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Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 100. Berlin, 22. August 1741.

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[Beginn Spaltensatz] St. Petri, des Armen=Directorii Commissarius, wie
auch der benachbarten Kirchen und des Gymnasii In-
spcctor
, zu Schönenwalde, auf dem adelichen Gute
des Herrn von Rosey, im 59. Jahre seines Alters,
an einer Colica das Zeitliche mit dem Ewigen ver-
wechselt. Von dessen Ruhmvollen Leben und gründli-
chen Schrifften, wir ehestens eine umständliche Nach
richt ertheilen werden.

Ursachen, warum Jhro Königl. Majest. von Schweden
veranlasset, den Krieg wieder den Czaar von
Rußland zu erklären.

Daß Jhro Königl. Majest. sich nichts mehr als
die Erreichung und Aufrechterhaltung eines Frie-
dens zu Hertzen gehen lassen, bezeigen so wohl die
bey dem angetretenen Regiment aufgerichteten Frie-
dens=Verträge, als auch Deroselben noch anher ge-
führte Regierung.

Jhro Königl. Majest. haben um desto eher vermu-
thet, daß man Rußischer Seits den mit dieser Macht
1721 aufgerichteten Nystaedischen=Frieden unverbrüch-
lich halten würde, je mehr dadurch nicht nur die
vortreflichsten Länder, sondern auch Schwedens
Vormauren, und mithin derselben zuverläßige Si-
cherheit, bey dem durch einen langwierigen blutigen
Krieg ausgematteten Zustande des Reichs zu der Zeit
musten aufgeopfert werden.

Allein, an Statt dessen, hat das Rußische Reich
auf Seiten seiner nicht nur ermeldeten Friedens=Ver-
trag, sondern auch das Völcker=Recht gebrochen.

Allermassen besagter Hof sich in die einheimische
Verfassung des Schwedischen Reichs, wie auch in
die Rechte und Freyheiten der Stände, ja in die
Succeßions=Rechte selbst, dem 7ten Articul des ob-
bemeldten Friedens=Vertrages gerade zu wieder,
gemischt.

Bey verschiedenen Fällen wieder das
Schwedische Reich Drohungen und zwischen
hohen Mächten ungewöhnliche Expreßionen gebraucht.

Die Schwedischen Unterthanen bey den Rußischen
Gerichten und Richterstühlen von dem Genuß des
Gesetzes und Rechts, welches allen andern angedie-
hen, ausgeschlossen.

Dem Reich Schweden, die durch den
6ten Articul des Nystaedschen=Friedens=Vertrags,
als auch vermittelst einiger nachhero getroffenen Ver-
bindnissen, bedungene Ausfuhre des Getreydes, zu
[Spaltenumbruch] der Zeit, da andere Nationen daran nicht verhin-
dert worden, nicht verstattet.

An einem Jhro Königl. Majest. Unterthanen, dem
Major Sinclair, da er in Deroselben und des
Reichs Verrichtungen mit behörigen Pässen versehen,
einen vorsetzl. Mord verübet, und dessen bey sich
habende des Reichs Angelegenheiten betreffende Briefe,
und Schriften, wegrauben lassen.

Sothane wieder die Verbündniß, Friedens=Ver-
träge, Natur=und Völcker=Rechte beschehene übermü-
thige und gewaltthätige Eingriffe, welche des meh-
rern dereinst umständlicher werden zu Tage gelegt
werden, können die gantze unpartheyische Welt satt-
sam überzeugen, daß Jhro Königl. Majest. und das
Reich Schweden von dem Rußischen Hofe fast här-
ter angegriffen und beeinträchtiget worden, als durch
einen offenbahren Krieg hätte geschehen können. So
wohl Jhro Königl. Majest. als auch Deroselben
glorwürdigste Vorfahren des Schwedischen Thrones,
haben allezeit den Krieg, da derselbe als eine Strafe
GOttes mit Blutvergiessung und Landesverheerung
verknüpft ist, verabscheuet.

Die Begierde zu dem rechtmäßigen Eigenthum
anderer hatte niemahls die Schwedischen Könige ver-
anlasset, zum Waffen zu greiffen, wie sich solches
alles aus den Geschichten aller Zeiten ergiebet; al-
lein die Sicherheit, Ehre und Independence des
Reichs Schweden, nebst dem in Norden wieder her-
zustellenden Gleichgewichte verstatten nicht, daß Jhro
Königl. Majest. diese von dem Rußischen Hofe ge-
schehene Friedens=Brüche und Gewaltthätigkeiten mit
Stillsitzen ansehen können, sondern Jhro Königl.
Majest. finden sich in Ansehung solcher wichtigen und
rechtmäßigen Ursachen berechtiget, die Mittel, welche
der höchste GOtt Jhro Königl. Majest. in die
Hände gegeben, zu gebrauchen, zum Waffen zu grei-
fen, und Jhnen und dem Reiche zuverläßige Sicher-
heit zu verschaffen.

Jhro Königl. Majest. setzen dahin Jhr festes Ver-
trauen auf den grossen GOtt, auf dessen kräftigen
Beystand in einer rechtmäßigen Sache man sich einzig
und allein zu verlassen, daß derselbe Dero rechtmäs-
sige Waffen dergestalt segnen werde, daß der Aus-
gang, nebst des heiligsten GOttes Namens Verherr-
lichung, mit Jhro Königl. Majest. und des Reichs
Ehre und Sicherheit übereinstimmen, mithin ein be-
ständiger Friede seyn möge.

[Ende Spaltensatz]

Heute wird eine Franzosische Zeitung ausgegeben.

[Beginn Spaltensatz] St. Petri, des Armen=Directorii Commissarius, wie
auch der benachbarten Kirchen und des Gymnaſii In-
ſpcctor
, zu Schönenwalde, auf dem adelichen Gute
des Herrn von Rosey, im 59. Jahre seines Alters,
an einer Colica das Zeitliche mit dem Ewigen ver-
wechselt. Von dessen Ruhmvollen Leben und gründli-
chen Schrifften, wir ehestens eine umständliche Nach
richt ertheilen werden.

Ursachen, warum Jhro Königl. Majest. von Schweden
veranlasset, den Krieg wieder den Czaar von
Rußland zu erklären.

Daß Jhro Königl. Majest. sich nichts mehr als
die Erreichung und Aufrechterhaltung eines Frie-
dens zu Hertzen gehen lassen, bezeigen so wohl die
bey dem angetretenen Regiment aufgerichteten Frie-
dens=Verträge, als auch Deroselben noch anher ge-
führte Regierung.

Jhro Königl. Majest. haben um desto eher vermu-
thet, daß man Rußischer Seits den mit dieser Macht
1721 aufgerichteten Nyſtædischen=Frieden unverbrüch-
lich halten würde, je mehr dadurch nicht nur die
vortreflichsten Länder, sondern auch Schwedens
Vormauren, und mithin derselben zuverläßige Si-
cherheit, bey dem durch einen langwierigen blutigen
Krieg ausgematteten Zustande des Reichs zu der Zeit
musten aufgeopfert werden.

Allein, an Statt dessen, hat das Rußische Reich
auf Seiten seiner nicht nur ermeldeten Friedens=Ver-
trag, sondern auch das Völcker=Recht gebrochen.

Allermassen besagter Hof sich in die einheimische
Verfassung des Schwedischen Reichs, wie auch in
die Rechte und Freyheiten der Stände, ja in die
Succeßions=Rechte selbst, dem 7ten Articul des ob-
bemeldten Friedens=Vertrages gerade zu wieder,
gemischt.

Bey verschiedenen Fällen wieder das
Schwedische Reich Drohungen und zwischen
hohen Mächten ungewöhnliche Expreßionen gebraucht.

Die Schwedischen Unterthanen bey den Rußischen
Gerichten und Richterstühlen von dem Genuß des
Gesetzes und Rechts, welches allen andern angedie-
hen, ausgeschlossen.

Dem Reich Schweden, die durch den
6ten Articul des Nyſtædschen=Friedens=Vertrags,
als auch vermittelst einiger nachhero getroffenen Ver-
bindnissen, bedungene Ausfuhre des Getreydes, zu
[Spaltenumbruch] der Zeit, da andere Nationen daran nicht verhin-
dert worden, nicht verstattet.

An einem Jhro Königl. Majest. Unterthanen, dem
Major Sinclair, da er in Deroselben und des
Reichs Verrichtungen mit behörigen Pässen versehen,
einen vorsetzl. Mord verübet, und dessen bey sich
habende des Reichs Angelegenheiten betreffende Briefe,
und Schriften, wegrauben lassen.

Sothane wieder die Verbündniß, Friedens=Ver-
träge, Natur=und Völcker=Rechte beschehene übermü-
thige und gewaltthätige Eingriffe, welche des meh-
rern dereinst umständlicher werden zu Tage gelegt
werden, können die gantze unpartheyische Welt satt-
sam überzeugen, daß Jhro Königl. Majest. und das
Reich Schweden von dem Rußischen Hofe fast här-
ter angegriffen und beeinträchtiget worden, als durch
einen offenbahren Krieg hätte geschehen können. So
wohl Jhro Königl. Majest. als auch Deroselben
glorwürdigste Vorfahren des Schwedischen Thrones,
haben allezeit den Krieg, da derselbe als eine Strafe
GOttes mit Blutvergiessung und Landesverheerung
verknüpft ist, verabscheuet.

Die Begierde zu dem rechtmäßigen Eigenthum
anderer hatte niemahls die Schwedischen Könige ver-
anlasset, zum Waffen zu greiffen, wie sich solches
alles aus den Geschichten aller Zeiten ergiebet; al-
lein die Sicherheit, Ehre und Independence des
Reichs Schweden, nebst dem in Norden wieder her-
zustellenden Gleichgewichte verstatten nicht, daß Jhro
Königl. Majest. diese von dem Rußischen Hofe ge-
schehene Friedens=Brüche und Gewaltthätigkeiten mit
Stillsitzen ansehen können, sondern Jhro Königl.
Majest. finden sich in Ansehung solcher wichtigen und
rechtmäßigen Ursachen berechtiget, die Mittel, welche
der höchste GOtt Jhro Königl. Majest. in die
Hände gegeben, zu gebrauchen, zum Waffen zu grei-
fen, und Jhnen und dem Reiche zuverläßige Sicher-
heit zu verschaffen.

Jhro Königl. Majest. setzen dahin Jhr festes Ver-
trauen auf den grossen GOtt, auf dessen kräftigen
Beystand in einer rechtmäßigen Sache man sich einzig
und allein zu verlassen, daß derselbe Dero rechtmäs-
sige Waffen dergestalt segnen werde, daß der Aus-
gang, nebst des heiligsten GOttes Namens Verherr-
lichung, mit Jhro Königl. Majest. und des Reichs
Ehre und Sicherheit übereinstimmen, mithin ein be-
ständiger Friede seyn möge.

[Ende Spaltensatz]

Heute wird eine Franzosische Zeitung ausgegeben.
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Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 100. Berlin, 22. August 1741, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin100_1741/4>, abgerufen am 25.11.2024.