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Die Bayerische Presse. Nr. 282. Würzburg, 25. November 1850.

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Die Bayerische Presse.
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Monatlich für die Stadt 30 kr.

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Eine constitutionell-monarchische Zeitung.
[Spaltenumbruch]

Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr.
Nr. 533.

Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe-
titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe
und Gelder frei.

[Ende Spaltensatz]

Nr. 282.
Würzburg, Montag den 25. November. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Amtliche Nachrichten.

München, 22. Nov. Ein Kriegsministerial-
rescript vom 20. Nov. enthält folgende Beförder-
ungen, Ernennungen und Versetzungen im Audi-
toriatsdienste. I. Befördert werden: Zu Regi-
ments=Auditoren I. Klasse die Regiments=Auditore
II. Klasse: Würthmann bei der Stadt= und Fe-
stungskommandantschaft Germersheim, Hautmann
vom 2. Jnfanterie=Regiment bei der Leibgarde der
Hartschiere. Zu Regiments=Auditoren II. Klasse
die Bataillons=Auditore Martin vom 2. Jäger-
Bataillon bei der Festungs=Kommandantschaft Lan-
dau, Wimmer bei der Kommandantschaft Nürn-
berg. Zu Bataillons=Auditoren die Unter=Auditore
Steindl im Genie=Regimente, Hölzl im 13. Jn-
fanterie=Regimente. II. Ernannt werden: Der Re-
giments=Auditor I. Klasse Gramm der Leibgarde
der Hartschiere zum Gendarmerie=Korps=Auditor.
Zu Unterauditoren die Auditors=Praktikanten Yelin
aus Ansbach bei dem 1. Armee=Korps=Kommando,
Schamberger aus München beim 2. Armee=Korps-
Kommando, Straubinger aus Reinhausen bei dem
Artillerie=Korps=Kommando. III. Versetzt werden:
Der Regiments=Auditor II. Klasse v. Schmid vom
7. zum 2. Jnfanterie=Regiment, der Regiments-
Auditor II. Klasse Bürger vom 5. zum 6. Chev. -
Reg., der Regiments=Auditor II. Klasse Wastl
von der Festungskommandantschaft Landau zum
7. Jnf.=Reg., der Bataillons=Auditor Brunnhuber
vom 1. zum 2. Jäger=Bataillon, der Unteraudi-
tor Strübe vom 2. Armee=Korps=Kommando zum
12. Jnf.=Reg., der Unterauditor Grimm vom 2.
Armee=Korps=Kommando zum 1. Jäger=Bataillon,
der Unterauditor May vom 12. Jnf.=Reg. zum
2. Armee = Korps = Kommando, der Unterauditor
Krapp vom 1. Armee=Korps=Kommando zum 5.
Chev.=Regiment.

München, 23. Nov. Se. Maj. der König
haben allergnädigst geruht, unterm 18. Nov. l.
Js. den k. Gesandten am päpstlichen Stuhle,
Grafen Karl von Spaur, unter Belassung seiner
derzeitigen Diensteseigenschaft, zugleich zum außer-
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi-
nister bei des Königs von Sardinien Maj. zu
ernennen, und als solchen bei dem Hofe zu Tu-
rin zu beglaubigen, ferner den Ministerialrath
Max Neumayer zum k. Geschäftsträger bei der k.
württembergischen Regierung in Stuttgart zu er-
nennen, und unterm 19. Nov. l. Js. den k. Kam-
mer=Junker und Rittmeister im Chevaulegers=Re-
gimente Herzog Maximilian, Maximilian Frhrn.
v. Seefried=Buttenheim, auf sein allerunterthänig-
stes Ansuchen zu Allerhöchst ihren Kämmerer zu
befördern.

München, 24. Nov. Se. Maj. der König
haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die
kathol. Pfarrei Motten, Ldg. Brückenau, vom
Bischofe von Würzburg dem dermaligen Vikar
derselben, Priester Maxim. Mahr, verliehen werde.

Würzburg, 25. Nov. Durch allerh. Reskript
vom 22. d. M. wurde der Regierungsrath Georg
Wilhelm Kahr als Staatsanwalt für die bevor-
stehenden Conscriptions= und Aushebungs=Verhand-
lungen bei dem Rekrutirungsrathe von Unterfran-
ken und Aschaffenburg aufgestellt. -- Die Schul-
stelle zu Gaibach, k. Ldg. Volkach, wurde dem von
[Spaltenumbruch] der Gräflich Schönborn'schen Standesherrschaft zu
Wiesentheid auf dieselbe präsentirten Schullehrer
Michael Kamm zu Zeilizheim übertragen. -- Schul-
lehrer Anton Kamm zu Gaibach, Ldg. Volkach,
wurde auf sein Ansuchen unter belobender Aner-
kennung seiner langjährigen treuen und erspries-
lichen Dienstleistungen in den wohlverdienten Ruhe-
stand versetzt.



Der Radikalismus in Freiburg.

Daß das eigentliche Wesen der Demokratie
nur der umgekehrte Despotismus ist, haben die
Redlichen und Einsichtigen aller Orten kurzsichti-
gen Thoren genug gepredigt. Noch lauter spre-
chen die Thatsachen. Aber ihre Augen sind so
blöd, als ihre Ohren taub. Es gibt für die de-
mokratisirten Massen einmal keine Lehre als die,
welche so oder so handgreiflich unmittelbar über
sie selbst kommt. Zu den schreiendsten Thatsachen
gehören in dieser Beziehung die Freiburger Zu-
stände, welche ein St. Gallener Volksblatt folgend
schildert: Es gibt in ganz Europa kein Land, wo
die Radikalen ihre Heuchelei so dreist und heim-
lich treiben wie in der Schweiz. Und es gibt
hinwieder in der Schweiz keinen Kanton, wo die
Heuchelei des sogenannten Freisinns offener sich
darlegt als im Kanton Freiburg. Hier haben die
Heuchler des Liberalismus, die Betrüger des
Volkes, die freisinnigen Gleißner aus allen Kan-
tonen ein schweres Stück Arbeit, wenn sie die
grinsende Grimasse der radikalen Zwingherrschaft
noch länger mit der Schminke des Freisinns ver-
kleistern wollen. Hier ist der demokratische Lehr-
satz: "mit dem Volke fang an, mit dem Volke
hör' auf", zur denkwürdigen Jronie geworden.
Die Staatsverhältnisse im Kanton Freiburg sind
für die sogenannte Partei des Fortschritts in ganz
Europa eine partie honteuse; für die Schweiz
ein wahrer Schandfleck, dessen sich jeder ehrliche
Schweizer vor der gesammten civilisirten Welt
billig schämen muß. Sie sind ein wahrer Hohn
auf den Republikanismus, auf die Demokratie,
auf die öffentliche Moral und auf unsere Zeit
überhaupt. Wir wollen ein flüchtiges Bild in
kleinster Miniatur von den damaligen Freiburger
Zuständen aufrollen und dann den Leser selbst ur-
theilen lassen, ob wir mit obigem zuviel gesagt
haben. Als im November 1847 Freiburg kapi-
tulirte und von "eidgenössischen" Truppen besetzt
wurde, versammelten sich einige hundert Personen
im dortigen Theater und ernannten eine proviso-
rische Regierung. Diese berief auf den 10. Dec.
eine Volksversammlung zur Wahl eines neuen
großen Rathes. Die Leiter dieser Versammlung
schlossen alles, was nicht radikal war, davon aus.
Der Präfekt schlug die Candidaten vor, wählte
selbst vier Stimmenzähler nach seinem Gefallen
und erklärte mit diesen seine Candidaten für ge-
wählt. Eidgenössische Bajonette bildeten dabei
Spaliere und gaben diesem summarischen Verfah-
ren Glanz und Nachdruck. Der also erwählte
große Rath beschloß neun Jahre im Amte blei-
ben zu wollen. Er machte eine Verfassung und
bestimmte wieder: vor neun Jahren dürfe nichts
daran geändert werden. Er begnügte sich auch,
diese seine Macherschaft selbst gutzuheißen -- das
[Spaltenumbruch] Volk ward bekanntlich nicht befragt. Jn diese
Verfassung hat der große Rath die nagelneue Be-
stimmung aufgenommen, daß sein Staatsrath alle
subalternen Beamten bis auf die Richter selbst zu
wählen habe. Das ist gewiß höchst demokratisch,
aber das gleichfolgende ist es gewiß noch mehr.
Die Amtsdauer dieses Staatsrathes ward beschei-
dentlich auf 8 Jahre beschränkt, allein nur in der
wohlthätigen Absicht, damit der jetzige oktroyirte
große Rath im letzten Jahre seines Amtes noch
eine Regierung nach seinem Gefallen auf weitere
8 Jahre einsetzen könne! Gewiß fein ausgedacht!
Denn im Grunde ist es nun gerade so, als ob
die Staatsräthe gleich anfangs auf 16 Jahre ge-
wählt worden wären. Diese 1855 neuzuwählende
oder vielmehr lediglich zu bestätigende Regierung
wird vermuthlich mit dem ein Jahr später direkt
vom Volke erwählten neuen großen Rath in dia-
metralen Gegensatz sich befinden, aber gleichwohl
auf gut demokratisch unbedingten Gehorsam ver-
langen, gleichwie auch 1847 jeder Freiburger
bei Verlust der Wahlfähigkeit gezwungen wurde,
der ihm gütigst wider Willen bescheerten Verfas-
sung den Eid der Treue zu schwören. Man sieht,
die Freiburger haben einen strengen Meister. Sie
dürfen nicht wählen, nicht revidiren, nicht die Ver-
fassung annehmen, und beim Eide nicht mucksen.
Dafür ist aber -- dies sei ihr Trost -- ihre
Regierung laut radikalen Blättern eine über die
Maaßen freisiunige Regierung, eine ächt demokra-
tische, eine so recht aus dem "Volke" hervorge-
gangene Regierung! Die versteht's, die weist dem
Conservatismus die Zähne, die curanzt die Pfaf-
fen, die läßt die reichen Diebe zu Ader, die treibt
die Reaktionäre zu Paaren! Und die Verfassung
-- ja das ist eine ausgesucht liberale; an der
haben die doch gewiß liberalen eidgenössischen
Räthe kein Jota auszusetzen gehabt. Was etwa
daran nicht nach der neuesten Mode ist, muß sich
damit genugsam rechtfertigen lassen, daß ein so
durch und durch verjesuitisirtes Volk, gleich den
Juden nach dem Auszug aus Aegypten, einige
Zeit in der Wüste herumirren muß, doch immer-
hin mit der sichern Verheißung, wenn die Zeit
erfüllt ist, ins gelobte Land radikaler Glückselig-
keit eingehen zu dürfen. Und daß diese Zeit der
Prüfung und Buße mit 9, respektive 16 Jahren
nicht zu lang zugemessen ist, das bewiese, wenn es
noch eines Beweises bedürfte, am besten das jetzige
ungestüme Gebahren des Freiburger Volkes, das
die Wohlthaten seiner radikalen Freunde, mit
18,000 Stimmen bei der Bundesversammlung
um das Patrimonium jedes freien Volkes, um das
Selbstkonstituirungsrecht, petitionirt.



Deutschland.

München, 22. Nov. Die preußische Thron-
rede ist im Laufe dieses Vormittags auf telegra-
phischem Wege im Ministerium vollständig ange-
langt. Hr. v. d. Pfordten brachte sie sofort per-
sönlich nach Hof. -- Fürst Wrede, Reichsrath
und ehemaliger Regierungspräsident wurde auf
sein allerunterthänigstes Ansuchen zum Oberstlieu-
tenant a la Suite und Flügeladjutant Sr. Maj.
des Königs extra Statum ernannt, ein Titel
welcher ihn zur Tragung der betreffenden Militär

Die Bayerische Presse.
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Nr. 533.

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Nr. 282.
Würzburg, Montag den 25. November. 1850.


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Amtliche Nachrichten.

München, 22. Nov. Ein Kriegsministerial-
rescript vom 20. Nov. enthält folgende Beförder-
ungen, Ernennungen und Versetzungen im Audi-
toriatsdienste. I. Befördert werden: Zu Regi-
ments=Auditoren I. Klasse die Regiments=Auditore
II. Klasse: Würthmann bei der Stadt= und Fe-
stungskommandantschaft Germersheim, Hautmann
vom 2. Jnfanterie=Regiment bei der Leibgarde der
Hartschiere. Zu Regiments=Auditoren II. Klasse
die Bataillons=Auditore Martin vom 2. Jäger-
Bataillon bei der Festungs=Kommandantschaft Lan-
dau, Wimmer bei der Kommandantschaft Nürn-
berg. Zu Bataillons=Auditoren die Unter=Auditore
Steindl im Genie=Regimente, Hölzl im 13. Jn-
fanterie=Regimente. II. Ernannt werden: Der Re-
giments=Auditor I. Klasse Gramm der Leibgarde
der Hartschiere zum Gendarmerie=Korps=Auditor.
Zu Unterauditoren die Auditors=Praktikanten Yelin
aus Ansbach bei dem 1. Armee=Korps=Kommando,
Schamberger aus München beim 2. Armee=Korps-
Kommando, Straubinger aus Reinhausen bei dem
Artillerie=Korps=Kommando. III. Versetzt werden:
Der Regiments=Auditor II. Klasse v. Schmid vom
7. zum 2. Jnfanterie=Regiment, der Regiments-
Auditor II. Klasse Bürger vom 5. zum 6. Chev. -
Reg., der Regiments=Auditor II. Klasse Wastl
von der Festungskommandantschaft Landau zum
7. Jnf.=Reg., der Bataillons=Auditor Brunnhuber
vom 1. zum 2. Jäger=Bataillon, der Unteraudi-
tor Strübe vom 2. Armee=Korps=Kommando zum
12. Jnf.=Reg., der Unterauditor Grimm vom 2.
Armee=Korps=Kommando zum 1. Jäger=Bataillon,
der Unterauditor May vom 12. Jnf.=Reg. zum
2. Armee = Korps = Kommando, der Unterauditor
Krapp vom 1. Armee=Korps=Kommando zum 5.
Chev.=Regiment.

München, 23. Nov. Se. Maj. der König
haben allergnädigst geruht, unterm 18. Nov. l.
Js. den k. Gesandten am päpstlichen Stuhle,
Grafen Karl von Spaur, unter Belassung seiner
derzeitigen Diensteseigenschaft, zugleich zum außer-
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi-
nister bei des Königs von Sardinien Maj. zu
ernennen, und als solchen bei dem Hofe zu Tu-
rin zu beglaubigen, ferner den Ministerialrath
Max Neumayer zum k. Geschäftsträger bei der k.
württembergischen Regierung in Stuttgart zu er-
nennen, und unterm 19. Nov. l. Js. den k. Kam-
mer=Junker und Rittmeister im Chevaulegers=Re-
gimente Herzog Maximilian, Maximilian Frhrn.
v. Seefried=Buttenheim, auf sein allerunterthänig-
stes Ansuchen zu Allerhöchst ihren Kämmerer zu
befördern.

München, 24. Nov. Se. Maj. der König
haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die
kathol. Pfarrei Motten, Ldg. Brückenau, vom
Bischofe von Würzburg dem dermaligen Vikar
derselben, Priester Maxim. Mahr, verliehen werde.

Würzburg, 25. Nov. Durch allerh. Reskript
vom 22. d. M. wurde der Regierungsrath Georg
Wilhelm Kahr als Staatsanwalt für die bevor-
stehenden Conscriptions= und Aushebungs=Verhand-
lungen bei dem Rekrutirungsrathe von Unterfran-
ken und Aschaffenburg aufgestellt. -- Die Schul-
stelle zu Gaibach, k. Ldg. Volkach, wurde dem von
[Spaltenumbruch] der Gräflich Schönborn'schen Standesherrschaft zu
Wiesentheid auf dieselbe präsentirten Schullehrer
Michael Kamm zu Zeilizheim übertragen. -- Schul-
lehrer Anton Kamm zu Gaibach, Ldg. Volkach,
wurde auf sein Ansuchen unter belobender Aner-
kennung seiner langjährigen treuen und erspries-
lichen Dienstleistungen in den wohlverdienten Ruhe-
stand versetzt.



Der Radikalismus in Freiburg.

Daß das eigentliche Wesen der Demokratie
nur der umgekehrte Despotismus ist, haben die
Redlichen und Einsichtigen aller Orten kurzsichti-
gen Thoren genug gepredigt. Noch lauter spre-
chen die Thatsachen. Aber ihre Augen sind so
blöd, als ihre Ohren taub. Es gibt für die de-
mokratisirten Massen einmal keine Lehre als die,
welche so oder so handgreiflich unmittelbar über
sie selbst kommt. Zu den schreiendsten Thatsachen
gehören in dieser Beziehung die Freiburger Zu-
stände, welche ein St. Gallener Volksblatt folgend
schildert: Es gibt in ganz Europa kein Land, wo
die Radikalen ihre Heuchelei so dreist und heim-
lich treiben wie in der Schweiz. Und es gibt
hinwieder in der Schweiz keinen Kanton, wo die
Heuchelei des sogenannten Freisinns offener sich
darlegt als im Kanton Freiburg. Hier haben die
Heuchler des Liberalismus, die Betrüger des
Volkes, die freisinnigen Gleißner aus allen Kan-
tonen ein schweres Stück Arbeit, wenn sie die
grinsende Grimasse der radikalen Zwingherrschaft
noch länger mit der Schminke des Freisinns ver-
kleistern wollen. Hier ist der demokratische Lehr-
satz: „mit dem Volke fang an, mit dem Volke
hör' auf“, zur denkwürdigen Jronie geworden.
Die Staatsverhältnisse im Kanton Freiburg sind
für die sogenannte Partei des Fortschritts in ganz
Europa eine partie honteuse; für die Schweiz
ein wahrer Schandfleck, dessen sich jeder ehrliche
Schweizer vor der gesammten civilisirten Welt
billig schämen muß. Sie sind ein wahrer Hohn
auf den Republikanismus, auf die Demokratie,
auf die öffentliche Moral und auf unsere Zeit
überhaupt. Wir wollen ein flüchtiges Bild in
kleinster Miniatur von den damaligen Freiburger
Zuständen aufrollen und dann den Leser selbst ur-
theilen lassen, ob wir mit obigem zuviel gesagt
haben. Als im November 1847 Freiburg kapi-
tulirte und von „eidgenössischen“ Truppen besetzt
wurde, versammelten sich einige hundert Personen
im dortigen Theater und ernannten eine proviso-
rische Regierung. Diese berief auf den 10. Dec.
eine Volksversammlung zur Wahl eines neuen
großen Rathes. Die Leiter dieser Versammlung
schlossen alles, was nicht radikal war, davon aus.
Der Präfekt schlug die Candidaten vor, wählte
selbst vier Stimmenzähler nach seinem Gefallen
und erklärte mit diesen seine Candidaten für ge-
wählt. Eidgenössische Bajonette bildeten dabei
Spaliere und gaben diesem summarischen Verfah-
ren Glanz und Nachdruck. Der also erwählte
große Rath beschloß neun Jahre im Amte blei-
ben zu wollen. Er machte eine Verfassung und
bestimmte wieder: vor neun Jahren dürfe nichts
daran geändert werden. Er begnügte sich auch,
diese seine Macherschaft selbst gutzuheißen -- das
[Spaltenumbruch] Volk ward bekanntlich nicht befragt. Jn diese
Verfassung hat der große Rath die nagelneue Be-
stimmung aufgenommen, daß sein Staatsrath alle
subalternen Beamten bis auf die Richter selbst zu
wählen habe. Das ist gewiß höchst demokratisch,
aber das gleichfolgende ist es gewiß noch mehr.
Die Amtsdauer dieses Staatsrathes ward beschei-
dentlich auf 8 Jahre beschränkt, allein nur in der
wohlthätigen Absicht, damit der jetzige oktroyirte
große Rath im letzten Jahre seines Amtes noch
eine Regierung nach seinem Gefallen auf weitere
8 Jahre einsetzen könne! Gewiß fein ausgedacht!
Denn im Grunde ist es nun gerade so, als ob
die Staatsräthe gleich anfangs auf 16 Jahre ge-
wählt worden wären. Diese 1855 neuzuwählende
oder vielmehr lediglich zu bestätigende Regierung
wird vermuthlich mit dem ein Jahr später direkt
vom Volke erwählten neuen großen Rath in dia-
metralen Gegensatz sich befinden, aber gleichwohl
auf gut demokratisch unbedingten Gehorsam ver-
langen, gleichwie auch 1847 jeder Freiburger
bei Verlust der Wahlfähigkeit gezwungen wurde,
der ihm gütigst wider Willen bescheerten Verfas-
sung den Eid der Treue zu schwören. Man sieht,
die Freiburger haben einen strengen Meister. Sie
dürfen nicht wählen, nicht revidiren, nicht die Ver-
fassung annehmen, und beim Eide nicht mucksen.
Dafür ist aber -- dies sei ihr Trost -- ihre
Regierung laut radikalen Blättern eine über die
Maaßen freisiunige Regierung, eine ächt demokra-
tische, eine so recht aus dem „Volke“ hervorge-
gangene Regierung! Die versteht's, die weist dem
Conservatismus die Zähne, die curanzt die Pfaf-
fen, die läßt die reichen Diebe zu Ader, die treibt
die Reaktionäre zu Paaren! Und die Verfassung
-- ja das ist eine ausgesucht liberale; an der
haben die doch gewiß liberalen eidgenössischen
Räthe kein Jota auszusetzen gehabt. Was etwa
daran nicht nach der neuesten Mode ist, muß sich
damit genugsam rechtfertigen lassen, daß ein so
durch und durch verjesuitisirtes Volk, gleich den
Juden nach dem Auszug aus Aegypten, einige
Zeit in der Wüste herumirren muß, doch immer-
hin mit der sichern Verheißung, wenn die Zeit
erfüllt ist, ins gelobte Land radikaler Glückselig-
keit eingehen zu dürfen. Und daß diese Zeit der
Prüfung und Buße mit 9, respektive 16 Jahren
nicht zu lang zugemessen ist, das bewiese, wenn es
noch eines Beweises bedürfte, am besten das jetzige
ungestüme Gebahren des Freiburger Volkes, das
die Wohlthaten seiner radikalen Freunde, mit
18,000 Stimmen bei der Bundesversammlung
um das Patrimonium jedes freien Volkes, um das
Selbstkonstituirungsrecht, petitionirt.



Deutschland.

München, 22. Nov. Die preußische Thron-
rede ist im Laufe dieses Vormittags auf telegra-
phischem Wege im Ministerium vollständig ange-
langt. Hr. v. d. Pfordten brachte sie sofort per-
sönlich nach Hof. -- Fürst Wrede, Reichsrath
und ehemaliger Regierungspräsident wurde auf
sein allerunterthänigstes Ansuchen zum Oberstlieu-
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[0001] Die Bayerische Presse. Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. Eine constitutionell-monarchische Zeitung. Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr. Nr. 533. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei. Nr. 282. Würzburg, Montag den 25. November. 1850. Amtliche Nachrichten. München, 22. Nov. Ein Kriegsministerial- rescript vom 20. Nov. enthält folgende Beförder- ungen, Ernennungen und Versetzungen im Audi- toriatsdienste. I. Befördert werden: Zu Regi- ments=Auditoren I. Klasse die Regiments=Auditore II. Klasse: Würthmann bei der Stadt= und Fe- stungskommandantschaft Germersheim, Hautmann vom 2. Jnfanterie=Regiment bei der Leibgarde der Hartschiere. Zu Regiments=Auditoren II. Klasse die Bataillons=Auditore Martin vom 2. Jäger- Bataillon bei der Festungs=Kommandantschaft Lan- dau, Wimmer bei der Kommandantschaft Nürn- berg. Zu Bataillons=Auditoren die Unter=Auditore Steindl im Genie=Regimente, Hölzl im 13. Jn- fanterie=Regimente. II. Ernannt werden: Der Re- giments=Auditor I. Klasse Gramm der Leibgarde der Hartschiere zum Gendarmerie=Korps=Auditor. Zu Unterauditoren die Auditors=Praktikanten Yelin aus Ansbach bei dem 1. Armee=Korps=Kommando, Schamberger aus München beim 2. Armee=Korps- Kommando, Straubinger aus Reinhausen bei dem Artillerie=Korps=Kommando. III. Versetzt werden: Der Regiments=Auditor II. Klasse v. Schmid vom 7. zum 2. Jnfanterie=Regiment, der Regiments- Auditor II. Klasse Bürger vom 5. zum 6. Chev. - Reg., der Regiments=Auditor II. Klasse Wastl von der Festungskommandantschaft Landau zum 7. Jnf.=Reg., der Bataillons=Auditor Brunnhuber vom 1. zum 2. Jäger=Bataillon, der Unteraudi- tor Strübe vom 2. Armee=Korps=Kommando zum 12. Jnf.=Reg., der Unterauditor Grimm vom 2. Armee=Korps=Kommando zum 1. Jäger=Bataillon, der Unterauditor May vom 12. Jnf.=Reg. zum 2. Armee = Korps = Kommando, der Unterauditor Krapp vom 1. Armee=Korps=Kommando zum 5. Chev.=Regiment. München, 23. Nov. Se. Maj. der König haben allergnädigst geruht, unterm 18. Nov. l. Js. den k. Gesandten am päpstlichen Stuhle, Grafen Karl von Spaur, unter Belassung seiner derzeitigen Diensteseigenschaft, zugleich zum außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi- nister bei des Königs von Sardinien Maj. zu ernennen, und als solchen bei dem Hofe zu Tu- rin zu beglaubigen, ferner den Ministerialrath Max Neumayer zum k. Geschäftsträger bei der k. württembergischen Regierung in Stuttgart zu er- nennen, und unterm 19. Nov. l. Js. den k. Kam- mer=Junker und Rittmeister im Chevaulegers=Re- gimente Herzog Maximilian, Maximilian Frhrn. v. Seefried=Buttenheim, auf sein allerunterthänig- stes Ansuchen zu Allerhöchst ihren Kämmerer zu befördern. München, 24. Nov. Se. Maj. der König haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die kathol. Pfarrei Motten, Ldg. Brückenau, vom Bischofe von Würzburg dem dermaligen Vikar derselben, Priester Maxim. Mahr, verliehen werde. Würzburg, 25. Nov. Durch allerh. Reskript vom 22. d. M. wurde der Regierungsrath Georg Wilhelm Kahr als Staatsanwalt für die bevor- stehenden Conscriptions= und Aushebungs=Verhand- lungen bei dem Rekrutirungsrathe von Unterfran- ken und Aschaffenburg aufgestellt. -- Die Schul- stelle zu Gaibach, k. Ldg. Volkach, wurde dem von der Gräflich Schönborn'schen Standesherrschaft zu Wiesentheid auf dieselbe präsentirten Schullehrer Michael Kamm zu Zeilizheim übertragen. -- Schul- lehrer Anton Kamm zu Gaibach, Ldg. Volkach, wurde auf sein Ansuchen unter belobender Aner- kennung seiner langjährigen treuen und erspries- lichen Dienstleistungen in den wohlverdienten Ruhe- stand versetzt. Der Radikalismus in Freiburg. Daß das eigentliche Wesen der Demokratie nur der umgekehrte Despotismus ist, haben die Redlichen und Einsichtigen aller Orten kurzsichti- gen Thoren genug gepredigt. Noch lauter spre- chen die Thatsachen. Aber ihre Augen sind so blöd, als ihre Ohren taub. Es gibt für die de- mokratisirten Massen einmal keine Lehre als die, welche so oder so handgreiflich unmittelbar über sie selbst kommt. Zu den schreiendsten Thatsachen gehören in dieser Beziehung die Freiburger Zu- stände, welche ein St. Gallener Volksblatt folgend schildert: Es gibt in ganz Europa kein Land, wo die Radikalen ihre Heuchelei so dreist und heim- lich treiben wie in der Schweiz. Und es gibt hinwieder in der Schweiz keinen Kanton, wo die Heuchelei des sogenannten Freisinns offener sich darlegt als im Kanton Freiburg. Hier haben die Heuchler des Liberalismus, die Betrüger des Volkes, die freisinnigen Gleißner aus allen Kan- tonen ein schweres Stück Arbeit, wenn sie die grinsende Grimasse der radikalen Zwingherrschaft noch länger mit der Schminke des Freisinns ver- kleistern wollen. Hier ist der demokratische Lehr- satz: „mit dem Volke fang an, mit dem Volke hör' auf“, zur denkwürdigen Jronie geworden. Die Staatsverhältnisse im Kanton Freiburg sind für die sogenannte Partei des Fortschritts in ganz Europa eine partie honteuse; für die Schweiz ein wahrer Schandfleck, dessen sich jeder ehrliche Schweizer vor der gesammten civilisirten Welt billig schämen muß. Sie sind ein wahrer Hohn auf den Republikanismus, auf die Demokratie, auf die öffentliche Moral und auf unsere Zeit überhaupt. Wir wollen ein flüchtiges Bild in kleinster Miniatur von den damaligen Freiburger Zuständen aufrollen und dann den Leser selbst ur- theilen lassen, ob wir mit obigem zuviel gesagt haben. Als im November 1847 Freiburg kapi- tulirte und von „eidgenössischen“ Truppen besetzt wurde, versammelten sich einige hundert Personen im dortigen Theater und ernannten eine proviso- rische Regierung. Diese berief auf den 10. Dec. eine Volksversammlung zur Wahl eines neuen großen Rathes. Die Leiter dieser Versammlung schlossen alles, was nicht radikal war, davon aus. Der Präfekt schlug die Candidaten vor, wählte selbst vier Stimmenzähler nach seinem Gefallen und erklärte mit diesen seine Candidaten für ge- wählt. Eidgenössische Bajonette bildeten dabei Spaliere und gaben diesem summarischen Verfah- ren Glanz und Nachdruck. Der also erwählte große Rath beschloß neun Jahre im Amte blei- ben zu wollen. Er machte eine Verfassung und bestimmte wieder: vor neun Jahren dürfe nichts daran geändert werden. Er begnügte sich auch, diese seine Macherschaft selbst gutzuheißen -- das Volk ward bekanntlich nicht befragt. Jn diese Verfassung hat der große Rath die nagelneue Be- stimmung aufgenommen, daß sein Staatsrath alle subalternen Beamten bis auf die Richter selbst zu wählen habe. Das ist gewiß höchst demokratisch, aber das gleichfolgende ist es gewiß noch mehr. Die Amtsdauer dieses Staatsrathes ward beschei- dentlich auf 8 Jahre beschränkt, allein nur in der wohlthätigen Absicht, damit der jetzige oktroyirte große Rath im letzten Jahre seines Amtes noch eine Regierung nach seinem Gefallen auf weitere 8 Jahre einsetzen könne! Gewiß fein ausgedacht! Denn im Grunde ist es nun gerade so, als ob die Staatsräthe gleich anfangs auf 16 Jahre ge- wählt worden wären. Diese 1855 neuzuwählende oder vielmehr lediglich zu bestätigende Regierung wird vermuthlich mit dem ein Jahr später direkt vom Volke erwählten neuen großen Rath in dia- metralen Gegensatz sich befinden, aber gleichwohl auf gut demokratisch unbedingten Gehorsam ver- langen, gleichwie auch 1847 jeder Freiburger bei Verlust der Wahlfähigkeit gezwungen wurde, der ihm gütigst wider Willen bescheerten Verfas- sung den Eid der Treue zu schwören. Man sieht, die Freiburger haben einen strengen Meister. Sie dürfen nicht wählen, nicht revidiren, nicht die Ver- fassung annehmen, und beim Eide nicht mucksen. Dafür ist aber -- dies sei ihr Trost -- ihre Regierung laut radikalen Blättern eine über die Maaßen freisiunige Regierung, eine ächt demokra- tische, eine so recht aus dem „Volke“ hervorge- gangene Regierung! Die versteht's, die weist dem Conservatismus die Zähne, die curanzt die Pfaf- fen, die läßt die reichen Diebe zu Ader, die treibt die Reaktionäre zu Paaren! Und die Verfassung -- ja das ist eine ausgesucht liberale; an der haben die doch gewiß liberalen eidgenössischen Räthe kein Jota auszusetzen gehabt. Was etwa daran nicht nach der neuesten Mode ist, muß sich damit genugsam rechtfertigen lassen, daß ein so durch und durch verjesuitisirtes Volk, gleich den Juden nach dem Auszug aus Aegypten, einige Zeit in der Wüste herumirren muß, doch immer- hin mit der sichern Verheißung, wenn die Zeit erfüllt ist, ins gelobte Land radikaler Glückselig- keit eingehen zu dürfen. Und daß diese Zeit der Prüfung und Buße mit 9, respektive 16 Jahren nicht zu lang zugemessen ist, das bewiese, wenn es noch eines Beweises bedürfte, am besten das jetzige ungestüme Gebahren des Freiburger Volkes, das die Wohlthaten seiner radikalen Freunde, mit 18,000 Stimmen bei der Bundesversammlung um das Patrimonium jedes freien Volkes, um das Selbstkonstituirungsrecht, petitionirt. Deutschland. München, 22. Nov. Die preußische Thron- rede ist im Laufe dieses Vormittags auf telegra- phischem Wege im Ministerium vollständig ange- langt. Hr. v. d. Pfordten brachte sie sofort per- sönlich nach Hof. -- Fürst Wrede, Reichsrath und ehemaliger Regierungspräsident wurde auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zum Oberstlieu- tenant à la Suite und Flügeladjutant Sr. Maj. des Königs extra Statum ernannt, ein Titel welcher ihn zur Tragung der betreffenden Militär

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 282. Würzburg, 25. November 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische282_1850/1>, abgerufen am 03.12.2024.