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Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 21. Bremen, 12. März 1852.

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Die Auswanderer=Zeitung
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Deutsche Auswanderer=Zeitung.


Nro 21.     Bremen, 12. März    1852.

Allen nach Newyork, Neworleans, Baltimore, Philadelphia und St. Louis Auswandernden wird der unentgeldlich
ertheilte zuverlässige Rath der Agenten der "deutschen Gesellschaften" anempfohlen; dagegen wird vor Privatagenten dringend gewarnt.



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Jnhalt:

Das Jnstitut der Auswanderungscommissäre in Newyork. Bremen, 10. März. -
Jn Neworleans entdeckte Betrügereien gegen Auswanderer. - Reise auf dem St. Juan-
flusse. ( Schluß ) . - Berichtigung. - Zeitungsschau. - Schiffsnachrichten. - Anzeigen.



Das Jnstitut der "Auswanderungscommissäre" in Newyork.

    Bremen, 10. März.

* Jn dem "Newyork=Herald" vom 11. Februar findet sich ein weit-
läuftiger Bericht des Ausschusses, der von der gesetzgebenden Versammlung
des Staates Newyork beauftragt war, über die bisherige Wirksamkeit der
für die Einwanderer so ersprießlichen " Commissioners of Emigra-
tion
" eine sorgfältige Nachforschung anzustellen. Auf eine vollständige
Uebersetzung dieses Aktenstückes müssen wir der Beschränktheit des Raumes
wegen verzichten; einen Auszug daraus wollen wir aber nicht versäumen
unsern Lesern mitzutheilen.

Die " Commissioners of Emigration " sind von Staatswegen
zu dem Zwecke angestellt, um für den Schutz der dort ankommenden Ein-
wanderer und für das Fortkommen Unbemittelter zu sorgen; ihnen liegt
die Erhebung des Commutationsgeldes ) , ihnen die Ueberwachung der über
das Treiben der Mäkler, Runner, Wirthe erlassenen Verordnungen,
ihnen die Beaufsichtigung aller der Anstalten ob, die, wie das " Marine-
hospital ", wie das Einwandererhaus auf Wards=Jsland, zur Beherbergung
kranker und hülfloser Ankömmlinge bestimmt sind. Sie haben dafür auf-
zukommen, daß jeder Ankommende die gesetzlichen Taxen bezahlt, daß für
einzelne Frauenzimmer, für Kränkliche, für Leute über 60 Jahre, kurz in
allen durch das Gesetz besonders vorgesehenen Fällen die gehörige Sicher-
heit geleistet werde, daß sie nicht dem Staate zur Last fallen werden. An
sie werden die vorgeschriebenen Strafen bei etwaigen Gesetzübertretungen
entrichtet; sie disponiren, theils frei, theils mit Zustimmung des gesetz-
gebenden Körpers über den Ertrag des aus dem Marinefond, dem Com-
mutationsfond und den Strafgeldern bestehenden Vermögens; sie verbessern
und vermehren aus demselben die zum Besten der Einwandernden bestehen-
den Logirhäuser, Lazarethe ; sie verwenden davon zu Unterstützungen
für Hülfsbedürftige; sie regeln den Nachlaß von solchen Emigranten, die
auf dem Schiffe oder in einer der genannten Anstalten versterben; sie sind
die Beistände verwais'ter Einwandererkinder. Jst demnach und unter Berück-
sichtigung der großen Masse jährlich zur See nach Newyork Einwandern-
den, deren Zahl im Jahre 1851 z. B. 289,601 betrug, das Feld der

[Spaltenumbruch] Thätigkeit dieser Commission ein sehr weites, ihre Verantwortlichkeit eine
sehr große, so ist auf der andern Seite durch die Zusammensetzung ihres
Personals eine Garantie für ihr gedeihliches und gewissenhaftes Wirken
geboten. Außer den besonders dazu ernannten angesehenen Männern sind
nämlich regelmäßige Mitglieder derselben die jedesmaligen Mayors von der
Stadt Newyork und Brooklyn und die Präsidenten der " deutschen
Gesellschaft
" wie der irländischen Auswanderergesellschaft.


Diese Commission besteht seit 1847, und ihr Wirkungskreis wurde
durch mehrere nach und nach erschienene Gesetze weiter ausgedehnt, deren
wesentlichsten Jnhalt wir in aller Kürze bei Angabe ihrer Amtsthätigkeit
angeführt haben. Daß das Wirken derselben nicht gleich ein vollständig
seinen Zweck erreichendes sein konnte, liegt in der Natur der Sache.
Denn einmal ist es schwer, ja unmöglich, mit den Unterstützungen überall
den Nagel auf den Kopf zu treffen, nicht zuweilen einen Unwürdigen zu
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Nothwendige verabreichen sollen, mit der Unverschämtheit und Unzufrieden-
heit der Einwandernden zu kämpfen. Ferner ist ihre Aufsicht ein Dorn
im Auge aller Derer, die vordem unbeschränkt ihre Pfiffe und Kniffe gegen
die arglosen Emigranten anwenden konnten, und von dieser Seite wird
natürlich kein Mittel unversucht gelassen, ihre Thätigkeit zu hemmen.
Vielfache Betrügereien von "Runners" und Spekulanten, deren Anzahl
Legion ist, werden immer gar leicht auch der angestrengtesten Wachsamkeit
der Auswanderercommissäre entgehen. Außerdem haben sich die zur Errei-
chung des Zweckes ausgesetzten Geldmittel als unzureichend erwiesen, und
ist es bei der Menge der nothwendigen Unteragenten nicht leicht zu ver-
hindern, daß nicht manchmal Bestechlichkeit und Betrug den uneigennützigen
Zweck der Commission compromittiren. Endlich bedarf es natürlich der
Erfahrung mehrerer Jahre, um mit gewiegter Sicherheit auf einem so
dornigen, so weiten Gebiete stets das Richtige zu treffen. Alle diese in
der Natur der Sache liegenden Uebelstände, die das Wirken der Com-
mission im Anfange hemmen mußten, haben denn eine Unzahl von Klagen,
von Vorwürfen, von Verläumdungen hervorgerufen, so daß der gesetzgebende
Körper des Staates Newyork endlich, um sie auf die eine oder andere
Weise zu beseitigen, einen Ausschuß beauftragen mußte mit der Unter-
suchung über die Thätigkeit der "Commissioners of Emigration" und mit
Vorschlägen zur Abstellung der in der Behandlung des Emigrantenwesens
etwa noch bestehenden Mißstände. Um diese schwierige Aufgabe zu lösen,
hat der Ausschuß eine Masse von Berichten, Zeugenaussagen, guten und
schlechten Rathschlägen hinunterschlucken und verdauen müssen, und ist zu
folgenden Resultaten gelangt.

Keinem Zweifel kann es unterliegen, daß seit Einsetzung der " Com-
missioners of Emigration" die Lage der Eingewanderten eine ungleich
bessere
geworden ist. Während sie sonst, soweit sie der Unterstützung
bedurften, von den dazu verpflichteten Erpedienten gegen möglichst
niedrige Bedingungen, an Wirthe zur Verpflegung überlassen und von
diesen natürlich oft auf's Fürchterlichste vernachlässigt wurden, wird jetzt
[Ende Spaltensatz]

* ) So wird die Taxe genannt, durch deren Bezahlung sich jeder von einem
fremden Hafen einwandernde nichtamerikanische Bürger von der Caution dafür,
daß er nicht dem Staate Newyork zur Last fallen werde, befreien kann - einige
besonders vorhergesehene Fälle ausgenommen. Die Höhe dieser Summe beträgt
per Kopf 1 $. Dazu kommt das "Marinegeld", mit 2 $ für jeden Cajütspas-
sagier,
mit 50 c. für jeden Zwischendeckspassagier, mit 25 c. für jeden
in einem Küstenfahrzeuge Landenden. Jn den europäischen Seehäfen wird der
für die Zwischendeckspassagiere also 1 $ 50 c. ausmachende Betrag dieser Steuern,
die man unter dem gemeinsamen Namen "Commutationsgeld" zu umfassen pflegt,
in dem von ihnen geforderten Passagegelde mit einbegriffen.
* ) So wird die Taxe genannt, durch deren Bezahlung sich jeder von einem
fremden Hafen einwandernde nichtamerikanische Bürger von der Caution dafür,
daß er nicht dem Staate Newyork zur Last fallen werde, befreien kann - einige
besonders vorhergesehene Fälle ausgenommen. Die Höhe dieser Summe beträgt
per Kopf 1 $. Dazu kommt das "Marinegeld", mit 2 $ für jeden Cajütspas-
sagier,
mit 50 c. für jeden Zwischendeckspassagier, mit 25 c. für jeden
in einem Küstenfahrzeuge Landenden. Jn den europäischen Seehäfen wird der
für die Zwischendeckspassagiere also 1 $ 50 c. ausmachende Betrag dieser Steuern,
die man unter dem gemeinsamen Namen "Commutationsgeld" zu umfassen pflegt,
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Allen nach Newyork, Neworleans, Baltimore, Philadelphia und St. Louis Auswandernden wird der unentgeldlich
ertheilte zuverlässige Rath der Agenten der „deutschen Gesellschaften“ anempfohlen; dagegen wird vor Privatagenten dringend gewarnt.



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Das Jnstitut der Auswanderungscommissäre in Newyork. Bremen, 10. März. –
Jn Neworleans entdeckte Betrügereien gegen Auswanderer. – Reise auf dem St. Juan-
flusse. ( Schluß ) . – Berichtigung. – Zeitungsschau. – Schiffsnachrichten. – Anzeigen.



Das Jnstitut der „Auswanderungscommissäre“ in Newyork.

    Bremen, 10. März.

* Jn dem „Newyork=Herald“ vom 11. Februar findet sich ein weit-
läuftiger Bericht des Ausschusses, der von der gesetzgebenden Versammlung
des Staates Newyork beauftragt war, über die bisherige Wirksamkeit der
für die Einwanderer so ersprießlichen „ Commissioners of Emigra-
tion
“ eine sorgfältige Nachforschung anzustellen. Auf eine vollständige
Uebersetzung dieses Aktenstückes müssen wir der Beschränktheit des Raumes
wegen verzichten; einen Auszug daraus wollen wir aber nicht versäumen
unsern Lesern mitzutheilen.

Die „ Commissioners of Emigration “ sind von Staatswegen
zu dem Zwecke angestellt, um für den Schutz der dort ankommenden Ein-
wanderer und für das Fortkommen Unbemittelter zu sorgen; ihnen liegt
die Erhebung des Commutationsgeldes ) , ihnen die Ueberwachung der über
das Treiben der Mäkler, Runner, Wirthe erlassenen Verordnungen,
ihnen die Beaufsichtigung aller der Anstalten ob, die, wie das „ Marine-
hospital “, wie das Einwandererhaus auf Wards=Jsland, zur Beherbergung
kranker und hülfloser Ankömmlinge bestimmt sind. Sie haben dafür auf-
zukommen, daß jeder Ankommende die gesetzlichen Taxen bezahlt, daß für
einzelne Frauenzimmer, für Kränkliche, für Leute über 60 Jahre, kurz in
allen durch das Gesetz besonders vorgesehenen Fällen die gehörige Sicher-
heit geleistet werde, daß sie nicht dem Staate zur Last fallen werden. An
sie werden die vorgeschriebenen Strafen bei etwaigen Gesetzübertretungen
entrichtet; sie disponiren, theils frei, theils mit Zustimmung des gesetz-
gebenden Körpers über den Ertrag des aus dem Marinefond, dem Com-
mutationsfond und den Strafgeldern bestehenden Vermögens; sie verbessern
und vermehren aus demselben die zum Besten der Einwandernden bestehen-
den Logirhäuser, Lazarethe ; sie verwenden davon zu Unterstützungen
für Hülfsbedürftige; sie regeln den Nachlaß von solchen Emigranten, die
auf dem Schiffe oder in einer der genannten Anstalten versterben; sie sind
die Beistände verwais'ter Einwandererkinder. Jst demnach und unter Berück-
sichtigung der großen Masse jährlich zur See nach Newyork Einwandern-
den, deren Zahl im Jahre 1851 z. B. 289,601 betrug, das Feld der

[Spaltenumbruch] Thätigkeit dieser Commission ein sehr weites, ihre Verantwortlichkeit eine
sehr große, so ist auf der andern Seite durch die Zusammensetzung ihres
Personals eine Garantie für ihr gedeihliches und gewissenhaftes Wirken
geboten. Außer den besonders dazu ernannten angesehenen Männern sind
nämlich regelmäßige Mitglieder derselben die jedesmaligen Mayors von der
Stadt Newyork und Brooklyn und die Präsidenten der „ deutschen
Gesellschaft
“ wie der irländischen Auswanderergesellschaft.


Diese Commission besteht seit 1847, und ihr Wirkungskreis wurde
durch mehrere nach und nach erschienene Gesetze weiter ausgedehnt, deren
wesentlichsten Jnhalt wir in aller Kürze bei Angabe ihrer Amtsthätigkeit
angeführt haben. Daß das Wirken derselben nicht gleich ein vollständig
seinen Zweck erreichendes sein konnte, liegt in der Natur der Sache.
Denn einmal ist es schwer, ja unmöglich, mit den Unterstützungen überall
den Nagel auf den Kopf zu treffen, nicht zuweilen einen Unwürdigen zu
bedenken, einen Bedürftigen zu übergehen. Sodann haben sie, die nur das
Nothwendige verabreichen sollen, mit der Unverschämtheit und Unzufrieden-
heit der Einwandernden zu kämpfen. Ferner ist ihre Aufsicht ein Dorn
im Auge aller Derer, die vordem unbeschränkt ihre Pfiffe und Kniffe gegen
die arglosen Emigranten anwenden konnten, und von dieser Seite wird
natürlich kein Mittel unversucht gelassen, ihre Thätigkeit zu hemmen.
Vielfache Betrügereien von „Runners“ und Spekulanten, deren Anzahl
Legion ist, werden immer gar leicht auch der angestrengtesten Wachsamkeit
der Auswanderercommissäre entgehen. Außerdem haben sich die zur Errei-
chung des Zweckes ausgesetzten Geldmittel als unzureichend erwiesen, und
ist es bei der Menge der nothwendigen Unteragenten nicht leicht zu ver-
hindern, daß nicht manchmal Bestechlichkeit und Betrug den uneigennützigen
Zweck der Commission compromittiren. Endlich bedarf es natürlich der
Erfahrung mehrerer Jahre, um mit gewiegter Sicherheit auf einem so
dornigen, so weiten Gebiete stets das Richtige zu treffen. Alle diese in
der Natur der Sache liegenden Uebelstände, die das Wirken der Com-
mission im Anfange hemmen mußten, haben denn eine Unzahl von Klagen,
von Vorwürfen, von Verläumdungen hervorgerufen, so daß der gesetzgebende
Körper des Staates Newyork endlich, um sie auf die eine oder andere
Weise zu beseitigen, einen Ausschuß beauftragen mußte mit der Unter-
suchung über die Thätigkeit der „Commissioners of Emigration“ und mit
Vorschlägen zur Abstellung der in der Behandlung des Emigrantenwesens
etwa noch bestehenden Mißstände. Um diese schwierige Aufgabe zu lösen,
hat der Ausschuß eine Masse von Berichten, Zeugenaussagen, guten und
schlechten Rathschlägen hinunterschlucken und verdauen müssen, und ist zu
folgenden Resultaten gelangt.

Keinem Zweifel kann es unterliegen, daß seit Einsetzung der „ Com-
missioners of Emigration“ die Lage der Eingewanderten eine ungleich
bessere
geworden ist. Während sie sonst, soweit sie der Unterstützung
bedurften, von den dazu verpflichteten Erpedienten gegen möglichst
niedrige Bedingungen, an Wirthe zur Verpflegung überlassen und von
diesen natürlich oft auf's Fürchterlichste vernachlässigt wurden, wird jetzt
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* ) So wird die Taxe genannt, durch deren Bezahlung sich jeder von einem
fremden Hafen einwandernde nichtamerikanische Bürger von der Caution dafür,
daß er nicht dem Staate Newyork zur Last fallen werde, befreien kann – einige
besonders vorhergesehene Fälle ausgenommen. Die Höhe dieser Summe beträgt
per Kopf 1 $. Dazu kommt das „Marinegeld“, mit 2 $ für jeden Cajütspas-
sagier,
mit 50 c. für jeden Zwischendeckspassagier, mit 25 c. für jeden
in einem Küstenfahrzeuge Landenden. Jn den europäischen Seehäfen wird der
für die Zwischendeckspassagiere also 1 $ 50 c. ausmachende Betrag dieser Steuern,
die man unter dem gemeinsamen Namen „Commutationsgeld“ zu umfassen pflegt,
in dem von ihnen geforderten Passagegelde mit einbegriffen.
* ) So wird die Taxe genannt, durch deren Bezahlung sich jeder von einem
fremden Hafen einwandernde nichtamerikanische Bürger von der Caution dafür,
daß er nicht dem Staate Newyork zur Last fallen werde, befreien kann – einige
besonders vorhergesehene Fälle ausgenommen. Die Höhe dieser Summe beträgt
per Kopf 1 $. Dazu kommt das „Marinegeld“, mit 2 $ für jeden Cajütspas-
sagier,
mit 50 c. für jeden Zwischendeckspassagier, mit 25 c. für jeden
in einem Küstenfahrzeuge Landenden. Jn den europäischen Seehäfen wird der
für die Zwischendeckspassagiere also 1 $ 50 c. ausmachende Betrag dieser Steuern,
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[[81]/0001] Die Auswanderer=Zeitung erscheint wöchentlich zweimal. Abonnementspreis vierteljährig: in Bremen: 36 Gold, außerhalb „18 3 / 4 Sgr. oder 1. 6 rh. [Abbildung] Bestellungen für Auswärts nehmen alle löbl. Buchhandlungen und Postämter entgegen; für Bremen: die Expedition Pelzerstraste N ° 9. Jnsertionsgebühr: für den Raum einer dreimal gespaltenen Petitzeile1 1 / 2 Sgr. Deutsche Auswanderer=Zeitung. Nro 21. Bremen, 12. März 1852. ☞ Allen nach Newyork, Neworleans, Baltimore, Philadelphia und St. Louis Auswandernden wird der unentgeldlich ertheilte zuverlässige Rath der Agenten der „deutschen Gesellschaften“ anempfohlen; dagegen wird vor Privatagenten dringend gewarnt. Jnhalt: Das Jnstitut der Auswanderungscommissäre in Newyork. Bremen, 10. März. – Jn Neworleans entdeckte Betrügereien gegen Auswanderer. – Reise auf dem St. Juan- flusse. ( Schluß ) . – Berichtigung. – Zeitungsschau. – Schiffsnachrichten. – Anzeigen. Das Jnstitut der „Auswanderungscommissäre“ in Newyork. Bremen, 10. März. * Jn dem „Newyork=Herald“ vom 11. Februar findet sich ein weit- läuftiger Bericht des Ausschusses, der von der gesetzgebenden Versammlung des Staates Newyork beauftragt war, über die bisherige Wirksamkeit der für die Einwanderer so ersprießlichen „ Commissioners of Emigra- tion “ eine sorgfältige Nachforschung anzustellen. Auf eine vollständige Uebersetzung dieses Aktenstückes müssen wir der Beschränktheit des Raumes wegen verzichten; einen Auszug daraus wollen wir aber nicht versäumen unsern Lesern mitzutheilen. Die „ Commissioners of Emigration “ sind von Staatswegen zu dem Zwecke angestellt, um für den Schutz der dort ankommenden Ein- wanderer und für das Fortkommen Unbemittelter zu sorgen; ihnen liegt die Erhebung des Commutationsgeldes ) , ihnen die Ueberwachung der über das Treiben der Mäkler, Runner, Wirthe erlassenen Verordnungen, ihnen die Beaufsichtigung aller der Anstalten ob, die, wie das „ Marine- hospital “, wie das Einwandererhaus auf Wards=Jsland, zur Beherbergung kranker und hülfloser Ankömmlinge bestimmt sind. Sie haben dafür auf- zukommen, daß jeder Ankommende die gesetzlichen Taxen bezahlt, daß für einzelne Frauenzimmer, für Kränkliche, für Leute über 60 Jahre, kurz in allen durch das Gesetz besonders vorgesehenen Fällen die gehörige Sicher- heit geleistet werde, daß sie nicht dem Staate zur Last fallen werden. An sie werden die vorgeschriebenen Strafen bei etwaigen Gesetzübertretungen entrichtet; sie disponiren, theils frei, theils mit Zustimmung des gesetz- gebenden Körpers über den Ertrag des aus dem Marinefond, dem Com- mutationsfond und den Strafgeldern bestehenden Vermögens; sie verbessern und vermehren aus demselben die zum Besten der Einwandernden bestehen- den Logirhäuser, Lazarethe ; sie verwenden davon zu Unterstützungen für Hülfsbedürftige; sie regeln den Nachlaß von solchen Emigranten, die auf dem Schiffe oder in einer der genannten Anstalten versterben; sie sind die Beistände verwais'ter Einwandererkinder. Jst demnach und unter Berück- sichtigung der großen Masse jährlich zur See nach Newyork Einwandern- den, deren Zahl im Jahre 1851 z. B. 289,601 betrug, das Feld der Thätigkeit dieser Commission ein sehr weites, ihre Verantwortlichkeit eine sehr große, so ist auf der andern Seite durch die Zusammensetzung ihres Personals eine Garantie für ihr gedeihliches und gewissenhaftes Wirken geboten. Außer den besonders dazu ernannten angesehenen Männern sind nämlich regelmäßige Mitglieder derselben die jedesmaligen Mayors von der Stadt Newyork und Brooklyn und die Präsidenten der „ deutschen Gesellschaft “ wie der irländischen Auswanderergesellschaft. Diese Commission besteht seit 1847, und ihr Wirkungskreis wurde durch mehrere nach und nach erschienene Gesetze weiter ausgedehnt, deren wesentlichsten Jnhalt wir in aller Kürze bei Angabe ihrer Amtsthätigkeit angeführt haben. Daß das Wirken derselben nicht gleich ein vollständig seinen Zweck erreichendes sein konnte, liegt in der Natur der Sache. Denn einmal ist es schwer, ja unmöglich, mit den Unterstützungen überall den Nagel auf den Kopf zu treffen, nicht zuweilen einen Unwürdigen zu bedenken, einen Bedürftigen zu übergehen. Sodann haben sie, die nur das Nothwendige verabreichen sollen, mit der Unverschämtheit und Unzufrieden- heit der Einwandernden zu kämpfen. Ferner ist ihre Aufsicht ein Dorn im Auge aller Derer, die vordem unbeschränkt ihre Pfiffe und Kniffe gegen die arglosen Emigranten anwenden konnten, und von dieser Seite wird natürlich kein Mittel unversucht gelassen, ihre Thätigkeit zu hemmen. Vielfache Betrügereien von „Runners“ und Spekulanten, deren Anzahl Legion ist, werden immer gar leicht auch der angestrengtesten Wachsamkeit der Auswanderercommissäre entgehen. Außerdem haben sich die zur Errei- chung des Zweckes ausgesetzten Geldmittel als unzureichend erwiesen, und ist es bei der Menge der nothwendigen Unteragenten nicht leicht zu ver- hindern, daß nicht manchmal Bestechlichkeit und Betrug den uneigennützigen Zweck der Commission compromittiren. Endlich bedarf es natürlich der Erfahrung mehrerer Jahre, um mit gewiegter Sicherheit auf einem so dornigen, so weiten Gebiete stets das Richtige zu treffen. Alle diese in der Natur der Sache liegenden Uebelstände, die das Wirken der Com- mission im Anfange hemmen mußten, haben denn eine Unzahl von Klagen, von Vorwürfen, von Verläumdungen hervorgerufen, so daß der gesetzgebende Körper des Staates Newyork endlich, um sie auf die eine oder andere Weise zu beseitigen, einen Ausschuß beauftragen mußte mit der Unter- suchung über die Thätigkeit der „Commissioners of Emigration“ und mit Vorschlägen zur Abstellung der in der Behandlung des Emigrantenwesens etwa noch bestehenden Mißstände. Um diese schwierige Aufgabe zu lösen, hat der Ausschuß eine Masse von Berichten, Zeugenaussagen, guten und schlechten Rathschlägen hinunterschlucken und verdauen müssen, und ist zu folgenden Resultaten gelangt. Keinem Zweifel kann es unterliegen, daß seit Einsetzung der „ Com- missioners of Emigration“ die Lage der Eingewanderten eine ungleich bessere geworden ist. Während sie sonst, soweit sie der Unterstützung bedurften, von den dazu verpflichteten Erpedienten gegen möglichst niedrige Bedingungen, an Wirthe zur Verpflegung überlassen und von diesen natürlich oft auf's Fürchterlichste vernachlässigt wurden, wird jetzt * ) So wird die Taxe genannt, durch deren Bezahlung sich jeder von einem fremden Hafen einwandernde nichtamerikanische Bürger von der Caution dafür, daß er nicht dem Staate Newyork zur Last fallen werde, befreien kann – einige besonders vorhergesehene Fälle ausgenommen. Die Höhe dieser Summe beträgt per Kopf 1 $. Dazu kommt das „Marinegeld“, mit 2 $ für jeden Cajütspas- sagier, mit 50 c. für jeden Zwischendeckspassagier, mit 25 c. für jeden in einem Küstenfahrzeuge Landenden. Jn den europäischen Seehäfen wird der für die Zwischendeckspassagiere also 1 $ 50 c. ausmachende Betrag dieser Steuern, die man unter dem gemeinsamen Namen „Commutationsgeld“ zu umfassen pflegt, in dem von ihnen geforderten Passagegelde mit einbegriffen. * ) So wird die Taxe genannt, durch deren Bezahlung sich jeder von einem fremden Hafen einwandernde nichtamerikanische Bürger von der Caution dafür, daß er nicht dem Staate Newyork zur Last fallen werde, befreien kann – einige besonders vorhergesehene Fälle ausgenommen. Die Höhe dieser Summe beträgt per Kopf 1 $. Dazu kommt das „Marinegeld“, mit 2 $ für jeden Cajütspas- sagier, mit 50 c. für jeden Zwischendeckspassagier, mit 25 c. für jeden in einem Küstenfahrzeuge Landenden. Jn den europäischen Seehäfen wird der für die Zwischendeckspassagiere also 1 $ 50 c. ausmachende Betrag dieser Steuern, die man unter dem gemeinsamen Namen „Commutationsgeld“ zu umfassen pflegt, in dem von ihnen geforderten Passagegelde mit einbegriffen.

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Zitationshilfe: Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 21. Bremen, 12. März 1852, S. [81]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswandererzeitung021_1852/1>, abgerufen am 21.11.2024.