Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.gebeume gefahren sey / keuffen oder zu keuffen besprechen. AVch vorbieten wir gentzlich vnd bey einer festunge / das niemandt sich gelüsten lassen solle / in vnsern Landtwehren / oder in vnser Stadt Fische auff fürkauff zu keuffen. VNd weiter sol niemandt gestattet werden / in vnser Stadt auff den Marckten Vormittags vor zehen schlegen / so lange die Banner aussteckt / jenige wahre / güter oder Vieh / auff fürkauff zu keuffen / Bey verlust dessen / das er also auff Fürkauff gekaufft hette. WAs auch Vormittags nach zehen schlegen / oder Nachmittage von auswendig zu kauffe in vnser Stadt gebracht wird / das sol niemandt desselben Tags auff Fürkauff keuffen / Bey vorlust des guts. TITVLVS 65. Von dem Kornkauffe. gebeume gefahren sey / keuffen oder zu keuffen besprechen. AVch vorbieten wir gentzlich vnd bey einer festunge / das niemandt sich gelüsten lassen solle / in vnsern Landtwehren / oder in vnser Stadt Fische auff fürkauff zu keuffen. VNd weiter sol niemandt gestattet werden / in vnser Stadt auff den Marckten Vormittags vor zehen schlegen / so lange die Banner aussteckt / jenige wahre / güter oder Vieh / auff fürkauff zu keuffen / Bey verlust dessen / das er also auff Fürkauff gekaufft hette. WAs auch Vormittags nach zehen schlegen / oder Nachmittage von auswendig zu kauffe in vnser Stadt gebracht wird / das sol niemandt desselben Tags auff Fürkauff keuffen / Bey vorlust des guts. TITVLVS 65. Von dem Kornkauffe. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0076"/> gebeume gefahren sey / keuffen oder zu keuffen besprechen.</p> <p>AVch vorbieten wir gentzlich vnd bey einer festunge / das niemandt sich gelüsten lassen solle / in vnsern Landtwehren / oder in vnser Stadt Fische auff fürkauff zu keuffen.</p> <p>VNd weiter sol niemandt gestattet werden / in vnser Stadt auff den Marckten Vormittags vor zehen schlegen / so lange die Banner aussteckt / jenige wahre / güter oder Vieh / auff fürkauff zu keuffen / Bey verlust dessen / das er also auff Fürkauff gekaufft hette.</p> <p>WAs auch Vormittags nach zehen schlegen / oder Nachmittage von auswendig zu kauffe in vnser Stadt gebracht wird / das sol niemandt desselben Tags auff Fürkauff keuffen / Bey vorlust des guts.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 65.</head><lb/> </div> <div> <head>Von dem Kornkauffe.</head><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [0076]
gebeume gefahren sey / keuffen oder zu keuffen besprechen.
AVch vorbieten wir gentzlich vnd bey einer festunge / das niemandt sich gelüsten lassen solle / in vnsern Landtwehren / oder in vnser Stadt Fische auff fürkauff zu keuffen.
VNd weiter sol niemandt gestattet werden / in vnser Stadt auff den Marckten Vormittags vor zehen schlegen / so lange die Banner aussteckt / jenige wahre / güter oder Vieh / auff fürkauff zu keuffen / Bey verlust dessen / das er also auff Fürkauff gekaufft hette.
WAs auch Vormittags nach zehen schlegen / oder Nachmittage von auswendig zu kauffe in vnser Stadt gebracht wird / das sol niemandt desselben Tags auff Fürkauff keuffen / Bey vorlust des guts.
TITVLVS 65.
Von dem Kornkauffe.
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Zitationshilfe: | Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/76>, abgerufen am 16.02.2025. |