Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.WVrde er dann darnach wiederumb vntzucht treiben / sol die jtztgemelte straffe jmme zu gedoppelt werden. VNd wo sich ein Weibspersone ausserhalbe der Ehe beschlaffen lassen würde / solt sie der Bürgerschafft / so sie die gehabt / vorfallen sein / vnd darzu vns zum ersten male eine Marck / vnd zum andern male zwo Marcken zur straffe geben / Zum dritten male aber sol sie aus vnser Stadt vnd Gebiete vorweiset werden. WVrde jemandt Hurerey treiben in den Mehelmülen / der solt ein Jar lang der Stadt emperen / vnd also dann dreissig Gülden zur straffe geben. WEnn sich ein Jungfraw oder Magdt lest beschlaffen vnd Schwanger wird / Sol sie baldt / wenn sie jre schuldt vormerckt ein Schleiger auffsetzen vnd tragen / Wo sie aber in den Haren ginge / solt sie vns dem Rathe zehen Gülden zur straffe geben. WElche sich wie ein Magdt helt vnd kleidet / biss das sie in das Kindelbedde kommet / Gebirt sie jr Kindt in beysein der Bademut- WVrde er dann darnach wiederumb vntzucht treiben / sol die jtztgemelte straffe jmme zu gedoppelt werden. VNd wo sich ein Weibspersone ausserhalbe der Ehe beschlaffen lassen würde / solt sie der Bürgerschafft / so sie die gehabt / vorfallen sein / vnd darzu vns zum ersten male eine Marck / vnd zum andern male zwo Marcken zur straffe geben / Zum dritten male aber sol sie aus vnser Stadt vnd Gebiete vorweiset werden. WVrde jemandt Hurerey treiben in den Mehelmülen / der solt ein Jar lang der Stadt emperen / vnd also dann dreissig Gülden zur straffe geben. WEnn sich ein Jungfraw oder Magdt lest beschlaffen vnd Schwanger wird / Sol sie baldt / wenn sie jre schuldt vormerckt ein Schleiger auffsetzen vnd tragen / Wo sie aber in den Haren ginge / solt sie vns dem Rathe zehen Gülden zur straffe geben. WElche sich wie ein Magdt helt vnd kleidet / biss das sie in das Kindelbedde kommet / Gebirt sie jr Kindt in beysein der Bademut- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0049" n="25"/> <p>WVrde er dann darnach wiederumb vntzucht treiben / sol die jtztgemelte straffe jmme zu gedoppelt werden.</p> <p>VNd wo sich ein Weibspersone ausserhalbe der Ehe beschlaffen lassen würde / solt sie der Bürgerschafft / so sie die gehabt / vorfallen sein / vnd darzu vns zum ersten male eine Marck / vnd zum andern male zwo Marcken zur straffe geben / Zum dritten male aber sol sie aus vnser Stadt vnd Gebiete vorweiset werden.</p> <p>WVrde jemandt Hurerey treiben in den Mehelmülen / der solt ein Jar lang der Stadt emperen / vnd also dann dreissig Gülden zur straffe geben.</p> <p>WEnn sich ein Jungfraw oder Magdt lest beschlaffen vnd Schwanger wird / Sol sie baldt / wenn sie jre schuldt vormerckt ein Schleiger auffsetzen vnd tragen / Wo sie aber in den Haren ginge / solt sie vns dem Rathe zehen Gülden zur straffe geben.</p> <p>WElche sich wie ein Magdt helt vnd kleidet / biss das sie in das Kindelbedde kommet / Gebirt sie jr Kindt in beysein der Bademut- </p> </div> </body> </text> </TEI> [25/0049]
WVrde er dann darnach wiederumb vntzucht treiben / sol die jtztgemelte straffe jmme zu gedoppelt werden.
VNd wo sich ein Weibspersone ausserhalbe der Ehe beschlaffen lassen würde / solt sie der Bürgerschafft / so sie die gehabt / vorfallen sein / vnd darzu vns zum ersten male eine Marck / vnd zum andern male zwo Marcken zur straffe geben / Zum dritten male aber sol sie aus vnser Stadt vnd Gebiete vorweiset werden.
WVrde jemandt Hurerey treiben in den Mehelmülen / der solt ein Jar lang der Stadt emperen / vnd also dann dreissig Gülden zur straffe geben.
WEnn sich ein Jungfraw oder Magdt lest beschlaffen vnd Schwanger wird / Sol sie baldt / wenn sie jre schuldt vormerckt ein Schleiger auffsetzen vnd tragen / Wo sie aber in den Haren ginge / solt sie vns dem Rathe zehen Gülden zur straffe geben.
WElche sich wie ein Magdt helt vnd kleidet / biss das sie in das Kindelbedde kommet / Gebirt sie jr Kindt in beysein der Bademut-
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