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Badener Zeitung. Nr. 5, Baden (Niederösterreich), 15.01.1908.

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Nr. 5. Mittwoch Badener Zeitung 15 Jänner 1908.

[Spaltenumbruch]
Bezirksgericht Mödling.
Karnotte.

Herr Dr. Stipek als Anwalt des
Geklagten mühte sich vergeblich. Die Bedentung des
seltsamen Ausdruckes offenbarte ihm kein Lexikon.
Da lud der Richter den braven Sobotka, dessen
Kraftorgan die Parteien vor den Gerichtstisch ruft,
als Exporten -- und Brockhaus' Weltruf wurde zu
Schanden. Die Karnotte existiert wirklich, allerdings
nur im Sprachgebrauch des Mödlinger "Grundes",
der, wie wir oft bemerken konnten, für Sprachneuer-
ungen überhaupt ein äußerst günstiger Boden ist.
Das Wort bedeutet eine lokale Variation von Kanaille.
Von der "Karnaillie" zur Karnotte kann man mit
einigem guten Willen schon irgend eine Brücke finden.
Der Fruchthändler Hubmayer machte sich indeß
die Ratlosigkeit zu Nutze und leugnete, das Wort zu
kennen, noch mehr aber bestritt er die geklagte An-
wendung desselben auf die Gemüsehändlerin Sams.
Deren Gatte bestätigte jedoch die Klage und Hubmayer
erklärte sich bereit, 5 K an den Waisenrat zu er-
legen und eine Ehrenerklärung auszustellen. So
verschwand die Karnotte wieder aus der Gerichtsstube,
in welcher ihre Existenz so schmählich- angezweifelt
worden ist.

Konkurrenztratsch.

Der Fleischhauer Zumpf
und der Gastwirt Brei sollen nach der Klage des
Fleischhauers Berl in der Hinterbrühl an der Ver-
breitung einer für Berl nachteiligen Geschichte mit-
gewirkt haben, die dem letztgenannten zur Last legte,
kranke Schweine zu kaufen, um an ihnen die Not-
schlachtung vorzunehmen, insbesonders aber ein schon
totes Schwein "abgestochen" zu haben. Dieser höchst
befremdliche Vorgang wurde durch die Zeugen dahin
erklärt, daß unter dem Abstechen einer krepierten Sau
deren Aufarbeitung und Zerteilung gemeint sei. Nach
Feststellung dieses Sprachgebrauches führte Herr Dr.
Brust namens des Geklagten mehrere Ergänzungs-
detaile an, deren Inhalt über verdächtige Vorkomm-
nisse in der Fleischerei des Herrn Berl berichten
sollte. Herr Dr. Stipek hingegen machte Zeugen
namhaft, welche in der Verhandlung gegen Berl
wegen Vergehen gegen das Tierseuchengesetz alle diese
Ausstreuungen widerlegt hatten. Nun handle es sich
um die Feststellung, daß Herr Zumpf diese Erzählung
aus Konkurrenzneid neu aufwärmte, verbreite, und
dadurch den Berl sowohl in seiner Ehre nahetrete,
als auch im Gewerbe schädige. Nachdem ein Vergleichs-
versuch scheiterte, stellte Dr. Brust als der Klage-
vertreter mehrere Anträge auf Vernehmung weiterer
Zeugen, zu deren Vorladung die Verhandlung ver-
tagt werden mußte.




Briefkasten.

Herrn Dr. Sch. in M. Besten Dank für Ihre freund-
liche Verständigung. Geniert uns nicht. Buben mögen sich
untereinander und in ihrer Sprache nur unterhalten. Wenn
es nötig ist, werden wir sie schon beim ruppigen Wickel zu
fassen kriegen.F. K.

Herrn Ing. H. in L. Danken bestens für den uns
gesandten Bericht.

Herrn Prof. H. Sendung bestens dankend erhalten.
Wünschen baldige Genesung.

Frau ? ? Wir würden Ihnen raten, Ihre Klage, die ja
eine allgemeine ist, an das Theaterkomitee zu leiten.




Eingesendet.



[irrelevantes Material]

Nr. 5. Mittwoch Badener Zeitung 15 Jänner 1908.

[Spaltenumbruch]
Bezirksgericht Mödling.
Karnotte.

Herr Dr. Stipek als Anwalt des
Geklagten mühte ſich vergeblich. Die Bedentung des
ſeltſamen Ausdruckes offenbarte ihm kein Lexikon.
Da lud der Richter den braven Sobotka, deſſen
Kraftorgan die Parteien vor den Gerichtstiſch ruft,
als Exporten — und Brockhaus’ Weltruf wurde zu
Schanden. Die Karnotte exiſtiert wirklich, allerdings
nur im Sprachgebrauch des Mödlinger „Grundes“,
der, wie wir oft bemerken konnten, für Sprachneuer-
ungen überhaupt ein äußerſt günſtiger Boden iſt.
Das Wort bedeutet eine lokale Variation von Kanaille.
Von der „Karnaillie“ zur Karnotte kann man mit
einigem guten Willen ſchon irgend eine Brücke finden.
Der Fruchthändler Hubmayer machte ſich indeß
die Ratloſigkeit zu Nutze und leugnete, das Wort zu
kennen, noch mehr aber beſtritt er die geklagte An-
wendung desſelben auf die Gemüſehändlerin Sams.
Deren Gatte beſtätigte jedoch die Klage und Hubmayer
erklärte ſich bereit, 5 K an den Waiſenrat zu er-
legen und eine Ehrenerklärung auszuſtellen. So
verſchwand die Karnotte wieder aus der Gerichtsſtube,
in welcher ihre Exiſtenz ſo ſchmählich- angezweifelt
worden iſt.

Konkurrenztratſch.

Der Fleiſchhauer Zumpf
und der Gaſtwirt Brei ſollen nach der Klage des
Fleiſchhauers Berl in der Hinterbrühl an der Ver-
breitung einer für Berl nachteiligen Geſchichte mit-
gewirkt haben, die dem letztgenannten zur Laſt legte,
kranke Schweine zu kaufen, um an ihnen die Not-
ſchlachtung vorzunehmen, insbeſonders aber ein ſchon
totes Schwein „abgeſtochen“ zu haben. Dieſer höchſt
befremdliche Vorgang wurde durch die Zeugen dahin
erklärt, daß unter dem Abſtechen einer krepierten Sau
deren Aufarbeitung und Zerteilung gemeint ſei. Nach
Feſtſtellung dieſes Sprachgebrauches führte Herr Dr.
Bruſt namens des Geklagten mehrere Ergänzungs-
detaile an, deren Inhalt über verdächtige Vorkomm-
niſſe in der Fleiſcherei des Herrn Berl berichten
ſollte. Herr Dr. Stipek hingegen machte Zeugen
namhaft, welche in der Verhandlung gegen Berl
wegen Vergehen gegen das Tierſeuchengeſetz alle dieſe
Ausſtreuungen widerlegt hatten. Nun handle es ſich
um die Feſtſtellung, daß Herr Zumpf dieſe Erzählung
aus Konkurrenzneid neu aufwärmte, verbreite, und
dadurch den Berl ſowohl in ſeiner Ehre nahetrete,
als auch im Gewerbe ſchädige. Nachdem ein Vergleichs-
verſuch ſcheiterte, ſtellte Dr. Bruſt als der Klage-
vertreter mehrere Anträge auf Vernehmung weiterer
Zeugen, zu deren Vorladung die Verhandlung ver-
tagt werden mußte.




Briefkaſten.

Herrn Dr. Sch. in M. Beſten Dank für Ihre freund-
liche Verſtändigung. Geniert uns nicht. Buben mögen ſich
untereinander und in ihrer Sprache nur unterhalten. Wenn
es nötig iſt, werden wir ſie ſchon beim ruppigen Wickel zu
faſſen kriegen.F. K.

Herrn Ing. H. in L. Danken beſtens für den uns
geſandten Bericht.

Herrn Prof. H. Sendung beſtens dankend erhalten.
Wünſchen baldige Geneſung.

Frau ? ? Wir würden Ihnen raten, Ihre Klage, die ja
eine allgemeine iſt, an das Theaterkomitee zu leiten.




Eingeſendet.



[irrelevantes Material]

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[7/0007] Nr. 5. Mittwoch Badener Zeitung 15 Jänner 1908. Bezirksgericht Mödling. Karnotte. Herr Dr. Stipek als Anwalt des Geklagten mühte ſich vergeblich. Die Bedentung des ſeltſamen Ausdruckes offenbarte ihm kein Lexikon. Da lud der Richter den braven Sobotka, deſſen Kraftorgan die Parteien vor den Gerichtstiſch ruft, als Exporten — und Brockhaus’ Weltruf wurde zu Schanden. Die Karnotte exiſtiert wirklich, allerdings nur im Sprachgebrauch des Mödlinger „Grundes“, der, wie wir oft bemerken konnten, für Sprachneuer- ungen überhaupt ein äußerſt günſtiger Boden iſt. Das Wort bedeutet eine lokale Variation von Kanaille. Von der „Karnaillie“ zur Karnotte kann man mit einigem guten Willen ſchon irgend eine Brücke finden. Der Fruchthändler Hubmayer machte ſich indeß die Ratloſigkeit zu Nutze und leugnete, das Wort zu kennen, noch mehr aber beſtritt er die geklagte An- wendung desſelben auf die Gemüſehändlerin Sams. Deren Gatte beſtätigte jedoch die Klage und Hubmayer erklärte ſich bereit, 5 K an den Waiſenrat zu er- legen und eine Ehrenerklärung auszuſtellen. So verſchwand die Karnotte wieder aus der Gerichtsſtube, in welcher ihre Exiſtenz ſo ſchmählich- angezweifelt worden iſt. Konkurrenztratſch. Der Fleiſchhauer Zumpf und der Gaſtwirt Brei ſollen nach der Klage des Fleiſchhauers Berl in der Hinterbrühl an der Ver- breitung einer für Berl nachteiligen Geſchichte mit- gewirkt haben, die dem letztgenannten zur Laſt legte, kranke Schweine zu kaufen, um an ihnen die Not- ſchlachtung vorzunehmen, insbeſonders aber ein ſchon totes Schwein „abgeſtochen“ zu haben. Dieſer höchſt befremdliche Vorgang wurde durch die Zeugen dahin erklärt, daß unter dem Abſtechen einer krepierten Sau deren Aufarbeitung und Zerteilung gemeint ſei. Nach Feſtſtellung dieſes Sprachgebrauches führte Herr Dr. Bruſt namens des Geklagten mehrere Ergänzungs- detaile an, deren Inhalt über verdächtige Vorkomm- niſſe in der Fleiſcherei des Herrn Berl berichten ſollte. Herr Dr. Stipek hingegen machte Zeugen namhaft, welche in der Verhandlung gegen Berl wegen Vergehen gegen das Tierſeuchengeſetz alle dieſe Ausſtreuungen widerlegt hatten. Nun handle es ſich um die Feſtſtellung, daß Herr Zumpf dieſe Erzählung aus Konkurrenzneid neu aufwärmte, verbreite, und dadurch den Berl ſowohl in ſeiner Ehre nahetrete, als auch im Gewerbe ſchädige. Nachdem ein Vergleichs- verſuch ſcheiterte, ſtellte Dr. Bruſt als der Klage- vertreter mehrere Anträge auf Vernehmung weiterer Zeugen, zu deren Vorladung die Verhandlung ver- tagt werden mußte. Briefkaſten. Herrn Dr. Sch. in M. Beſten Dank für Ihre freund- liche Verſtändigung. Geniert uns nicht. Buben mögen ſich untereinander und in ihrer Sprache nur unterhalten. Wenn es nötig iſt, werden wir ſie ſchon beim ruppigen Wickel zu faſſen kriegen.F. K. Herrn Ing. H. in L. Danken beſtens für den uns geſandten Bericht. Herrn Prof. H. Sendung beſtens dankend erhalten. Wünſchen baldige Geneſung. Frau ? ? Wir würden Ihnen raten, Ihre Klage, die ja eine allgemeine iſt, an das Theaterkomitee zu leiten. Eingeſendet. _

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Zitationshilfe: Badener Zeitung. Nr. 5, Baden (Niederösterreich), 15.01.1908, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_badener005_1908/7>, abgerufen am 04.05.2024.