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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 64. Rudolstadt, 20. Dezember 1847.

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[Spaltenumbruch] des Einzelnen, zur Ruhe und Eintracht mahnend, als zu den einzigen
Mitteln, welche den vaterländischen Wohlstand begründen können, ver-
hallt in dem allgemeinen Tumult. Die Anstrengungen des Einzelnen,
das Gute zu fördern, gehen fast spurlos vorüber, und wären sie vom
Kaiser selbst gemacht, da auch dieser bei seinen Räthen, Dienern und
Behörden statt Treue und williger Beihülfe, meistens nur ränkevolle
Jntriguen, Cabale und persönlichen Ehrgeiz findet, woran auch das
Beste, Wohlgemeinteste unwiderruflich scheitern muß. Was kann unter
solchen Umständen dann auch der Buchstabe eines an sich guten, ver-
ständigen Gesetzes helfen, wenn er todt bleibt, wenn ihm alle ener-
gische Ausführung abgeht, und der zügellose Wille des Einzelnen, der
einige Macht an sich zu reißen gewußt hat, an dessen Stelle tritt?

Wird man uns vorwerfen, daß wir die Farbe zu stark auftra-
gen? Können unter solchen Verhältnissen Kolonien, die durch stillen,
ungestörten Fleiß im Felde dem Lande Nutzen und sich selbst Wohlstand
erringen sollen, zu einer kräftigen einheimischen Bevölkerung empor-
blühen? Wird es nöthig sein, zum hundertsten Male die Schilde-
rungen von der Kolonie Petropolis als Beleg anzuführen, die dürger-
lichen Kämpfe, welche die gedeihende Kolonie S. Leopoldo durchtobten,
großen errungenenen Wohlstand vernichteten, Tausende ins Grab und
in Elend stürzten? das, was Deutsche in Bahia und den Missiones
am Uruguai erfahren?

Die nahe gelegenen argentinischen Republiken, für welche man
wiederholt Aufmerksamkeit zu erregen gesucht hat, bieten ein ähnliches
Bild. Die Natur hat dort Alles gethan, um deutschen Kolonieen
fröhliches Gedeihen zu versprechen. Politische Händel und bürgerliche
Unordnungen aber drohen ihnen unvermeidlichen Untergang. Mag man
dagegen auch den Gedanken anregen, militärische Kolonien gründen zu
wollen, die mit den Waffen in der Hand ihre Besitzungen ohne Unter-
schied gegen alle Parteien vertheidigen könnten, gewissermaßen eine neu-
trale Macht bildeten, und so mit der Zeit einen bedeutenden Einfluß
erringen würden. Uns scheint dieß keine Lage, in welcher Deutsche
gedeihen könnten.

Das Resultat unserer kurzen Betrachtung war also: daß in obigen
Ländern zwar alle natürlichen Bedingungen, welche man bei der Grün-
dung deutscher Kolonieen als nothwendig bezeichnen muß, in reichem
Maße vorhanden sind, daß der politische und gesellschaftliche Zustand
derselben vorläufig aber ein solcher ist, um gerechte Befürchtungen zu
erregen, deutsche Ansiedelungen würden dort nicht gedeihen, das deutsche
Element würde dort noch keinen Boden finden, in welchem es um-
fassend wurzeln könnte.

Wir bedauern, diesen in der vor. No. unseres Blattes begon-
nenen Artikel nicht wörtlich bis zu seinem Schlusse unsern Lesern vor-
führen zu können, da derselbe eine größere räumliche Ausdehnung
erhalten hat, als wir gegenwärtig zu beherbergen im Stande sind.
Damit ihnen aber die Endresultate des mit vieler Sachkenntniß ge-
schriebenen Aufsatzes nicht entgehen, wollen wir im Folgenden den
Jnhalt der beiden letzten Abschnitte desselben wenigstens auszugsweise
mittheilen.

Nach einem kurzen Verweilen bei den tropischen Gegenden,
welche schon ihrer, dem Deutschen widrigen, klimatischen Verhältnisse
wegen, hier kaum eine Berücksichtigung finden konnten, und bei Cali-
fornien,
dessen Kolonisation den Amerikanern überlassen bleiben soll,
weil die abgeschiedene Lage dieses Landstrichs das Emporblühen der
Kolonien erschwert, kömmt der Verf. endlich bei den Staaten der
Union
an, welche als derjenige Boden bezeichnet werden, wo die
natürlichen Bedingungen mit den politischen und socialen Hand in
Hand gehen, um dem Deutschen ein wahres, heimisches Vaterland
zu verbürgen; und namentlich wird den weiten, fruchtbaren, westlichen
Landstrecken, dem Mississippithale, eine große, für die deutsche Kolo-
nisation bedeutende Zukunft geweissagt. Die Befürchtung, daß das
deutsche Element unter den Anglo = Amerikanern untergehe, theilt der
[Spaltenumbruch] Verf. nicht, sondern findet in der amerikanischen Verfassung, in dem
republikanischen Geiste, welcher die Union durchdringt, das echt ger-
manische Princip, welches durch die deutschen Einwanderer immer
mehr gekräftigt und zu seinem Urstamme zurückgeführt werde. Als
diejenigen Staaten, welche nach der Ansicht des Verf. der Schauplatz
gedeihlicher Entwickelung deutschen Lebens werden können, und wohin
die Auswanderung vorzugsweise gelenkt und concentrirt werden müsse,
werden daher folgende hervorgehoben: Jowa, Michigan, Wis-
konsin, Ohio, Jndiana, Jllinois, Missouri
und theilweis
Kentucky und Tennessee; Texas dagegen wird als der deutschen
Natur wenig zusagend, und bei Weitem weniger Elemente des Ge-
deihens einschließend, aus dieser Länderreihe gestrichen.

Am Schlusse seiner Abhandlung kömmt der Verf. wieder auf
die Theilnahme der deutschen Regierungen, welche der Sache der Aus-
wanderung neuerdings in Aussicht gestellt wird, zurück und wünscht
im Jnteresse der Emigration, daß es nicht etwa im Plane der Re-
gierungen liegen möge, auf vom Staate angekauften Ländereien Kolo-
nien zu gründen, welche unter ihrer directen und speciellen Leitung
erwachsen sollen, sondern daß man die Ansiedelungen sich selbst ent-
wickeln und nach eignem Bedürfniß constituiren lassen möge, worin
eine wesentliche Bedingung ihres Gedeihens liege. Dagegen wird zu
einer segensreichen Wirksamkeit für die deutsche Auswanderung den
Regierungen empfohlen, für die Ausmittelung der zum Anbau ge-
eignetsten Landstriche, für die Errichtung von Bureau's, welche die
Einwanderer vor den Uebervortheilungen und Betrügereien rechtloser
Unterhändler verwahren, und für einen kräftigen Schutz der Ausge-
wanderten, so lange sie noch nicht Unterthanen eines andern Staates
sind, durch Gesandte und Consuln nach Kräften zu sorgen.

Gesetze und Verordnungen.
Verfügung des Königlich Würtembergischen Ministeriums des Jnnern,
betreffend die Versicherung der Effecten der Auswanderer
durch die zur Transport = Vermittlung ermächtigten
Personen.

Jn der diesseitigen Verfügung vom 1. Januar d. J. ist in §. 4
Ziffer 3. d ) verordnet, daß der Mäkler keinen Ueberfahrtsvertrag ver-
mitteln darf, in welchem nicht seine Verpflichtung zur Assecurirung
der Effecten des Auswanderers während der Seereise zu dem
in dem Vertrag ausgedrückten Werthe bestimmt enthalten ist. Mehr-
fache Verluste, welche Auswanderer an ihren Effecten noch vor der
Einschiffung ins Seeschiff auf der Reise an den Einschiffungsplatz und
in diesem selbst erlitten haben, haben von der Nothwendigkeit über-
zeugt, den Auswanderern die Möglichkeit zur Versicherung ihrer Effecten
auch schon für die Reise von dem Orte an, von wo an
der Transport=Unternehmer die Beförderung der Aus-
wanderer übernimmt, bis zur wirklichen Einschiffung

im Seeschiffe zu verschaffen. Demnach wird hiermit in Gemäßheit
höchster Entschließung vom 24. d. M. verfügt, daß die Personen,
welche sich mit der Vermittlung des Transports von Auswanderern nach
Amerika beschäftigen, gehalten seien, den Auswanderern auf deren
Verlangen und gegen angemessene Vergütung ihre Effecten
auch schon für die Reise von dem Orte an, von wo der Transport-
Unternehmer die Beförderung übernimmt ( z. B. Heilbronn, Mann-
heim ) zu versichern und die Auswanderer von dieser Verbindlichkeit
bei Abschluß der Ueberfahrtsverträge in Kenntniß zu setzen. Jndem
Vorstehendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden
zugleich die Bezirksämter angewiesen, hiervon den in ihrem Bezirke
wohnenden concessionirten Transportvermittlern, beziehungsweise Haupt-

[Spaltenumbruch] des Einzelnen, zur Ruhe und Eintracht mahnend, als zu den einzigen
Mitteln, welche den vaterländischen Wohlstand begründen können, ver-
hallt in dem allgemeinen Tumult. Die Anstrengungen des Einzelnen,
das Gute zu fördern, gehen fast spurlos vorüber, und wären sie vom
Kaiser selbst gemacht, da auch dieser bei seinen Räthen, Dienern und
Behörden statt Treue und williger Beihülfe, meistens nur ränkevolle
Jntriguen, Cabale und persönlichen Ehrgeiz findet, woran auch das
Beste, Wohlgemeinteste unwiderruflich scheitern muß. Was kann unter
solchen Umständen dann auch der Buchstabe eines an sich guten, ver-
ständigen Gesetzes helfen, wenn er todt bleibt, wenn ihm alle ener-
gische Ausführung abgeht, und der zügellose Wille des Einzelnen, der
einige Macht an sich zu reißen gewußt hat, an dessen Stelle tritt?

Wird man uns vorwerfen, daß wir die Farbe zu stark auftra-
gen? Können unter solchen Verhältnissen Kolonien, die durch stillen,
ungestörten Fleiß im Felde dem Lande Nutzen und sich selbst Wohlstand
erringen sollen, zu einer kräftigen einheimischen Bevölkerung empor-
blühen? Wird es nöthig sein, zum hundertsten Male die Schilde-
rungen von der Kolonie Petropolis als Beleg anzuführen, die dürger-
lichen Kämpfe, welche die gedeihende Kolonie S. Leopoldo durchtobten,
großen errungenenen Wohlstand vernichteten, Tausende ins Grab und
in Elend stürzten? das, was Deutsche in Bahia und den Missiones
am Uruguai erfahren?

Die nahe gelegenen argentinischen Republiken, für welche man
wiederholt Aufmerksamkeit zu erregen gesucht hat, bieten ein ähnliches
Bild. Die Natur hat dort Alles gethan, um deutschen Kolonieen
fröhliches Gedeihen zu versprechen. Politische Händel und bürgerliche
Unordnungen aber drohen ihnen unvermeidlichen Untergang. Mag man
dagegen auch den Gedanken anregen, militärische Kolonien gründen zu
wollen, die mit den Waffen in der Hand ihre Besitzungen ohne Unter-
schied gegen alle Parteien vertheidigen könnten, gewissermaßen eine neu-
trale Macht bildeten, und so mit der Zeit einen bedeutenden Einfluß
erringen würden. Uns scheint dieß keine Lage, in welcher Deutsche
gedeihen könnten.

Das Resultat unserer kurzen Betrachtung war also: daß in obigen
Ländern zwar alle natürlichen Bedingungen, welche man bei der Grün-
dung deutscher Kolonieen als nothwendig bezeichnen muß, in reichem
Maße vorhanden sind, daß der politische und gesellschaftliche Zustand
derselben vorläufig aber ein solcher ist, um gerechte Befürchtungen zu
erregen, deutsche Ansiedelungen würden dort nicht gedeihen, das deutsche
Element würde dort noch keinen Boden finden, in welchem es um-
fassend wurzeln könnte.

Wir bedauern, diesen in der vor. No. unseres Blattes begon-
nenen Artikel nicht wörtlich bis zu seinem Schlusse unsern Lesern vor-
führen zu können, da derselbe eine größere räumliche Ausdehnung
erhalten hat, als wir gegenwärtig zu beherbergen im Stande sind.
Damit ihnen aber die Endresultate des mit vieler Sachkenntniß ge-
schriebenen Aufsatzes nicht entgehen, wollen wir im Folgenden den
Jnhalt der beiden letzten Abschnitte desselben wenigstens auszugsweise
mittheilen.

Nach einem kurzen Verweilen bei den tropischen Gegenden,
welche schon ihrer, dem Deutschen widrigen, klimatischen Verhältnisse
wegen, hier kaum eine Berücksichtigung finden konnten, und bei Cali-
fornien,
dessen Kolonisation den Amerikanern überlassen bleiben soll,
weil die abgeschiedene Lage dieses Landstrichs das Emporblühen der
Kolonien erschwert, kömmt der Verf. endlich bei den Staaten der
Union
an, welche als derjenige Boden bezeichnet werden, wo die
natürlichen Bedingungen mit den politischen und socialen Hand in
Hand gehen, um dem Deutschen ein wahres, heimisches Vaterland
zu verbürgen; und namentlich wird den weiten, fruchtbaren, westlichen
Landstrecken, dem Mississippithale, eine große, für die deutsche Kolo-
nisation bedeutende Zukunft geweissagt. Die Befürchtung, daß das
deutsche Element unter den Anglo = Amerikanern untergehe, theilt der
[Spaltenumbruch] Verf. nicht, sondern findet in der amerikanischen Verfassung, in dem
republikanischen Geiste, welcher die Union durchdringt, das echt ger-
manische Princip, welches durch die deutschen Einwanderer immer
mehr gekräftigt und zu seinem Urstamme zurückgeführt werde. Als
diejenigen Staaten, welche nach der Ansicht des Verf. der Schauplatz
gedeihlicher Entwickelung deutschen Lebens werden können, und wohin
die Auswanderung vorzugsweise gelenkt und concentrirt werden müsse,
werden daher folgende hervorgehoben: Jowa, Michigan, Wis-
konsin, Ohio, Jndiana, Jllinois, Missouri
und theilweis
Kentucky und Tennessee; Texas dagegen wird als der deutschen
Natur wenig zusagend, und bei Weitem weniger Elemente des Ge-
deihens einschließend, aus dieser Länderreihe gestrichen.

Am Schlusse seiner Abhandlung kömmt der Verf. wieder auf
die Theilnahme der deutschen Regierungen, welche der Sache der Aus-
wanderung neuerdings in Aussicht gestellt wird, zurück und wünscht
im Jnteresse der Emigration, daß es nicht etwa im Plane der Re-
gierungen liegen möge, auf vom Staate angekauften Ländereien Kolo-
nien zu gründen, welche unter ihrer directen und speciellen Leitung
erwachsen sollen, sondern daß man die Ansiedelungen sich selbst ent-
wickeln und nach eignem Bedürfniß constituiren lassen möge, worin
eine wesentliche Bedingung ihres Gedeihens liege. Dagegen wird zu
einer segensreichen Wirksamkeit für die deutsche Auswanderung den
Regierungen empfohlen, für die Ausmittelung der zum Anbau ge-
eignetsten Landstriche, für die Errichtung von Bureau's, welche die
Einwanderer vor den Uebervortheilungen und Betrügereien rechtloser
Unterhändler verwahren, und für einen kräftigen Schutz der Ausge-
wanderten, so lange sie noch nicht Unterthanen eines andern Staates
sind, durch Gesandte und Consuln nach Kräften zu sorgen.

Gesetze und Verordnungen.
Verfügung des Königlich Würtembergischen Ministeriums des Jnnern,
betreffend die Versicherung der Effecten der Auswanderer
durch die zur Transport = Vermittlung ermächtigten
Personen.

Jn der diesseitigen Verfügung vom 1. Januar d. J. ist in §. 4
Ziffer 3. d ) verordnet, daß der Mäkler keinen Ueberfahrtsvertrag ver-
mitteln darf, in welchem nicht seine Verpflichtung zur Assecurirung
der Effecten des Auswanderers während der Seereise zu dem
in dem Vertrag ausgedrückten Werthe bestimmt enthalten ist. Mehr-
fache Verluste, welche Auswanderer an ihren Effecten noch vor der
Einschiffung ins Seeschiff auf der Reise an den Einschiffungsplatz und
in diesem selbst erlitten haben, haben von der Nothwendigkeit über-
zeugt, den Auswanderern die Möglichkeit zur Versicherung ihrer Effecten
auch schon für die Reise von dem Orte an, von wo an
der Transport=Unternehmer die Beförderung der Aus-
wanderer übernimmt, bis zur wirklichen Einschiffung

im Seeschiffe zu verschaffen. Demnach wird hiermit in Gemäßheit
höchster Entschließung vom 24. d. M. verfügt, daß die Personen,
welche sich mit der Vermittlung des Transports von Auswanderern nach
Amerika beschäftigen, gehalten seien, den Auswanderern auf deren
Verlangen und gegen angemessene Vergütung ihre Effecten
auch schon für die Reise von dem Orte an, von wo der Transport-
Unternehmer die Beförderung übernimmt ( z. B. Heilbronn, Mann-
heim ) zu versichern und die Auswanderer von dieser Verbindlichkeit
bei Abschluß der Ueberfahrtsverträge in Kenntniß zu setzen. Jndem
Vorstehendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden
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No. unseres Blattes begon- nenen Artikel nicht wörtlich bis zu seinem Schlusse unsern Lesern vor- führen zu können, da derselbe eine größere räumliche Ausdehnung erhalten hat, als wir gegenwärtig zu beherbergen im Stande sind. Damit ihnen aber die Endresultate des mit vieler Sachkenntniß ge- schriebenen Aufsatzes nicht entgehen, wollen wir im Folgenden den Jnhalt der beiden letzten Abschnitte desselben wenigstens auszugsweise mittheilen. Nach einem kurzen Verweilen bei den tropischen Gegenden, welche schon ihrer, dem Deutschen widrigen, klimatischen Verhältnisse wegen, hier kaum eine Berücksichtigung finden konnten, und bei Cali- fornien, dessen Kolonisation den Amerikanern überlassen bleiben soll, weil die abgeschiedene Lage dieses Landstrichs das Emporblühen der Kolonien erschwert, kömmt der Verf. endlich bei den Staaten der Union an, welche als derjenige Boden bezeichnet werden, wo die natürlichen Bedingungen mit den politischen und socialen Hand in Hand gehen, um dem Deutschen ein wahres, heimisches Vaterland zu verbürgen; und namentlich wird den weiten, fruchtbaren, westlichen Landstrecken, dem Mississippithale, eine große, für die deutsche Kolo- nisation bedeutende Zukunft geweissagt. 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Am Schlusse seiner Abhandlung kömmt der Verf. wieder auf die Theilnahme der deutschen Regierungen, welche der Sache der Aus- wanderung neuerdings in Aussicht gestellt wird, zurück und wünscht im Jnteresse der Emigration, daß es nicht etwa im Plane der Re- gierungen liegen möge, auf vom Staate angekauften Ländereien Kolo- nien zu gründen, welche unter ihrer directen und speciellen Leitung erwachsen sollen, sondern daß man die Ansiedelungen sich selbst ent- wickeln und nach eignem Bedürfniß constituiren lassen möge, worin eine wesentliche Bedingung ihres Gedeihens liege. Dagegen wird zu einer segensreichen Wirksamkeit für die deutsche Auswanderung den Regierungen empfohlen, für die Ausmittelung der zum Anbau ge- eignetsten Landstriche, für die Errichtung von Bureau's, welche die Einwanderer vor den Uebervortheilungen und Betrügereien rechtloser Unterhändler verwahren, und für einen kräftigen Schutz der Ausge- wanderten, so lange sie noch nicht Unterthanen eines andern Staates sind, durch Gesandte und Consuln nach Kräften zu sorgen. Gesetze und Verordnungen. Verfügung des Königlich Würtembergischen Ministeriums des Jnnern, betreffend die Versicherung der Effecten der Auswanderer durch die zur Transport = Vermittlung ermächtigten Personen. Jn der diesseitigen Verfügung vom 1. Januar d. J. ist in §. 4 Ziffer 3. d ) verordnet, daß der Mäkler keinen Ueberfahrtsvertrag ver- mitteln darf, in welchem nicht seine Verpflichtung zur Assecurirung der Effecten des Auswanderers während der Seereise zu dem in dem Vertrag ausgedrückten Werthe bestimmt enthalten ist. Mehr- fache Verluste, welche Auswanderer an ihren Effecten noch vor der Einschiffung ins Seeschiff auf der Reise an den Einschiffungsplatz und in diesem selbst erlitten haben, haben von der Nothwendigkeit über- zeugt, den Auswanderern die Möglichkeit zur Versicherung ihrer Effecten auch schon für die Reise von dem Orte an, von wo an der Transport=Unternehmer die Beförderung der Aus- wanderer übernimmt, bis zur wirklichen Einschiffung im Seeschiffe zu verschaffen. Demnach wird hiermit in Gemäßheit höchster Entschließung vom 24. d. M. verfügt, daß die Personen, welche sich mit der Vermittlung des Transports von Auswanderern nach Amerika beschäftigen, gehalten seien, den Auswanderern auf deren Verlangen und gegen angemessene Vergütung ihre Effecten auch schon für die Reise von dem Orte an, von wo der Transport- Unternehmer die Beförderung übernimmt ( z. B. Heilbronn, Mann- heim ) zu versichern und die Auswanderer von dieser Verbindlichkeit bei Abschluß der Ueberfahrtsverträge in Kenntniß zu setzen. Jndem Vorstehendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich die Bezirksämter angewiesen, hiervon den in ihrem Bezirke wohnenden concessionirten Transportvermittlern, beziehungsweise Haupt-

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 64. Rudolstadt, 20. Dezember 1847, S. 510. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer64_1847/6>, abgerufen am 20.04.2024.