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Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 31. Bremen, 16. April 1852.

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[Beginn Spaltensatz] Hafen, bis diese die nöthigen Gelder herbeigeschafft hat, oder sie werden
auf dem Schub in ihre Gemeinde zurückgeschickt.

Wieder kommt vor, daß den Auswanderern von der Gemeinde das
Handgeld, das sie zu ihrem weitern Fortkommen in Amerika nöthig haben,
sogleich bei ihrer Abreise von der Heimath in die Hand gegeben wird.
Die armen Leute, die vielleicht noch nie soviel Geld besaßen, wissen nicht,
wie schnell eine so kleine Summe ausgegeben ist; sie kaufen sich Dieses
und erlauben sich Jenes, und ehe sie sich's versehen, haben sie Nichts mehr.
So kommen sie in Amerika an, und anstatt noch soviel zu besitzen, um in
das Jnnere des Landes reisen zu können, müssen sie im Hafen liegen
bleiben und sind dem größten Elende preisgegeben, oder sie werden bei den
gegenwärtigen strengen Gesetzen Newyorks ohne Weiteres in ihre Heimath
zurückgesandt und verursachen dadurch ihren Gemeinden ungeheure Kosten.

Diese und ähnliche Vorkommnisse, die wir erlebt haben, veranlassen
uns, den Gemeinden mit unserer Erfahrung und unserm Rath an die
Hand zu gehen, damit solche Fälle, die so traurig in ihren Folgen sind,
für die Zukunft vermieden werden können.

Beabsichtigt eine Gemeinde, Angehörige ihres Orts auf Gemeindekosten
auswandern zu lassen, so mag sie, entweder in öffentlichen Blättern oder
durch schriftliche Mittheilung, die Auswanderungsbureaus auffordern, ihre
Uebernahmspreise einzureichen; doch ist es durchaus nothwendig, daß der
Gemeinderath die Bedingungen feststellt, unter welchen er abschließen will.
Dieselben müssen einfach sein und genau bezeichnen, was der Uebernehmer
zu leisten hat.

Wir hielten es nun im Jnteresse der Gemeinde, von dem Ueberneh-
mer zu verlangen, daß die Auswanderer schon von Mannheim ( oder
von jedem andern größern Orte ) ab ganz auf seine Kosten übernommen
werden, so daß dieser also die Fahrtaxen, die Kost und das Uebernachten
von da bis zum Seehafen und die Ueberfahrtstaxen, ( und wo es nöthig )
Seekost bis zum überseeischen Seeplatz, sowie die Ausrüstungsgegenstände
auf's Seeschiff, als: Eß=, Trink= und Waschgeschirr und Matratzen, zu
tragen hat. Die Gemeinde weiß alsdann genau, wie hoch der einzelne
Auswanderer ihr zu stehen kommt.

Sie können alsdann überall weniger geprellt werden, weil, wo sie
hinkommen, der Uebernehmer oder seine Agenten für ihre Bedürfnisse
besorgt sind; sie behalten ferner das Wenige, was sie von Haus aus mit-
genommen, weil sie sich nichts anzuschaffen brauchen, und sie, ohne einen
Kreuzer auszugeben, die Reise vom Jnnern bis Amerika machen können.

Es ist nun aber nicht damit gethan, daß man die Auswanderer
hülflos an das amerikanische Ufer setzt, sondern es ist auch durchaus noth-
wendig und Pflicht der Gemeinden, daß man ihnen dort noch so viele
Mittel an die Hand giebt, um in das Jnnere des Landes reisen zu können,
wo sie leichter Arbeit finden.

Hierzu müssen sie mindestens 10 freies Geld per Kopf haben, und
diese sollen ihnen erst bei der Ankunft in Amerika ausbezahlt werden.

Der Uebernehmer soll diese Auszahlung in der Weise besorgen, daß
er ihnen oder der Gemeindebehörde vor der Abreise schon Anweisungen auf
ein Handlungshaus in jener Stadt übergiebt, wo sie in Amerika landen werden.

Auf derselben ist der Betrag in Dollars auszuwerfen, welchen der
Auswanderer als Unterstützung von der Gemeinde zu erhalten hat. Der
Dollar wird zu 2 30 gerechnet, und der Uebernehmer muß die Ver-
bindlichkeit übernehmen, daß die Beträge ohne irgend einen Abzug in
gangbarem amerikanischem Gelde bei Vorzeigung baar ausbezahlt werden,
wodurch dem Verlust beim Geldwechseln vorgebeugt wird.

Der Uebernehmer soll ferner gehalten sein, diese Anweisungen, nachdem
sie von seinen Geschäftsleuten in Amerika eingelöst worden sind, von dort
hierher kommen zu lassen und sie dem Gemeinderathe zuzustellen, um daraus
die Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Leute wirklich ihr Geld erhalten haben.

Die Einschiffungshafen, deren unsere Landsleute in der Regel sich
bedienen, sind:
Havre, Antwerpen, Rotterdam, London, Bremen.

Jn den ersten vier Häfen haben die Auswanderer auf den Schiffen
selbst zu kochen; auch sind es meistens amerikanische Schiffe, deren
Bemannung ( Capitain und Matrosen ) nur englisch spricht.

Jn Bremen dagegen wird den Auswanderer vom Schiffskoch gekocht,
die Schiffe, die dort expedirt werden, sind meist deutsche Schiffe, was für
[Spaltenumbruch] den Auswanderer den Vortheil hat, daß er seine Klagen und Wünsche beim
Capitain und der Mannschaft, die ebenfalls Deutsche sind, selbst anbringen kann.

Die beste Zeit der Abreise für die Auswandernden, namentlich Unbe-
mittelte, ist immerhin das Frühjahr, weil sie alsdann in der guten
Jahreszeit in ihrem neuen Vaterlande ankommen und deßhalb auch leicht
lohnende Arbeit finden. Nicht immer aber ist es möglich, die Abreise für
das Frühjahr treffen zu können, und es kann dazu auch der Sommer und
der Anfang vom Spätjahr benutzt werden. Dabei müssen wir aber ent-
schieden abrathen, die Leute im November oder December, namentlich wenn
sie nach Newyork, Baltimore oder Philadelphia wollen, weggehen zu lassen,
weil sie alsdann in der Mitte des Winters, der in der Regel strenger als
bei uns ist, eintreffen und schwerlich sofortige Arbeit finden dürften.

Der badische Verein, dem die Gesetze über die Auswanderung, welche
in den verschiedenen Häfen ausgeübt werden, genugsam bekannt sind, hält
jene, die in Bremen existiren, für diejenigen, welche dem Auswanderer
am meisten Sicherheit bieten; das Centralbureau unseres Vereins wird
daher Diejenigen, die sich seiner Vermittlung bedienen, künftig aus-
schließlich nur über Bremen befördern. Die Erfahrungen, die wir in
dieser Beziehung seit Jahren gesammelt haben, lassen uns diesen Weg
den Gemeindebehörden besonders empfehlen.

Es bleibt uns nur noch übrig, dieselben darauf aufmerksam zu
machen, daß die neuen Gesetze des Staates Newyork über die Einwan-
derungen sehr verschärft wurden, so daß Mondsüchtige und Blödsinnige,
Taube, Stumme oder Blinde, Kränkliche oder Verstümmelte, Personen
über 60 Jahr alt, Wittwen mit Familie, Frauenzimmer ohne Ehemänner
mit Familie, und Kinder unter 13 Jahren ohne Eltern, nur gegen
Stellung einer Caution bis zu 1200 per Kopf in Newyork zugelassen
werden; wer diese nicht zu stellen im Stande ist, wird ohne Weiteres in
seine Heimath wieder zurückgesandt.

Daher ist es nicht mehr räthlich, die ärmere Klasse nach Newyork
gehen zu lassen, und wir empfehlen diese nach den Häfen Baltimore,
Philadelphia oder Neworleans zu dirigiren, wo bis jetzt keine so strenge
Gesetze ausgeübt werden, von wo aus die Leute ebenfalls ohne große
Kosten in das Jnnere des Landes reisen können. Auch dort bestehen, wie
in Newyork, deutsche Gesellschaften, die sich der deutschen Einwan-
derer in jeder Beziehung annehmen, und wir können den Gemeindebehörden
nicht genug empfehlen, ihre Auswanderer auf diese Gesellschaft aufmerksam
zu machen, deren einziger Zweck darin besteht, den einwandernden Deutschen
mit Rath und That an die Hand zu gehen.

Sollten bei Abschließung von Verträgen mit Auswanderungsbureaus
sich irgend Schwierigkeiten zeigen, so mögen die Gemeindebehörden sich
immerhin an den unterzeichneten Verein wenden, der stets bereit sein wird,
alle nur wünschenswerthe Auskunft zu geben.

Karlsruhe, im März 1852.

    Der Vorstand des badischen Auswanderungsvereins
    Trefurt.     Bachelin, Schriftführer."



Sitzungsbericht des Berliner Centralvereins.

    Berlin, 7. April.

Die heutige öffentliche Sitzung des " Centralvereins für die
deutsche Auswanderungs= und Colonisationsangelegenheit
"
wurde von dem Vorsitzenden, Herrn Regierungsrath Dr. Gaebler, wie
gewöhnlich, mit dem Geschäftsberichte über den verflossenen Monat eröffnet.
Darnach dauert das Steigen der Auswanderung fort, und es steht leider
zu erwarten, daß in diesem Jahre eine größere Zahl das Vaterland ver-
lassen werde, als je zuvor. Zum großen Theile tragen hierzu zahlreiche
Winkelagenten die Schuld, welche kein Mittel unversucht lassen, um Uner-
fahrene zur Auswanderung zu verleiten. Wie wenig Einige derselben sich
scheuen, zu den plattesten Lügen ihre Zuflucht zu nehmen, ergiebt unter
vielen andern Beispielen die Gegend um Bromberg. Hier haben Agenten
den Landleuten polnischer Abkunft vorgespiegelt, daß Kossuth und Dem-
binsky ihnen vom Könige ( ! ) von Amerika Ländereien ausgewirkt hätten,
worauf sich eine große Anzahl dieser Leute anschickte, dorthin auszuwandern.
Der Verwaltungsrath hat sich deshalb veranlaßt gesehen, eine öffentliche
Warnung vor übereiltem Auswandern zu erlassen, welche von dem königl.
Ministerio des Jnnern den einzelnen Regierungen zur geeigneten Verbrei-
tung zugefertigt worden ist. Die im vorigen Monat veröffentlichte War-
nung vor dem Auswandern nach den Kaffeeplantagen der fünf großen
brasilianischen Grundbesitzer hat gute Früchte getragen, und es sind von
mehreren Regierungen Exemplare davon nachbestellt worden.

[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] Hafen, bis diese die nöthigen Gelder herbeigeschafft hat, oder sie werden
auf dem Schub in ihre Gemeinde zurückgeschickt.

Wieder kommt vor, daß den Auswanderern von der Gemeinde das
Handgeld, das sie zu ihrem weitern Fortkommen in Amerika nöthig haben,
sogleich bei ihrer Abreise von der Heimath in die Hand gegeben wird.
Die armen Leute, die vielleicht noch nie soviel Geld besaßen, wissen nicht,
wie schnell eine so kleine Summe ausgegeben ist; sie kaufen sich Dieses
und erlauben sich Jenes, und ehe sie sich's versehen, haben sie Nichts mehr.
So kommen sie in Amerika an, und anstatt noch soviel zu besitzen, um in
das Jnnere des Landes reisen zu können, müssen sie im Hafen liegen
bleiben und sind dem größten Elende preisgegeben, oder sie werden bei den
gegenwärtigen strengen Gesetzen Newyorks ohne Weiteres in ihre Heimath
zurückgesandt und verursachen dadurch ihren Gemeinden ungeheure Kosten.

Diese und ähnliche Vorkommnisse, die wir erlebt haben, veranlassen
uns, den Gemeinden mit unserer Erfahrung und unserm Rath an die
Hand zu gehen, damit solche Fälle, die so traurig in ihren Folgen sind,
für die Zukunft vermieden werden können.

Beabsichtigt eine Gemeinde, Angehörige ihres Orts auf Gemeindekosten
auswandern zu lassen, so mag sie, entweder in öffentlichen Blättern oder
durch schriftliche Mittheilung, die Auswanderungsbureaus auffordern, ihre
Uebernahmspreise einzureichen; doch ist es durchaus nothwendig, daß der
Gemeinderath die Bedingungen feststellt, unter welchen er abschließen will.
Dieselben müssen einfach sein und genau bezeichnen, was der Uebernehmer
zu leisten hat.

Wir hielten es nun im Jnteresse der Gemeinde, von dem Ueberneh-
mer zu verlangen, daß die Auswanderer schon von Mannheim ( oder
von jedem andern größern Orte ) ab ganz auf seine Kosten übernommen
werden, so daß dieser also die Fahrtaxen, die Kost und das Uebernachten
von da bis zum Seehafen und die Ueberfahrtstaxen, ( und wo es nöthig )
Seekost bis zum überseeischen Seeplatz, sowie die Ausrüstungsgegenstände
auf's Seeschiff, als: Eß=, Trink= und Waschgeschirr und Matratzen, zu
tragen hat. Die Gemeinde weiß alsdann genau, wie hoch der einzelne
Auswanderer ihr zu stehen kommt.

Sie können alsdann überall weniger geprellt werden, weil, wo sie
hinkommen, der Uebernehmer oder seine Agenten für ihre Bedürfnisse
besorgt sind; sie behalten ferner das Wenige, was sie von Haus aus mit-
genommen, weil sie sich nichts anzuschaffen brauchen, und sie, ohne einen
Kreuzer auszugeben, die Reise vom Jnnern bis Amerika machen können.

Es ist nun aber nicht damit gethan, daß man die Auswanderer
hülflos an das amerikanische Ufer setzt, sondern es ist auch durchaus noth-
wendig und Pflicht der Gemeinden, daß man ihnen dort noch so viele
Mittel an die Hand giebt, um in das Jnnere des Landes reisen zu können,
wo sie leichter Arbeit finden.

Hierzu müssen sie mindestens 10 freies Geld per Kopf haben, und
diese sollen ihnen erst bei der Ankunft in Amerika ausbezahlt werden.

Der Uebernehmer soll diese Auszahlung in der Weise besorgen, daß
er ihnen oder der Gemeindebehörde vor der Abreise schon Anweisungen auf
ein Handlungshaus in jener Stadt übergiebt, wo sie in Amerika landen werden.

Auf derselben ist der Betrag in Dollars auszuwerfen, welchen der
Auswanderer als Unterstützung von der Gemeinde zu erhalten hat. Der
Dollar wird zu 2 30 gerechnet, und der Uebernehmer muß die Ver-
bindlichkeit übernehmen, daß die Beträge ohne irgend einen Abzug in
gangbarem amerikanischem Gelde bei Vorzeigung baar ausbezahlt werden,
wodurch dem Verlust beim Geldwechseln vorgebeugt wird.

Der Uebernehmer soll ferner gehalten sein, diese Anweisungen, nachdem
sie von seinen Geschäftsleuten in Amerika eingelöst worden sind, von dort
hierher kommen zu lassen und sie dem Gemeinderathe zuzustellen, um daraus
die Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Leute wirklich ihr Geld erhalten haben.

Die Einschiffungshafen, deren unsere Landsleute in der Regel sich
bedienen, sind:
Havre, Antwerpen, Rotterdam, London, Bremen.

Jn den ersten vier Häfen haben die Auswanderer auf den Schiffen
selbst zu kochen; auch sind es meistens amerikanische Schiffe, deren
Bemannung ( Capitain und Matrosen ) nur englisch spricht.

Jn Bremen dagegen wird den Auswanderer vom Schiffskoch gekocht,
die Schiffe, die dort expedirt werden, sind meist deutsche Schiffe, was für
[Spaltenumbruch] den Auswanderer den Vortheil hat, daß er seine Klagen und Wünsche beim
Capitain und der Mannschaft, die ebenfalls Deutsche sind, selbst anbringen kann.

Die beste Zeit der Abreise für die Auswandernden, namentlich Unbe-
mittelte, ist immerhin das Frühjahr, weil sie alsdann in der guten
Jahreszeit in ihrem neuen Vaterlande ankommen und deßhalb auch leicht
lohnende Arbeit finden. Nicht immer aber ist es möglich, die Abreise für
das Frühjahr treffen zu können, und es kann dazu auch der Sommer und
der Anfang vom Spätjahr benutzt werden. Dabei müssen wir aber ent-
schieden abrathen, die Leute im November oder December, namentlich wenn
sie nach Newyork, Baltimore oder Philadelphia wollen, weggehen zu lassen,
weil sie alsdann in der Mitte des Winters, der in der Regel strenger als
bei uns ist, eintreffen und schwerlich sofortige Arbeit finden dürften.

Der badische Verein, dem die Gesetze über die Auswanderung, welche
in den verschiedenen Häfen ausgeübt werden, genugsam bekannt sind, hält
jene, die in Bremen existiren, für diejenigen, welche dem Auswanderer
am meisten Sicherheit bieten; das Centralbureau unseres Vereins wird
daher Diejenigen, die sich seiner Vermittlung bedienen, künftig aus-
schließlich nur über Bremen befördern. Die Erfahrungen, die wir in
dieser Beziehung seit Jahren gesammelt haben, lassen uns diesen Weg
den Gemeindebehörden besonders empfehlen.

Es bleibt uns nur noch übrig, dieselben darauf aufmerksam zu
machen, daß die neuen Gesetze des Staates Newyork über die Einwan-
derungen sehr verschärft wurden, so daß Mondsüchtige und Blödsinnige,
Taube, Stumme oder Blinde, Kränkliche oder Verstümmelte, Personen
über 60 Jahr alt, Wittwen mit Familie, Frauenzimmer ohne Ehemänner
mit Familie, und Kinder unter 13 Jahren ohne Eltern, nur gegen
Stellung einer Caution bis zu 1200 per Kopf in Newyork zugelassen
werden; wer diese nicht zu stellen im Stande ist, wird ohne Weiteres in
seine Heimath wieder zurückgesandt.

Daher ist es nicht mehr räthlich, die ärmere Klasse nach Newyork
gehen zu lassen, und wir empfehlen diese nach den Häfen Baltimore,
Philadelphia oder Neworleans zu dirigiren, wo bis jetzt keine so strenge
Gesetze ausgeübt werden, von wo aus die Leute ebenfalls ohne große
Kosten in das Jnnere des Landes reisen können. Auch dort bestehen, wie
in Newyork, deutsche Gesellschaften, die sich der deutschen Einwan-
derer in jeder Beziehung annehmen, und wir können den Gemeindebehörden
nicht genug empfehlen, ihre Auswanderer auf diese Gesellschaft aufmerksam
zu machen, deren einziger Zweck darin besteht, den einwandernden Deutschen
mit Rath und That an die Hand zu gehen.

Sollten bei Abschließung von Verträgen mit Auswanderungsbureaus
sich irgend Schwierigkeiten zeigen, so mögen die Gemeindebehörden sich
immerhin an den unterzeichneten Verein wenden, der stets bereit sein wird,
alle nur wünschenswerthe Auskunft zu geben.

Karlsruhe, im März 1852.

    Der Vorstand des badischen Auswanderungsvereins
    Trefurt.     Bachelin, Schriftführer.“



Sitzungsbericht des Berliner Centralvereins.

    Berlin, 7. April.

Die heutige öffentliche Sitzung des „ Centralvereins für die
deutsche Auswanderungs= und Colonisationsangelegenheit

wurde von dem Vorsitzenden, Herrn Regierungsrath Dr. Gaebler, wie
gewöhnlich, mit dem Geschäftsberichte über den verflossenen Monat eröffnet.
Darnach dauert das Steigen der Auswanderung fort, und es steht leider
zu erwarten, daß in diesem Jahre eine größere Zahl das Vaterland ver-
lassen werde, als je zuvor. Zum großen Theile tragen hierzu zahlreiche
Winkelagenten die Schuld, welche kein Mittel unversucht lassen, um Uner-
fahrene zur Auswanderung zu verleiten. Wie wenig Einige derselben sich
scheuen, zu den plattesten Lügen ihre Zuflucht zu nehmen, ergiebt unter
vielen andern Beispielen die Gegend um Bromberg. Hier haben Agenten
den Landleuten polnischer Abkunft vorgespiegelt, daß Kossuth und Dem-
binsky ihnen vom Könige ( ! ) von Amerika Ländereien ausgewirkt hätten,
worauf sich eine große Anzahl dieser Leute anschickte, dorthin auszuwandern.
Der Verwaltungsrath hat sich deshalb veranlaßt gesehen, eine öffentliche
Warnung vor übereiltem Auswandern zu erlassen, welche von dem königl.
Ministerio des Jnnern den einzelnen Regierungen zur geeigneten Verbrei-
tung zugefertigt worden ist. Die im vorigen Monat veröffentlichte War-
nung vor dem Auswandern nach den Kaffeeplantagen der fünf großen
brasilianischen Grundbesitzer hat gute Früchte getragen, und es sind von
mehreren Regierungen Exemplare davon nachbestellt worden.

[Ende Spaltensatz]
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[122/0002] 122 Hafen, bis diese die nöthigen Gelder herbeigeschafft hat, oder sie werden auf dem Schub in ihre Gemeinde zurückgeschickt. Wieder kommt vor, daß den Auswanderern von der Gemeinde das Handgeld, das sie zu ihrem weitern Fortkommen in Amerika nöthig haben, sogleich bei ihrer Abreise von der Heimath in die Hand gegeben wird. Die armen Leute, die vielleicht noch nie soviel Geld besaßen, wissen nicht, wie schnell eine so kleine Summe ausgegeben ist; sie kaufen sich Dieses und erlauben sich Jenes, und ehe sie sich's versehen, haben sie Nichts mehr. So kommen sie in Amerika an, und anstatt noch soviel zu besitzen, um in das Jnnere des Landes reisen zu können, müssen sie im Hafen liegen bleiben und sind dem größten Elende preisgegeben, oder sie werden bei den gegenwärtigen strengen Gesetzen Newyorks ohne Weiteres in ihre Heimath zurückgesandt und verursachen dadurch ihren Gemeinden ungeheure Kosten. Diese und ähnliche Vorkommnisse, die wir erlebt haben, veranlassen uns, den Gemeinden mit unserer Erfahrung und unserm Rath an die Hand zu gehen, damit solche Fälle, die so traurig in ihren Folgen sind, für die Zukunft vermieden werden können. Beabsichtigt eine Gemeinde, Angehörige ihres Orts auf Gemeindekosten auswandern zu lassen, so mag sie, entweder in öffentlichen Blättern oder durch schriftliche Mittheilung, die Auswanderungsbureaus auffordern, ihre Uebernahmspreise einzureichen; doch ist es durchaus nothwendig, daß der Gemeinderath die Bedingungen feststellt, unter welchen er abschließen will. Dieselben müssen einfach sein und genau bezeichnen, was der Uebernehmer zu leisten hat. Wir hielten es nun im Jnteresse der Gemeinde, von dem Ueberneh- mer zu verlangen, daß die Auswanderer schon von Mannheim ( oder von jedem andern größern Orte ) ab ganz auf seine Kosten übernommen werden, so daß dieser also die Fahrtaxen, die Kost und das Uebernachten von da bis zum Seehafen und die Ueberfahrtstaxen, ( und wo es nöthig ) Seekost bis zum überseeischen Seeplatz, sowie die Ausrüstungsgegenstände auf's Seeschiff, als: Eß=, Trink= und Waschgeschirr und Matratzen, zu tragen hat. Die Gemeinde weiß alsdann genau, wie hoch der einzelne Auswanderer ihr zu stehen kommt. Sie können alsdann überall weniger geprellt werden, weil, wo sie hinkommen, der Uebernehmer oder seine Agenten für ihre Bedürfnisse besorgt sind; sie behalten ferner das Wenige, was sie von Haus aus mit- genommen, weil sie sich nichts anzuschaffen brauchen, und sie, ohne einen Kreuzer auszugeben, die Reise vom Jnnern bis Amerika machen können. Es ist nun aber nicht damit gethan, daß man die Auswanderer hülflos an das amerikanische Ufer setzt, sondern es ist auch durchaus noth- wendig und Pflicht der Gemeinden, daß man ihnen dort noch so viele Mittel an die Hand giebt, um in das Jnnere des Landes reisen zu können, wo sie leichter Arbeit finden. Hierzu müssen sie mindestens 10 freies Geld per Kopf haben, und diese sollen ihnen erst bei der Ankunft in Amerika ausbezahlt werden. Der Uebernehmer soll diese Auszahlung in der Weise besorgen, daß er ihnen oder der Gemeindebehörde vor der Abreise schon Anweisungen auf ein Handlungshaus in jener Stadt übergiebt, wo sie in Amerika landen werden. Auf derselben ist der Betrag in Dollars auszuwerfen, welchen der Auswanderer als Unterstützung von der Gemeinde zu erhalten hat. Der Dollar wird zu 2 30 gerechnet, und der Uebernehmer muß die Ver- bindlichkeit übernehmen, daß die Beträge ohne irgend einen Abzug in gangbarem amerikanischem Gelde bei Vorzeigung baar ausbezahlt werden, wodurch dem Verlust beim Geldwechseln vorgebeugt wird. Der Uebernehmer soll ferner gehalten sein, diese Anweisungen, nachdem sie von seinen Geschäftsleuten in Amerika eingelöst worden sind, von dort hierher kommen zu lassen und sie dem Gemeinderathe zuzustellen, um daraus die Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Leute wirklich ihr Geld erhalten haben. Die Einschiffungshafen, deren unsere Landsleute in der Regel sich bedienen, sind: Havre, Antwerpen, Rotterdam, London, Bremen. Jn den ersten vier Häfen haben die Auswanderer auf den Schiffen selbst zu kochen; auch sind es meistens amerikanische Schiffe, deren Bemannung ( Capitain und Matrosen ) nur englisch spricht. Jn Bremen dagegen wird den Auswanderer vom Schiffskoch gekocht, die Schiffe, die dort expedirt werden, sind meist deutsche Schiffe, was für den Auswanderer den Vortheil hat, daß er seine Klagen und Wünsche beim Capitain und der Mannschaft, die ebenfalls Deutsche sind, selbst anbringen kann. Die beste Zeit der Abreise für die Auswandernden, namentlich Unbe- mittelte, ist immerhin das Frühjahr, weil sie alsdann in der guten Jahreszeit in ihrem neuen Vaterlande ankommen und deßhalb auch leicht lohnende Arbeit finden. Nicht immer aber ist es möglich, die Abreise für das Frühjahr treffen zu können, und es kann dazu auch der Sommer und der Anfang vom Spätjahr benutzt werden. Dabei müssen wir aber ent- schieden abrathen, die Leute im November oder December, namentlich wenn sie nach Newyork, Baltimore oder Philadelphia wollen, weggehen zu lassen, weil sie alsdann in der Mitte des Winters, der in der Regel strenger als bei uns ist, eintreffen und schwerlich sofortige Arbeit finden dürften. Der badische Verein, dem die Gesetze über die Auswanderung, welche in den verschiedenen Häfen ausgeübt werden, genugsam bekannt sind, hält jene, die in Bremen existiren, für diejenigen, welche dem Auswanderer am meisten Sicherheit bieten; das Centralbureau unseres Vereins wird daher Diejenigen, die sich seiner Vermittlung bedienen, künftig aus- schließlich nur über Bremen befördern. Die Erfahrungen, die wir in dieser Beziehung seit Jahren gesammelt haben, lassen uns diesen Weg den Gemeindebehörden besonders empfehlen. Es bleibt uns nur noch übrig, dieselben darauf aufmerksam zu machen, daß die neuen Gesetze des Staates Newyork über die Einwan- derungen sehr verschärft wurden, so daß Mondsüchtige und Blödsinnige, Taube, Stumme oder Blinde, Kränkliche oder Verstümmelte, Personen über 60 Jahr alt, Wittwen mit Familie, Frauenzimmer ohne Ehemänner mit Familie, und Kinder unter 13 Jahren ohne Eltern, nur gegen Stellung einer Caution bis zu 1200 per Kopf in Newyork zugelassen werden; wer diese nicht zu stellen im Stande ist, wird ohne Weiteres in seine Heimath wieder zurückgesandt. Daher ist es nicht mehr räthlich, die ärmere Klasse nach Newyork gehen zu lassen, und wir empfehlen diese nach den Häfen Baltimore, Philadelphia oder Neworleans zu dirigiren, wo bis jetzt keine so strenge Gesetze ausgeübt werden, von wo aus die Leute ebenfalls ohne große Kosten in das Jnnere des Landes reisen können. Auch dort bestehen, wie in Newyork, deutsche Gesellschaften, die sich der deutschen Einwan- derer in jeder Beziehung annehmen, und wir können den Gemeindebehörden nicht genug empfehlen, ihre Auswanderer auf diese Gesellschaft aufmerksam zu machen, deren einziger Zweck darin besteht, den einwandernden Deutschen mit Rath und That an die Hand zu gehen. Sollten bei Abschließung von Verträgen mit Auswanderungsbureaus sich irgend Schwierigkeiten zeigen, so mögen die Gemeindebehörden sich immerhin an den unterzeichneten Verein wenden, der stets bereit sein wird, alle nur wünschenswerthe Auskunft zu geben. Karlsruhe, im März 1852. Der Vorstand des badischen Auswanderungsvereins Trefurt. Bachelin, Schriftführer.“ Sitzungsbericht des Berliner Centralvereins. Berlin, 7. April. Die heutige öffentliche Sitzung des „ Centralvereins für die deutsche Auswanderungs= und Colonisationsangelegenheit “ wurde von dem Vorsitzenden, Herrn Regierungsrath Dr. Gaebler, wie gewöhnlich, mit dem Geschäftsberichte über den verflossenen Monat eröffnet. Darnach dauert das Steigen der Auswanderung fort, und es steht leider zu erwarten, daß in diesem Jahre eine größere Zahl das Vaterland ver- lassen werde, als je zuvor. Zum großen Theile tragen hierzu zahlreiche Winkelagenten die Schuld, welche kein Mittel unversucht lassen, um Uner- fahrene zur Auswanderung zu verleiten. Wie wenig Einige derselben sich scheuen, zu den plattesten Lügen ihre Zuflucht zu nehmen, ergiebt unter vielen andern Beispielen die Gegend um Bromberg. Hier haben Agenten den Landleuten polnischer Abkunft vorgespiegelt, daß Kossuth und Dem- binsky ihnen vom Könige ( ! ) von Amerika Ländereien ausgewirkt hätten, worauf sich eine große Anzahl dieser Leute anschickte, dorthin auszuwandern. Der Verwaltungsrath hat sich deshalb veranlaßt gesehen, eine öffentliche Warnung vor übereiltem Auswandern zu erlassen, welche von dem königl. Ministerio des Jnnern den einzelnen Regierungen zur geeigneten Verbrei- tung zugefertigt worden ist. Die im vorigen Monat veröffentlichte War- nung vor dem Auswandern nach den Kaffeeplantagen der fünf großen brasilianischen Grundbesitzer hat gute Früchte getragen, und es sind von mehreren Regierungen Exemplare davon nachbestellt worden.

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Zitationshilfe: Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 31. Bremen, 16. April 1852, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswandererzeitung031_1852/2>, abgerufen am 16.07.2024.