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Bayreuther Zeitungen. Nr. 23. Bayreuth, 22. Februar 1752.

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Regenspurg / vom 18 Febr.

Wegen der
von dem höchstpreißlichen Reichshofrath, in
der Sachsen=Coburg=Eisenberg=und Römhil-
dischen Succeßionssache, erkannten Execu-
tions=Commißion hat der Hochfürstlich=An-
haltische Gesandte, Herr von Pfau, als
Sachsen=Meiningischer geheimer Rath, zu
Anfange dieser Woche, ein gedrucktes Pro Me-
moria ad aedes Legatorum
mit der Ausrichtung
vertheilen lassen, daß gleichwie dieses Imprel-
#.fum
bereits an allerseitige Gesandtschaften des
wohllöblichen Fränkischen Kreis=Convents
wäre distribuiret worden, Er auch solches den
hiesigen zu Jhrer Notitz mittheilen, und dabey
dessen Jnhalt recommendirt haben wollte. Jn
diesem Pro Memoria lassen sich des Herrn
Herzogen Anton Ulrichs Hochfürstliche
Durchlaucht hauptsächlich dahin vernehmen,
wie Sie niemand verdencken werde, daß Sie,
die an Chur=Sachsen und Brandenburg-
Onolzbach mit Beysezung des inter Imperato-
rem
und Status verglichenen modi Executionis
ertheilten Commißion pro illegali, Reichs-
Satz=und Ordnungswidrig declariren, und
vor derselben sich nicht einlassen, hingegen das
gebethene Reichsgutachten abwarten, und auf
alle Art solches zu maturiren trachten werden.
Wie dann übrigens Höchstgedacht Jhro
Hochfürstliche Durchlaucht hoffen, daß man
standhaft in Principiis seyn, und Jhro
Königliche Majestät in Pohlen, als
Churfürst zu Sachsen und des Herrn Marg-
grafen von Brandenburg=Onolzbach Durch-
laucht den Jhnen beschehenen Executions=Auf-
trag, sowohl wegen seiner notorischen Jllegali-
tät, als des darüber ergriffenen Recursus ad
Comitia
nicht vollziehen, sondern vielmehr da-
hin sich mit bemühen werden, daß des vorhan-
denen offenbaren Gravaminis omnibus Stati-
bus communis remotion
erfolgen, und den
[Spaltenumbruch] höchsten Reichsgerichten eingebunden wird,
hinkünftig bey Erkennung der militarischen
Execution von dem in legibus Imperii praescrip-
to modo exequendi
niemalen wieder abzuwei-
chen. Der Hessen Casselische Gesandte,
Herr von Wülckenitz befindet sich noch in Mün-
chen, und heißt es, daß Erunter 2 Monaten
nicht von dannen zuruck kommen werde, und
daß dessen dort [unleserliches Material - 10 Zeichen fehlen]aufhabende Commißiones
hauptsächlich die Hessen Rothenburgische Pri-
mogenitursache betreffen sollen, weshalb Hes-
sen=Rothenburgischer Seits unterm 13 Dec.
a. p. neue Circularia an die meiste Chur=und
Fürstliche Höfe abgegangen sind, und worin-
nen nebst Communicirung des von Jhnen die-
serhalb ad Comitia erlassenen Schreibens vom
13 Nov. d. a. das in diesem leztern enthaltene
Petitum wiederholet wird. Bey der am 9 die-
ses inter Evangelicos gewesenen Conferenz sind
auf das leztere Kayserliche Commißions=De-
cret, die Hohenlohische Regionssache betres-
fend, die Deliberationes fortgesezet worden.

Berlin / vom 15 Febr.

Se. Majestät der
König haben die auf den Herrn Generallieute-
nant von Münchow gefallene Wahl zum
Probst des Stifts St. Sebastian in Magde-
burg, an die Stelle Sr. Hochfürstlichen
Durchlaucht des hochseel. Fürsten von Anhalt-
Dessau, bestättiget. Verwichenen Sonn-
abend haben Se. Königliche Hoheit der Prinz
und Marggraf Heinrich sich von dannen nach
Schwedt begeben, um daselbst Dero Herrn
Bruders, des Prinzen und Marggrafen von
Schwedt Königlichen Hoheit, welche sich un-
paß befunden, zu besuchen. Den 6 dieses hat
der Jnspector und Archidiaconus zu St. Petri,
wie auch Senior des [unleserliches Material - 10 Zeichen fehlen]Ministerit zu Berlin,
Herr Christian Campe, das 81ste Jahr seines
Alters, und den 13 darauf das 51ste Jahr sei-
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Regenspurg / vom 18 Febr.

Wegen der
von dem höchstpreißlichen Reichshofrath, in
der Sachsen=Coburg=Eisenberg=und Römhil-
dischen Succeßionssache, erkannten Execu-
tions=Commißion hat der Hochfürstlich=An-
haltische Gesandte, Herr von Pfau, als
Sachsen=Meiningischer geheimer Rath, zu
Anfange dieser Woche, ein gedrucktes Pro Me-
moria ad aedes Legatorum
mit der Ausrichtung
vertheilen lassen, daß gleichwie dieses Imprel-
#.fum
bereits an allerseitige Gesandtschaften des
wohllöblichen Fränkischen Kreis=Convents
wäre distribuiret worden, Er auch solches den
hiesigen zu Jhrer Notitz mittheilen, und dabey
dessen Jnhalt recommendirt haben wollte. Jn
diesem Pro Memoria lassen sich des Herrn
Herzogen Anton Ulrichs Hochfürstliche
Durchlaucht hauptsächlich dahin vernehmen,
wie Sie niemand verdencken werde, daß Sie,
die an Chur=Sachsen und Brandenburg-
Onolzbach mit Beysezung des inter Imperato-
rem
und Status verglichenen modi Executionis
ertheilten Commißion pro illegali, Reichs-
Satz=und Ordnungswidrig declariren, und
vor derselben sich nicht einlassen, hingegen das
gebethene Reichsgutachten abwarten, und auf
alle Art solches zu maturiren trachten werden.
Wie dann übrigens Höchstgedacht Jhro
Hochfürstliche Durchlaucht hoffen, daß man
standhaft in Principiis seyn, und Jhro
Königliche Majestät in Pohlen, als
Churfürst zu Sachsen und des Herrn Marg-
grafen von Brandenburg=Onolzbach Durch-
laucht den Jhnen beschehenen Executions=Auf-
trag, sowohl wegen seiner notorischen Jllegali-
tät, als des darüber ergriffenen Recurſus ad
Comitia
nicht vollziehen, sondern vielmehr da-
hin sich mit bemühen werden, daß des vorhan-
denen offenbaren Gravaminis omnibus Stati-
bus communis remotion
erfolgen, und den
[Spaltenumbruch] höchsten Reichsgerichten eingebunden wird,
hinkünftig bey Erkennung der militarischen
Execution von dem in legibus Imperii præſcrip-
to modo exequendi
niemalen wieder abzuwei-
chen. Der Hessen Casselische Gesandte,
Herr von Wülckenitz befindet sich noch in Mün-
chen, und heißt es, daß Erunter 2 Monaten
nicht von dannen zuruck kommen werde, und
daß dessen dort [unleserliches Material – 10 Zeichen fehlen]aufhabende Commißiones
hauptsächlich die Hessen Rothenburgische Pri-
mogenitursache betreffen sollen, weshalb Hes-
sen=Rothenburgischer Seits unterm 13 Dec.
a. p. neue Circularia an die meiste Chur=und
Fürstliche Höfe abgegangen sind, und worin-
nen nebst Communicirung des von Jhnen die-
serhalb ad Comitia erlassenen Schreibens vom
13 Nov. d. a. das in diesem leztern enthaltene
Petitum wiederholet wird. Bey der am 9 die-
ses inter Evangelicos gewesenen Conferenz sind
auf das leztere Kayserliche Commißions=De-
cret, die Hohenlohische Regionssache betres-
fend, die Deliberationes fortgesezet worden.

Berlin / vom 15 Febr.

Se. Majestät der
König haben die auf den Herrn Generallieute-
nant von Münchow gefallene Wahl zum
Probst des Stifts St. Sebastian in Magde-
burg, an die Stelle Sr. Hochfürstlichen
Durchlaucht des hochseel. Fürsten von Anhalt-
Dessau, bestättiget. Verwichenen Sonn-
abend haben Se. Königliche Hoheit der Prinz
und Marggraf Heinrich sich von dannen nach
Schwedt begeben, um daselbst Dero Herrn
Bruders, des Prinzen und Marggrafen von
Schwedt Königlichen Hoheit, welche sich un-
paß befunden, zu besuchen. Den 6 dieses hat
der Jnspector und Archidiaconus zu St. Petri,
wie auch Senior des [unleserliches Material – 10 Zeichen fehlen]Ministerit zu Berlin,
Herr Christian Campe, das 81ste Jahr seines
Alters, und den 13 darauf das 51ste Jahr sei-
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[91/0003] 91 Regenspurg / vom 18 Febr. Wegen der von dem höchstpreißlichen Reichshofrath, in der Sachsen=Coburg=Eisenberg=und Römhil- dischen Succeßionssache, erkannten Execu- tions=Commißion hat der Hochfürstlich=An- haltische Gesandte, Herr von Pfau, als Sachsen=Meiningischer geheimer Rath, zu Anfange dieser Woche, ein gedrucktes Pro Me- moria ad aedes Legatorum mit der Ausrichtung vertheilen lassen, daß gleichwie dieses Imprel- #.fum bereits an allerseitige Gesandtschaften des wohllöblichen Fränkischen Kreis=Convents wäre distribuiret worden, Er auch solches den hiesigen zu Jhrer Notitz mittheilen, und dabey dessen Jnhalt recommendirt haben wollte. Jn diesem Pro Memoria lassen sich des Herrn Herzogen Anton Ulrichs Hochfürstliche Durchlaucht hauptsächlich dahin vernehmen, wie Sie niemand verdencken werde, daß Sie, die an Chur=Sachsen und Brandenburg- Onolzbach mit Beysezung des inter Imperato- rem und Status verglichenen modi Executionis ertheilten Commißion pro illegali, Reichs- Satz=und Ordnungswidrig declariren, und vor derselben sich nicht einlassen, hingegen das gebethene Reichsgutachten abwarten, und auf alle Art solches zu maturiren trachten werden. Wie dann übrigens Höchstgedacht Jhro Hochfürstliche Durchlaucht hoffen, daß man standhaft in Principiis seyn, und Jhro Königliche Majestät in Pohlen, als Churfürst zu Sachsen und des Herrn Marg- grafen von Brandenburg=Onolzbach Durch- laucht den Jhnen beschehenen Executions=Auf- trag, sowohl wegen seiner notorischen Jllegali- tät, als des darüber ergriffenen Recurſus ad Comitia nicht vollziehen, sondern vielmehr da- hin sich mit bemühen werden, daß des vorhan- denen offenbaren Gravaminis omnibus Stati- bus communis remotion erfolgen, und den höchsten Reichsgerichten eingebunden wird, hinkünftig bey Erkennung der militarischen Execution von dem in legibus Imperii præſcrip- to modo exequendi niemalen wieder abzuwei- chen. Der Hessen Casselische Gesandte, Herr von Wülckenitz befindet sich noch in Mün- chen, und heißt es, daß Erunter 2 Monaten nicht von dannen zuruck kommen werde, und daß dessen dort __________aufhabende Commißiones hauptsächlich die Hessen Rothenburgische Pri- mogenitursache betreffen sollen, weshalb Hes- sen=Rothenburgischer Seits unterm 13 Dec. a. p. neue Circularia an die meiste Chur=und Fürstliche Höfe abgegangen sind, und worin- nen nebst Communicirung des von Jhnen die- serhalb ad Comitia erlassenen Schreibens vom 13 Nov. d. a. das in diesem leztern enthaltene Petitum wiederholet wird. Bey der am 9 die- ses inter Evangelicos gewesenen Conferenz sind auf das leztere Kayserliche Commißions=De- cret, die Hohenlohische Regionssache betres- fend, die Deliberationes fortgesezet worden. Berlin / vom 15 Febr. Se. Majestät der König haben die auf den Herrn Generallieute- nant von Münchow gefallene Wahl zum Probst des Stifts St. Sebastian in Magde- burg, an die Stelle Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht des hochseel. Fürsten von Anhalt- Dessau, bestättiget. Verwichenen Sonn- abend haben Se. Königliche Hoheit der Prinz und Marggraf Heinrich sich von dannen nach Schwedt begeben, um daselbst Dero Herrn Bruders, des Prinzen und Marggrafen von Schwedt Königlichen Hoheit, welche sich un- paß befunden, zu besuchen. Den 6 dieses hat der Jnspector und Archidiaconus zu St. Petri, wie auch Senior des __________Ministerit zu Berlin, Herr Christian Campe, das 81ste Jahr seines Alters, und den 13 darauf das 51ste Jahr sei-

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Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 23. Bayreuth, 22. Februar 1752, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther23_1752/3>, abgerufen am 26.06.2024.