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Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 67. Berlin, 1. Dezember 1740.

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[Beginn Spaltensatz] stärckste Versicherung gegeben, daß Se. allerchristlichste
Majestät, auf nichts so eifrig bedacht wäre, als auf
die Erhaltung des Friedens, und die Beförderung der
allgemeinen Ruhe. Se. Majestät würde in der That
die Welt überzeigen, wie gerecht Jhre Absichten in
Ansehung der Wahl eines neuen Kaysers, und der
pragmatischen Sanction wären. So starck man sich zu
dieser Garantie verbindlich gemacht hätte, so gewiß soll-
te dieselbe gehalten werden. Es würde auch der aller-
christl. König nichts unternehmen, wodurch die Reichs-
Fürsten an ihrer Freyheit nur im geringsten gehindert
würden. Allein, demungeachtet ist man nicht so treu-
herzig, daß man die französischen Absichten nicht un-
ter jeder Verkleidung kennen sollte. So gern man auch
durch diese vortrefliche Erklärung verhindern wollte,
daß die Holländer ihre Armee nicht verstärkten; so gern
man sie auch dadurch in den Stand zu setzen wünschte,
worinnen sie nichts unternehmen könten; so sieht man
doch mitten durch diesen Flohr der Friedfertigkeit, daß
Frankreich seine Truppen vermehret, und wer wollte
den Holländern ein gleiches Recht absprechen? Gesetzt
auch, daß der Cardinal von Fleury, die besten Absichten
hegt; so ist er doch jetzo mehr sterblich als jemals. Und
wer kann sich zu einen Propheten aufwerfen, wie sein
Nachfolger gesinnet ist? Wer weis ob dieser, wenn
er siehet, daß er unternehmen kann was er will, auch
nicht vielleicht unternimmt was er will?

Das französische Manifest ist in des Königs Cabinet-
te zu Fontainebleau, und nicht in der Königl. Buch-
druckerey zu Paris gedruckt worden. Man hat sich ge-
fürchtet, die Engelländer möchten Frankreichs Exempel
folgen, und das französische Manifest eben so zeitig be-
kommen, als man das Manifest des Lords Catheard in
Frankreichs Händen gesehen. Herr Fenelon hat die-
ses Manifest im Haage nachdrucken lassen, und weil es
keinen Titel hatte, so hat der Marquis solgenden vor-
gesetzt: Exposition des raisons, qui ont determine le
Roi T. C a faire partir ses Escadres.

Mannheim, vom 22 November.

Der Mäynzische Gesandte, welcher das Einladungs-
Schreiben überbringt, ist noch nicht bey Sr. Churfürst-
lichen Durchlauchtigkeit vorgelassen worden. Man
glaubt auch, er werde so bald nicht zur Audienz kom-
men Ob man gleich die Ursachen davon noch nicht
deutlich anzugeben weis, so kommt es doch vermuthlich
daher, weil Se. Churfürstl. Dürchl. von Pfalz,
[Spaltenumbruch] weder mit Bayern brechen, noch die allgemeine Ruhe
wollen stöhren helfen. Dieser Churfürst hört noch nicht
auf sich wohl zu befinden.

Fortsetzung der Russischen Verordnung.

4 ) Alle alte Restantien bis Anno 1719. sie mögen Na-
men haben wie sie wollen, sollen gänzlich getilget seyn;
wegen der übrigen aber von Anno 1719. bis jetzo her,
soll von dem Senat unverzüglich eine Untersuchung
angestellet, und ein Gutachten darüber zu Unserer
aller gnädigsten Approbation, dem Cabinet unterleget
werden, da Wir alsdann denen Armen und Unver-
mögenden, Unsere Allerhöchste Käyserliche Gnade
wollen angedeihen lassen.

5 ) Nach dem sechsten Punct der Reut=Meister=Jnstru-
ction sollen alle diejenigen, so Cron=Gelder, Foura-
ge, Materialien und andere Provisions in Händen
gehabt, und entweder alles, oder ein Theil davon zu
ihrem eigenen oder anderer Leute Nuzen, zum Han-
del, oder sonst zu etwas anders verwendet, den Werth
davon doppelt erstatten. Ob nun wohl selbige nicht
allein zu solcher doppelten Restitution, sondern noch
zu einer weit schärferen Strafe zu condemniren sind;
so erlassen Wir ihnen dennoch alles dieses aus Aller-
höchster Kayserlichen Milde, und befehlen nur das-
jenige, was sie würklich aus Unserer Cassa genom-
men, zu restituiren; das übrige aber ihnen völlig zu
erlassen, und fernerhin von ihnen nicht einzutrei-
ben.

6 ) Laut denen Ukasen vom 11. September 1722 und
vom 21 November 1724. sollen diejenigen, so ver-
laufene Dragoner, Soldaten, Matrosen und Recru-
ten bey sich geheget haben, am Gelde gestrafet werden.
Da nun dergleichen Deserteurs, theils bey den Bau-
ern auf den Dörfern ihren Aufenthalt gehabt, theils
von Kaufleuten zu allerley Arbeit bedungen und ge-
braucht worden, und dahero diese Leute zu Bezah-
lung der Straf=Gelder angehalten, viele Bauern
aber dadurch gänzlich ruiniret werden; als sollen die-
se Straf=Gelder denenjenigen, welchen sie aufgeleget
worden völlig erlassen, und aus dem Restantien Re-
gister getilget seyn

7 ) Da zu Folge verschiedener Verordnungen, wegen
Verabsäumung und Unrichtigkeit in den Canzelley-
Expeditionen, auch wegen anderer Verschulden, im-
gleichen wegen unterlassener Vollstreckung unserer
Ukasen, und Einschickung der Raporte und Rech-
nungen auf die angesetzten Termine, verschiedenen
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] stärckste Versicherung gegeben, daß Se. allerchristlichste
Majestät, auf nichts so eifrig bedacht wäre, als auf
die Erhaltung des Friedens, und die Beförderung der
allgemeinen Ruhe. Se. Majestät würde in der That
die Welt überzeigen, wie gerecht Jhre Absichten in
Ansehung der Wahl eines neuen Kaysers, und der
pragmatischen Sanction wären. So starck man sich zu
dieser Garantie verbindlich gemacht hätte, so gewiß soll-
te dieselbe gehalten werden. Es würde auch der aller-
christl. König nichts unternehmen, wodurch die Reichs-
Fürsten an ihrer Freyheit nur im geringsten gehindert
würden. Allein, demungeachtet ist man nicht so treu-
herzig, daß man die französischen Absichten nicht un-
ter jeder Verkleidung kennen sollte. So gern man auch
durch diese vortrefliche Erklärung verhindern wollte,
daß die Holländer ihre Armee nicht verstärkten; so gern
man sie auch dadurch in den Stand zu setzen wünschte,
worinnen sie nichts unternehmen könten; so sieht man
doch mitten durch diesen Flohr der Friedfertigkeit, daß
Frankreich seine Truppen vermehret, und wer wollte
den Holländern ein gleiches Recht absprechen? Gesetzt
auch, daß der Cardinal von Fleury, die besten Absichten
hegt; so ist er doch jetzo mehr sterblich als jemals. Und
wer kann sich zu einen Propheten aufwerfen, wie sein
Nachfolger gesinnet ist? Wer weis ob dieser, wenn
er siehet, daß er unternehmen kann was er will, auch
nicht vielleicht unternimmt was er will?

Das französische Manifest ist in des Königs Cabinet-
te zu Fontainebleau, und nicht in der Königl. Buch-
druckerey zu Paris gedruckt worden. Man hat sich ge-
fürchtet, die Engelländer möchten Frankreichs Exempel
folgen, und das französische Manifest eben so zeitig be-
kommen, als man das Manifest des Lords Catheard in
Frankreichs Händen gesehen. Herr Fenelon hat die-
ses Manifest im Haage nachdrucken lassen, und weil es
keinen Titel hatte, so hat der Marquis solgenden vor-
gesetzt: Expoſition des raiſons, qui ont determiné le
Roi T. C à faire partir ſes Escadres.

Mannheim, vom 22 November.

Der Mäynzische Gesandte, welcher das Einladungs-
Schreiben überbringt, ist noch nicht bey Sr. Churfürst-
lichen Durchlauchtigkeit vorgelassen worden. Man
glaubt auch, er werde so bald nicht zur Audienz kom-
men Ob man gleich die Ursachen davon noch nicht
deutlich anzugeben weis, so kommt es doch vermuthlich
daher, weil Se. Churfürstl. Dürchl. von Pfalz,
[Spaltenumbruch] weder mit Bayern brechen, noch die allgemeine Ruhe
wollen stöhren helfen. Dieser Churfürst hört noch nicht
auf sich wohl zu befinden.

Fortsetzung der Russischen Verordnung.

4 ) Alle alte Restantien bis Anno 1719. sie mögen Na-
men haben wie sie wollen, sollen gänzlich getilget seyn;
wegen der übrigen aber von Anno 1719. bis jetzo her,
soll von dem Senat unverzüglich eine Untersuchung
angestellet, und ein Gutachten darüber zu Unserer
aller gnädigsten Approbation, dem Cabinet unterleget
werden, da Wir alsdann denen Armen und Unver-
mögenden, Unsere Allerhöchste Käyserliche Gnade
wollen angedeihen lassen.

5 ) Nach dem sechsten Punct der Reut=Meister=Jnstru-
ction sollen alle diejenigen, so Cron=Gelder, Foura-
ge, Materialien und andere Provisions in Händen
gehabt, und entweder alles, oder ein Theil davon zu
ihrem eigenen oder anderer Leute Nuzen, zum Han-
del, oder sonst zu etwas anders verwendet, den Werth
davon doppelt erstatten. Ob nun wohl selbige nicht
allein zu solcher doppelten Restitution, sondern noch
zu einer weit schärferen Strafe zu condemniren sind;
so erlassen Wir ihnen dennoch alles dieses aus Aller-
höchster Kayserlichen Milde, und befehlen nur das-
jenige, was sie würklich aus Unserer Cassa genom-
men, zu restituiren; das übrige aber ihnen völlig zu
erlassen, und fernerhin von ihnen nicht einzutrei-
ben.

6 ) Laut denen Ukasen vom 11. September 1722 und
vom 21 November 1724. sollen diejenigen, so ver-
laufene Dragoner, Soldaten, Matrosen und Recru-
ten bey sich geheget haben, am Gelde gestrafet werden.
Da nun dergleichen Deserteurs, theils bey den Bau-
ern auf den Dörfern ihren Aufenthalt gehabt, theils
von Kaufleuten zu allerley Arbeit bedungen und ge-
braucht worden, und dahero diese Leute zu Bezah-
lung der Straf=Gelder angehalten, viele Bauern
aber dadurch gänzlich ruiniret werden; als sollen die-
se Straf=Gelder denenjenigen, welchen sie aufgeleget
worden völlig erlassen, und aus dem Restantien Re-
gister getilget seyn

7 ) Da zu Folge verschiedener Verordnungen, wegen
Verabsäumung und Unrichtigkeit in den Canzelley-
Expeditionen, auch wegen anderer Verschulden, im-
gleichen wegen unterlassener Vollstreckung unserer
Ukasen, und Einschickung der Raporte und Rech-
nungen auf die angesetzten Termine, verschiedenen
[Ende Spaltensatz]

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Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 67. Berlin, 1. Dezember 1740, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin067_1740/3>, abgerufen am 27.11.2024.