Badener Zeitung. Nr. 4, Baden (Niederösterreich), 12.01.1898. Badener Zeitung (vormals Badener Bezirks-Blatt). Abonnement Baden: Zum Abholen vierteljährig fl. 1·25, halbjährig fl. 2.50, ganzjährig fl. 5.--. Mit Zustellung ins Haus Baden: Vierteljährig fl. 1.50, halbjährig fl. 3.--, Nr. 4. Mittwoch den 12. Jänner 1898. 18. Jahrg. [Spaltenumbruch] Die lange Bank. Eine glänzende Genuthuung ist den Deutschen Kein Geringerer als der höchste Gerichtshof Damit ist der Sprachensport des Jungczechen- Was wird denn geschehen? Wir sehen es Nach der Conferenz mit den Deutschen hieß [Spaltenumbruch] Der Verwaltungsbericht des k. k. Regierungscommissärs Dr. Ritter v. Galatti. Der "zur einstweiligen Besorgung der Ge- Der Bericht ist schon deshalb eine hochver- Badener Zeitung (vormals Badener Bezirks-Blatt). Abonnement Baden: Zum Abholen vierteljährig fl. 1·25, halbjährig fl. 2.50, ganzjährig fl. 5.—. Mit Zuſtellung ins Haus Baden: Vierteljährig fl. 1.50, halbjährig fl. 3.—, Nr. 4. Mittwoch den 12. Jänner 1898. 18. Jahrg. [Spaltenumbruch] Die lange Bank. Eine glänzende Genuthuung iſt den Deutſchen Kein Geringerer als der höchſte Gerichtshof Damit iſt der Sprachenſport des Jungczechen- Was wird denn geſchehen? Wir ſehen es Nach der Conferenz mit den Deutſchen hieß [Spaltenumbruch] Der Verwaltungsbericht des k. k. Regierungscommiſſärs Dr. Ritter v. Galatti. Der „zur einſtweiligen Beſorgung der Ge- Der Bericht iſt ſchon deshalb eine hochver- <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0001" n="[1]"/> <titlePage xml:id="title1" type="heading" next="#title2"> <titlePart type="main"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Badener Zeitung</hi><lb/> (vormals Badener Bezirks-Blatt).</hi> </titlePart> </titlePage><lb/> <div type="jExpedition"> <p><hi rendition="#b">Abonnement Baden:</hi> Zum Abholen vierteljährig fl. 1·25, halbjährig fl. 2.50, ganzjährig fl. 5.—. 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Er ſei, behaupten die Czechen,<lb/> weit entfernt, etwas zu veranlaſſen, was der Gleich-<lb/> wertigkeit und dem gleichen Rechte der czechiſchen<lb/> Sprache oder der Untheilbarkeit des Königreiches<lb/> Böhmen abträglich wäre. Mit dieſer Ausdrucks-<lb/> weiſe könnten die Deutſchen einverſtanden ſein,<lb/> auch wenn ſie begreifen, daſs Herr v. Gautſch<lb/> mit ſeinen czechiſchen Freunden ſo höflich als<lb/> möglich ſein wollte. Dieſe Rede wird möglicher-<lb/> weiſe von den Deutſchen als Beleidigung aufge-<lb/> faſst werden. Darum glauben wir, daſs Herr<lb/> v. Gautſch, wenn er wirklich ſo geſprochen hat,</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <cb/> </div> <div xml:id="galatti1" next="#galatti2" type="jArticle" n="2"> <head> <hi rendition="#b">Der Verwaltungsbericht des k. k.<lb/> Regierungscommiſſärs Dr. Ritter<lb/> v. 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Galatti einen Mann zur<lb/> Leitung der Gemeindeagenden während des unſeligen<lb/> Interregnums gegeben hat, der ſich der großen Ver-<lb/> antwortung, welche ihm die übertragene Function<lb/> auferlegt hat, voll bewuſst war und auch in eminenter<lb/> Weiſe die Fähigkeit beſaſs, in reger Arbeit und mit<lb/> anerkenneuswertem Eifer ſeinen Wirkungskreis aus-<lb/> zufüllen. In der mehr als ſechsmonatlichen Zeit<lb/> ſeines Hierſeins hat ſich Herr v. Galatti die<lb/> Achtung und Wertſchätzung aller jener zu erringen<lb/> verſtanden, welche mit ihm, ſei es im dienſtlichen<lb/> oder privaten Verkehre, zu thun hatten. Liebenswürdig<lb/> und coulant mit allen und jedem, hat er doch zu<lb/> aller Zeit die Intereſſen der ſeiner Obſorge über-<lb/> tragenen Gemeinde mit Energie zu wahren gewuſst,<lb/> und wenn er vielleicht in der Theaterfrage nach<lb/> unſerer ſubjectiven und ſeinerzeit auch von uns<lb/><cb/> offen und rückhaltslos dargelegten Anſchauung einen<lb/> Schritt zu weit gethan hat, ſo entnehmen wir auch<lb/> dem Berichte, daſs er in dieſer vielleicht ſchwierigſten<lb/> aller Fragen theilweiſe unter dem Zwange höherer<lb/> Anordnungen gehandelt hat, deren Berechtigung, ſo<lb/> ſehr ſie auch anzuzweifeln ſein mag, heute für uns<lb/> nicht Gegenſtand von Erörterungen ſein kann.</p><lb/> <p>Der Bericht iſt ſchon deshalb eine hochver-<lb/> dienſtliche That unſeres Regierungscommiſſärs, als<lb/> aus den naturgemäß knapp gehaltenen Berichten über<lb/> die Beirathsſitzungen allein die Bevölkerung ſich kein<lb/> klares Urtheil über ſeine Amtsthätigkeit zu bilden<lb/> imſtande war. Der vorliegende Bericht nun verbreitet<lb/> ſich über alles, was in den Beirathsberichten nicht,<lb/> oder nur in der trockenen Form des Amtsſtiles ent-<lb/> halten war, in ausführlichſter und erſchöpfender Weiſe.<lb/> Nach einer kurzen Einleitung über ſeine Beſtellung<lb/> als Regierungscommiſſär und die von ihm zuerſt<lb/> vorgenommene Durchfühcung der Neuwahlen, geht<lb/> der Verfaſſer ſofort auf die Schilderung ſeiner<lb/> Thätigkeit auf dem Gebiete der eigentlichen Gemeinde-<lb/> verwaltung ein. Wenn ein freigewählter Gemeinde-<lb/> ausſchuſs darangeht, ſich und der Gemeinde ein legi-<lb/> times Oberhaupt zu geben, ſo erblicken beide, Wähler<lb/> und Gewählter, in dieſem Acte zu allernächſt ein<lb/> Zeichen außergewöhnlicher Ehrung und des Vertrauens<lb/> in die Fähigkeit der betreffenden Perſönlichkeit zum<lb/> Amte eines Gemeindevorſtehers, und nur wenige<lb/> wiſſen, welche Laſt ſie damit dem Manne ihrer<lb/> Wahl in Wirklichkeit aufladen. Der Bericht unſeres<lb/> Regierungscommiſſärs liest ſich in dieſer Beziehung<lb/> wie ein Leitfaden zur Ausübung der Leitung eines<lb/> ſo großen Gemeinweſens, wie das der Stadt Baden,<lb/> und aus ihm können wir in überſichtlicher Zuſammen-<lb/> ſtellung erfahren, welch’ ſchwere Bürde der Bürger-<lb/><cb/> meiſter dieſer Stadt eigentlich zu tragen hat. Es<lb/> konnte daher auch dieſer Bericht gar nicht zeitgemäßer<lb/> kommen, als in dem Augenblicke, da der neugewählte<lb/> Gemeindeausſchuſs an die Wahl des Stadtoberhauptes<lb/> ſchritt, um darzulegen, welche Agenden der <hi rendition="#g">Privat-<lb/> mann</hi> da zu beherrſchen hat, die die ganze Thätig-<lb/> keit des geſchulten <hi rendition="#g">Beamten</hi> vollauf in Anſpruch<lb/> genommen haben. 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Badener Zeitung
(vormals Badener Bezirks-Blatt).
Abonnement Baden: Zum Abholen vierteljährig fl. 1·25, halbjährig fl. 2.50, ganzjährig fl. 5.—. Mit Zuſtellung ins Haus Baden: Vierteljährig fl. 1.50, halbjährig fl. 3.—,
ganzjährig fl. 6 —. Oeſterreich-Ungarn: Mit Zuſendung vierteljährig fl. 1.65, halbjährig fl. 3.25, ganzjährig fl. 6.50. Einzelne Mittwoch-Nummer 6 kr., Samstag-Nummer
8 kr. — Inſerate werden per 80 mm breite Petitzeile mit 8 kr. für die erſte, und mit 7 kr. für fünf nacheinander folgende Einſchaltungen berechnet, größere Aufträge nach Ueber-
einkommen und können auch durch die beſtehenden Annoncen-Bureaux an die Adminiſtration gerichtet werden. — Intereſſante Mittheilungen, Notizen und Correſpon-
denzen werden nach Uebereinkunft honorirt. Mannſeripte werden nicht zurückgeſtellt.
[Abbildung]
Erſcheint Mittwoch und Samstag früh.
[Abbildung]
(Die Samstag-Nummer enthält die Gratis-Beilage „Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt“.)
Nr. 4. Mittwoch den 12. Jänner 1898. 18. Jahrg.
Die lange Bank.
Eine glänzende Genuthuung iſt den Deutſchen
Öſterreichs in ihrem Kampfe wider den Sprachen-
verordnungsunfug zutheil geworden; eine Genug-
thuung, welche ihren pflichtgemäßen Widerſtand
im Lichte klarſten, unwiderlegten Rechtes aller
Welt vor Augen rückt.
Kein Geringerer als der höchſte Gerichtshof
des Reiches hat die famoſen Sprachenverordnungen,
jene der Ära Taaffe-Prazak nicht minder, als jene
noch famoſeren der Ära Badeni als ungiltig, un-
geſetzlich und rechtsunwirkſam erklärt. Anlaſs
hiezu bot eine bei dem deutſchen Kreisgerichte in
Eger anhängige Streitſache, bei welcher wieder
ein czechiſcher Advocat dem Sport der Zwei-
ſprachigkeit zu fröhnen verſucht hatte. Das Prager
Oberlandesgericht fällte eine Entſcheidung zu
Gunſten der czechiſchen Anſprüche, indem ſich
dieſes Gericht ausdrücklich auf die Sprachen-
verordnungen berief. Allein der Spruch des
Oberſten Gerichtshofes bereitete dieſen czechiſchen
Advocatenkniffen ein verdientes Ende. Er gieng
nicht bloß mit vornehm kühler Art über die
Sprachenverordnungen hinweg, ſondern bezeichnete
ausdrücklich die Entſcheidung des Prager Gerichts-
hofes als geſetzwidrig, als dem, trotz neuer Civil-
proceßordnung, noch immer giltigen § 13 der
Gerichtsordnung zuwiderlaufend. Was alſo ſeit
1880 öſterreichiſche Regierungen ſich an will-
kürlichen Eingriffen in die Gerichtspflege ſich er-
laubten, an adminiſtrativen Späßen, um die
Spruchfragen der Gerichte mit Sprachfragen zu
verballhornen, wird kurzweg als Miſsbrauch, als
Geſetzverletzung verdammt. Jedes Gericht iſt
nunmehr verpflichtet, ſich an die Entſcheidung der
oberſten richterlichen Autorität des Reiches zu
halten.
Damit iſt der Sprachenſport des Jungczechen-
thums und auch das Wenzelsſtaatsrecht endgiltig
in den Abgrund geſchleudert und der Regierung
erwächst nunmehr die moraliſche wie die geſetzliche
Pflicht, dieſen Spruch zu reſpectieren, die Sprachen-
verordnungen zurückzunehmen, die ſie früher ohne
gerichtlichen Spruch hätte aufheben können. Damit
ſcheint es aber ſeine guten Wege zu haben. Wie
aus den Conferenzen des Miniſters mit den
jungczechiſchen Führern hervorgeht, gedenkt der
Miniſterpräſident nichts weiter zu thun, als daſs
er im Landtage die Sprachenverordnungen er-
örtern laſſen und dabei den Standpunkt der
Regierung bekannt geben will. Baron Gautſch lebt
in der Furcht, daſs ihm die Czechen vielleicht das-
ſelbe Schickſal bereiten, wie die Deutſchen dem
Grafen Badeni. Dieſe Furcht iſt wirklich be-
gründet; denn es wird immer deutlicher, daſs erſt
ein dritter Miniſterpräſident kommen muſs, der
auch den Czechen gegenüber nach dem Worte vor-
gehen wird: Thue recht und ſcheue niemand! und
deſſen erſter Federſtrich, ſobald er ſich in ſeinen
Amtsſtuhl geſetzt hat, die Aufhebung der Sprachen-
verordnungen ſein wird. Baron Gautſch wollte
oder konnte das nicht, jetzt iſt es für ihn zu ſpät.
Was wird denn geſchehen? Wir ſehen es
kommen, wie uns die Erſcheinungen der vier
Jahreszeiten bekannt ſind. Sehen wir von den
principiellen Bedenken ab, welche eine Behandlung
der Sprachenfragen im böhmiſchen Landtage bei
den Deutſchen wecken muſs. Die Sprachenverord-
nungen ſind von Reichswegen erfloſſen. Nun
ſollen ſie im Landtage curiert, modificiert, vielleicht
gar aſſecuriert werden. Wir werden alſo, falls
ſich die Deutſchen in dieſe Landtagsverhandlungen
einlaſſen, endloſe Reden über die Sprachenfrage
zu vernehmen haben, natürlich gewürzt mit allerlei
czechiſchem Größenwahn. Tauſendmal Geſagtes
wird wiedergeſagt, tauſendmal Widerlegtes wird
abermals widerlegt werden. Aber die Regierung
will ſprechen! Warum ſpricht ſie nicht gleich?
Warum hat ſie nicht längſt geſprochen? Warum
in nächſter Woche, warum nicht in dieſer? Eine
gute Sache, die ſich vertreten läſst, braucht keinen
beſonderen Apparat, um ſich Geltung zu verſchaffen.
Wozu die Geheimniskrämerei für ſechs, acht Tage?
Deutſche wie Czechen waren kürzlich bei Baron
Gautſch. Er ſcheint aber noch nicht geſagt zu haben,
wie er über die Sprachenfrage, insbeſonders über
den ſpringenden Punkt: die Zweiſprachigkeit aller
Staatsbeamten in Böhmen, denkt.
Nach der Conferenz mit den Deutſchen hieß
es, Herr v. Gautſch hätte bei ihnen einen Schimmer
von Hoffnung geweckt, daſs ſeine Auffaſſung die
richtige ſei, aus dem Conferenzberichte der Czechen
geht hervor, daſs ſie keinen Schimmer von Furcht
haben, Herr v. Gautſch könnte eine Auffaſſung
haben, welche ſie mit ihm in Zwieſpalt brächte;
im Gegentheile. Er ſei, behaupten die Czechen,
weit entfernt, etwas zu veranlaſſen, was der Gleich-
wertigkeit und dem gleichen Rechte der czechiſchen
Sprache oder der Untheilbarkeit des Königreiches
Böhmen abträglich wäre. Mit dieſer Ausdrucks-
weiſe könnten die Deutſchen einverſtanden ſein,
auch wenn ſie begreifen, daſs Herr v. Gautſch
mit ſeinen czechiſchen Freunden ſo höflich als
möglich ſein wollte. Dieſe Rede wird möglicher-
weiſe von den Deutſchen als Beleidigung aufge-
faſst werden. Darum glauben wir, daſs Herr
v. Gautſch, wenn er wirklich ſo geſprochen hat,
Der Verwaltungsbericht des k. k.
Regierungscommiſſärs Dr. Ritter
v. Galatti.
Der „zur einſtweiligen Beſorgung der Ge-
ſchäfte der Stadtgemeinde Baden beſtellte Regierungs-
commiſſär Dr. Haus R. v. Galatti“, wie der
officielle Titel unſeres Regierungscommiſſärs lautet,
verſendet ſoeben einen gedruckten Bericht über ſeine
Amtswirkſamkeit in der Zeit vom 25. Juni 1897
bis Jänner 1898. Iſt ſchon der Umſtand an und
für ſich erfreulich, daſs ein von der Regierung be-
ſtellter Functionär in ſolcher Form den Weg der
Öffentlichkeit betritt, wozu ja für ihn kein dienſtlicher
Grund vorlag, ſo ſchöpfen wir aus dem Berichte
ſelbſt die Überzeugung, daſs uns die politiſche Be-
hörde in Herrn R. v. Galatti einen Mann zur
Leitung der Gemeindeagenden während des unſeligen
Interregnums gegeben hat, der ſich der großen Ver-
antwortung, welche ihm die übertragene Function
auferlegt hat, voll bewuſst war und auch in eminenter
Weiſe die Fähigkeit beſaſs, in reger Arbeit und mit
anerkenneuswertem Eifer ſeinen Wirkungskreis aus-
zufüllen. In der mehr als ſechsmonatlichen Zeit
ſeines Hierſeins hat ſich Herr v. Galatti die
Achtung und Wertſchätzung aller jener zu erringen
verſtanden, welche mit ihm, ſei es im dienſtlichen
oder privaten Verkehre, zu thun hatten. Liebenswürdig
und coulant mit allen und jedem, hat er doch zu
aller Zeit die Intereſſen der ſeiner Obſorge über-
tragenen Gemeinde mit Energie zu wahren gewuſst,
und wenn er vielleicht in der Theaterfrage nach
unſerer ſubjectiven und ſeinerzeit auch von uns
offen und rückhaltslos dargelegten Anſchauung einen
Schritt zu weit gethan hat, ſo entnehmen wir auch
dem Berichte, daſs er in dieſer vielleicht ſchwierigſten
aller Fragen theilweiſe unter dem Zwange höherer
Anordnungen gehandelt hat, deren Berechtigung, ſo
ſehr ſie auch anzuzweifeln ſein mag, heute für uns
nicht Gegenſtand von Erörterungen ſein kann.
Der Bericht iſt ſchon deshalb eine hochver-
dienſtliche That unſeres Regierungscommiſſärs, als
aus den naturgemäß knapp gehaltenen Berichten über
die Beirathsſitzungen allein die Bevölkerung ſich kein
klares Urtheil über ſeine Amtsthätigkeit zu bilden
imſtande war. Der vorliegende Bericht nun verbreitet
ſich über alles, was in den Beirathsberichten nicht,
oder nur in der trockenen Form des Amtsſtiles ent-
halten war, in ausführlichſter und erſchöpfender Weiſe.
Nach einer kurzen Einleitung über ſeine Beſtellung
als Regierungscommiſſär und die von ihm zuerſt
vorgenommene Durchfühcung der Neuwahlen, geht
der Verfaſſer ſofort auf die Schilderung ſeiner
Thätigkeit auf dem Gebiete der eigentlichen Gemeinde-
verwaltung ein. Wenn ein freigewählter Gemeinde-
ausſchuſs darangeht, ſich und der Gemeinde ein legi-
times Oberhaupt zu geben, ſo erblicken beide, Wähler
und Gewählter, in dieſem Acte zu allernächſt ein
Zeichen außergewöhnlicher Ehrung und des Vertrauens
in die Fähigkeit der betreffenden Perſönlichkeit zum
Amte eines Gemeindevorſtehers, und nur wenige
wiſſen, welche Laſt ſie damit dem Manne ihrer
Wahl in Wirklichkeit aufladen. Der Bericht unſeres
Regierungscommiſſärs liest ſich in dieſer Beziehung
wie ein Leitfaden zur Ausübung der Leitung eines
ſo großen Gemeinweſens, wie das der Stadt Baden,
und aus ihm können wir in überſichtlicher Zuſammen-
ſtellung erfahren, welch’ ſchwere Bürde der Bürger-
meiſter dieſer Stadt eigentlich zu tragen hat. Es
konnte daher auch dieſer Bericht gar nicht zeitgemäßer
kommen, als in dem Augenblicke, da der neugewählte
Gemeindeausſchuſs an die Wahl des Stadtoberhauptes
ſchritt, um darzulegen, welche Agenden der Privat-
mann da zu beherrſchen hat, die die ganze Thätig-
keit des geſchulten Beamten vollauf in Anſpruch
genommen haben. Neben den vielen kleinen Sorgen
auf dem Gebiete der Perſonalien, der Localpolizei,
der Baubewilligungen, der Stadtſäuberung, der
Verpachtung von Gemeinderealitäten, die, jede für
ſich, außer der Arbeit am Bureautiſche noch zahl-
reiche zeitraubende und oft penible Commiſſionierungen
erfordern, neben der Pflicht des Gemeindevorſtehers
inbezug auf die Vertretung der Gemeinde nach außen
und ihrer würdigen Repräſentation und als Vor-
ſitzender der Curcommiſſion, jenes Inſtitutes, das den
Lebensnerv unſerer Gemeinde zu hüten hat, gibt
uns der Verfaſſer ein anſchauliches Bild über ſeine
Thätigkeit in allen jenen großen Fragen, welche die
Zukunft des Curortes ſo vital berühren, und in
welchen er mit weiſer Hand der neugewählten Ge-
meindevertretung vorgearbeitet hat. Die Finanzen
der Gemeinde erfahren eine klare und nüchterne
Schilderung vom Standpunkte des Beamten, der mit
den gegebenen Verhältniſſen ziffermäßig zu rechnen
gezwungen iſt. In der Frage der Erbauung der
projectierten elektriſchen Bahn hat der Re-
gierungsvertreter die Intereſſen der Gemeinde in
energiſcher Weiſe gewahrt; inbezug auf die für
Baden ſo wichtige Frage der Waſſerverſorgung
iſt er initiativ vorgegangen und hat ſich unter aus-
drücklicher Anerkennung der vom früheren Gemeinde-
ausſchuſſe in dieſer Beziehung unternommenen Schritte
für das Ebreichsdorfer Project Smrecker entſchieden,
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