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Die Bayerische Presse. Nr. 192. Würzburg, 12. August 1850.

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[Spaltenumbruch] nisse der Brauer zu den Wirthen und dem Pub-
likum. I. Den in dem Gesammtbeschlusse vom
13. Juli l. J. an Uns gebrachten Anträgen bei-
der Kammern entsprechend, ertheilen Wir nachfol-
genden Bestimmungen Unsere Genehmigung mit
Gesetzeskraft: 1 ) Der §. 10 des Gesetzes vom
23. Mai 1846, die Regulirung des Biersatzes
und die Verhältnisse der Brauer zu den Wirthen
und dem Publikum betr., tritt außer Wirksamkeit.
Diese Bestimmung soll auch für alle jene Fälle
gelten, welche seit der Publication des genannten
Gesetzes noch nicht rechtshängig geworden sind.
2 ) Wenn der Biersatz auf ungerade Pfennige
ausgeht, so kann die Kreisregierung auf Ansuchen
der Betheiligten verfügen, daß derselbe für die
erste Hälfte der Zeit, für welche er zu gelten hat,
um einen Pfennig hinaufgesetzt, für die zweite
Hälfte aber um einen Pfennig herabgesetzt werde.
Die Bestimmung des §. 7 des erwähnten Gese-
tzes vom 23. Mai 1846 ist hiernach aufgehoben.
II. Dem Wunsche: "den Brauhausbesitzern unter
Aufhebung der Entschließung vom 18. Dez. 1847
im Sinne des Landtags=Abschieds vom 29. Dez.
1831, Abschn. 2 §. 40, wieder zu gestatten, das
in ihren Brauhäusern erzeugte Bier bei dem Mi-
nutoverschleiß gleich den Schenkwirthen zu verza-
pfen," werden Wir die geeignete Bedachtnahme
zuwenden lassen.    ( Forts. f. )

Deutschland.

Aschaffenburg, 10. August. König Ludwig
ist gestern Abend gegen 8 Uhr hier angekommen.
Die Bewohner der Stadt empfingen denselben mit
großem Jubel; heute Morgen reiste er zum Be-
suche des großherzoglichen Hofes nach Darmstadt,
wo gegenwärtig auch die Herzogin Adelgunde von
Modena verweilt.

Landau, 10. August. Dem Vernehmen nach
sind sämmtliche Militärindividuen, welche sich am
vorjährigen Aufruhr betheiligt hatten, in erster
Jnstanz abgeurtheilt. Da die Verhaftung eines
großen Theils derselben bereits Jahr und Tag
währt, so ist der Wunsch gewiß nicht voreilig,
daß dieser Prozeß auch in der Revisions=Jnstanz
eine baldige Erledigung finden möge. Jm Gan-
zen sollen in Landau und Germersheim noch über
200 derartige Gefangene in den Casematten sich
befinden.

   
Schleswig=holsteinische Ange-
legenheiten
.

Schleswig=Holstein, 5. August. Alle Nach-
richten, welche von hier nach Deutschland dringen,
sprechen vor allem Andern den Wunsch aus, daß
deutsche Offiziere, namentlich Offiziere vom Haupt-
mann abwärts, uns ihre Dienstzeit widmen möch-
ten. Es dürfte an der Zeit sein, aus offizieller
Quelle die Bedingungen mitzutheilen, unter wel-
chen dieselben hier Aufnahme finden. Es sind die
folgenden: Fremdherrliche Offiziere, welche defini-
tiv in die Armee eintreten, werden nach ihrem
ersten Offizierspatent, d. h. nach ihrer Gesammt-
dienstzeit als Offiziere einrangirt, wobei indessen
den hier bereits in Dienst stehenden Offizieren
eventuell die hier mitgemachten Feldzugsjahre dop-
pelt in Anrechnung gebracht werden. Da das
hiesige Offizierkorps, namentlich in den untern
Chargen, ein sehr junges ist, so kommen die
fremdherrlichen Offiziere bei ihrem Einrangiren
unverhältnißmäßig gut zu stehen gegen die Stel-
lung in ihrer eigenen Armee. Offiziere, welche
unter 4 Jahren als solche gedient haben, treten
als Secondellieutenants, aber nach ihrem Dienst-
alter, ein; bei 4--8 Jahren als Premierlieute-
nants; bei 8--13 Dienstjahren als Hauptleute
2. Klasse, bei längerer Dienstzeit als Hauptleute
1. Klasse. Der Unterschied der beiden Klassen
von Hauptleuten besteht nur in der Gage. Je-
der Hauptmann 2. Klasse ist Compagniechef einer
eigenen Compagnie. Das Avancement läuft durch
alle Truppentheile einer und derselben Waffe.
Die Anmeldungen geschehen beim Generalkom-
[Spaltenumbruch] mando der Truppen, so wie auch mit dieser Be-
hörde die ersten Anstellungsverhandlungen geführt
werden. Jn den schriftlichen Gesuchen sind die
bisherigen militärischen Verhältnisse in Umriß dar-
zulegen, so wie die Offizierspatente, resp. Ent-
lassungspatente und Qualifikationszeugnisse gleich
beizufügen. Durch persönliches Melden beim kom-
mandierenden General v. Willisen wird die ganze
Angelegenheit sehr erleichtert und beschleunigt.
Die angestellten Offiziere erhalten ein sog. Mo-
bilmachungsgeld, der Secondellieutenant 50 Mark,
der Premierlieutenant 62 M. 8 Sch., der Haupt-
mann 150 Mark., desgleichen eine Vergütung für
Reisekosten von ihrem Wohnsitz bis ins Haupt-
quartier, gegenwärtig Rendsburg, mit 1 / 2 Thlr.
preuß. Cour. per Meile. Nach dem definitiven
Eintritt stehen sie in jeder Beziehung den einge-
bornen Offizieren gleich. Ein Militärpensionsge-
setz gibt Anspruch auf Pension, welche bei Ver-
wundung oder Jnvalidität in unmittelbare Folge
des Feldzugs, ohne Rücksicht auf die Dienstzeit,
ansehnliche Pensionen auswirft. Offiziere, welche nur
mit Urlaub versehen hier eintreten, erhalten als
Volontair=Offiziere eine ihrem Dienstalter ange-
messene Verwendung. Verbleiben dieselben während
der Beurlaubung im Genusse ihrer Gage, so wird
ihnen hier nur die Feldzulage ausbezahlt, sowie
Naturalquartier und eventuell eine Verpflegungs-
portion verabreicht.

   

Rendsburg, 6. August. Gegenüber der Droh-
ung des dänischen Kriegsministeriums hinsichtlich
der Behandlung nichtschleswig=holsteinischer Kriegs-
gefangener läßt der General v. Willisen folgenden
Erlaß veröffentlichen: "Die Zeitungen erthalten
eine Kundmachung, welche vom 1. d. M. datirt
und vom dänischen Kriegsministerium unterzeichnet
ist und dahin lautet, daß die schleswig=holsteinische
Armee nicht unter dem Schutze des Völkerrechts
stehe und diejenigen Offiziere, Unteroffiziere und
Mannschaften derselben, welche in dänische Gefan-
denschaft gerathen, nicht als Kriegsgefangene be-
handelt werden würden. -- Für den Fall, daß
dieses Aktenstück offiziell und ächt sein sollte, sieht
sich das Generalcommando der schleswig=holsteini-
schen Armee veranlaßt, bekannt zu machen, daß
die 500 dänischen Gefangenen, welche bereits in
unsern Händen sind, sowie diejenigen, welche noch
in unsere Hände fallen sollten, sämmtlich dafür
haften, daß der dänische Kriegsministerialerlaß
vom 1. d. M. gegen keinen schleswig=holsteinischen
Kriegsgefangenen, aus welchem deutschen Lande
er auch gebürtigt sei, in Vollzug gesetzt werde.
Hauptquartier Rendsburg, 6. August 1850. Das
Gendralcommando. v. Willisen."

Aus Eckernförde erfährt man, daß die Dä-
nen dort Kanonen ausschiffen und auf der Süd-
seite einen Kreis von Schanzen und Blockhäusern
ec. um die Stadt ziehen. Die Communication
dorthin ist mit größter Strenge gesperrt.

Altona, 7. August. Mit dem heutigen Mor-
genzuge sind der Statthalter Beseler, der Kriegs-
minister General Krohn, der Minister des Jnnern
Boysen und der Cultusminister, Superintendent
Rehhoff, hier angekommen. Als der angebliche
Zweck ihres Hierseins wird die Besichtigung der
hiesigen Militärlazarethe genannt.

Altona, 7. August. Die 28 gestern aus Lon-
don angekommenen Deutschen hat man in Rends-
burg, wie wir hören, nicht angenommen, sondern,
da sie einer republikanischen Partei angehören, zu-
rückgewiesen. Jn Kiel hat sich zu den dort be-
findlichen Gothaern noch Maximilian Dunker aus
Halle gesellt; wir fürchten nur, daß all' diese
Kräfte wenig praktisch zu schaffen im Stande sein
werden.

Altona, 7. August. Ueber die Explosion des
Laboratoriums zu Rendsburg enthält ein offiziel-
ler Bericht des Polizeichefs folgendes Nähere: Um
das Publikum hinsichtlich der Folgen der Explosion,
wodurch ein Theil des hiesigen Laboratoriums
heute in die Luft gepflogen ist, zu beruhigen, bitte
ich Sie, bekannt zu machen, daß durch die Explo-
sion zwar ein bedeutender Schaden an den Dä-
chern und Fenstern der Häuser entstanden ist, und
der Verlust einiger Menschenleben beklagt wird,
[Spaltenumbruch] daß im Uebrigen in militärischer Beziehung der
Verlust keineswegs bedeutend genannt werden kann.
Die Explosion ist dadurch entstanden, daß bei den
Stampfern von Schrappnells in den Stampfer
Eisensplitter gedrungen waren, die nun, als sie
mit dem zu stampfenden Material in Berührung
geriethen, Funken von sich gaben. Merkwürdiger
Weise sind die 9 Arbeiter, die mit dieser Arbeit
beschäftigt waren und sich in dem Lokal befanden,
von wo aus die Explosion vor sich ging, völlig
unbeschädigt geblieben. Rendsburg, 7. Aug. 1850.
W. Schow. -- Nach einer andern Privatmit-
theilung waren Vormittags 11 Uhr, wo die Ex-
plosion geschah, 24 Mann von der 3. sechspfün-
digen Batterie mit Arbeiten beschäftigt, und zwar
in dem Zimmer, welches explodirte. Der Pul-
vervorrath in dem Laboratorium war ein dreitä-
giger, also etwa 600 Pfd. Das Laboratorium
liegt auf einer Jnsel zwischen der Alt= und Neu-
stadt, dicht neben ihm das Arsenal. Jn dem Re-
gierungspalais sind von der Kraft des Pulvers
Thüren und Fenster ausgehoben, überhaupt sieht
die Stadt wie nach einem Bombardement aus:
alle Straßen voller Schutt, viele Häuser ohne
Dächer.

Rendsburg, 8. August. Proclamation.
Während es heute Morgen schien, als ob nur
eine geringe Anzahl von Menschenleben dahin ge-
rafft wären, haben die weiteren Nachforschungen
leider eine bedeutende Anzahl Erschlagener und
tödtlich Verwundeter ergeben. Durch merkwürdige
Fügung ist das Leben der beiden im Laboratorium
zur Zeit der Explosion arbeitenden Offiziere ge-
rettet worden; dagegen haben wir mehrere tüch-
tige Unteroffiziere und Soldaten verloren. Be-
sonders schmerzlich ist auch der Verlust des größ-
ten Theils der Eleven der Unteroffiziersschule,
welche gerade über dem Hauptheerde des Vulkans
gearbeitet haben. Nur eine geringe Anzahl der-
selben ist gerettet und sind noch nicht einmal alle
Leichname aufgefunden worden. Dieser traurige
Vorfall wird zwar auf den Gang des Krieges
ohne Einfluß bleiben, denn an Materiel ist
nichts verloren gegangen, was bei dem bevor-
stehenden Kampfe nicht leicht entbehrt werden
könnte. Jmmer aber wird die gräßliche Art, in
der so viele Menschen ums Leben gekommen, und
namentlich auch die Vernichtung so vieler hoff-
nungsvoller Knaben dieses Ereigniß zu einem der
betrübendsten des ganzen Krieges stempeln. Das
unterzeichnete Commando kann es um so weniger
unterlassen, öffentlich auszusprechen, wie schmerz-
lich es durch die Opfer sich getroffen fühlt, welche
ein grauenhafter Zufall gefordert, als es heute
Morgen in seiner Bekanntmachung aus Jrrthum
die Zahl der verlorenen Menschen nur gering an-
geschlagen hat. Nochmals muß das Commando
die unerschrockene Art und Weise, mit der, außer
von Militärs, auch von den Bürgern Rendsburgs
unter großer Gefahr Rettung und Hilfe gebracht
wurde, mit rührendem Danke anerkennen. Man-
chen unter den brennenden Trümmern liegenden
Verwundeten ist es durch diese Unerschrockenheit
gelungen, den Flammen zu entgehen. Mehrere
in der Nähe stehende Munitionswagen und Tau-
sende gefüllter Hohlgeschosse sind noch aus der
Brandstätte geborgen worden. Rendsburg, 7.
August 1850, Abends 10 Uhr. Der kommandi-
rende General: v. Willisen.

Altona, 8. August. Heute Morgen sind ge-
gen 400 dänische Gefangene, die bisher in Rends-
burg lagen, hierher transportirt und untergebracht
worden. Die übrigen 100 Gefangenen, die sich
in unserer Gewalt befinden, sind theils krank, theils
verwundet und deßhalb in Rendsburg zurückgeblieben.

Altona, 8. August, Abends. Das Gefecht
hat heute Mittag längs der ganzen Linie wieder
begonnen, ist auf dem rechten und linken Flügel
am stärksten gewesen, während im Centrum nur
Tirailleurgefechte stattgefunden haben; Resultate
sind beim Abgange des Zuges von Rendsburg
noch nicht bekannt gewesen. -- Gestern Abend ist
Friedrichstadt von den Dänen besetzt worden; un-
ser 1. Jägercorps hat sich diesseits der Eider zu-
rückgezogen.

   

[Spaltenumbruch] nisse der Brauer zu den Wirthen und dem Pub-
likum. I. Den in dem Gesammtbeschlusse vom
13. Juli l. J. an Uns gebrachten Anträgen bei-
der Kammern entsprechend, ertheilen Wir nachfol-
genden Bestimmungen Unsere Genehmigung mit
Gesetzeskraft: 1 ) Der §. 10 des Gesetzes vom
23. Mai 1846, die Regulirung des Biersatzes
und die Verhältnisse der Brauer zu den Wirthen
und dem Publikum betr., tritt außer Wirksamkeit.
Diese Bestimmung soll auch für alle jene Fälle
gelten, welche seit der Publication des genannten
Gesetzes noch nicht rechtshängig geworden sind.
2 ) Wenn der Biersatz auf ungerade Pfennige
ausgeht, so kann die Kreisregierung auf Ansuchen
der Betheiligten verfügen, daß derselbe für die
erste Hälfte der Zeit, für welche er zu gelten hat,
um einen Pfennig hinaufgesetzt, für die zweite
Hälfte aber um einen Pfennig herabgesetzt werde.
Die Bestimmung des §. 7 des erwähnten Gese-
tzes vom 23. Mai 1846 ist hiernach aufgehoben.
II. Dem Wunsche: „den Brauhausbesitzern unter
Aufhebung der Entschließung vom 18. Dez. 1847
im Sinne des Landtags=Abschieds vom 29. Dez.
1831, Abschn. 2 §. 40, wieder zu gestatten, das
in ihren Brauhäusern erzeugte Bier bei dem Mi-
nutoverschleiß gleich den Schenkwirthen zu verza-
pfen,“ werden Wir die geeignete Bedachtnahme
zuwenden lassen.    ( Forts. f. )

Deutschland.

Aschaffenburg, 10. August. König Ludwig
ist gestern Abend gegen 8 Uhr hier angekommen.
Die Bewohner der Stadt empfingen denselben mit
großem Jubel; heute Morgen reiste er zum Be-
suche des großherzoglichen Hofes nach Darmstadt,
wo gegenwärtig auch die Herzogin Adelgunde von
Modena verweilt.

Landau, 10. August. Dem Vernehmen nach
sind sämmtliche Militärindividuen, welche sich am
vorjährigen Aufruhr betheiligt hatten, in erster
Jnstanz abgeurtheilt. Da die Verhaftung eines
großen Theils derselben bereits Jahr und Tag
währt, so ist der Wunsch gewiß nicht voreilig,
daß dieser Prozeß auch in der Revisions=Jnstanz
eine baldige Erledigung finden möge. Jm Gan-
zen sollen in Landau und Germersheim noch über
200 derartige Gefangene in den Casematten sich
befinden.

   
Schleswig=holsteinische Ange-
legenheiten
.

Schleswig=Holstein, 5. August. Alle Nach-
richten, welche von hier nach Deutschland dringen,
sprechen vor allem Andern den Wunsch aus, daß
deutsche Offiziere, namentlich Offiziere vom Haupt-
mann abwärts, uns ihre Dienstzeit widmen möch-
ten. Es dürfte an der Zeit sein, aus offizieller
Quelle die Bedingungen mitzutheilen, unter wel-
chen dieselben hier Aufnahme finden. Es sind die
folgenden: Fremdherrliche Offiziere, welche defini-
tiv in die Armee eintreten, werden nach ihrem
ersten Offizierspatent, d. h. nach ihrer Gesammt-
dienstzeit als Offiziere einrangirt, wobei indessen
den hier bereits in Dienst stehenden Offizieren
eventuell die hier mitgemachten Feldzugsjahre dop-
pelt in Anrechnung gebracht werden. Da das
hiesige Offizierkorps, namentlich in den untern
Chargen, ein sehr junges ist, so kommen die
fremdherrlichen Offiziere bei ihrem Einrangiren
unverhältnißmäßig gut zu stehen gegen die Stel-
lung in ihrer eigenen Armee. Offiziere, welche
unter 4 Jahren als solche gedient haben, treten
als Secondellieutenants, aber nach ihrem Dienst-
alter, ein; bei 4--8 Jahren als Premierlieute-
nants; bei 8--13 Dienstjahren als Hauptleute
2. Klasse, bei längerer Dienstzeit als Hauptleute
1. Klasse. Der Unterschied der beiden Klassen
von Hauptleuten besteht nur in der Gage. Je-
der Hauptmann 2. Klasse ist Compagniechef einer
eigenen Compagnie. Das Avancement läuft durch
alle Truppentheile einer und derselben Waffe.
Die Anmeldungen geschehen beim Generalkom-
[Spaltenumbruch] mando der Truppen, so wie auch mit dieser Be-
hörde die ersten Anstellungsverhandlungen geführt
werden. Jn den schriftlichen Gesuchen sind die
bisherigen militärischen Verhältnisse in Umriß dar-
zulegen, so wie die Offizierspatente, resp. Ent-
lassungspatente und Qualifikationszeugnisse gleich
beizufügen. Durch persönliches Melden beim kom-
mandierenden General v. Willisen wird die ganze
Angelegenheit sehr erleichtert und beschleunigt.
Die angestellten Offiziere erhalten ein sog. Mo-
bilmachungsgeld, der Secondellieutenant 50 Mark,
der Premierlieutenant 62 M. 8 Sch., der Haupt-
mann 150 Mark., desgleichen eine Vergütung für
Reisekosten von ihrem Wohnsitz bis ins Haupt-
quartier, gegenwärtig Rendsburg, mit 1 / 2 Thlr.
preuß. Cour. per Meile. Nach dem definitiven
Eintritt stehen sie in jeder Beziehung den einge-
bornen Offizieren gleich. Ein Militärpensionsge-
setz gibt Anspruch auf Pension, welche bei Ver-
wundung oder Jnvalidität in unmittelbare Folge
des Feldzugs, ohne Rücksicht auf die Dienstzeit,
ansehnliche Pensionen auswirft. Offiziere, welche nur
mit Urlaub versehen hier eintreten, erhalten als
Volontair=Offiziere eine ihrem Dienstalter ange-
messene Verwendung. Verbleiben dieselben während
der Beurlaubung im Genusse ihrer Gage, so wird
ihnen hier nur die Feldzulage ausbezahlt, sowie
Naturalquartier und eventuell eine Verpflegungs-
portion verabreicht.

   

Rendsburg, 6. August. Gegenüber der Droh-
ung des dänischen Kriegsministeriums hinsichtlich
der Behandlung nichtschleswig=holsteinischer Kriegs-
gefangener läßt der General v. Willisen folgenden
Erlaß veröffentlichen: „Die Zeitungen erthalten
eine Kundmachung, welche vom 1. d. M. datirt
und vom dänischen Kriegsministerium unterzeichnet
ist und dahin lautet, daß die schleswig=holsteinische
Armee nicht unter dem Schutze des Völkerrechts
stehe und diejenigen Offiziere, Unteroffiziere und
Mannschaften derselben, welche in dänische Gefan-
denschaft gerathen, nicht als Kriegsgefangene be-
handelt werden würden. -- Für den Fall, daß
dieses Aktenstück offiziell und ächt sein sollte, sieht
sich das Generalcommando der schleswig=holsteini-
schen Armee veranlaßt, bekannt zu machen, daß
die 500 dänischen Gefangenen, welche bereits in
unsern Händen sind, sowie diejenigen, welche noch
in unsere Hände fallen sollten, sämmtlich dafür
haften, daß der dänische Kriegsministerialerlaß
vom 1. d. M. gegen keinen schleswig=holsteinischen
Kriegsgefangenen, aus welchem deutschen Lande
er auch gebürtigt sei, in Vollzug gesetzt werde.
Hauptquartier Rendsburg, 6. August 1850. Das
Gendralcommando. v. Willisen.“

Aus Eckernförde erfährt man, daß die Dä-
nen dort Kanonen ausschiffen und auf der Süd-
seite einen Kreis von Schanzen und Blockhäusern
ec. um die Stadt ziehen. Die Communication
dorthin ist mit größter Strenge gesperrt.

Altona, 7. August. Mit dem heutigen Mor-
genzuge sind der Statthalter Beseler, der Kriegs-
minister General Krohn, der Minister des Jnnern
Boysen und der Cultusminister, Superintendent
Rehhoff, hier angekommen. Als der angebliche
Zweck ihres Hierseins wird die Besichtigung der
hiesigen Militärlazarethe genannt.

Altona, 7. August. Die 28 gestern aus Lon-
don angekommenen Deutschen hat man in Rends-
burg, wie wir hören, nicht angenommen, sondern,
da sie einer republikanischen Partei angehören, zu-
rückgewiesen. Jn Kiel hat sich zu den dort be-
findlichen Gothaern noch Maximilian Dunker aus
Halle gesellt; wir fürchten nur, daß all' diese
Kräfte wenig praktisch zu schaffen im Stande sein
werden.

Altona, 7. August. Ueber die Explosion des
Laboratoriums zu Rendsburg enthält ein offiziel-
ler Bericht des Polizeichefs folgendes Nähere: Um
das Publikum hinsichtlich der Folgen der Explosion,
wodurch ein Theil des hiesigen Laboratoriums
heute in die Luft gepflogen ist, zu beruhigen, bitte
ich Sie, bekannt zu machen, daß durch die Explo-
sion zwar ein bedeutender Schaden an den Dä-
chern und Fenstern der Häuser entstanden ist, und
der Verlust einiger Menschenleben beklagt wird,
[Spaltenumbruch] daß im Uebrigen in militärischer Beziehung der
Verlust keineswegs bedeutend genannt werden kann.
Die Explosion ist dadurch entstanden, daß bei den
Stampfern von Schrappnells in den Stampfer
Eisensplitter gedrungen waren, die nun, als sie
mit dem zu stampfenden Material in Berührung
geriethen, Funken von sich gaben. Merkwürdiger
Weise sind die 9 Arbeiter, die mit dieser Arbeit
beschäftigt waren und sich in dem Lokal befanden,
von wo aus die Explosion vor sich ging, völlig
unbeschädigt geblieben. Rendsburg, 7. Aug. 1850.
W. Schow. -- Nach einer andern Privatmit-
theilung waren Vormittags 11 Uhr, wo die Ex-
plosion geschah, 24 Mann von der 3. sechspfün-
digen Batterie mit Arbeiten beschäftigt, und zwar
in dem Zimmer, welches explodirte. Der Pul-
vervorrath in dem Laboratorium war ein dreitä-
giger, also etwa 600 Pfd. Das Laboratorium
liegt auf einer Jnsel zwischen der Alt= und Neu-
stadt, dicht neben ihm das Arsenal. Jn dem Re-
gierungspalais sind von der Kraft des Pulvers
Thüren und Fenster ausgehoben, überhaupt sieht
die Stadt wie nach einem Bombardement aus:
alle Straßen voller Schutt, viele Häuser ohne
Dächer.

Rendsburg, 8. August. Proclamation.
Während es heute Morgen schien, als ob nur
eine geringe Anzahl von Menschenleben dahin ge-
rafft wären, haben die weiteren Nachforschungen
leider eine bedeutende Anzahl Erschlagener und
tödtlich Verwundeter ergeben. Durch merkwürdige
Fügung ist das Leben der beiden im Laboratorium
zur Zeit der Explosion arbeitenden Offiziere ge-
rettet worden; dagegen haben wir mehrere tüch-
tige Unteroffiziere und Soldaten verloren. Be-
sonders schmerzlich ist auch der Verlust des größ-
ten Theils der Eleven der Unteroffiziersschule,
welche gerade über dem Hauptheerde des Vulkans
gearbeitet haben. Nur eine geringe Anzahl der-
selben ist gerettet und sind noch nicht einmal alle
Leichname aufgefunden worden. Dieser traurige
Vorfall wird zwar auf den Gang des Krieges
ohne Einfluß bleiben, denn an Materiel ist
nichts verloren gegangen, was bei dem bevor-
stehenden Kampfe nicht leicht entbehrt werden
könnte. Jmmer aber wird die gräßliche Art, in
der so viele Menschen ums Leben gekommen, und
namentlich auch die Vernichtung so vieler hoff-
nungsvoller Knaben dieses Ereigniß zu einem der
betrübendsten des ganzen Krieges stempeln. Das
unterzeichnete Commando kann es um so weniger
unterlassen, öffentlich auszusprechen, wie schmerz-
lich es durch die Opfer sich getroffen fühlt, welche
ein grauenhafter Zufall gefordert, als es heute
Morgen in seiner Bekanntmachung aus Jrrthum
die Zahl der verlorenen Menschen nur gering an-
geschlagen hat. Nochmals muß das Commando
die unerschrockene Art und Weise, mit der, außer
von Militärs, auch von den Bürgern Rendsburgs
unter großer Gefahr Rettung und Hilfe gebracht
wurde, mit rührendem Danke anerkennen. Man-
chen unter den brennenden Trümmern liegenden
Verwundeten ist es durch diese Unerschrockenheit
gelungen, den Flammen zu entgehen. Mehrere
in der Nähe stehende Munitionswagen und Tau-
sende gefüllter Hohlgeschosse sind noch aus der
Brandstätte geborgen worden. Rendsburg, 7.
August 1850, Abends 10 Uhr. Der kommandi-
rende General: v. Willisen.

Altona, 8. August. Heute Morgen sind ge-
gen 400 dänische Gefangene, die bisher in Rends-
burg lagen, hierher transportirt und untergebracht
worden. Die übrigen 100 Gefangenen, die sich
in unserer Gewalt befinden, sind theils krank, theils
verwundet und deßhalb in Rendsburg zurückgeblieben.

Altona, 8. August, Abends. Das Gefecht
hat heute Mittag längs der ganzen Linie wieder
begonnen, ist auf dem rechten und linken Flügel
am stärksten gewesen, während im Centrum nur
Tirailleurgefechte stattgefunden haben; Resultate
sind beim Abgange des Zuges von Rendsburg
noch nicht bekannt gewesen. -- Gestern Abend ist
Friedrichstadt von den Dänen besetzt worden; un-
ser 1. Jägercorps hat sich diesseits der Eider zu-
rückgezogen.

   
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[0002] nisse der Brauer zu den Wirthen und dem Pub- likum. I. Den in dem Gesammtbeschlusse vom 13. Juli l. J. an Uns gebrachten Anträgen bei- der Kammern entsprechend, ertheilen Wir nachfol- genden Bestimmungen Unsere Genehmigung mit Gesetzeskraft: 1 ) Der §. 10 des Gesetzes vom 23. Mai 1846, die Regulirung des Biersatzes und die Verhältnisse der Brauer zu den Wirthen und dem Publikum betr., tritt außer Wirksamkeit. Diese Bestimmung soll auch für alle jene Fälle gelten, welche seit der Publication des genannten Gesetzes noch nicht rechtshängig geworden sind. 2 ) Wenn der Biersatz auf ungerade Pfennige ausgeht, so kann die Kreisregierung auf Ansuchen der Betheiligten verfügen, daß derselbe für die erste Hälfte der Zeit, für welche er zu gelten hat, um einen Pfennig hinaufgesetzt, für die zweite Hälfte aber um einen Pfennig herabgesetzt werde. Die Bestimmung des §. 7 des erwähnten Gese- tzes vom 23. Mai 1846 ist hiernach aufgehoben. II. Dem Wunsche: „den Brauhausbesitzern unter Aufhebung der Entschließung vom 18. Dez. 1847 im Sinne des Landtags=Abschieds vom 29. Dez. 1831, Abschn. 2 §. 40, wieder zu gestatten, das in ihren Brauhäusern erzeugte Bier bei dem Mi- nutoverschleiß gleich den Schenkwirthen zu verza- pfen,“ werden Wir die geeignete Bedachtnahme zuwenden lassen. ( Forts. f. ) Deutschland. Aschaffenburg, 10. August. König Ludwig ist gestern Abend gegen 8 Uhr hier angekommen. Die Bewohner der Stadt empfingen denselben mit großem Jubel; heute Morgen reiste er zum Be- suche des großherzoglichen Hofes nach Darmstadt, wo gegenwärtig auch die Herzogin Adelgunde von Modena verweilt. Landau, 10. August. Dem Vernehmen nach sind sämmtliche Militärindividuen, welche sich am vorjährigen Aufruhr betheiligt hatten, in erster Jnstanz abgeurtheilt. Da die Verhaftung eines großen Theils derselben bereits Jahr und Tag währt, so ist der Wunsch gewiß nicht voreilig, daß dieser Prozeß auch in der Revisions=Jnstanz eine baldige Erledigung finden möge. Jm Gan- zen sollen in Landau und Germersheim noch über 200 derartige Gefangene in den Casematten sich befinden. ( Pf. Z. ) Schleswig=holsteinische Ange- legenheiten . Schleswig=Holstein, 5. August. Alle Nach- richten, welche von hier nach Deutschland dringen, sprechen vor allem Andern den Wunsch aus, daß deutsche Offiziere, namentlich Offiziere vom Haupt- mann abwärts, uns ihre Dienstzeit widmen möch- ten. Es dürfte an der Zeit sein, aus offizieller Quelle die Bedingungen mitzutheilen, unter wel- chen dieselben hier Aufnahme finden. Es sind die folgenden: Fremdherrliche Offiziere, welche defini- tiv in die Armee eintreten, werden nach ihrem ersten Offizierspatent, d. h. nach ihrer Gesammt- dienstzeit als Offiziere einrangirt, wobei indessen den hier bereits in Dienst stehenden Offizieren eventuell die hier mitgemachten Feldzugsjahre dop- pelt in Anrechnung gebracht werden. Da das hiesige Offizierkorps, namentlich in den untern Chargen, ein sehr junges ist, so kommen die fremdherrlichen Offiziere bei ihrem Einrangiren unverhältnißmäßig gut zu stehen gegen die Stel- lung in ihrer eigenen Armee. Offiziere, welche unter 4 Jahren als solche gedient haben, treten als Secondellieutenants, aber nach ihrem Dienst- alter, ein; bei 4--8 Jahren als Premierlieute- nants; bei 8--13 Dienstjahren als Hauptleute 2. Klasse, bei längerer Dienstzeit als Hauptleute 1. Klasse. Der Unterschied der beiden Klassen von Hauptleuten besteht nur in der Gage. Je- der Hauptmann 2. Klasse ist Compagniechef einer eigenen Compagnie. Das Avancement läuft durch alle Truppentheile einer und derselben Waffe. Die Anmeldungen geschehen beim Generalkom- mando der Truppen, so wie auch mit dieser Be- hörde die ersten Anstellungsverhandlungen geführt werden. Jn den schriftlichen Gesuchen sind die bisherigen militärischen Verhältnisse in Umriß dar- zulegen, so wie die Offizierspatente, resp. Ent- lassungspatente und Qualifikationszeugnisse gleich beizufügen. Durch persönliches Melden beim kom- mandierenden General v. Willisen wird die ganze Angelegenheit sehr erleichtert und beschleunigt. Die angestellten Offiziere erhalten ein sog. Mo- bilmachungsgeld, der Secondellieutenant 50 Mark, der Premierlieutenant 62 M. 8 Sch., der Haupt- mann 150 Mark., desgleichen eine Vergütung für Reisekosten von ihrem Wohnsitz bis ins Haupt- quartier, gegenwärtig Rendsburg, mit 1 / 2 Thlr. preuß. Cour. per Meile. Nach dem definitiven Eintritt stehen sie in jeder Beziehung den einge- bornen Offizieren gleich. Ein Militärpensionsge- setz gibt Anspruch auf Pension, welche bei Ver- wundung oder Jnvalidität in unmittelbare Folge des Feldzugs, ohne Rücksicht auf die Dienstzeit, ansehnliche Pensionen auswirft. Offiziere, welche nur mit Urlaub versehen hier eintreten, erhalten als Volontair=Offiziere eine ihrem Dienstalter ange- messene Verwendung. Verbleiben dieselben während der Beurlaubung im Genusse ihrer Gage, so wird ihnen hier nur die Feldzulage ausbezahlt, sowie Naturalquartier und eventuell eine Verpflegungs- portion verabreicht. ( K. Z. ) Rendsburg, 6. August. Gegenüber der Droh- ung des dänischen Kriegsministeriums hinsichtlich der Behandlung nichtschleswig=holsteinischer Kriegs- gefangener läßt der General v. Willisen folgenden Erlaß veröffentlichen: „Die Zeitungen erthalten eine Kundmachung, welche vom 1. d. M. datirt und vom dänischen Kriegsministerium unterzeichnet ist und dahin lautet, daß die schleswig=holsteinische Armee nicht unter dem Schutze des Völkerrechts stehe und diejenigen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften derselben, welche in dänische Gefan- denschaft gerathen, nicht als Kriegsgefangene be- handelt werden würden. -- Für den Fall, daß dieses Aktenstück offiziell und ächt sein sollte, sieht sich das Generalcommando der schleswig=holsteini- schen Armee veranlaßt, bekannt zu machen, daß die 500 dänischen Gefangenen, welche bereits in unsern Händen sind, sowie diejenigen, welche noch in unsere Hände fallen sollten, sämmtlich dafür haften, daß der dänische Kriegsministerialerlaß vom 1. d. M. gegen keinen schleswig=holsteinischen Kriegsgefangenen, aus welchem deutschen Lande er auch gebürtigt sei, in Vollzug gesetzt werde. Hauptquartier Rendsburg, 6. August 1850. Das Gendralcommando. v. Willisen.“ Aus Eckernförde erfährt man, daß die Dä- nen dort Kanonen ausschiffen und auf der Süd- seite einen Kreis von Schanzen und Blockhäusern ec. um die Stadt ziehen. Die Communication dorthin ist mit größter Strenge gesperrt. Altona, 7. August. Mit dem heutigen Mor- genzuge sind der Statthalter Beseler, der Kriegs- minister General Krohn, der Minister des Jnnern Boysen und der Cultusminister, Superintendent Rehhoff, hier angekommen. Als der angebliche Zweck ihres Hierseins wird die Besichtigung der hiesigen Militärlazarethe genannt. Altona, 7. August. Die 28 gestern aus Lon- don angekommenen Deutschen hat man in Rends- burg, wie wir hören, nicht angenommen, sondern, da sie einer republikanischen Partei angehören, zu- rückgewiesen. Jn Kiel hat sich zu den dort be- findlichen Gothaern noch Maximilian Dunker aus Halle gesellt; wir fürchten nur, daß all' diese Kräfte wenig praktisch zu schaffen im Stande sein werden. Altona, 7. August. Ueber die Explosion des Laboratoriums zu Rendsburg enthält ein offiziel- ler Bericht des Polizeichefs folgendes Nähere: Um das Publikum hinsichtlich der Folgen der Explosion, wodurch ein Theil des hiesigen Laboratoriums heute in die Luft gepflogen ist, zu beruhigen, bitte ich Sie, bekannt zu machen, daß durch die Explo- sion zwar ein bedeutender Schaden an den Dä- chern und Fenstern der Häuser entstanden ist, und der Verlust einiger Menschenleben beklagt wird, daß im Uebrigen in militärischer Beziehung der Verlust keineswegs bedeutend genannt werden kann. Die Explosion ist dadurch entstanden, daß bei den Stampfern von Schrappnells in den Stampfer Eisensplitter gedrungen waren, die nun, als sie mit dem zu stampfenden Material in Berührung geriethen, Funken von sich gaben. Merkwürdiger Weise sind die 9 Arbeiter, die mit dieser Arbeit beschäftigt waren und sich in dem Lokal befanden, von wo aus die Explosion vor sich ging, völlig unbeschädigt geblieben. Rendsburg, 7. Aug. 1850. W. Schow. -- Nach einer andern Privatmit- theilung waren Vormittags 11 Uhr, wo die Ex- plosion geschah, 24 Mann von der 3. sechspfün- digen Batterie mit Arbeiten beschäftigt, und zwar in dem Zimmer, welches explodirte. Der Pul- vervorrath in dem Laboratorium war ein dreitä- giger, also etwa 600 Pfd. Das Laboratorium liegt auf einer Jnsel zwischen der Alt= und Neu- stadt, dicht neben ihm das Arsenal. Jn dem Re- gierungspalais sind von der Kraft des Pulvers Thüren und Fenster ausgehoben, überhaupt sieht die Stadt wie nach einem Bombardement aus: alle Straßen voller Schutt, viele Häuser ohne Dächer. Rendsburg, 8. August. Proclamation. Während es heute Morgen schien, als ob nur eine geringe Anzahl von Menschenleben dahin ge- rafft wären, haben die weiteren Nachforschungen leider eine bedeutende Anzahl Erschlagener und tödtlich Verwundeter ergeben. Durch merkwürdige Fügung ist das Leben der beiden im Laboratorium zur Zeit der Explosion arbeitenden Offiziere ge- rettet worden; dagegen haben wir mehrere tüch- tige Unteroffiziere und Soldaten verloren. Be- sonders schmerzlich ist auch der Verlust des größ- ten Theils der Eleven der Unteroffiziersschule, welche gerade über dem Hauptheerde des Vulkans gearbeitet haben. Nur eine geringe Anzahl der- selben ist gerettet und sind noch nicht einmal alle Leichname aufgefunden worden. Dieser traurige Vorfall wird zwar auf den Gang des Krieges ohne Einfluß bleiben, denn an Materiel ist nichts verloren gegangen, was bei dem bevor- stehenden Kampfe nicht leicht entbehrt werden könnte. Jmmer aber wird die gräßliche Art, in der so viele Menschen ums Leben gekommen, und namentlich auch die Vernichtung so vieler hoff- nungsvoller Knaben dieses Ereigniß zu einem der betrübendsten des ganzen Krieges stempeln. Das unterzeichnete Commando kann es um so weniger unterlassen, öffentlich auszusprechen, wie schmerz- lich es durch die Opfer sich getroffen fühlt, welche ein grauenhafter Zufall gefordert, als es heute Morgen in seiner Bekanntmachung aus Jrrthum die Zahl der verlorenen Menschen nur gering an- geschlagen hat. Nochmals muß das Commando die unerschrockene Art und Weise, mit der, außer von Militärs, auch von den Bürgern Rendsburgs unter großer Gefahr Rettung und Hilfe gebracht wurde, mit rührendem Danke anerkennen. Man- chen unter den brennenden Trümmern liegenden Verwundeten ist es durch diese Unerschrockenheit gelungen, den Flammen zu entgehen. Mehrere in der Nähe stehende Munitionswagen und Tau- sende gefüllter Hohlgeschosse sind noch aus der Brandstätte geborgen worden. Rendsburg, 7. August 1850, Abends 10 Uhr. Der kommandi- rende General: v. Willisen. Altona, 8. August. Heute Morgen sind ge- gen 400 dänische Gefangene, die bisher in Rends- burg lagen, hierher transportirt und untergebracht worden. Die übrigen 100 Gefangenen, die sich in unserer Gewalt befinden, sind theils krank, theils verwundet und deßhalb in Rendsburg zurückgeblieben. Altona, 8. August, Abends. Das Gefecht hat heute Mittag längs der ganzen Linie wieder begonnen, ist auf dem rechten und linken Flügel am stärksten gewesen, während im Centrum nur Tirailleurgefechte stattgefunden haben; Resultate sind beim Abgange des Zuges von Rendsburg noch nicht bekannt gewesen. -- Gestern Abend ist Friedrichstadt von den Dänen besetzt worden; un- ser 1. Jägercorps hat sich diesseits der Eider zu- rückgezogen. ( H. C. )

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 192. Würzburg, 12. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische192_1850/2>, abgerufen am 19.04.2024.