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Die Bayerische Presse. Nr. 198. Würzburg, 19. August 1850.

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[Spaltenumbruch] vom 10. v. M. datirte Circulardepesche des öster.
Cabinets bekannt geworden sein, durch welche das-
selbe seine Absicht, den engeren Rath der Bun-
desversammlung einzuberufen, ankündigt und die-
jenigen Regierungen, welche sich an den unter
österr. Präsidium bisher in Frankfurt gepflogenen
Conferenzen betheiligt haben, ersucht, ihre Bevoll-
mächtigten mit den geeigneten Jnstructionen
zu versehen, damit so bald als möglich ein dem-
nächst von dem Vorsitzenden im Auftrage seines
Hofes und in Uebereinstimmung mit jenem Zweck
zu stellender Antrag zum Beschluß erhoben wer-
den könne. Von dem Erlaß und dem Jnhalt
dieser Depesche haben wir zwar nicht auf officiel-
lem Wege Kenntniß erhalten, dürfen gleichwohl
an ihrer Existenz nicht zweifeln. Wir bedauern
den Schritt, welchen das k. k. Cabinet damit ge-
than, um so lebhafter, je weniger sich leider be-
zweifeln läßt, daß die Erreichung des Zieles,
welches die k. k. Regierung dabei verfolgt, näm-
lich die Reconstituirung der rite aufgelösten Bun-
desversammlung, der definitiven Lösung der Krise,
worin die deutsche Verfassungsangelegenheit sich be-
findet, nicht allein nicht förderlich sein, sondern
die schon bestehende Spaltung und Verwirrung in
Deutschland zu einer fast unauflöslichen Verwicke-
lung steigern würde, indem Preußen, und mit ihm
ohne Zweifel eine nicht geringe Zahl anderer
deutschen Regierungen dem Versuche der einseiti-
gen und unbefugten Reconstituirung des vormali-
gen Bundestags auf das entschiedenste alle und
jede Anerkennung versagen, und dessen Beschlüsse
für diejenigen Bundesglieder, welche keinen Theil
an denselben genommen hätten, im Voraus als
durchaus wirkungslos und unverbindlich erklären
müßten. -- Es ist indessen nicht der Zweck der
gegenwärtigen Mittheilung, der Frage über die
Neugestaltung eines allgemeinen Bundescentral-
organs vorzugreifen: sie soll vielmehr dazu dienen,
die Aufmerksamkeit Ew. Hochgeboren schon jetzt
auf eine Folgerung von großer praktischer Bedeu-
tung zu lenken, die möglicherweise von anderer
Seite an die beabsichtigte Einsetzung des engern
Bundesraths geknüpft werden könnte. -- Es läßt
sich nämlich erwarten, daß die von den mit dem
k. k. Hofe übereinstimmenden Bundesmitgliedern
beschickte Versammlung sich für berechtigt erachten
wird, das Bundes=Eigenthum unter ihre alleinige
Obhut zu nehmen, und demgemäß über die Fe-
stungen, die Flotte, die Kassen und Archive des
Bundes ausschließlich zu verfügen. Eine solche
ohne unsere Einwilligung erfolgende Verfügung
über Objecte, deren unbestreitbaren Miteigenthü-
mer wir sind, würden wir nicht gestatten können,
ja schon jeden darauf gerichteten Versuch entschie-
den zurückzuweisen haben. Die schweren Folgen,
welche sich aus so entgegengesetzten Auffassungen
mit Nothwendigkeit ergeben müßten, wollte man
sie sich selbst und der bloß factischen Entwickelung
überlassen, werden dem k. k. Cabinette nicht ent-
gehen. Die Regierung Sr. Maj. des Königs
würde ein Nationalunglück erblicken, und sie als
das erste Glied einer Kette verhängnißvoller Er-
eignisse tief beklagen. Von diesem Gefühle durch-
drungen, haben wir uns die Frage vorgelegt, ob
nicht Mittel zu finden seien, durch welche jenem
äußern Anlasse zu Zerwürfnissen vorgebeugt wer-
den könne, ohne in der Hauptsache einem der
Theile etwas zu vergeben. Nach gewissenhafter
Prüfung schlagen wir der k. k. Regierung zu
diesem Zweck vor: die Verwaltung des Bundes-
Eigenthums mit uns als einen von der noch schwe-
benden Hauptfrage über die politische Gestaltung
des Bundes völlig gesonderten Gegenstand zu be-
trachten, und dieselbe der auf Grund des Proto-
kolls vom 30. April d. J. fortbestehenden provi-
sorischen Bundescommission anzuvertrauen. Diese
Commission würde dann bis zur endgiltigen Er-
ledigung der Hauptfrage sich ausschließlich auf die
materielle Verwaltung des gesammten Bundes-
Eigenthums beschränken, und hierin völlig selbst-
ständig handelnd von jeder Einwirkung, sei es von
Wien oder Berlin her, unabhängig bleiben. Für
die bei reinen Verwaltungsgegenständen seltenen
Fälle eines Gegensatzes der Meinungen unter den
[Spaltenumbruch] kais. österr. und den diesseitigen Commissären aber
hätte die durch die Convention vom 30. Sept. v.
J. vorgesehene schiedsrichterliche Entscheidung ein-
zutreten. Die kgl. Regierung glaubt durch diesen
Vorschlag einen neuen Beweis zu geben, daß sie
in jedem, auch dem schwersten Augenblick von dem
ernsten Wunsche beseelt ist, Deutschland das trau-
rige Schauspiel eines Bruches zwischen den beiden
Mächten zu ersparen, auf deren Einverständniß
sein Heil und der Friede von Europa beruht.
Sie hofft mit Vertrauen, daß er bei dem k. k.
Cabinet die unbefangene Würdigung finden werde,
welche er zum Besten Aller verdient. Jch ersuche
Ew. Hochgeboren, dem kgl. Ministerpräsidenten
Fürsten v. Schwarzenberg Abschrift dieser Depesche
zu übergeben. Wir müssen wünschen, auf unsern
Vorschlag in der kürzesten Frist mit einer Rück-
äußerung des k. k. Cabinets versehen zu werden,
weil, falls dieselbe gegen unser Verhoffen vernei-
nend ausfallen sollte, wir genöthigt sein würden,
sofort die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen,
um uns gegen jeden Versuch einer Usurpation des
Bundeseigenthums auf das nachdrücklichste zu
schützen. Ew. Hochgeboren wollen den Jnhalt der
zu erwartenden Erwiderung des Wiener Cabinets
auf telegraphischem Wege zu unserer Kenntniß
bringen.

Berlin, 15. August. Jn Bezug auf die Dif-
ferenzen wegen der Vorbeifahrt badischer Truppen
bei Mainz wird ein Schiedsgericht vorgeschlagen,
zu welchem österreichischer Seits Bayern als
Schiedsrichter bereits genannt ist, und es Preu-
ßen anheimgegeben wird, seinerseits einen zweiten
zu nennen.

   

Berlin, 16. August. Wir vernehmen, daß
Se. Majestät der Kaiser von Rußland der öster-
reichischen Regierung habe zu erkennen gegeben,
wie er in der Mainzer und der Bundeseigenthums-
Frage Recht und Billigkeit mehr auf preußischer
als österreichischer Seite erblicke. -- Unabhängig
von der mainzer Angelegenheit schreibt die N. Pr.
Zeitung, existirt zwischen den Regierungen in
Berlin und Wien noch ein Schriftenwechsel wegen
der Besatzung der Bundesfestung Rastatt. Die
vertragsmäßigen Bestimmungen hierüber lauten
folgendermaßen: Die Friedensgarnison der Bun-
desfestung Rastatt soll aus Großherzoglich badi-
schen Truppen und einer für die Friedensbesatzung
erforderlichen Zahl k. k. österreichischer Sappeure
und Mineure ( etwa 100 Mann zusammen ) be-
stehen, die Kriegsbesatzung aber zu einem Dritt-
theil ( circa 2500 Mann ) aus k. k. österreichischen
und zu zwei Drittheilen aus Großherzogl. badi-
schen Truppen gebildet werden. Von den Festungs-
behörden ernennt Baden den Gouverneur, Com-
mandanten und Artillerie=Direktor, Oesterreich den
Genie = Direktor. Sämmtliche Festungsbehörden
werden von dem Bund in Eid und Pflicht ge-
nommen. -- Obgleich nun die preußische Besatz-
ung in Rastatt mit Einschluß der 100 badenschen
Dragoner die Höhe des Friedenstandes nicht über-
steigt, so will die österreichische Regierung doch
geltend machen, daß im Großherzogthum Baden
noch der Kriegszustand herrsche, sie also das
Recht, wie die Pflicht habe, außer den 100
Mann Sappeuren und Mineuren, das ver-
tragsmäßige Drittheil der Jnfanterie für Ra-
statt zu stellen. Die österreichische Regierung
fordert ferner, daß zur sonstigen Besatzung nur
badische Truppen zugelassen werden, d. h. also
nicht preußische. Hingegen weist die diesseitige
Regierung nach, daß die Rastatter Garnison sich
nur auf dem Friedensfuße befindet; daß Oester-
reich seiner Zeit der Aufforderung, sein bundes-
mäßiges Contingent hier zu stellen, nicht nachge-
kommen; daß die badische Armee aufgelöst und
zur Zeit erst unter preuß. Leitung in der Reor-
ganisation begriffen; daß nach der zwischen Baden
und Preußen geschlossenen Uebereinkunft preußische
Truppen überall die Stelle bad. Truppen einneh-
men können; daß endlich Preußen unter diesen
Umständen zur alleinigen Besatzung von Rastatt
berechtigt sei. Preußen soll sich bereit erklärt ha-
[Spaltenumbruch] ben, noch jetzt Oesterreich an der Besatzung bis
zur Höhe seines bundesmäßigen Contingents Theil
nehmen zu lassen, will aber in keinem Falle dem
österr. Verlangen, daß nur bad. Truppen die Gar-
nison von Rastatt bilden sollen, nachkommen.

Dänemark.

Kopenhagen, 13. August. Eine vom Kriegs-
minister Hansen unterzeichnete Proclamation bringt
in des Königs Namen den Dank des Königs zur
Kenntniß der Armee: Der König ist zufrieden
mit seinen Truppen, er ist stolz auf seine Armee.
Er weiß, daß seiner Truppen Tapferkeit und sei-
ner Unterthanen Liebe eine unerschütterliche Vor-
mauer seines Throns sind. Soldaten! Jhr habt
Euch in der Stunde der Gefahr bewährt, Jhr
habt Eure Kraft kennen gelernt. Jhr habt Zu-
trauen zu Euch und Euren heldenmüthigen Offi-
zieren. Aber neue Kämpfe stehen bevor, bei wel-
chen Europas Augen auf Euch gerichtet sein wer-
den. Wohlan, zeiget Euch wie bei Schleswia,
wie bei Fridericia, bei Jdstedt und der Sieg wird
Euch folgen. Schleswig, den 5. Aug. 1850.

Kopenhagen, 13. Aug. Der Generalmajor
v. Krogh ist zum Generallieutenant ernannt. --
Nach "S. Bl." wären Landvogt Adler und der
Landsturmgeneral aus Tondern in Flensburg ein-
gebracht. -- Von in Schleswig gefangen genom-
menen Aerzten waren Stromeyer und Es-
march
auf dem Dampfschiff "Waldemar" nach
Alsen gebracht, um die dortigen verwundeten Jn-
surgenten zu bedienen. -- Nach "Flyveposten,"
welches einen Privatbrief vom Heere über die
Affaire vom 9. d. M. mittheilt, haben die Dä-
nen drei Brigaden vorrucken lassen, von denen
eine in der Reserve. Jn dem Stabe sei auch
der französische Offizier gewesen, der sich hier
aufhalte. -- Nach der "Nieders. Z." sollen die
gefangenen deutschen Offiziere wie gemeine Sol-
daten behandelt und beköstigt werden.

England.

London, 15. August. Der "Globe" veröf-
fentlicht folgende auf den Friedensvertrag zwischen
Preußen und Dänemark bezügliche Aktenstücke:
Der Earl von Westmoreland an Viscount Pal-
merston. ( Erhalten 5. Juli. ) ( Auszug. ) Berlin,
2. Juli 1850. Es freut mich, Ew. Herrlichkeit
melden zu können, daß der Vertrag heute Abends
um 9 Uhr in meinem Hause von den betreffenden
Bevollmächtigten unterzeichnet worden ist. Auf die
Bitte beider Parteien habe ich als Vertreter der
vermittelnden Macht denselben ebenfalls unter-
schrieben. Jch habe die Ehre, eine Abschrift des
Vertrages und des denselben begleitenden Proto-
kolls beizulegen. Jch kann nicht umhin, Ew.
Herrlichkeit zu der unter Jhren Auspicien zu
Stande gebrachten Beendigung dieser langen und
schwierigen Unterhandlungen Glück zu wünschen,
deren Ergebniß hoffentlich nicht nur die Wieder-
herstellung des Friedens zwischen den bei Abschluß
des gegenwärtigen Vertrages betheiligten Mächten
sein wird, sondern auch die Aussöhnung der Her-
zogthümer mit ihrem rechtmäßigen Souverain und
ihre Rückkehr zu dem Zustande der Ruhe, welcher
ihnen allein den Grad des Glückes sichern kann,
dessen sie früher genossen. Jch kann diese De-
pesche nicht schließen, ohne zu bemerken, daß Ba-
ron Meyendorff, der russische Minister, unermüdlich
in seinen Bemühungen gewesen ist, das Ende die-
ser Verhandlungen herbei zu führen, und daß er,
unterstützt durch die letzthin von seiner Regierung
ausgegangenen Erklärungen und geleitet von seiner
eigenen Geschicklichkeit u. Einsicht, bedeutend zu je-
nem Resultate beigetragen hat. Jn Bezug auf meine
Stellung während der Verhandlungen kann ich nur
den Wunsch haben, Zeugniß von der Zuvorkom-
menheit und der freundschaftlichen Gesinnung ab-
zulegen, welche die preuß. Bevollmächtigten, Ba-
ron v. Schleinitz und Hr. v. Usedom, so wie die
dänischen Bevollmächtigten, Baron Pechlin, Herr
v. Reedtz und Hr. v. Scheel, bei jeder Gelegen-
heit gegen mich, als den Repräsentanten Eurer
Herrlichkeit, bewiesen haben. Diese ausgezeichne-
ten Männer haben bei allem eifrigen Bestreben,
den wichtigen Jnteressen ihres Landes gemäs zu

[Spaltenumbruch] vom 10. v. M. datirte Circulardepesche des öster.
Cabinets bekannt geworden sein, durch welche das-
selbe seine Absicht, den engeren Rath der Bun-
desversammlung einzuberufen, ankündigt und die-
jenigen Regierungen, welche sich an den unter
österr. Präsidium bisher in Frankfurt gepflogenen
Conferenzen betheiligt haben, ersucht, ihre Bevoll-
mächtigten mit den geeigneten Jnstructionen
zu versehen, damit so bald als möglich ein dem-
nächst von dem Vorsitzenden im Auftrage seines
Hofes und in Uebereinstimmung mit jenem Zweck
zu stellender Antrag zum Beschluß erhoben wer-
den könne. Von dem Erlaß und dem Jnhalt
dieser Depesche haben wir zwar nicht auf officiel-
lem Wege Kenntniß erhalten, dürfen gleichwohl
an ihrer Existenz nicht zweifeln. Wir bedauern
den Schritt, welchen das k. k. Cabinet damit ge-
than, um so lebhafter, je weniger sich leider be-
zweifeln läßt, daß die Erreichung des Zieles,
welches die k. k. Regierung dabei verfolgt, näm-
lich die Reconstituirung der rite aufgelösten Bun-
desversammlung, der definitiven Lösung der Krise,
worin die deutsche Verfassungsangelegenheit sich be-
findet, nicht allein nicht förderlich sein, sondern
die schon bestehende Spaltung und Verwirrung in
Deutschland zu einer fast unauflöslichen Verwicke-
lung steigern würde, indem Preußen, und mit ihm
ohne Zweifel eine nicht geringe Zahl anderer
deutschen Regierungen dem Versuche der einseiti-
gen und unbefugten Reconstituirung des vormali-
gen Bundestags auf das entschiedenste alle und
jede Anerkennung versagen, und dessen Beschlüsse
für diejenigen Bundesglieder, welche keinen Theil
an denselben genommen hätten, im Voraus als
durchaus wirkungslos und unverbindlich erklären
müßten. -- Es ist indessen nicht der Zweck der
gegenwärtigen Mittheilung, der Frage über die
Neugestaltung eines allgemeinen Bundescentral-
organs vorzugreifen: sie soll vielmehr dazu dienen,
die Aufmerksamkeit Ew. Hochgeboren schon jetzt
auf eine Folgerung von großer praktischer Bedeu-
tung zu lenken, die möglicherweise von anderer
Seite an die beabsichtigte Einsetzung des engern
Bundesraths geknüpft werden könnte. -- Es läßt
sich nämlich erwarten, daß die von den mit dem
k. k. Hofe übereinstimmenden Bundesmitgliedern
beschickte Versammlung sich für berechtigt erachten
wird, das Bundes=Eigenthum unter ihre alleinige
Obhut zu nehmen, und demgemäß über die Fe-
stungen, die Flotte, die Kassen und Archive des
Bundes ausschließlich zu verfügen. Eine solche
ohne unsere Einwilligung erfolgende Verfügung
über Objecte, deren unbestreitbaren Miteigenthü-
mer wir sind, würden wir nicht gestatten können,
ja schon jeden darauf gerichteten Versuch entschie-
den zurückzuweisen haben. Die schweren Folgen,
welche sich aus so entgegengesetzten Auffassungen
mit Nothwendigkeit ergeben müßten, wollte man
sie sich selbst und der bloß factischen Entwickelung
überlassen, werden dem k. k. Cabinette nicht ent-
gehen. Die Regierung Sr. Maj. des Königs
würde ein Nationalunglück erblicken, und sie als
das erste Glied einer Kette verhängnißvoller Er-
eignisse tief beklagen. Von diesem Gefühle durch-
drungen, haben wir uns die Frage vorgelegt, ob
nicht Mittel zu finden seien, durch welche jenem
äußern Anlasse zu Zerwürfnissen vorgebeugt wer-
den könne, ohne in der Hauptsache einem der
Theile etwas zu vergeben. Nach gewissenhafter
Prüfung schlagen wir der k. k. Regierung zu
diesem Zweck vor: die Verwaltung des Bundes-
Eigenthums mit uns als einen von der noch schwe-
benden Hauptfrage über die politische Gestaltung
des Bundes völlig gesonderten Gegenstand zu be-
trachten, und dieselbe der auf Grund des Proto-
kolls vom 30. April d. J. fortbestehenden provi-
sorischen Bundescommission anzuvertrauen. Diese
Commission würde dann bis zur endgiltigen Er-
ledigung der Hauptfrage sich ausschließlich auf die
materielle Verwaltung des gesammten Bundes-
Eigenthums beschränken, und hierin völlig selbst-
ständig handelnd von jeder Einwirkung, sei es von
Wien oder Berlin her, unabhängig bleiben. Für
die bei reinen Verwaltungsgegenständen seltenen
Fälle eines Gegensatzes der Meinungen unter den
[Spaltenumbruch] kais. österr. und den diesseitigen Commissären aber
hätte die durch die Convention vom 30. Sept. v.
J. vorgesehene schiedsrichterliche Entscheidung ein-
zutreten. Die kgl. Regierung glaubt durch diesen
Vorschlag einen neuen Beweis zu geben, daß sie
in jedem, auch dem schwersten Augenblick von dem
ernsten Wunsche beseelt ist, Deutschland das trau-
rige Schauspiel eines Bruches zwischen den beiden
Mächten zu ersparen, auf deren Einverständniß
sein Heil und der Friede von Europa beruht.
Sie hofft mit Vertrauen, daß er bei dem k. k.
Cabinet die unbefangene Würdigung finden werde,
welche er zum Besten Aller verdient. Jch ersuche
Ew. Hochgeboren, dem kgl. Ministerpräsidenten
Fürsten v. Schwarzenberg Abschrift dieser Depesche
zu übergeben. Wir müssen wünschen, auf unsern
Vorschlag in der kürzesten Frist mit einer Rück-
äußerung des k. k. Cabinets versehen zu werden,
weil, falls dieselbe gegen unser Verhoffen vernei-
nend ausfallen sollte, wir genöthigt sein würden,
sofort die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen,
um uns gegen jeden Versuch einer Usurpation des
Bundeseigenthums auf das nachdrücklichste zu
schützen. Ew. Hochgeboren wollen den Jnhalt der
zu erwartenden Erwiderung des Wiener Cabinets
auf telegraphischem Wege zu unserer Kenntniß
bringen.

Berlin, 15. August. Jn Bezug auf die Dif-
ferenzen wegen der Vorbeifahrt badischer Truppen
bei Mainz wird ein Schiedsgericht vorgeschlagen,
zu welchem österreichischer Seits Bayern als
Schiedsrichter bereits genannt ist, und es Preu-
ßen anheimgegeben wird, seinerseits einen zweiten
zu nennen.

   

Berlin, 16. August. Wir vernehmen, daß
Se. Majestät der Kaiser von Rußland der öster-
reichischen Regierung habe zu erkennen gegeben,
wie er in der Mainzer und der Bundeseigenthums-
Frage Recht und Billigkeit mehr auf preußischer
als österreichischer Seite erblicke. -- Unabhängig
von der mainzer Angelegenheit schreibt die N. Pr.
Zeitung, existirt zwischen den Regierungen in
Berlin und Wien noch ein Schriftenwechsel wegen
der Besatzung der Bundesfestung Rastatt. Die
vertragsmäßigen Bestimmungen hierüber lauten
folgendermaßen: Die Friedensgarnison der Bun-
desfestung Rastatt soll aus Großherzoglich badi-
schen Truppen und einer für die Friedensbesatzung
erforderlichen Zahl k. k. österreichischer Sappeure
und Mineure ( etwa 100 Mann zusammen ) be-
stehen, die Kriegsbesatzung aber zu einem Dritt-
theil ( circa 2500 Mann ) aus k. k. österreichischen
und zu zwei Drittheilen aus Großherzogl. badi-
schen Truppen gebildet werden. Von den Festungs-
behörden ernennt Baden den Gouverneur, Com-
mandanten und Artillerie=Direktor, Oesterreich den
Genie = Direktor. Sämmtliche Festungsbehörden
werden von dem Bund in Eid und Pflicht ge-
nommen. -- Obgleich nun die preußische Besatz-
ung in Rastatt mit Einschluß der 100 badenschen
Dragoner die Höhe des Friedenstandes nicht über-
steigt, so will die österreichische Regierung doch
geltend machen, daß im Großherzogthum Baden
noch der Kriegszustand herrsche, sie also das
Recht, wie die Pflicht habe, außer den 100
Mann Sappeuren und Mineuren, das ver-
tragsmäßige Drittheil der Jnfanterie für Ra-
statt zu stellen. Die österreichische Regierung
fordert ferner, daß zur sonstigen Besatzung nur
badische Truppen zugelassen werden, d. h. also
nicht preußische. Hingegen weist die diesseitige
Regierung nach, daß die Rastatter Garnison sich
nur auf dem Friedensfuße befindet; daß Oester-
reich seiner Zeit der Aufforderung, sein bundes-
mäßiges Contingent hier zu stellen, nicht nachge-
kommen; daß die badische Armee aufgelöst und
zur Zeit erst unter preuß. Leitung in der Reor-
ganisation begriffen; daß nach der zwischen Baden
und Preußen geschlossenen Uebereinkunft preußische
Truppen überall die Stelle bad. Truppen einneh-
men können; daß endlich Preußen unter diesen
Umständen zur alleinigen Besatzung von Rastatt
berechtigt sei. Preußen soll sich bereit erklärt ha-
[Spaltenumbruch] ben, noch jetzt Oesterreich an der Besatzung bis
zur Höhe seines bundesmäßigen Contingents Theil
nehmen zu lassen, will aber in keinem Falle dem
österr. Verlangen, daß nur bad. Truppen die Gar-
nison von Rastatt bilden sollen, nachkommen.

Dänemark.

Kopenhagen, 13. August. Eine vom Kriegs-
minister Hansen unterzeichnete Proclamation bringt
in des Königs Namen den Dank des Königs zur
Kenntniß der Armee: Der König ist zufrieden
mit seinen Truppen, er ist stolz auf seine Armee.
Er weiß, daß seiner Truppen Tapferkeit und sei-
ner Unterthanen Liebe eine unerschütterliche Vor-
mauer seines Throns sind. Soldaten! Jhr habt
Euch in der Stunde der Gefahr bewährt, Jhr
habt Eure Kraft kennen gelernt. Jhr habt Zu-
trauen zu Euch und Euren heldenmüthigen Offi-
zieren. Aber neue Kämpfe stehen bevor, bei wel-
chen Europas Augen auf Euch gerichtet sein wer-
den. Wohlan, zeiget Euch wie bei Schleswia,
wie bei Fridericia, bei Jdstedt und der Sieg wird
Euch folgen. Schleswig, den 5. Aug. 1850.

Kopenhagen, 13. Aug. Der Generalmajor
v. Krogh ist zum Generallieutenant ernannt. --
Nach „S. Bl.“ wären Landvogt Adler und der
Landsturmgeneral aus Tondern in Flensburg ein-
gebracht. -- Von in Schleswig gefangen genom-
menen Aerzten waren Stromeyer und Es-
march
auf dem Dampfschiff „Waldemar“ nach
Alsen gebracht, um die dortigen verwundeten Jn-
surgenten zu bedienen. -- Nach „Flyveposten,“
welches einen Privatbrief vom Heere über die
Affaire vom 9. d. M. mittheilt, haben die Dä-
nen drei Brigaden vorrucken lassen, von denen
eine in der Reserve. Jn dem Stabe sei auch
der französische Offizier gewesen, der sich hier
aufhalte. -- Nach der „Nieders. Z.“ sollen die
gefangenen deutschen Offiziere wie gemeine Sol-
daten behandelt und beköstigt werden.

England.

London, 15. August. Der „Globe“ veröf-
fentlicht folgende auf den Friedensvertrag zwischen
Preußen und Dänemark bezügliche Aktenstücke:
Der Earl von Westmoreland an Viscount Pal-
merston. ( Erhalten 5. Juli. ) ( Auszug. ) Berlin,
2. Juli 1850. Es freut mich, Ew. Herrlichkeit
melden zu können, daß der Vertrag heute Abends
um 9 Uhr in meinem Hause von den betreffenden
Bevollmächtigten unterzeichnet worden ist. Auf die
Bitte beider Parteien habe ich als Vertreter der
vermittelnden Macht denselben ebenfalls unter-
schrieben. Jch habe die Ehre, eine Abschrift des
Vertrages und des denselben begleitenden Proto-
kolls beizulegen. Jch kann nicht umhin, Ew.
Herrlichkeit zu der unter Jhren Auspicien zu
Stande gebrachten Beendigung dieser langen und
schwierigen Unterhandlungen Glück zu wünschen,
deren Ergebniß hoffentlich nicht nur die Wieder-
herstellung des Friedens zwischen den bei Abschluß
des gegenwärtigen Vertrages betheiligten Mächten
sein wird, sondern auch die Aussöhnung der Her-
zogthümer mit ihrem rechtmäßigen Souverain und
ihre Rückkehr zu dem Zustande der Ruhe, welcher
ihnen allein den Grad des Glückes sichern kann,
dessen sie früher genossen. Jch kann diese De-
pesche nicht schließen, ohne zu bemerken, daß Ba-
ron Meyendorff, der russische Minister, unermüdlich
in seinen Bemühungen gewesen ist, das Ende die-
ser Verhandlungen herbei zu führen, und daß er,
unterstützt durch die letzthin von seiner Regierung
ausgegangenen Erklärungen und geleitet von seiner
eigenen Geschicklichkeit u. Einsicht, bedeutend zu je-
nem Resultate beigetragen hat. Jn Bezug auf meine
Stellung während der Verhandlungen kann ich nur
den Wunsch haben, Zeugniß von der Zuvorkom-
menheit und der freundschaftlichen Gesinnung ab-
zulegen, welche die preuß. Bevollmächtigten, Ba-
ron v. Schleinitz und Hr. v. Usedom, so wie die
dänischen Bevollmächtigten, Baron Pechlin, Herr
v. Reedtz und Hr. v. Scheel, bei jeder Gelegen-
heit gegen mich, als den Repräsentanten Eurer
Herrlichkeit, bewiesen haben. Diese ausgezeichne-
ten Männer haben bei allem eifrigen Bestreben,
den wichtigen Jnteressen ihres Landes gemäs zu

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[0003] vom 10. v. M. datirte Circulardepesche des öster. Cabinets bekannt geworden sein, durch welche das- selbe seine Absicht, den engeren Rath der Bun- desversammlung einzuberufen, ankündigt und die- jenigen Regierungen, welche sich an den unter österr. Präsidium bisher in Frankfurt gepflogenen Conferenzen betheiligt haben, ersucht, ihre Bevoll- mächtigten mit den geeigneten Jnstructionen zu versehen, damit so bald als möglich ein dem- nächst von dem Vorsitzenden im Auftrage seines Hofes und in Uebereinstimmung mit jenem Zweck zu stellender Antrag zum Beschluß erhoben wer- den könne. Von dem Erlaß und dem Jnhalt dieser Depesche haben wir zwar nicht auf officiel- lem Wege Kenntniß erhalten, dürfen gleichwohl an ihrer Existenz nicht zweifeln. Wir bedauern den Schritt, welchen das k. k. Cabinet damit ge- than, um so lebhafter, je weniger sich leider be- zweifeln läßt, daß die Erreichung des Zieles, welches die k. k. Regierung dabei verfolgt, näm- lich die Reconstituirung der rite aufgelösten Bun- desversammlung, der definitiven Lösung der Krise, worin die deutsche Verfassungsangelegenheit sich be- findet, nicht allein nicht förderlich sein, sondern die schon bestehende Spaltung und Verwirrung in Deutschland zu einer fast unauflöslichen Verwicke- lung steigern würde, indem Preußen, und mit ihm ohne Zweifel eine nicht geringe Zahl anderer deutschen Regierungen dem Versuche der einseiti- gen und unbefugten Reconstituirung des vormali- gen Bundestags auf das entschiedenste alle und jede Anerkennung versagen, und dessen Beschlüsse für diejenigen Bundesglieder, welche keinen Theil an denselben genommen hätten, im Voraus als durchaus wirkungslos und unverbindlich erklären müßten. -- Es ist indessen nicht der Zweck der gegenwärtigen Mittheilung, der Frage über die Neugestaltung eines allgemeinen Bundescentral- organs vorzugreifen: sie soll vielmehr dazu dienen, die Aufmerksamkeit Ew. Hochgeboren schon jetzt auf eine Folgerung von großer praktischer Bedeu- tung zu lenken, die möglicherweise von anderer Seite an die beabsichtigte Einsetzung des engern Bundesraths geknüpft werden könnte. -- Es läßt sich nämlich erwarten, daß die von den mit dem k. k. Hofe übereinstimmenden Bundesmitgliedern beschickte Versammlung sich für berechtigt erachten wird, das Bundes=Eigenthum unter ihre alleinige Obhut zu nehmen, und demgemäß über die Fe- stungen, die Flotte, die Kassen und Archive des Bundes ausschließlich zu verfügen. Eine solche ohne unsere Einwilligung erfolgende Verfügung über Objecte, deren unbestreitbaren Miteigenthü- mer wir sind, würden wir nicht gestatten können, ja schon jeden darauf gerichteten Versuch entschie- den zurückzuweisen haben. Die schweren Folgen, welche sich aus so entgegengesetzten Auffassungen mit Nothwendigkeit ergeben müßten, wollte man sie sich selbst und der bloß factischen Entwickelung überlassen, werden dem k. k. Cabinette nicht ent- gehen. Die Regierung Sr. Maj. des Königs würde ein Nationalunglück erblicken, und sie als das erste Glied einer Kette verhängnißvoller Er- eignisse tief beklagen. Von diesem Gefühle durch- drungen, haben wir uns die Frage vorgelegt, ob nicht Mittel zu finden seien, durch welche jenem äußern Anlasse zu Zerwürfnissen vorgebeugt wer- den könne, ohne in der Hauptsache einem der Theile etwas zu vergeben. Nach gewissenhafter Prüfung schlagen wir der k. k. Regierung zu diesem Zweck vor: die Verwaltung des Bundes- Eigenthums mit uns als einen von der noch schwe- benden Hauptfrage über die politische Gestaltung des Bundes völlig gesonderten Gegenstand zu be- trachten, und dieselbe der auf Grund des Proto- kolls vom 30. April d. J. fortbestehenden provi- sorischen Bundescommission anzuvertrauen. Diese Commission würde dann bis zur endgiltigen Er- ledigung der Hauptfrage sich ausschließlich auf die materielle Verwaltung des gesammten Bundes- Eigenthums beschränken, und hierin völlig selbst- ständig handelnd von jeder Einwirkung, sei es von Wien oder Berlin her, unabhängig bleiben. Für die bei reinen Verwaltungsgegenständen seltenen Fälle eines Gegensatzes der Meinungen unter den kais. österr. und den diesseitigen Commissären aber hätte die durch die Convention vom 30. Sept. v. J. vorgesehene schiedsrichterliche Entscheidung ein- zutreten. Die kgl. Regierung glaubt durch diesen Vorschlag einen neuen Beweis zu geben, daß sie in jedem, auch dem schwersten Augenblick von dem ernsten Wunsche beseelt ist, Deutschland das trau- rige Schauspiel eines Bruches zwischen den beiden Mächten zu ersparen, auf deren Einverständniß sein Heil und der Friede von Europa beruht. Sie hofft mit Vertrauen, daß er bei dem k. k. Cabinet die unbefangene Würdigung finden werde, welche er zum Besten Aller verdient. Jch ersuche Ew. Hochgeboren, dem kgl. Ministerpräsidenten Fürsten v. Schwarzenberg Abschrift dieser Depesche zu übergeben. Wir müssen wünschen, auf unsern Vorschlag in der kürzesten Frist mit einer Rück- äußerung des k. k. Cabinets versehen zu werden, weil, falls dieselbe gegen unser Verhoffen vernei- nend ausfallen sollte, wir genöthigt sein würden, sofort die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um uns gegen jeden Versuch einer Usurpation des Bundeseigenthums auf das nachdrücklichste zu schützen. Ew. Hochgeboren wollen den Jnhalt der zu erwartenden Erwiderung des Wiener Cabinets auf telegraphischem Wege zu unserer Kenntniß bringen. Berlin, den 5. August. 1850. ( gez. ) v. Schleinitz. An den kgl. Gesandten u. s. w., Hrn. Grafen v. Bernstorff, Hochgeboren in Wien. Berlin, 15. August. Jn Bezug auf die Dif- ferenzen wegen der Vorbeifahrt badischer Truppen bei Mainz wird ein Schiedsgericht vorgeschlagen, zu welchem österreichischer Seits Bayern als Schiedsrichter bereits genannt ist, und es Preu- ßen anheimgegeben wird, seinerseits einen zweiten zu nennen. ( N. Pr. Z. ) Berlin, 16. August. Wir vernehmen, daß Se. Majestät der Kaiser von Rußland der öster- reichischen Regierung habe zu erkennen gegeben, wie er in der Mainzer und der Bundeseigenthums- Frage Recht und Billigkeit mehr auf preußischer als österreichischer Seite erblicke. -- Unabhängig von der mainzer Angelegenheit schreibt die N. Pr. Zeitung, existirt zwischen den Regierungen in Berlin und Wien noch ein Schriftenwechsel wegen der Besatzung der Bundesfestung Rastatt. Die vertragsmäßigen Bestimmungen hierüber lauten folgendermaßen: Die Friedensgarnison der Bun- desfestung Rastatt soll aus Großherzoglich badi- schen Truppen und einer für die Friedensbesatzung erforderlichen Zahl k. k. österreichischer Sappeure und Mineure ( etwa 100 Mann zusammen ) be- stehen, die Kriegsbesatzung aber zu einem Dritt- theil ( circa 2500 Mann ) aus k. k. österreichischen und zu zwei Drittheilen aus Großherzogl. badi- schen Truppen gebildet werden. Von den Festungs- behörden ernennt Baden den Gouverneur, Com- mandanten und Artillerie=Direktor, Oesterreich den Genie = Direktor. Sämmtliche Festungsbehörden werden von dem Bund in Eid und Pflicht ge- nommen. -- Obgleich nun die preußische Besatz- ung in Rastatt mit Einschluß der 100 badenschen Dragoner die Höhe des Friedenstandes nicht über- steigt, so will die österreichische Regierung doch geltend machen, daß im Großherzogthum Baden noch der Kriegszustand herrsche, sie also das Recht, wie die Pflicht habe, außer den 100 Mann Sappeuren und Mineuren, das ver- tragsmäßige Drittheil der Jnfanterie für Ra- statt zu stellen. Die österreichische Regierung fordert ferner, daß zur sonstigen Besatzung nur badische Truppen zugelassen werden, d. h. also nicht preußische. Hingegen weist die diesseitige Regierung nach, daß die Rastatter Garnison sich nur auf dem Friedensfuße befindet; daß Oester- reich seiner Zeit der Aufforderung, sein bundes- mäßiges Contingent hier zu stellen, nicht nachge- kommen; daß die badische Armee aufgelöst und zur Zeit erst unter preuß. Leitung in der Reor- ganisation begriffen; daß nach der zwischen Baden und Preußen geschlossenen Uebereinkunft preußische Truppen überall die Stelle bad. Truppen einneh- men können; daß endlich Preußen unter diesen Umständen zur alleinigen Besatzung von Rastatt berechtigt sei. Preußen soll sich bereit erklärt ha- ben, noch jetzt Oesterreich an der Besatzung bis zur Höhe seines bundesmäßigen Contingents Theil nehmen zu lassen, will aber in keinem Falle dem österr. Verlangen, daß nur bad. Truppen die Gar- nison von Rastatt bilden sollen, nachkommen. Dänemark. Kopenhagen, 13. August. Eine vom Kriegs- minister Hansen unterzeichnete Proclamation bringt in des Königs Namen den Dank des Königs zur Kenntniß der Armee: Der König ist zufrieden mit seinen Truppen, er ist stolz auf seine Armee. Er weiß, daß seiner Truppen Tapferkeit und sei- ner Unterthanen Liebe eine unerschütterliche Vor- mauer seines Throns sind. Soldaten! Jhr habt Euch in der Stunde der Gefahr bewährt, Jhr habt Eure Kraft kennen gelernt. Jhr habt Zu- trauen zu Euch und Euren heldenmüthigen Offi- zieren. Aber neue Kämpfe stehen bevor, bei wel- chen Europas Augen auf Euch gerichtet sein wer- den. Wohlan, zeiget Euch wie bei Schleswia, wie bei Fridericia, bei Jdstedt und der Sieg wird Euch folgen. Schleswig, den 5. Aug. 1850. Kopenhagen, 13. Aug. Der Generalmajor v. Krogh ist zum Generallieutenant ernannt. -- Nach „S. Bl.“ wären Landvogt Adler und der Landsturmgeneral aus Tondern in Flensburg ein- gebracht. -- Von in Schleswig gefangen genom- menen Aerzten waren Stromeyer und Es- march auf dem Dampfschiff „Waldemar“ nach Alsen gebracht, um die dortigen verwundeten Jn- surgenten zu bedienen. -- Nach „Flyveposten,“ welches einen Privatbrief vom Heere über die Affaire vom 9. d. M. mittheilt, haben die Dä- nen drei Brigaden vorrucken lassen, von denen eine in der Reserve. Jn dem Stabe sei auch der französische Offizier gewesen, der sich hier aufhalte. -- Nach der „Nieders. Z.“ sollen die gefangenen deutschen Offiziere wie gemeine Sol- daten behandelt und beköstigt werden. England. London, 15. August. Der „Globe“ veröf- fentlicht folgende auf den Friedensvertrag zwischen Preußen und Dänemark bezügliche Aktenstücke: Der Earl von Westmoreland an Viscount Pal- merston. ( Erhalten 5. Juli. ) ( Auszug. ) Berlin, 2. Juli 1850. Es freut mich, Ew. Herrlichkeit melden zu können, daß der Vertrag heute Abends um 9 Uhr in meinem Hause von den betreffenden Bevollmächtigten unterzeichnet worden ist. Auf die Bitte beider Parteien habe ich als Vertreter der vermittelnden Macht denselben ebenfalls unter- schrieben. Jch habe die Ehre, eine Abschrift des Vertrages und des denselben begleitenden Proto- kolls beizulegen. Jch kann nicht umhin, Ew. Herrlichkeit zu der unter Jhren Auspicien zu Stande gebrachten Beendigung dieser langen und schwierigen Unterhandlungen Glück zu wünschen, deren Ergebniß hoffentlich nicht nur die Wieder- herstellung des Friedens zwischen den bei Abschluß des gegenwärtigen Vertrages betheiligten Mächten sein wird, sondern auch die Aussöhnung der Her- zogthümer mit ihrem rechtmäßigen Souverain und ihre Rückkehr zu dem Zustande der Ruhe, welcher ihnen allein den Grad des Glückes sichern kann, dessen sie früher genossen. Jch kann diese De- pesche nicht schließen, ohne zu bemerken, daß Ba- ron Meyendorff, der russische Minister, unermüdlich in seinen Bemühungen gewesen ist, das Ende die- ser Verhandlungen herbei zu führen, und daß er, unterstützt durch die letzthin von seiner Regierung ausgegangenen Erklärungen und geleitet von seiner eigenen Geschicklichkeit u. Einsicht, bedeutend zu je- nem Resultate beigetragen hat. Jn Bezug auf meine Stellung während der Verhandlungen kann ich nur den Wunsch haben, Zeugniß von der Zuvorkom- menheit und der freundschaftlichen Gesinnung ab- zulegen, welche die preuß. Bevollmächtigten, Ba- ron v. Schleinitz und Hr. v. Usedom, so wie die dänischen Bevollmächtigten, Baron Pechlin, Herr v. Reedtz und Hr. v. Scheel, bei jeder Gelegen- heit gegen mich, als den Repräsentanten Eurer Herrlichkeit, bewiesen haben. Diese ausgezeichne- ten Männer haben bei allem eifrigen Bestreben, den wichtigen Jnteressen ihres Landes gemäs zu

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 198. Würzburg, 19. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische198_1850/3>, abgerufen am 23.11.2024.