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Die Bayerische Presse. Nr. 189. Würzburg, 8. August 1850.

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Die Bayerische Presse.
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Abonnement:
Ganzjährig 6 fl.
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Eine constitutionell-monarchische Zeitung.

[Spaltenumbruch]

Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr.
Nr. 533.

Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe-
titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe
und Gelder frei.

[Ende Spaltensatz]

Nr. 189.
Würzburg, Donnerstag den 8. August. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Amtliche Nachrichten.

München, 5. August. Einer Ministerial=Ent-
schließung zufolge werden die Spielkarten vom 1.
August an durch eine neue Stempelpresse mit
neuen Kartenstempeln gestempelt. Vom 1. Oktbr.
d. Js. an dürfen die noch vorhandenen, mit dem
alten Stempel versehenen Karten nicht mehr ge-
braucht werden und müssen daher, wenn deren
fernerer Gebrauch noch beabsichtet werden will,
unverzüglich an das Kreisstempelamt zur Ueber-
stemplung mit den neuen Stempeln eingeschickt
werden, welches dieselben schleunigst unentgeltlich
umzustempeln hat.



Die Beschränkung des allgemeinen
Stimmrechts und das strengere
Preßgesetz.

* Die Times findet über beide vorstehenden
Themas Veranlassung zu folgenden Betrachtun-
gen: Der Applaus, mit welchem die große euro-
päische Erschütterung von 1848 von denjenigen,
die einen ausschließenden, aber ungegründeten An-
spruch auf den Namen liberaler Staatsmänner
erhoben hatten, begrüßt worden war, hat sich all-
mälig in die traurige Ueberzeugung verwandelt,
daß die Sache der Freiheit in Folge der demo-
kratischen Saturnalien, allenthalben Boden verlo-
ren hat, und daß, wie Jedermann, außer den
Urhebern und Einfaltspinseln der Revolution, vor-
aussehen konnte, auf die Anarchie von wenigen
Monaten wahrscheinlich ein jahrelanger Despotis-
mus folgen wird. Wenn es unter der Klasse von
Enthusiasten, die wir hier im Auge haben, noch
Ehrlichkeit, Scharfsinn oder Gedächtniß gibt, so
müssen sie nun anerkennen, daß der Kontrast zwi-
schen dem Geiste gemäßigter Reform, der im
Jahre 1847 im Fortschritt begriffen zu sein schien,
und den Resultaten, deren Zeugen wir im Jahre
1850 sind, eine entschiedene Verurtheilung ihrer
Theorien und ihrer Ausschweifungen ist. Wo
immer die Demokratie, wie eine Fluth, hereinbrach
gegen die Werke der Regierung, unterbrach oder
zerstörte sie alles, was auf der Bahn der Zivili-
sation und der Freiheiten dieses Zeitalters erwar-
tet werden konnte; sie hat eine Wüste von ge-
brochenen Verheißungen und zertrümmerten Hoff-
nungen zurückgelassen, und der Schaden, den sie
den bestehenden liberalen Jnstitutionen Europa's
zugefügt hat, wird nur durch die Strenge des
Systems, das an ihrer Stelle entstanden ist, über-
troffen. Wir sprechen hier nicht bloß von jenen
Fällen, wo das Einschreiten der Militärgewalt
die Wirksamkeit der Zivilautorität suspendirt hat,
wie in Oesterreich, wo übrigens bedeutende Fort-
schritte statt gefunden haben, und wo die Revo-
lution, trotz den Drangsalen, von denen sie be-
gleitet war, dennoch viele sehr wohlthätige Folgen
hinterlassen hat. Wir haben hier besonders jene
Länder, wie Frankreich und Preußen, im
Auge, in denen das fälschlich sogenannte liberale
Prinzip wirklich siegte; und wir behaupten, daß
die durch allgemeines Stimmrecht, wie in der
französischen Republik, eingeführten Regierungen,
zu einem Grad von Repression gediehen sind, den
ihre Vorgänger nie weder den Willen, noch die
[Spaltenumbruch] Macht gehabt hätten, zu versuchen, so daß wir
durch den gegenwärtigen Stand der Dinge auf
dem Kontinent zu dem Schlusse, der vielen unse-
rer Leser noch vor wenigen Monaten paradox ge-
klungen haben würde, gelangt sind, -- daß die
Regierung Frankreichs durch den König, den es
vertrieben hat, von diesem Lande zurückgewünscht
werden muß, nicht bloß wegen der Ordnung, die
sie im Jnnern aufrecht erhalten, und der Macht,
die sie nach außen geübt hat, sondern auch wegen
der Freiheiten, welche sie dem Volke gewährt hat
und die seit ihrem Sturze untergegangen sind.
Wir haben gelernt, daß die Macht der Repression
in den Händen einer einzigen Versammlung, welche
die höchste und unmittelbare Autorität von der
ganzen Nation ausübt, bei weitem gewichtiger,
und despotischer ist, als jede andere Regierungs-
form; denn kein absoluter Monarch oder kein
Reichsparlament hätten drei Millionen ihrer Un-
terthanen ohne Widerstand ihres Wahlrechts be-
rauben, oder ein Gesetz hinsichtlich der Presse von
so ungewöhnlichem und strengem Charakter erlas-
sen können, von dem man eingestandenermaßen er-
wartet, daß es den Einfluß dieses großen Organs
der öffentlichen Meinung vernichten wird. Dieser
Vorschlag ist nichtsdestoweniger mit einer Mehr-
heit von 127 Stimmen durchgegangen und nun-
mehr Landesgesetz geworden. Bisher waren alle
Preßgesetze darauf berechnet, dem Mißbrauch die-
ses Werkzeugs vorzubeugen oder ihn zu bestrafen;
Alles, was unmoralisch, aufrührerisch oder umwäl-
zend ist, niederzuschlagen; aber die Schriftsteller,
welche die Gesetze achten und die großen Jnteres-
sen der Gesellschaft und der Regierung vertheidi-
gen, eher zu begünstigen, als zu entmuthigen.
Dies ist nicht der Zweck des neuen Gesetzes in
Frankreich. Die zahlreichen fiscalischen Verpflich-
tungen, die es auferlegt, werden sich gleich nach-
theilig für die kleineren Journale von jeder Farbe
erweisen; und einige von diesen Formen der Be-
steuerung werden zum Erstenmal sogar auf Flug-
schriften und periodische Publikationen nichtpoliti-
schen Jnhalts ausgedehnt. Jn Frankreich liegt die
Lebenskraft der Presse in ihrer Wohlfeilheit. Kein
Journal kann zu dem Preise einer Zeitung in
England bestehen, und kein Journal macht deß-
halb den leisesten Anspruch, mit den englischen
Zeitungsblättern an Umfang und Schnelligkeit der
Nachrichten, an Kapital oder an Vollständigkeit zu
wetteifern. Aber die gesetzliche Auflage einer be-
trächtlichen Kaution und einer Stempeltaxe ist eine
Last für die Eigenthümer eines Journals und für
dessen Leser, welche die Masse des französischen
Publikums nicht leicht ertragen wird. So weit
beschränkt sich jedoch die Frage bloß auf den Preis
und den Nutzen. Aber die mit bedeutenden Ma-
joritäten durchgesetzten und nun definitiv in das
Gesetz eingeschalteten Amendements, kraft deren
die eigenhändige Unterzeichnung aller Artikel den
Verfassern derselben zur Pflicht gemacht wird, sind
von ungewöhnlicherer und bedeutenderer Wirkung.
Sie werden in Frankreich von allen Parteien als
der härteste Schlag, der die Presse je getroffen
hat, betrachtet, und gerade aus diesem Grunde
sind sie von der einen Seite vorgeschlagen, und
von der andern bekämpft worden. Wir sind nicht
so ganz sicher, daß der beabsichtigte Zweck erreicht
[Spaltenumbruch] werden wird. Ein solches Gesetz muß die Zu-
stände und den Charakter der Presse wesentlich
ändern, es muß ihre Unabhängigkeit vermindern,
und sie enger in die Bande der Parteien verstri-
cken; in Augenblicken großer Gefahr oder Auf-
regung, wo man nicht leicht Menschen findet, wel-
che die volle Wahrheit in ihrem eigenen Namen
sagen wollen, wird die Wahrheit nicht leicht ge-
sagt werden; Staatsmänner, die in Frankreich so-
wohl als in England die Spalten der Tages-
presse sehr häufig mit den bedeutendsten literari-
schen und politischen Ausarbeitungen bereichert ha-
ben, weil sie darin das kräftigste Mittel, ihren
Ansichten die möglichste Verbreitung zu geben, er-
blickten, werden sich jetzt vielleicht weigern, einen
leitenden Artikel zu unterzeichnen, und der Jour-
nalismus, in dem nun die Persönlichkeit an das
Tageslicht treten muß, dürfte dadurch ein Ge-
werbe werden, das ausschließlicher für persönlichen
und politischen Vortheil getrieben wird. Und es
ist noch sehr zweifelhaft, ob der anonyme Charak-
ter solcher Publikationen ihre Macht wirklich ver-
mehrt; er überträgt diese Macht bloß von dem
einzelnen Jndividuum auf das Journal im Allge-
meinen.    ( Schluß folgt. )

Landtagsabschied.

München, 29. Juli. ( Fortsetzung. ) Jn
Bezug auf die Rückvergütung der Steuer von
Branntwein bei dessen Uebergang von einem Ver-
einsstaat in einen andern, wird unter Anwendung
der bereits bestehenden Vertragsbestimmungen das
Erforderliche vorgekehrt werden, um den deßfallsi-
gen Wünschen der Kammern nach Thunlichkeit zu
entsprechen. Wegen der allenfallsigen Rückvergü-
tung des Malzaufschlags bei der Ausfuhr von
Branntwein über die bayer. Grenze sind die nö-
thigen Erhebungen bereits angeordnet worden, und
Wir werden nach Maßgabe derselben sodann das
Weitere verfügen. Nach Maßgabe der bereits ein-
geleiteten Verhandlungen über die Zoll= und Ver-
kehrsverhältnisse mit der Schweiz wird auch wegen
der künftigen Zollbehandlung der schweizerischen
Seeweine und Käse, welche zur Zeit noch mit
Begünstigungszöllen in den Zollverein zugelassen
werden, Beschluß gefaßt, und dabei der auf den
gänzlichen Wegfall dieser Begünstigungen gerich-
tete Antrag unserer Kammern in sorgfältige Er-
wägung gezogen werden. §. 27. Post. Die Ein-
richtung der ambulanten Postbureaux auf den Ei-
senbahnen ist schon vor längerer Zeit angeordnet
worden, somit auch dem hierauf gerichteten Wun-
sche bereits entgegengekommen. Wir haben vor,
den gleichen Briefportosatz für das Jnland sobald
einführen zu lassen, als der Stand der Postrente
eine allgemeine Porto=Ermäßigung auf den Satz
von 3 kr. gestattet, indem es für die Verkehrs-
Jnteressen von Nachtheil sein würde, die Gleich-
förmigkeit früher durch Erhöhung des Porto's für
geringere Entfernungen zu bewirken. Mit Rück-
sicht auf die Bestimmungen des deutsch=österreichi-
schen Postvereinsvertrags sollen die Vorschriften
über Postportofreiheit demnächst einer Revision
unterstellt werden, wobei auch die von dem Land-
tag in solcher Beziehung gestellten Anträge in
näherer Erwägung werden gezogen werden. Die

Die Bayerische Presse.
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Vierteljährig 1 fl. 30 kr.
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Nr. 189.
Würzburg, Donnerstag den 8. August. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Amtliche Nachrichten.

München, 5. August. Einer Ministerial=Ent-
schließung zufolge werden die Spielkarten vom 1.
August an durch eine neue Stempelpresse mit
neuen Kartenstempeln gestempelt. Vom 1. Oktbr.
d. Js. an dürfen die noch vorhandenen, mit dem
alten Stempel versehenen Karten nicht mehr ge-
braucht werden und müssen daher, wenn deren
fernerer Gebrauch noch beabsichtet werden will,
unverzüglich an das Kreisstempelamt zur Ueber-
stemplung mit den neuen Stempeln eingeschickt
werden, welches dieselben schleunigst unentgeltlich
umzustempeln hat.



Die Beschränkung des allgemeinen
Stimmrechts und das strengere
Preßgesetz.

* Die Times findet über beide vorstehenden
Themas Veranlassung zu folgenden Betrachtun-
gen: Der Applaus, mit welchem die große euro-
päische Erschütterung von 1848 von denjenigen,
die einen ausschließenden, aber ungegründeten An-
spruch auf den Namen liberaler Staatsmänner
erhoben hatten, begrüßt worden war, hat sich all-
mälig in die traurige Ueberzeugung verwandelt,
daß die Sache der Freiheit in Folge der demo-
kratischen Saturnalien, allenthalben Boden verlo-
ren hat, und daß, wie Jedermann, außer den
Urhebern und Einfaltspinseln der Revolution, vor-
aussehen konnte, auf die Anarchie von wenigen
Monaten wahrscheinlich ein jahrelanger Despotis-
mus folgen wird. Wenn es unter der Klasse von
Enthusiasten, die wir hier im Auge haben, noch
Ehrlichkeit, Scharfsinn oder Gedächtniß gibt, so
müssen sie nun anerkennen, daß der Kontrast zwi-
schen dem Geiste gemäßigter Reform, der im
Jahre 1847 im Fortschritt begriffen zu sein schien,
und den Resultaten, deren Zeugen wir im Jahre
1850 sind, eine entschiedene Verurtheilung ihrer
Theorien und ihrer Ausschweifungen ist. Wo
immer die Demokratie, wie eine Fluth, hereinbrach
gegen die Werke der Regierung, unterbrach oder
zerstörte sie alles, was auf der Bahn der Zivili-
sation und der Freiheiten dieses Zeitalters erwar-
tet werden konnte; sie hat eine Wüste von ge-
brochenen Verheißungen und zertrümmerten Hoff-
nungen zurückgelassen, und der Schaden, den sie
den bestehenden liberalen Jnstitutionen Europa's
zugefügt hat, wird nur durch die Strenge des
Systems, das an ihrer Stelle entstanden ist, über-
troffen. Wir sprechen hier nicht bloß von jenen
Fällen, wo das Einschreiten der Militärgewalt
die Wirksamkeit der Zivilautorität suspendirt hat,
wie in Oesterreich, wo übrigens bedeutende Fort-
schritte statt gefunden haben, und wo die Revo-
lution, trotz den Drangsalen, von denen sie be-
gleitet war, dennoch viele sehr wohlthätige Folgen
hinterlassen hat. Wir haben hier besonders jene
Länder, wie Frankreich und Preußen, im
Auge, in denen das fälschlich sogenannte liberale
Prinzip wirklich siegte; und wir behaupten, daß
die durch allgemeines Stimmrecht, wie in der
französischen Republik, eingeführten Regierungen,
zu einem Grad von Repression gediehen sind, den
ihre Vorgänger nie weder den Willen, noch die
[Spaltenumbruch] Macht gehabt hätten, zu versuchen, so daß wir
durch den gegenwärtigen Stand der Dinge auf
dem Kontinent zu dem Schlusse, der vielen unse-
rer Leser noch vor wenigen Monaten paradox ge-
klungen haben würde, gelangt sind, -- daß die
Regierung Frankreichs durch den König, den es
vertrieben hat, von diesem Lande zurückgewünscht
werden muß, nicht bloß wegen der Ordnung, die
sie im Jnnern aufrecht erhalten, und der Macht,
die sie nach außen geübt hat, sondern auch wegen
der Freiheiten, welche sie dem Volke gewährt hat
und die seit ihrem Sturze untergegangen sind.
Wir haben gelernt, daß die Macht der Repression
in den Händen einer einzigen Versammlung, welche
die höchste und unmittelbare Autorität von der
ganzen Nation ausübt, bei weitem gewichtiger,
und despotischer ist, als jede andere Regierungs-
form; denn kein absoluter Monarch oder kein
Reichsparlament hätten drei Millionen ihrer Un-
terthanen ohne Widerstand ihres Wahlrechts be-
rauben, oder ein Gesetz hinsichtlich der Presse von
so ungewöhnlichem und strengem Charakter erlas-
sen können, von dem man eingestandenermaßen er-
wartet, daß es den Einfluß dieses großen Organs
der öffentlichen Meinung vernichten wird. Dieser
Vorschlag ist nichtsdestoweniger mit einer Mehr-
heit von 127 Stimmen durchgegangen und nun-
mehr Landesgesetz geworden. Bisher waren alle
Preßgesetze darauf berechnet, dem Mißbrauch die-
ses Werkzeugs vorzubeugen oder ihn zu bestrafen;
Alles, was unmoralisch, aufrührerisch oder umwäl-
zend ist, niederzuschlagen; aber die Schriftsteller,
welche die Gesetze achten und die großen Jnteres-
sen der Gesellschaft und der Regierung vertheidi-
gen, eher zu begünstigen, als zu entmuthigen.
Dies ist nicht der Zweck des neuen Gesetzes in
Frankreich. Die zahlreichen fiscalischen Verpflich-
tungen, die es auferlegt, werden sich gleich nach-
theilig für die kleineren Journale von jeder Farbe
erweisen; und einige von diesen Formen der Be-
steuerung werden zum Erstenmal sogar auf Flug-
schriften und periodische Publikationen nichtpoliti-
schen Jnhalts ausgedehnt. Jn Frankreich liegt die
Lebenskraft der Presse in ihrer Wohlfeilheit. Kein
Journal kann zu dem Preise einer Zeitung in
England bestehen, und kein Journal macht deß-
halb den leisesten Anspruch, mit den englischen
Zeitungsblättern an Umfang und Schnelligkeit der
Nachrichten, an Kapital oder an Vollständigkeit zu
wetteifern. Aber die gesetzliche Auflage einer be-
trächtlichen Kaution und einer Stempeltaxe ist eine
Last für die Eigenthümer eines Journals und für
dessen Leser, welche die Masse des französischen
Publikums nicht leicht ertragen wird. So weit
beschränkt sich jedoch die Frage bloß auf den Preis
und den Nutzen. Aber die mit bedeutenden Ma-
joritäten durchgesetzten und nun definitiv in das
Gesetz eingeschalteten Amendements, kraft deren
die eigenhändige Unterzeichnung aller Artikel den
Verfassern derselben zur Pflicht gemacht wird, sind
von ungewöhnlicherer und bedeutenderer Wirkung.
Sie werden in Frankreich von allen Parteien als
der härteste Schlag, der die Presse je getroffen
hat, betrachtet, und gerade aus diesem Grunde
sind sie von der einen Seite vorgeschlagen, und
von der andern bekämpft worden. Wir sind nicht
so ganz sicher, daß der beabsichtigte Zweck erreicht
[Spaltenumbruch] werden wird. Ein solches Gesetz muß die Zu-
stände und den Charakter der Presse wesentlich
ändern, es muß ihre Unabhängigkeit vermindern,
und sie enger in die Bande der Parteien verstri-
cken; in Augenblicken großer Gefahr oder Auf-
regung, wo man nicht leicht Menschen findet, wel-
che die volle Wahrheit in ihrem eigenen Namen
sagen wollen, wird die Wahrheit nicht leicht ge-
sagt werden; Staatsmänner, die in Frankreich so-
wohl als in England die Spalten der Tages-
presse sehr häufig mit den bedeutendsten literari-
schen und politischen Ausarbeitungen bereichert ha-
ben, weil sie darin das kräftigste Mittel, ihren
Ansichten die möglichste Verbreitung zu geben, er-
blickten, werden sich jetzt vielleicht weigern, einen
leitenden Artikel zu unterzeichnen, und der Jour-
nalismus, in dem nun die Persönlichkeit an das
Tageslicht treten muß, dürfte dadurch ein Ge-
werbe werden, das ausschließlicher für persönlichen
und politischen Vortheil getrieben wird. Und es
ist noch sehr zweifelhaft, ob der anonyme Charak-
ter solcher Publikationen ihre Macht wirklich ver-
mehrt; er überträgt diese Macht bloß von dem
einzelnen Jndividuum auf das Journal im Allge-
meinen.    ( Schluß folgt. )

Landtagsabschied.

München, 29. Juli. ( Fortsetzung. ) Jn
Bezug auf die Rückvergütung der Steuer von
Branntwein bei dessen Uebergang von einem Ver-
einsstaat in einen andern, wird unter Anwendung
der bereits bestehenden Vertragsbestimmungen das
Erforderliche vorgekehrt werden, um den deßfallsi-
gen Wünschen der Kammern nach Thunlichkeit zu
entsprechen. Wegen der allenfallsigen Rückvergü-
tung des Malzaufschlags bei der Ausfuhr von
Branntwein über die bayer. Grenze sind die nö-
thigen Erhebungen bereits angeordnet worden, und
Wir werden nach Maßgabe derselben sodann das
Weitere verfügen. Nach Maßgabe der bereits ein-
geleiteten Verhandlungen über die Zoll= und Ver-
kehrsverhältnisse mit der Schweiz wird auch wegen
der künftigen Zollbehandlung der schweizerischen
Seeweine und Käse, welche zur Zeit noch mit
Begünstigungszöllen in den Zollverein zugelassen
werden, Beschluß gefaßt, und dabei der auf den
gänzlichen Wegfall dieser Begünstigungen gerich-
tete Antrag unserer Kammern in sorgfältige Er-
wägung gezogen werden. §. 27. Post. Die Ein-
richtung der ambulanten Postbureaux auf den Ei-
senbahnen ist schon vor längerer Zeit angeordnet
worden, somit auch dem hierauf gerichteten Wun-
sche bereits entgegengekommen. Wir haben vor,
den gleichen Briefportosatz für das Jnland sobald
einführen zu lassen, als der Stand der Postrente
eine allgemeine Porto=Ermäßigung auf den Satz
von 3 kr. gestattet, indem es für die Verkehrs-
Jnteressen von Nachtheil sein würde, die Gleich-
förmigkeit früher durch Erhöhung des Porto's für
geringere Entfernungen zu bewirken. Mit Rück-
sicht auf die Bestimmungen des deutsch=österreichi-
schen Postvereinsvertrags sollen die Vorschriften
über Postportofreiheit demnächst einer Revision
unterstellt werden, wobei auch die von dem Land-
tag in solcher Beziehung gestellten Anträge in
näherer Erwägung werden gezogen werden. Die

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[0001] Die Bayerische Presse. Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. Eine constitutionell-monarchische Zeitung. Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr. Nr. 533. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei. Nr. 189. Würzburg, Donnerstag den 8. August. 1850. Amtliche Nachrichten. München, 5. August. Einer Ministerial=Ent- schließung zufolge werden die Spielkarten vom 1. August an durch eine neue Stempelpresse mit neuen Kartenstempeln gestempelt. Vom 1. Oktbr. d. Js. an dürfen die noch vorhandenen, mit dem alten Stempel versehenen Karten nicht mehr ge- braucht werden und müssen daher, wenn deren fernerer Gebrauch noch beabsichtet werden will, unverzüglich an das Kreisstempelamt zur Ueber- stemplung mit den neuen Stempeln eingeschickt werden, welches dieselben schleunigst unentgeltlich umzustempeln hat. Die Beschränkung des allgemeinen Stimmrechts und das strengere Preßgesetz. * Die Times findet über beide vorstehenden Themas Veranlassung zu folgenden Betrachtun- gen: Der Applaus, mit welchem die große euro- päische Erschütterung von 1848 von denjenigen, die einen ausschließenden, aber ungegründeten An- spruch auf den Namen liberaler Staatsmänner erhoben hatten, begrüßt worden war, hat sich all- mälig in die traurige Ueberzeugung verwandelt, daß die Sache der Freiheit in Folge der demo- kratischen Saturnalien, allenthalben Boden verlo- ren hat, und daß, wie Jedermann, außer den Urhebern und Einfaltspinseln der Revolution, vor- aussehen konnte, auf die Anarchie von wenigen Monaten wahrscheinlich ein jahrelanger Despotis- mus folgen wird. Wenn es unter der Klasse von Enthusiasten, die wir hier im Auge haben, noch Ehrlichkeit, Scharfsinn oder Gedächtniß gibt, so müssen sie nun anerkennen, daß der Kontrast zwi- schen dem Geiste gemäßigter Reform, der im Jahre 1847 im Fortschritt begriffen zu sein schien, und den Resultaten, deren Zeugen wir im Jahre 1850 sind, eine entschiedene Verurtheilung ihrer Theorien und ihrer Ausschweifungen ist. Wo immer die Demokratie, wie eine Fluth, hereinbrach gegen die Werke der Regierung, unterbrach oder zerstörte sie alles, was auf der Bahn der Zivili- sation und der Freiheiten dieses Zeitalters erwar- tet werden konnte; sie hat eine Wüste von ge- brochenen Verheißungen und zertrümmerten Hoff- nungen zurückgelassen, und der Schaden, den sie den bestehenden liberalen Jnstitutionen Europa's zugefügt hat, wird nur durch die Strenge des Systems, das an ihrer Stelle entstanden ist, über- troffen. Wir sprechen hier nicht bloß von jenen Fällen, wo das Einschreiten der Militärgewalt die Wirksamkeit der Zivilautorität suspendirt hat, wie in Oesterreich, wo übrigens bedeutende Fort- schritte statt gefunden haben, und wo die Revo- lution, trotz den Drangsalen, von denen sie be- gleitet war, dennoch viele sehr wohlthätige Folgen hinterlassen hat. Wir haben hier besonders jene Länder, wie Frankreich und Preußen, im Auge, in denen das fälschlich sogenannte liberale Prinzip wirklich siegte; und wir behaupten, daß die durch allgemeines Stimmrecht, wie in der französischen Republik, eingeführten Regierungen, zu einem Grad von Repression gediehen sind, den ihre Vorgänger nie weder den Willen, noch die Macht gehabt hätten, zu versuchen, so daß wir durch den gegenwärtigen Stand der Dinge auf dem Kontinent zu dem Schlusse, der vielen unse- rer Leser noch vor wenigen Monaten paradox ge- klungen haben würde, gelangt sind, -- daß die Regierung Frankreichs durch den König, den es vertrieben hat, von diesem Lande zurückgewünscht werden muß, nicht bloß wegen der Ordnung, die sie im Jnnern aufrecht erhalten, und der Macht, die sie nach außen geübt hat, sondern auch wegen der Freiheiten, welche sie dem Volke gewährt hat und die seit ihrem Sturze untergegangen sind. Wir haben gelernt, daß die Macht der Repression in den Händen einer einzigen Versammlung, welche die höchste und unmittelbare Autorität von der ganzen Nation ausübt, bei weitem gewichtiger, und despotischer ist, als jede andere Regierungs- form; denn kein absoluter Monarch oder kein Reichsparlament hätten drei Millionen ihrer Un- terthanen ohne Widerstand ihres Wahlrechts be- rauben, oder ein Gesetz hinsichtlich der Presse von so ungewöhnlichem und strengem Charakter erlas- sen können, von dem man eingestandenermaßen er- wartet, daß es den Einfluß dieses großen Organs der öffentlichen Meinung vernichten wird. Dieser Vorschlag ist nichtsdestoweniger mit einer Mehr- heit von 127 Stimmen durchgegangen und nun- mehr Landesgesetz geworden. Bisher waren alle Preßgesetze darauf berechnet, dem Mißbrauch die- ses Werkzeugs vorzubeugen oder ihn zu bestrafen; Alles, was unmoralisch, aufrührerisch oder umwäl- zend ist, niederzuschlagen; aber die Schriftsteller, welche die Gesetze achten und die großen Jnteres- sen der Gesellschaft und der Regierung vertheidi- gen, eher zu begünstigen, als zu entmuthigen. Dies ist nicht der Zweck des neuen Gesetzes in Frankreich. Die zahlreichen fiscalischen Verpflich- tungen, die es auferlegt, werden sich gleich nach- theilig für die kleineren Journale von jeder Farbe erweisen; und einige von diesen Formen der Be- steuerung werden zum Erstenmal sogar auf Flug- schriften und periodische Publikationen nichtpoliti- schen Jnhalts ausgedehnt. Jn Frankreich liegt die Lebenskraft der Presse in ihrer Wohlfeilheit. Kein Journal kann zu dem Preise einer Zeitung in England bestehen, und kein Journal macht deß- halb den leisesten Anspruch, mit den englischen Zeitungsblättern an Umfang und Schnelligkeit der Nachrichten, an Kapital oder an Vollständigkeit zu wetteifern. Aber die gesetzliche Auflage einer be- trächtlichen Kaution und einer Stempeltaxe ist eine Last für die Eigenthümer eines Journals und für dessen Leser, welche die Masse des französischen Publikums nicht leicht ertragen wird. So weit beschränkt sich jedoch die Frage bloß auf den Preis und den Nutzen. Aber die mit bedeutenden Ma- joritäten durchgesetzten und nun definitiv in das Gesetz eingeschalteten Amendements, kraft deren die eigenhändige Unterzeichnung aller Artikel den Verfassern derselben zur Pflicht gemacht wird, sind von ungewöhnlicherer und bedeutenderer Wirkung. Sie werden in Frankreich von allen Parteien als der härteste Schlag, der die Presse je getroffen hat, betrachtet, und gerade aus diesem Grunde sind sie von der einen Seite vorgeschlagen, und von der andern bekämpft worden. Wir sind nicht so ganz sicher, daß der beabsichtigte Zweck erreicht werden wird. Ein solches Gesetz muß die Zu- stände und den Charakter der Presse wesentlich ändern, es muß ihre Unabhängigkeit vermindern, und sie enger in die Bande der Parteien verstri- cken; in Augenblicken großer Gefahr oder Auf- regung, wo man nicht leicht Menschen findet, wel- che die volle Wahrheit in ihrem eigenen Namen sagen wollen, wird die Wahrheit nicht leicht ge- sagt werden; Staatsmänner, die in Frankreich so- wohl als in England die Spalten der Tages- presse sehr häufig mit den bedeutendsten literari- schen und politischen Ausarbeitungen bereichert ha- ben, weil sie darin das kräftigste Mittel, ihren Ansichten die möglichste Verbreitung zu geben, er- blickten, werden sich jetzt vielleicht weigern, einen leitenden Artikel zu unterzeichnen, und der Jour- nalismus, in dem nun die Persönlichkeit an das Tageslicht treten muß, dürfte dadurch ein Ge- werbe werden, das ausschließlicher für persönlichen und politischen Vortheil getrieben wird. Und es ist noch sehr zweifelhaft, ob der anonyme Charak- ter solcher Publikationen ihre Macht wirklich ver- mehrt; er überträgt diese Macht bloß von dem einzelnen Jndividuum auf das Journal im Allge- meinen. ( Schluß folgt. ) Landtagsabschied. München, 29. Juli. ( Fortsetzung. ) Jn Bezug auf die Rückvergütung der Steuer von Branntwein bei dessen Uebergang von einem Ver- einsstaat in einen andern, wird unter Anwendung der bereits bestehenden Vertragsbestimmungen das Erforderliche vorgekehrt werden, um den deßfallsi- gen Wünschen der Kammern nach Thunlichkeit zu entsprechen. Wegen der allenfallsigen Rückvergü- tung des Malzaufschlags bei der Ausfuhr von Branntwein über die bayer. Grenze sind die nö- thigen Erhebungen bereits angeordnet worden, und Wir werden nach Maßgabe derselben sodann das Weitere verfügen. Nach Maßgabe der bereits ein- geleiteten Verhandlungen über die Zoll= und Ver- kehrsverhältnisse mit der Schweiz wird auch wegen der künftigen Zollbehandlung der schweizerischen Seeweine und Käse, welche zur Zeit noch mit Begünstigungszöllen in den Zollverein zugelassen werden, Beschluß gefaßt, und dabei der auf den gänzlichen Wegfall dieser Begünstigungen gerich- tete Antrag unserer Kammern in sorgfältige Er- wägung gezogen werden. §. 27. Post. Die Ein- richtung der ambulanten Postbureaux auf den Ei- senbahnen ist schon vor längerer Zeit angeordnet worden, somit auch dem hierauf gerichteten Wun- sche bereits entgegengekommen. Wir haben vor, den gleichen Briefportosatz für das Jnland sobald einführen zu lassen, als der Stand der Postrente eine allgemeine Porto=Ermäßigung auf den Satz von 3 kr. gestattet, indem es für die Verkehrs- Jnteressen von Nachtheil sein würde, die Gleich- förmigkeit früher durch Erhöhung des Porto's für geringere Entfernungen zu bewirken. Mit Rück- sicht auf die Bestimmungen des deutsch=österreichi- schen Postvereinsvertrags sollen die Vorschriften über Postportofreiheit demnächst einer Revision unterstellt werden, wobei auch die von dem Land- tag in solcher Beziehung gestellten Anträge in näherer Erwägung werden gezogen werden. Die

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 189. Würzburg, 8. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische189_1850/1>, abgerufen am 28.03.2024.