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Die Bayerische Presse. Nr. 191. Würzburg, 10. August 1850.

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Nr. 533.

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Nr. 191.
Würzburg, Samstag den 10. August. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Die radikale Partei.

Wem unter den Erdbeben der beiden letzten
Jahre der Boden des Rechts und Gesetzes nicht
gänzlich unter den Füßen schwand, der konnte sich
auch nicht verbergen, mit welchen unwürdigen und
schlechten Mitteln die radikale Partei ihre Zwecke
zu verwirklichen bemüht war. Gesetzt auch, diese
Zwecke selbst wären die edelsten und besten gewe-
sen, so wären sie durch die Mittel geschändet
worden, die man zu ihrer Erreichung in Bewe-
gung setzte. Nirgends zeigte sich bei den Füh-
rern jener Partei jene siegesgewisse Ruhe und
jenes heitere Vertrauen, welches mitten unter
allen Gefahren und Schwierigkeiten die politischen
wie religiösen Vorfechter einer guten Sache zu
heben und zu tragen pflegte. So viel man auch
davon deklamiren mochte, daß die Forderungen
des Radikalismus unabweisbare Bedürfnisse der
Neuzeit seien, deren Gewährung man höchstens
auf kurze Frist vertagen, aber nie und nimmer
ganz zurückweisen könne, war jene Partei doch
immer bemüht, im Sturm zu handeln, oder, wie
sie sich ausdrückte, die Glücksgöttin am Schopfe
zu fassen. Gelang der erste Anlauf nicht, so
trat Entmuthigung ein, und man schaute nach
Osten und Westen, ob sich nicht irgend eine Ge-
legenheit darbieten könnte, um im Strome der
europäischen Weltbegebenheiten auf's Neue im
Trüben zu fischen. Man stellte sich zwar, als ob
man hohe Stücke von der deutschen Nation halte;
während man aber dem Volke damit schmeichelte,
daß man die Erfüllung der unmäßigsten Wünsche
und Hoffnungen in seinen Willen und seine That-
kraft legte, ließ man die Blicke heimlich nach
Frankreich laufen und machte sich des Verrathes
am Vaterlande schuldig. Es ist bekannt, daß die
Radikalen das Mittel nicht scheuten und darüber
bereits Unterhandlungen pflogen, die Franzosen
ins Land herüber zu rufen, damit diese uns eine
Republik -- natürlich die rothe, aufoctroyiren.
Die Radikalen erklären zwar, daß das verhäng-
nißvolle Wort "Octroyiren" in ihrem modern ad
usum Delphini
kastrirten Wortschatze eben so
wenig existire, als Napoleon in dem seinigen das
Wort unmöglich figuriren lassen wollte, aber Worte
thun nichts zu und nehmen nichts von der Sache,
und wir können getrost an die unparteiliche Ge-
schichte appelliren, wenn wir das Urtheil fällen,
daß nie auf eine so freche und zugleich höhnische
Weise dem Volke octroyirt wurde, als dieses heu-
tigen Tages von unseren Volksdemagogen und
Volkstyrannen geschieht. Sie haben in dem Volke
Bedürfnisse erregt, welche nicht einmal in ihm
schlummerten, es zu Wünschen aufgestachelt, welche
sich nie von selbst hervorgedrängt hätten, und --
was das Schlimmste ist: Bedürfnisse und Wünsche,
welche niemals befriedigt werden! Ein bekannter
Berliner Professor trug einst vor seinem zahlrei-
chen Auditorium mit feierlichem Pathos den Satz
vor, daß der Mensch um so glücklicher sei, je
mehr er Bedürfnisse habe ( allgemeines Staunen ) ...
vorausgesetzt, daß er sie alle auch befriedigen
könne! Diese Ungenügsamkeit des Egoismus hat
man bei unserem Volke theils geweckt, theils ge-
nährt, und es in die Lage zu versetzen gesucht,
daß es wie ein trutzendes Kind Alles oder Nichts
wolle: Viele sind auf ein Nichts dadurch gesetzt
[Spaltenumbruch] worden, natürlich hat aber Keiner Alles gewon-
nen! Man sagt von der Noth zweierlei: 1 ) daß
sie beten lehre, 2 ) daß sie Eisen breche. An die
Noth als eine Lehrmeisterin des Gebets und des
ergebenen Gottvertrauens appellirten unsere Ra-
dikalen vom echten Schrot und Korn nicht; um
so fester hielten sie an dem Satze, daß die Noth
Eisen brechen lehre. Sie schilderten daher die
Noth größer, als sie in Wirklichkeit war, schoben
alle Schuld auf die Reichen und Mächtigen und
verdeckten den tieferen Grund unserer Nothstände,
weil sie mit Erwähnung desselben unserem Volke
nicht hätten schmeicheln können; indem sie aber
dieses thaten, vermehrten sie nicht bloß in der
Einbildung, sondern auch in der Wirklichkeit die
Noth des Volkes und spekulirten auf seine Ver-
zweiflung! Wer unsere Schilderung übertrieben
findet, den erinnern wir daran, wie manche miß-
liebige Stimmen sich hören ließen, als in den
letzten Jahren gesegnete Erndten und wohlfeiles
Brod dem Volke zu Hülfe kamen, und wie Viele
die Jahre der Theurung zurückwünschten, weil sie
in Mißwachs und Hungersnoth ihre sichersten Ver-
bündeten erwartet hatten. Wer daran zweifelt,
daß die Bewegungen der beiden letzten Jahre die
Noth des Volkes vermehrt haben, der halte Um-
frage in allen öffentlichen Kassen, bei den Ge-
werben und dem Handel, bis herab in die Woh-
nung des Aermsten und Tagelöhners, und er wird
finden, daß die Verarmung mit der Schnelligkeit
der Eisenbahn Fortschritte machte, wie er es an-
dererseits leicht begreifen wird, daß es ein viel
leichteres Unterfangen ist, das Volk zur Armuth,
als zum Reichthum zu führen.

   
Landtagsabschied.

München, 29. Juli. ( Forts. ) §. 32. Gesammt-
staatseinnahmen. Wegen Herauszahlung des in Obli-
gationen der Staatsschulden=Tilgungs=Kasse beste-
henden Theils des Verlagskapitals der Central-
Staatskasse werden Wir in Genehmigung der dieß-
falls gestellten Anträge diejenigen Anordnungen
treffen lassen, welche durch die Rücksicht des Be-
dürfnisses der Staatskasse im Gebrauch des Ver-
lagskapitals geboten und nach den jeweils zu die-
sem Zweck verfügbaren Mitteln der Staatsschul-
dentilgungs=Anstalt möglicher Weise zum Vollzug
zu bringen sind. Die richtige und zeitgemäße Ein-
hebung der Staatsgefälle ist eine der vorzüglich-
sten Aufgaben der einschlägigen Verwaltungsstellen
und Perceptionsbeamten, und Unser Staatsmini-
sterium der Finanzen wird diesem wichtigen Ge-
schäftszweige die ununterbrochene Aufmerksamkeit
zuwenden, auf daß ein unverhältnißmäßiges An-
wachsen der Ausstände verhindert und die Aufräu-
mung der bestehenden Rückstände auf geeignete
Weise und mit den zulässigen Mitteln bewirkt
werde. Unser Staatsministerium der Finanzen
wird sich angelegen sein lassen, die bereits ge-
troffenen Einleitungen zur Revision des Gewerbe-
steuergesetzes fortzusetzen und die deßhalb erforder-
lichen Gesetzesvorlagen möglichst zu beschleunigen.
Was die Vollzugs=Jnstruction zum Steuernach-
laßgesetz anbelangt, so ist dem Landtags=Abschied
vom 23. Mai 1846 gemäs den gegründeten Kla-
gen, soweit solche bestanden haben, bereits Abhilfe
[Spaltenumbruch] gewährt worden, und Unser Staatsministerium der
Finanzen wird nicht unterlassen, hierauf ferner
pflichtmäßigen Bedacht zu nehmen Unsere Staats-
regierung wird auch fernerhin, wie bisher, sorgfäl-
tig Bedacht nehmen, alle diejenigen Objecte, welche
keine Rente gewähren, sondern einen Passivrest
veranlassen, nach Möglichkeit aus der Staatsregie
zu entfernen. Der Staatsregierung stehen keine
Mittel zu Gebote, auf Förderung der Grundren-
ten=Ablösung hinzuwirken, da solche gesetzlich dem
freien Willen der Pflichtigen anheimgegeben ist;
dagegen ist die gesetzlich gebotene Fixirung der
Grundlasten und ihre Umwandelung in Boden-
zinse allenthalben im Gange, und Wir tragen
sämmtlichen dabei betheiligten Behörden wieder-
holt auf, deren Durchführung mit allen ihnen zu
Gebote stehenden Mitteln auf das Eifrigste zu
fördern. Der Antheil an der Superdividende der
München=Aachener Brandversicherungs=Anstalt bil-
det keine Staatseinnahme, und unterliegt sohin
nicht den Bestimmungen des §. 10, Tit. 7 der
Verf.=Urk. Unser Staatsministerium des Jnnern
hat die Verwendung dieses Antheils zu gemeinnü-
tzigen Zwecken unter genauer Einhaltung der hier-
über vereinbarten Normen zu bewirken. Der Voll-
zug des bereits obenerwähnten Gesetzes über die
Ueberweisung der Depositen und Einstandskapita-
lien von der k. Staatsschuldentilgungs=Anstalt an
die k. Bank in Nürnberg wird uns Gelegenheit
geben, dem Wunsche wegen Errichtung einer Fi-
liale der k. Bank zu Regensburg zu entsprechen.
B. Zu den Ausgaben. §. 33. Straßen=, Brü-
cken-, Wasser= und Landbauten. Wir genehmigen,
daß in jenen Bauinspections=Bezirken, welche noch
keine Straßenwalzen besitzen und deren Lokalver-
hältnisse der Anwendung derselben günstig sind,
solche Walzen nach Maßgabe der Etatsmittel an-
geschafft werden. Bezüglich der Wasserbauten, ins-
besondere der Uferschutzbauten, ist ein Gesetzes-
Entwurf bereits in der Ausarbeitung begriffen,
und es ist Unser Wille, daß derselbe möglichst
rasch seiner Vollendung entgegengeführt werde.
§. 34. Kreisfonds. Von denjenigen Gegenstän-
den, bei welchen sich zwischen der Staatsregierung
und den Landräthen eine Meinungsverschiedenheit
hinsichtlich der Anwendung der früheren gesetzli-
chen Bestimmungen über Ausscheidung der Kreis-
lasten von den Staatslasten ergeben hat, sind be-
reits einige auf eine für die Kreisfonds vollkom-
men befriedigende Weise ausgeglichen. Die Prü-
fung der übrigen Gegenstände dieser Art soll, so
weit dieselbe nicht ohnehin bereits eingeleitet ist,
alsbald vorgenommen werden. Diese Prüfung
kann inzwischen immerhin nur an der Hand der
einschlägigen Gesetze erfolgen, und wenn einerseits
den Kreisfonds der Ersatz keiner Ausgabe vorent-
halten bleiben soll, zu welcher die Centralfonds
gesetzlich verpflichtet waren, so vermögen Wir an-
dererseits nicht zuzugeben, daß die Centralfonds
für den Ersatz von Ausgaben in Anspruch genom-
men werden, welche in gesetzlicher Weise aus
Kreisfonds bestritten wurden. C. Besondere
Wünsche und Anträge. §. 35. Erläuterung oder
Erklärung von Gesetzen durch Jnstructionen; dann
Fortsetzung der bestehenden Sammlung der admi-
nistrativen Verordnungen. Die Jnstructionen und
Vollzugsschriften Unserer Staatsministerien zu Ge-

Die Bayerische Presse.

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Würzburg, Samstag den 10. August. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Die radikale Partei.

Wem unter den Erdbeben der beiden letzten
Jahre der Boden des Rechts und Gesetzes nicht
gänzlich unter den Füßen schwand, der konnte sich
auch nicht verbergen, mit welchen unwürdigen und
schlechten Mitteln die radikale Partei ihre Zwecke
zu verwirklichen bemüht war. Gesetzt auch, diese
Zwecke selbst wären die edelsten und besten gewe-
sen, so wären sie durch die Mittel geschändet
worden, die man zu ihrer Erreichung in Bewe-
gung setzte. Nirgends zeigte sich bei den Füh-
rern jener Partei jene siegesgewisse Ruhe und
jenes heitere Vertrauen, welches mitten unter
allen Gefahren und Schwierigkeiten die politischen
wie religiösen Vorfechter einer guten Sache zu
heben und zu tragen pflegte. So viel man auch
davon deklamiren mochte, daß die Forderungen
des Radikalismus unabweisbare Bedürfnisse der
Neuzeit seien, deren Gewährung man höchstens
auf kurze Frist vertagen, aber nie und nimmer
ganz zurückweisen könne, war jene Partei doch
immer bemüht, im Sturm zu handeln, oder, wie
sie sich ausdrückte, die Glücksgöttin am Schopfe
zu fassen. Gelang der erste Anlauf nicht, so
trat Entmuthigung ein, und man schaute nach
Osten und Westen, ob sich nicht irgend eine Ge-
legenheit darbieten könnte, um im Strome der
europäischen Weltbegebenheiten auf's Neue im
Trüben zu fischen. Man stellte sich zwar, als ob
man hohe Stücke von der deutschen Nation halte;
während man aber dem Volke damit schmeichelte,
daß man die Erfüllung der unmäßigsten Wünsche
und Hoffnungen in seinen Willen und seine That-
kraft legte, ließ man die Blicke heimlich nach
Frankreich laufen und machte sich des Verrathes
am Vaterlande schuldig. Es ist bekannt, daß die
Radikalen das Mittel nicht scheuten und darüber
bereits Unterhandlungen pflogen, die Franzosen
ins Land herüber zu rufen, damit diese uns eine
Republik -- natürlich die rothe, aufoctroyiren.
Die Radikalen erklären zwar, daß das verhäng-
nißvolle Wort „Octroyiren“ in ihrem modern ad
usum Delphini
kastrirten Wortschatze eben so
wenig existire, als Napoleon in dem seinigen das
Wort unmöglich figuriren lassen wollte, aber Worte
thun nichts zu und nehmen nichts von der Sache,
und wir können getrost an die unparteiliche Ge-
schichte appelliren, wenn wir das Urtheil fällen,
daß nie auf eine so freche und zugleich höhnische
Weise dem Volke octroyirt wurde, als dieses heu-
tigen Tages von unseren Volksdemagogen und
Volkstyrannen geschieht. Sie haben in dem Volke
Bedürfnisse erregt, welche nicht einmal in ihm
schlummerten, es zu Wünschen aufgestachelt, welche
sich nie von selbst hervorgedrängt hätten, und --
was das Schlimmste ist: Bedürfnisse und Wünsche,
welche niemals befriedigt werden! Ein bekannter
Berliner Professor trug einst vor seinem zahlrei-
chen Auditorium mit feierlichem Pathos den Satz
vor, daß der Mensch um so glücklicher sei, je
mehr er Bedürfnisse habe ( allgemeines Staunen ) ...
vorausgesetzt, daß er sie alle auch befriedigen
könne! Diese Ungenügsamkeit des Egoismus hat
man bei unserem Volke theils geweckt, theils ge-
nährt, und es in die Lage zu versetzen gesucht,
daß es wie ein trutzendes Kind Alles oder Nichts
wolle: Viele sind auf ein Nichts dadurch gesetzt
[Spaltenumbruch] worden, natürlich hat aber Keiner Alles gewon-
nen! Man sagt von der Noth zweierlei: 1 ) daß
sie beten lehre, 2 ) daß sie Eisen breche. An die
Noth als eine Lehrmeisterin des Gebets und des
ergebenen Gottvertrauens appellirten unsere Ra-
dikalen vom echten Schrot und Korn nicht; um
so fester hielten sie an dem Satze, daß die Noth
Eisen brechen lehre. Sie schilderten daher die
Noth größer, als sie in Wirklichkeit war, schoben
alle Schuld auf die Reichen und Mächtigen und
verdeckten den tieferen Grund unserer Nothstände,
weil sie mit Erwähnung desselben unserem Volke
nicht hätten schmeicheln können; indem sie aber
dieses thaten, vermehrten sie nicht bloß in der
Einbildung, sondern auch in der Wirklichkeit die
Noth des Volkes und spekulirten auf seine Ver-
zweiflung! Wer unsere Schilderung übertrieben
findet, den erinnern wir daran, wie manche miß-
liebige Stimmen sich hören ließen, als in den
letzten Jahren gesegnete Erndten und wohlfeiles
Brod dem Volke zu Hülfe kamen, und wie Viele
die Jahre der Theurung zurückwünschten, weil sie
in Mißwachs und Hungersnoth ihre sichersten Ver-
bündeten erwartet hatten. Wer daran zweifelt,
daß die Bewegungen der beiden letzten Jahre die
Noth des Volkes vermehrt haben, der halte Um-
frage in allen öffentlichen Kassen, bei den Ge-
werben und dem Handel, bis herab in die Woh-
nung des Aermsten und Tagelöhners, und er wird
finden, daß die Verarmung mit der Schnelligkeit
der Eisenbahn Fortschritte machte, wie er es an-
dererseits leicht begreifen wird, daß es ein viel
leichteres Unterfangen ist, das Volk zur Armuth,
als zum Reichthum zu führen.

   
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München, 29. Juli. ( Forts. ) §. 32. Gesammt-
staatseinnahmen. Wegen Herauszahlung des in Obli-
gationen der Staatsschulden=Tilgungs=Kasse beste-
henden Theils des Verlagskapitals der Central-
Staatskasse werden Wir in Genehmigung der dieß-
falls gestellten Anträge diejenigen Anordnungen
treffen lassen, welche durch die Rücksicht des Be-
dürfnisses der Staatskasse im Gebrauch des Ver-
lagskapitals geboten und nach den jeweils zu die-
sem Zweck verfügbaren Mitteln der Staatsschul-
dentilgungs=Anstalt möglicher Weise zum Vollzug
zu bringen sind. Die richtige und zeitgemäße Ein-
hebung der Staatsgefälle ist eine der vorzüglich-
sten Aufgaben der einschlägigen Verwaltungsstellen
und Perceptionsbeamten, und Unser Staatsmini-
sterium der Finanzen wird diesem wichtigen Ge-
schäftszweige die ununterbrochene Aufmerksamkeit
zuwenden, auf daß ein unverhältnißmäßiges An-
wachsen der Ausstände verhindert und die Aufräu-
mung der bestehenden Rückstände auf geeignete
Weise und mit den zulässigen Mitteln bewirkt
werde. Unser Staatsministerium der Finanzen
wird sich angelegen sein lassen, die bereits ge-
troffenen Einleitungen zur Revision des Gewerbe-
steuergesetzes fortzusetzen und die deßhalb erforder-
lichen Gesetzesvorlagen möglichst zu beschleunigen.
Was die Vollzugs=Jnstruction zum Steuernach-
laßgesetz anbelangt, so ist dem Landtags=Abschied
vom 23. Mai 1846 gemäs den gegründeten Kla-
gen, soweit solche bestanden haben, bereits Abhilfe
[Spaltenumbruch] gewährt worden, und Unser Staatsministerium der
Finanzen wird nicht unterlassen, hierauf ferner
pflichtmäßigen Bedacht zu nehmen Unsere Staats-
regierung wird auch fernerhin, wie bisher, sorgfäl-
tig Bedacht nehmen, alle diejenigen Objecte, welche
keine Rente gewähren, sondern einen Passivrest
veranlassen, nach Möglichkeit aus der Staatsregie
zu entfernen. Der Staatsregierung stehen keine
Mittel zu Gebote, auf Förderung der Grundren-
ten=Ablösung hinzuwirken, da solche gesetzlich dem
freien Willen der Pflichtigen anheimgegeben ist;
dagegen ist die gesetzlich gebotene Fixirung der
Grundlasten und ihre Umwandelung in Boden-
zinse allenthalben im Gange, und Wir tragen
sämmtlichen dabei betheiligten Behörden wieder-
holt auf, deren Durchführung mit allen ihnen zu
Gebote stehenden Mitteln auf das Eifrigste zu
fördern. Der Antheil an der Superdividende der
München=Aachener Brandversicherungs=Anstalt bil-
det keine Staatseinnahme, und unterliegt sohin
nicht den Bestimmungen des §. 10, Tit. 7 der
Verf.=Urk. Unser Staatsministerium des Jnnern
hat die Verwendung dieses Antheils zu gemeinnü-
tzigen Zwecken unter genauer Einhaltung der hier-
über vereinbarten Normen zu bewirken. Der Voll-
zug des bereits obenerwähnten Gesetzes über die
Ueberweisung der Depositen und Einstandskapita-
lien von der k. Staatsschuldentilgungs=Anstalt an
die k. Bank in Nürnberg wird uns Gelegenheit
geben, dem Wunsche wegen Errichtung einer Fi-
liale der k. Bank zu Regensburg zu entsprechen.
B. Zu den Ausgaben. §. 33. Straßen=, Brü-
cken-, Wasser= und Landbauten. Wir genehmigen,
daß in jenen Bauinspections=Bezirken, welche noch
keine Straßenwalzen besitzen und deren Lokalver-
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solche Walzen nach Maßgabe der Etatsmittel an-
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besondere der Uferschutzbauten, ist ein Gesetzes-
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und es ist Unser Wille, daß derselbe möglichst
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§. 34. Kreisfonds. Von denjenigen Gegenstän-
den, bei welchen sich zwischen der Staatsregierung
und den Landräthen eine Meinungsverschiedenheit
hinsichtlich der Anwendung der früheren gesetzli-
chen Bestimmungen über Ausscheidung der Kreis-
lasten von den Staatslasten ergeben hat, sind be-
reits einige auf eine für die Kreisfonds vollkom-
men befriedigende Weise ausgeglichen. Die Prü-
fung der übrigen Gegenstände dieser Art soll, so
weit dieselbe nicht ohnehin bereits eingeleitet ist,
alsbald vorgenommen werden. Diese Prüfung
kann inzwischen immerhin nur an der Hand der
einschlägigen Gesetze erfolgen, und wenn einerseits
den Kreisfonds der Ersatz keiner Ausgabe vorent-
halten bleiben soll, zu welcher die Centralfonds
gesetzlich verpflichtet waren, so vermögen Wir an-
dererseits nicht zuzugeben, daß die Centralfonds
für den Ersatz von Ausgaben in Anspruch genom-
men werden, welche in gesetzlicher Weise aus
Kreisfonds bestritten wurden. C. Besondere
Wünsche und Anträge. §. 35. Erläuterung oder
Erklärung von Gesetzen durch Jnstructionen; dann
Fortsetzung der bestehenden Sammlung der admi-
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Vollzugsschriften Unserer Staatsministerien zu Ge-

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[0001] Die Bayerische Presse. Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. Eine constitutionell-monarchische Zeitung. Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr. Nr. 533. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei. Nr. 191. Würzburg, Samstag den 10. August. 1850. Die radikale Partei. Wem unter den Erdbeben der beiden letzten Jahre der Boden des Rechts und Gesetzes nicht gänzlich unter den Füßen schwand, der konnte sich auch nicht verbergen, mit welchen unwürdigen und schlechten Mitteln die radikale Partei ihre Zwecke zu verwirklichen bemüht war. Gesetzt auch, diese Zwecke selbst wären die edelsten und besten gewe- sen, so wären sie durch die Mittel geschändet worden, die man zu ihrer Erreichung in Bewe- gung setzte. Nirgends zeigte sich bei den Füh- rern jener Partei jene siegesgewisse Ruhe und jenes heitere Vertrauen, welches mitten unter allen Gefahren und Schwierigkeiten die politischen wie religiösen Vorfechter einer guten Sache zu heben und zu tragen pflegte. So viel man auch davon deklamiren mochte, daß die Forderungen des Radikalismus unabweisbare Bedürfnisse der Neuzeit seien, deren Gewährung man höchstens auf kurze Frist vertagen, aber nie und nimmer ganz zurückweisen könne, war jene Partei doch immer bemüht, im Sturm zu handeln, oder, wie sie sich ausdrückte, die Glücksgöttin am Schopfe zu fassen. Gelang der erste Anlauf nicht, so trat Entmuthigung ein, und man schaute nach Osten und Westen, ob sich nicht irgend eine Ge- legenheit darbieten könnte, um im Strome der europäischen Weltbegebenheiten auf's Neue im Trüben zu fischen. Man stellte sich zwar, als ob man hohe Stücke von der deutschen Nation halte; während man aber dem Volke damit schmeichelte, daß man die Erfüllung der unmäßigsten Wünsche und Hoffnungen in seinen Willen und seine That- kraft legte, ließ man die Blicke heimlich nach Frankreich laufen und machte sich des Verrathes am Vaterlande schuldig. Es ist bekannt, daß die Radikalen das Mittel nicht scheuten und darüber bereits Unterhandlungen pflogen, die Franzosen ins Land herüber zu rufen, damit diese uns eine Republik -- natürlich die rothe, aufoctroyiren. Die Radikalen erklären zwar, daß das verhäng- nißvolle Wort „Octroyiren“ in ihrem modern ad usum Delphini kastrirten Wortschatze eben so wenig existire, als Napoleon in dem seinigen das Wort unmöglich figuriren lassen wollte, aber Worte thun nichts zu und nehmen nichts von der Sache, und wir können getrost an die unparteiliche Ge- schichte appelliren, wenn wir das Urtheil fällen, daß nie auf eine so freche und zugleich höhnische Weise dem Volke octroyirt wurde, als dieses heu- tigen Tages von unseren Volksdemagogen und Volkstyrannen geschieht. Sie haben in dem Volke Bedürfnisse erregt, welche nicht einmal in ihm schlummerten, es zu Wünschen aufgestachelt, welche sich nie von selbst hervorgedrängt hätten, und -- was das Schlimmste ist: Bedürfnisse und Wünsche, welche niemals befriedigt werden! Ein bekannter Berliner Professor trug einst vor seinem zahlrei- chen Auditorium mit feierlichem Pathos den Satz vor, daß der Mensch um so glücklicher sei, je mehr er Bedürfnisse habe ( allgemeines Staunen ) ... vorausgesetzt, daß er sie alle auch befriedigen könne! Diese Ungenügsamkeit des Egoismus hat man bei unserem Volke theils geweckt, theils ge- nährt, und es in die Lage zu versetzen gesucht, daß es wie ein trutzendes Kind Alles oder Nichts wolle: Viele sind auf ein Nichts dadurch gesetzt worden, natürlich hat aber Keiner Alles gewon- nen! Man sagt von der Noth zweierlei: 1 ) daß sie beten lehre, 2 ) daß sie Eisen breche. An die Noth als eine Lehrmeisterin des Gebets und des ergebenen Gottvertrauens appellirten unsere Ra- dikalen vom echten Schrot und Korn nicht; um so fester hielten sie an dem Satze, daß die Noth Eisen brechen lehre. Sie schilderten daher die Noth größer, als sie in Wirklichkeit war, schoben alle Schuld auf die Reichen und Mächtigen und verdeckten den tieferen Grund unserer Nothstände, weil sie mit Erwähnung desselben unserem Volke nicht hätten schmeicheln können; indem sie aber dieses thaten, vermehrten sie nicht bloß in der Einbildung, sondern auch in der Wirklichkeit die Noth des Volkes und spekulirten auf seine Ver- zweiflung! Wer unsere Schilderung übertrieben findet, den erinnern wir daran, wie manche miß- liebige Stimmen sich hören ließen, als in den letzten Jahren gesegnete Erndten und wohlfeiles Brod dem Volke zu Hülfe kamen, und wie Viele die Jahre der Theurung zurückwünschten, weil sie in Mißwachs und Hungersnoth ihre sichersten Ver- bündeten erwartet hatten. Wer daran zweifelt, daß die Bewegungen der beiden letzten Jahre die Noth des Volkes vermehrt haben, der halte Um- frage in allen öffentlichen Kassen, bei den Ge- werben und dem Handel, bis herab in die Woh- nung des Aermsten und Tagelöhners, und er wird finden, daß die Verarmung mit der Schnelligkeit der Eisenbahn Fortschritte machte, wie er es an- dererseits leicht begreifen wird, daß es ein viel leichteres Unterfangen ist, das Volk zur Armuth, als zum Reichthum zu führen. ( Schluß f. ) Landtagsabschied. München, 29. Juli. ( Forts. ) §. 32. Gesammt- staatseinnahmen. Wegen Herauszahlung des in Obli- gationen der Staatsschulden=Tilgungs=Kasse beste- henden Theils des Verlagskapitals der Central- Staatskasse werden Wir in Genehmigung der dieß- falls gestellten Anträge diejenigen Anordnungen treffen lassen, welche durch die Rücksicht des Be- dürfnisses der Staatskasse im Gebrauch des Ver- lagskapitals geboten und nach den jeweils zu die- sem Zweck verfügbaren Mitteln der Staatsschul- dentilgungs=Anstalt möglicher Weise zum Vollzug zu bringen sind. Die richtige und zeitgemäße Ein- hebung der Staatsgefälle ist eine der vorzüglich- sten Aufgaben der einschlägigen Verwaltungsstellen und Perceptionsbeamten, und Unser Staatsmini- sterium der Finanzen wird diesem wichtigen Ge- schäftszweige die ununterbrochene Aufmerksamkeit zuwenden, auf daß ein unverhältnißmäßiges An- wachsen der Ausstände verhindert und die Aufräu- mung der bestehenden Rückstände auf geeignete Weise und mit den zulässigen Mitteln bewirkt werde. Unser Staatsministerium der Finanzen wird sich angelegen sein lassen, die bereits ge- troffenen Einleitungen zur Revision des Gewerbe- steuergesetzes fortzusetzen und die deßhalb erforder- lichen Gesetzesvorlagen möglichst zu beschleunigen. Was die Vollzugs=Jnstruction zum Steuernach- laßgesetz anbelangt, so ist dem Landtags=Abschied vom 23. Mai 1846 gemäs den gegründeten Kla- gen, soweit solche bestanden haben, bereits Abhilfe gewährt worden, und Unser Staatsministerium der Finanzen wird nicht unterlassen, hierauf ferner pflichtmäßigen Bedacht zu nehmen Unsere Staats- regierung wird auch fernerhin, wie bisher, sorgfäl- tig Bedacht nehmen, alle diejenigen Objecte, welche keine Rente gewähren, sondern einen Passivrest veranlassen, nach Möglichkeit aus der Staatsregie zu entfernen. Der Staatsregierung stehen keine Mittel zu Gebote, auf Förderung der Grundren- ten=Ablösung hinzuwirken, da solche gesetzlich dem freien Willen der Pflichtigen anheimgegeben ist; dagegen ist die gesetzlich gebotene Fixirung der Grundlasten und ihre Umwandelung in Boden- zinse allenthalben im Gange, und Wir tragen sämmtlichen dabei betheiligten Behörden wieder- holt auf, deren Durchführung mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln auf das Eifrigste zu fördern. Der Antheil an der Superdividende der München=Aachener Brandversicherungs=Anstalt bil- det keine Staatseinnahme, und unterliegt sohin nicht den Bestimmungen des §. 10, Tit. 7 der Verf.=Urk. Unser Staatsministerium des Jnnern hat die Verwendung dieses Antheils zu gemeinnü- tzigen Zwecken unter genauer Einhaltung der hier- über vereinbarten Normen zu bewirken. Der Voll- zug des bereits obenerwähnten Gesetzes über die Ueberweisung der Depositen und Einstandskapita- lien von der k. Staatsschuldentilgungs=Anstalt an die k. Bank in Nürnberg wird uns Gelegenheit geben, dem Wunsche wegen Errichtung einer Fi- liale der k. Bank zu Regensburg zu entsprechen. B. Zu den Ausgaben. §. 33. Straßen=, Brü- cken-, Wasser= und Landbauten. Wir genehmigen, daß in jenen Bauinspections=Bezirken, welche noch keine Straßenwalzen besitzen und deren Lokalver- hältnisse der Anwendung derselben günstig sind, solche Walzen nach Maßgabe der Etatsmittel an- geschafft werden. Bezüglich der Wasserbauten, ins- besondere der Uferschutzbauten, ist ein Gesetzes- Entwurf bereits in der Ausarbeitung begriffen, und es ist Unser Wille, daß derselbe möglichst rasch seiner Vollendung entgegengeführt werde. §. 34. Kreisfonds. Von denjenigen Gegenstän- den, bei welchen sich zwischen der Staatsregierung und den Landräthen eine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Anwendung der früheren gesetzli- chen Bestimmungen über Ausscheidung der Kreis- lasten von den Staatslasten ergeben hat, sind be- reits einige auf eine für die Kreisfonds vollkom- men befriedigende Weise ausgeglichen. Die Prü- fung der übrigen Gegenstände dieser Art soll, so weit dieselbe nicht ohnehin bereits eingeleitet ist, alsbald vorgenommen werden. Diese Prüfung kann inzwischen immerhin nur an der Hand der einschlägigen Gesetze erfolgen, und wenn einerseits den Kreisfonds der Ersatz keiner Ausgabe vorent- halten bleiben soll, zu welcher die Centralfonds gesetzlich verpflichtet waren, so vermögen Wir an- dererseits nicht zuzugeben, daß die Centralfonds für den Ersatz von Ausgaben in Anspruch genom- men werden, welche in gesetzlicher Weise aus Kreisfonds bestritten wurden. C. Besondere Wünsche und Anträge. §. 35. Erläuterung oder Erklärung von Gesetzen durch Jnstructionen; dann Fortsetzung der bestehenden Sammlung der admi- nistrativen Verordnungen. Die Jnstructionen und Vollzugsschriften Unserer Staatsministerien zu Ge-

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 191. Würzburg, 10. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische191_1850/1>, abgerufen am 28.03.2024.