angegriffenen
fürchteten, sie möchten die Munition wieder zurück-
geben müssen, mit der man sie angegriffen hatte.

Saphir

wurde einst an der österreichischen Grenze mit der
gewöhnlichen Formel angesprochen:

„Haben Sie etwas Zollbares?“

„Nein!“ – antwortete der Humorist – „ich
habe nie etwas Baares.“



Gemeinnütziges.
Einfaches Mittel gegen den Biß wüthen-
der Hunde.

Herr Dr. Raspi theilt hier folgendes mit: Ein
wüthender Hund, welcher sich in eine Nußölfabrik
verlief, biß einen Arbeiter, der voll Schrecken und
Angst entfloh, und in der Verwirrung in ein Ge-
fäß voll Oel fiel. Ein anderer Arbeiter lief herbei,
um dem Verunglückten schnelle Hülfe zu leisten,
indem er zugleich den Hund todtschlagen wollte,
wurde er in dem Kampfe gleichfalls von demselben
gebissen, und starb kurz darauf in Folge dieser Ver-
letzung, während der Erstere von jeder üblen Folge
frei blieb. – Derselbe Hund hatte noch andere Jn-
dividuen gebissen, bei denen man eine besondere Be-
handlung mit frischem Nußöl einleitete, welche dar-
in bestand, daß man Leinwandkompressen in Oel
getaucht auf die Wunde legte, die Kompressen flei-
ßig wechselte, und den Kranken auch innerlich das-
selbe Oel gab. Jeder, der auf diese Weise behandelt
wurde, genas. Ein Arzt, welcher von der Behand-
lung und den glücklichen Resultaten Augenzeuge
war, hat bereits mit diesem einfachen Mittel das
Leben mehrerer Personen gerettet.



Amtliche Bekanntmachungen.

Tübingen. Fliegenlassen der Tauben zur
verbotenen Zeit.
Die Feldtauben sind nicht nur
während der drei Saatzeiten, sondern auch während
der Erndte je drei Wochen lang eingesperrt zu hal-
ten, widrigenfalls den Eigenthümer, neben dem
Wegschießen der Tauben durch den Flugschützen, eine
Strafe von 1 fl. 15 kr. ( für jeden Uebertretungs-
fall ) trifft.

Die Feldschützen erhalten den dritten Theil der
Strafe als Anzeigegebühr.

Den 30. Juli 1845.

    Stadtschultheißenamt.

Tübingen. Verlorenes. Gestern ging von Det-
tenhausen bis Lustnau, eine gelbrothe Kalbel ver-
[Spaltenumbruch] loren. Der Finder wird aufgefordert, dieselbe bei
der unterzeichneten Stelle abzugeben.

Den 30. Juli 1845.

    K. Polizei=Juspektion
    Maier.

a 3 ) Tübingen. Haus= und Güterverkauf.
Stadträthlichem Auftrag zufoge verkauft der Unter-
zeichnete dem Jacob Haußer, Bäcker, seine drei-
stockige Behausung in der Judengasse, neben Kupfer-
schmied Haarer und Kübler Weiß; gerichtlicher An-
schlag 1500 fl. und dessen 2 Viertel 9 Rth. Acker
auf der Viehwaid, neben Bäcker Berner und Mez-
ger Härtner; gerichtlicher Anschlag 200 fl. Diese
Liegenschaften kommen am 23 August auf dem Rath-
haus in Aufstreich. Liebhaber hiezu können in der
Zwischenzeit einen Kauf abschließen mit

    Realexecutor Reiser.

a 3 ) Tübingen. Haus= und Güterverkauf.
Stadträthlichem Auftrag zufolge verkauft der Unter-
zeichnete dem Joh. Mathäus Lösch, Weingärtner,
1 / 5 an einem dreistockigen Wohnhaus und Scheuer
im Bierhof, und 8 Ruth. Küchegarten dabei, neben
der Stadtmauer und Jacob Schramm, Weingärtner.
Gerichtlicher Anschlag 500 fl. und demselben die
Hälfte an3 1 / 2 Viertel Acker am Weilheimer Weg,
neben Fried. Bringel und Fried. Härtner, Mezger;
gerichtlicher Anschlag 130 fl. Diese Liegenschaften
kommen am 23 August auf dem Rathhaus in Auf-
streich. Liebhaber hiezu können in der Zwischenzeit
einen Kauf abschließen mit

    Realexekutor Reiser.



Privat=Anzeigen.

Danksagung. Für die Hagelbeschädigten des
O. A. Balingen sind seither bei mir eingegangen:

Von Hr. Prof. v. Schr. 9 fl. 6 kr. – Hr. F.
V. 5 fl. – Hr. D. H. 2 fl. – Hr. Pr. H. 3 fl.
– Frl. W. P. 1 fl. 12 kr. – Fr. Ros. K. Wtte.
3 fl. 20 kr. – Fr. D. St. Wtte. 2 fl. 42 kr. –
Deren Kinder 42 kr. – Hr. Pr. W. 2 fl. 42 kr. –
Hr. Kfr. O. M. R. 1 fl. 30 kr. – Schndr. Z.
mehrere Kleidungsstücke. – Fr M. Schl. 1 fl. –
Hr. Pr B. 8 fl. 6 kr. – Fr B. B. 1 fl. 45 kr. –
Fr. Stdrth. W. Wtte. 1 fl. – Ein Scherfl. zweier
Wittwen, 1 fl. – Fr. Wtte. K. 35 kr. – Ein Un-
genannter 1 fl. 20 kr. Zus. 46 fl.

Jndem ich für diese Gaben meinen innigen Dank
sage, bemerke ich, daß ich weitere Beiträge gerne
besorgen werde.

Den 30 Juli 1845.

    Louis Schmidt, Kaufmann.


[Abbildung]

b 2 ) Tübingen. Wohnungs=Ver-
änderung und Empfehlung.
Unter-
zeichneter macht die ergebenste Anzeige,
daß er sein Logis bei Herrn Zimmermann
Schneider, in der Hirschgasse, verlassen
habe und nun bei Herrn Jnstrumenten-
macher Götz zwei Treppen hoch, wohne, und bitte
daher auch ferner um das mir geschenkte Zutrauen.

    Jacob Waiblinger, Schneider=Mstr.

[Ende Spaltensatz]
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[371/0003] weiter und ließen sich ruhig bestürmen. Auf diese Art warf der Graf wenigstens sechs Louisd'or in die Fenster, und da er ein Mann von Verstand war, so mußte er endlich über sein Abenteuer lachen. Unterdessen kamen Patrouillen; der Graf und seine Gesellschaft thaten, als ob sie ebenfalls das Geschrei herbeigelockt hätte. Vergeblich pochte der Anführer der Patrouille an die Thür; Niemand machte auf, Niemand ließ eine Klage hören. Die Angegriffenen fürchteten, sie möchten die Munition wieder zurück- geben müssen, mit der man sie angegriffen hatte. Saphir wurde einst an der österreichischen Grenze mit der gewöhnlichen Formel angesprochen: „Haben Sie etwas Zollbares?“ „Nein!“ – antwortete der Humorist – „ich habe nie etwas Baares.“ Gemeinnütziges. Einfaches Mittel gegen den Biß wüthen- der Hunde. Herr Dr. Raspi theilt hier folgendes mit: Ein wüthender Hund, welcher sich in eine Nußölfabrik verlief, biß einen Arbeiter, der voll Schrecken und Angst entfloh, und in der Verwirrung in ein Ge- fäß voll Oel fiel. Ein anderer Arbeiter lief herbei, um dem Verunglückten schnelle Hülfe zu leisten, indem er zugleich den Hund todtschlagen wollte, wurde er in dem Kampfe gleichfalls von demselben gebissen, und starb kurz darauf in Folge dieser Ver- letzung, während der Erstere von jeder üblen Folge frei blieb. – Derselbe Hund hatte noch andere Jn- dividuen gebissen, bei denen man eine besondere Be- handlung mit frischem Nußöl einleitete, welche dar- in bestand, daß man Leinwandkompressen in Oel getaucht auf die Wunde legte, die Kompressen flei- ßig wechselte, und den Kranken auch innerlich das- selbe Oel gab. Jeder, der auf diese Weise behandelt wurde, genas. Ein Arzt, welcher von der Behand- lung und den glücklichen Resultaten Augenzeuge war, hat bereits mit diesem einfachen Mittel das Leben mehrerer Personen gerettet. Amtliche Bekanntmachungen. Tübingen. Fliegenlassen der Tauben zur verbotenen Zeit. Die Feldtauben sind nicht nur während der drei Saatzeiten, sondern auch während der Erndte je drei Wochen lang eingesperrt zu hal- ten, widrigenfalls den Eigenthümer, neben dem Wegschießen der Tauben durch den Flugschützen, eine Strafe von 1 fl. 15 kr. ( für jeden Uebertretungs- fall ) trifft. Die Feldschützen erhalten den dritten Theil der Strafe als Anzeigegebühr. Den 30. Juli 1845. Stadtschultheißenamt. Tübingen. Verlorenes. Gestern ging von Det- tenhausen bis Lustnau, eine gelbrothe Kalbel ver- loren. Der Finder wird aufgefordert, dieselbe bei der unterzeichneten Stelle abzugeben. Den 30. Juli 1845. K. Polizei=Juspektion Maier. a 3 ) Tübingen. Haus= und Güterverkauf. Stadträthlichem Auftrag zufoge verkauft der Unter- zeichnete dem Jacob Haußer, Bäcker, seine drei- stockige Behausung in der Judengasse, neben Kupfer- schmied Haarer und Kübler Weiß; gerichtlicher An- schlag 1500 fl. und dessen 2 Viertel 9 Rth. Acker auf der Viehwaid, neben Bäcker Berner und Mez- ger Härtner; gerichtlicher Anschlag 200 fl. Diese Liegenschaften kommen am 23 August auf dem Rath- haus in Aufstreich. Liebhaber hiezu können in der Zwischenzeit einen Kauf abschließen mit Realexecutor Reiser. a 3 ) Tübingen. Haus= und Güterverkauf. Stadträthlichem Auftrag zufolge verkauft der Unter- zeichnete dem Joh. Mathäus Lösch, Weingärtner, 1 / 5 an einem dreistockigen Wohnhaus und Scheuer im Bierhof, und 8 Ruth. Küchegarten dabei, neben der Stadtmauer und Jacob Schramm, Weingärtner. Gerichtlicher Anschlag 500 fl. und demselben die Hälfte an3 1 / 2 Viertel Acker am Weilheimer Weg, neben Fried. Bringel und Fried. Härtner, Mezger; gerichtlicher Anschlag 130 fl. Diese Liegenschaften kommen am 23 August auf dem Rathhaus in Auf- streich. Liebhaber hiezu können in der Zwischenzeit einen Kauf abschließen mit Realexekutor Reiser. Privat=Anzeigen. Danksagung. Für die Hagelbeschädigten des O. A. Balingen sind seither bei mir eingegangen: Von Hr. Prof. v. Schr. 9 fl. 6 kr. – Hr. F. V. 5 fl. – Hr. D. H. 2 fl. – Hr. Pr. H. 3 fl. – Frl. W. P. 1 fl. 12 kr. – Fr. Ros. K. Wtte. 3 fl. 20 kr. – Fr. D. St. Wtte. 2 fl. 42 kr. – Deren Kinder 42 kr. – Hr. Pr. W. 2 fl. 42 kr. – Hr. Kfr. O. M. R. 1 fl. 30 kr. – Schndr. Z. mehrere Kleidungsstücke. – Fr M. Schl. 1 fl. – Hr. Pr B. 8 fl. 6 kr. – Fr B. B. 1 fl. 45 kr. – Fr. Stdrth. W. Wtte. 1 fl. – Ein Scherfl. zweier Wittwen, 1 fl. – Fr. Wtte. K. 35 kr. – Ein Un- genannter 1 fl. 20 kr. Zus. 46 fl. Jndem ich für diese Gaben meinen innigen Dank sage, bemerke ich, daß ich weitere Beiträge gerne besorgen werde. Den 30 Juli 1845. Louis Schmidt, Kaufmann. [Abbildung] b 2 ) Tübingen. Wohnungs=Ver- änderung und Empfehlung. Unter- zeichneter macht die ergebenste Anzeige, daß er sein Logis bei Herrn Zimmermann Schneider, in der Hirschgasse, verlassen habe und nun bei Herrn Jnstrumenten- macher Götz zwei Treppen hoch, wohne, und bitte daher auch ferner um das mir geschenkte Zutrauen. Jacob Waiblinger, Schneider=Mstr.

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Zitationshilfe: Tübinger Chronik. Nr. 92. [Tübingen (Württemberg)], 1. August 1845, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_chronik092_1845/3>, abgerufen am 22.12.2024.