Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 62. Rudolstadt, 6. Dezember 1847.

Bild:
<< vorherige Seite

[Spaltenumbruch] als in Thüringen sein; der Unterschied ist fast unmerklich. Oekonomie
geht hier über Alles; Professionisten, welche sich nicht auch in Feld-
und allerlei andere Arbeiten schicken können, kommen schwer fort. Frauen-
zimmer haben es am allerbesten, besorgen ihre Küche, und reiten oder
fahren dann spazieren. Als wir unser neues Tagewerk begannen, be-
suchten uns viele Leute aus der Stadt und wünschten unsere Mädchen
für 6 -- 8 Dollars monatlichen Lohn zu engagiren. Wir zogen es aber
vor, beisammen zu bleiben, denn es fehlt uns ja weder an Arbeit
noch an Brod.

Preußische Thaler werden nicht gern für 2 / 3 Doll., holländische
10 fl. Stücke dagegen zu 4 D. ( == 6 preuß. Thlr ) genommen. Drei
Bushel sind gerade 5 Achtel Rudolstädter Maß. Der Centner hat
100 P. Congreßland durch Taglöhner von Holze reinigen oder klären
zu lassen, kostet 8 -- 12 D. pr. Acre. Jch habe bloß deßhalb mit
Schreiben etwas lange gezögert, um Euch nicht nach Hörensagen, son-
dern nach eigner Ueberzeugung berichten zu können. Wir haben eine
sehr gute Ernte gehabt und Alles nach gewohnter Art eingebracht,
worüber sich unsere Nachbarn schier verwunderten, die 1 / 2 auf dem Acker [Abbildung]

Südost. 90Ruthen. 160Ruthen. Wald. Sommerweizen. Kartoffeln und Kraut. Hafer. Winterweizen. Kartoffeln. 1. Haus. Zweischürige Wiese. 2. Ställe. Garten. Garten. 3. Scheune. 4. Keller. - Straße nach Greenbay. 9 engl. Meilen. Die See. ( Nordwestlich. ) Maaßstab in Ruthen.

[Spaltenumbruch]

stehen lassen, hernach das Vieh darauf treiben und, was dieses übrig
läßt, den Hühnern und Schweinen vorwerfen. Am 28. August waren
wir mit der Ernte fertig. Zum Bestellen kaufte ich bereits 6 Bush.
Roggensaamen a 4 Schillinge ( 1 Thaler ) . Die Amerikaner pflegen den
Roggen nur als Viehfutter zu verwenden. Unser Besitzthum ist voll-
ständig umzäunt; Feld und Wald noch durch einen besondern Zaun
getrennt. Es liegt ein wenig abgedacht, so daß wir vom Hause Alles
übersehen können, ohne Gebirge im Rücken und sicher vor jeder Wassers-
gefahr. Die Ackerkrume ist vortrefflich, ein schwarzer, sandiger Boden,
frei von Steinen.

Wir leben hier keineswegs abgeschieden von aller Welt, sondern
sind von Allem, was vorgeht, durch die Zeitungen gut unterrichtet;
so erfuhren wir z. B., daß in Deutschland eine hohe Dame mit einem
Schauspieler durchgegangen sei, daß im Meiningischen die Polizei einen
Handwerksburschen hat vorhungern lassen u. dgl. m.

   Unsinn aus Blankenburg.

Verordnung über Einwanderung.
Bestehende Verfügungen der Republik Venezuela, in Betreff der
Einwanderung von Fremden. Auf Befehl der Regierung
in vier Sprachen bekannt gemacht.* )

Der Senat und die Kammer die Repräsentanten der
Republik Venezuela, vereinigt im Congreß,
beschließen:

Art. 1. Die executive Gewalt ist ermächtigt, die Unternehmungen
der Einwanderung von Europäern und Bewohnern der canarischen
Jnseln, zur Beförderung des Landbaues von Venezuela zu begünstigen,
zu ermuntern und zu beschützen, indem sie von jeder Hülfe, die in
ihrer Autorität liegt, Gebrauch macht und zu dieser Absicht über fol-
gende Mittel verfügt: -- 1 ) über die Gelder, welche zu diesem Zwecke
angewiesen werden; und so lange diese nicht bestimmt werden können, ist
die executive Gewalt beauftragt, zu den Auslagen, die sich darbieten, von
der Summe, die für nicht vorhergesehene Ausgaben festgesetzt ist, die-
jenige zu erheben, die selbige für nöthig erachtet. -- 2 ) über das un-
angebaute Land in allen Provinzen des Staates, welches vermöge dessen
Lage, Zuträglichkeit der Gesundheit und Fruchtbarkeit für die Einwan-
derer geeignet ist, mit Ausnahme solches Bodens, durch die Bewilli-
gung dessen, nach Erachten der executiven Gewalt, die gute Ordnung
und die öffentliche Sicherheit gefährdet werden kann. -- Art. 2. Damit
die executive Gewalt eine genaue und umständliche Kenntniß habe von dem
unangebauten Lande, dessen Eigenschaften im vorhergehenden Paragraphen
angedeutet sind, werden die Gouverneurs der Provinzen die gehörigen Auf-
suchungen anstellenund ihre Berichte einsenden, in Gemäßheit der Unter-
weisung, welche die executive Gewalt ihnen mittheilen wird. -- Art. 3. Die
Unternehmer von Einwanderungen können von der executiven Gewalt einen
Beistand in Geld bekommen und einen Theil des zu diesem Zwecke
bestimmten Landes, vorausgesehen, daß sie, unter Bürgschaft der Zu-
friedenheit der executiven Gewalt, sich anheischig machen, die Einwan-
derer binnen einer Frist, die nicht achtzehn Monate überschreiten darf,
einzuführen. -- §. 1. Man wird den Unternehmer, der seine Ver-
bindlichkeiten nicht erfüllt, oder dessen Bürgen verpflichten, das em-
pfangene Geld und Land zurückzuliefern, mit dem gehörigen Miethzins
für das Land und eine Strafe von 2% monatlich für die Zeit, während
welcher er das Geld in seinem Besitze gehabt. -- §. 2. Jede Summe
mit welcher die Regierung den Unternehmern zu Hülfe kommt, muß

* ) Beifolgende Verfügungen sind uns von dem hiesigen Consul der
Republik Veneznela, Herrn J. W. A. Lorenzen, im Auftrage der Re-
gierung derselben, gefälligst mitgetheilt worden.
    Anmerk. der Red. der Hamburger Börsenhalle, der
   wir dieses entnehmen.

[Spaltenumbruch] als in Thüringen sein; der Unterschied ist fast unmerklich. Oekonomie
geht hier über Alles; Professionisten, welche sich nicht auch in Feld-
und allerlei andere Arbeiten schicken können, kommen schwer fort. Frauen-
zimmer haben es am allerbesten, besorgen ihre Küche, und reiten oder
fahren dann spazieren. Als wir unser neues Tagewerk begannen, be-
suchten uns viele Leute aus der Stadt und wünschten unsere Mädchen
für 6 -- 8 Dollars monatlichen Lohn zu engagiren. Wir zogen es aber
vor, beisammen zu bleiben, denn es fehlt uns ja weder an Arbeit
noch an Brod.

Preußische Thaler werden nicht gern für 2 / 3 Doll., holländische
10 fl. Stücke dagegen zu 4 D. ( == 6 preuß. Thlr ) genommen. Drei
Bushel sind gerade 5 Achtel Rudolstädter Maß. Der Centner hat
100 P. Congreßland durch Taglöhner von Holze reinigen oder klären
zu lassen, kostet 8 -- 12 D. pr. Acre. Jch habe bloß deßhalb mit
Schreiben etwas lange gezögert, um Euch nicht nach Hörensagen, son-
dern nach eigner Ueberzeugung berichten zu können. Wir haben eine
sehr gute Ernte gehabt und Alles nach gewohnter Art eingebracht,
worüber sich unsere Nachbarn schier verwunderten, die 1 / 2 auf dem Acker [Abbildung]

Südost. 90Ruthen. 160Ruthen. Wald. Sommerweizen. Kartoffeln und Kraut. Hafer. Winterweizen. Kartoffeln. 1. Haus. Zweischürige Wiese. 2. Ställe. Garten. Garten. 3. Scheune. 4. Keller. → Straße nach Greenbay. 9 engl. Meilen. Die See. ( Nordwestlich. ) Maaßstab in Ruthen.

[Spaltenumbruch]

stehen lassen, hernach das Vieh darauf treiben und, was dieses übrig
läßt, den Hühnern und Schweinen vorwerfen. Am 28. August waren
wir mit der Ernte fertig. Zum Bestellen kaufte ich bereits 6 Bush.
Roggensaamen à 4 Schillinge ( 1 Thaler ) . Die Amerikaner pflegen den
Roggen nur als Viehfutter zu verwenden. Unser Besitzthum ist voll-
ständig umzäunt; Feld und Wald noch durch einen besondern Zaun
getrennt. Es liegt ein wenig abgedacht, so daß wir vom Hause Alles
übersehen können, ohne Gebirge im Rücken und sicher vor jeder Wassers-
gefahr. Die Ackerkrume ist vortrefflich, ein schwarzer, sandiger Boden,
frei von Steinen.

Wir leben hier keineswegs abgeschieden von aller Welt, sondern
sind von Allem, was vorgeht, durch die Zeitungen gut unterrichtet;
so erfuhren wir z. B., daß in Deutschland eine hohe Dame mit einem
Schauspieler durchgegangen sei, daß im Meiningischen die Polizei einen
Handwerksburschen hat vorhungern lassen u. dgl. m.

   Unsinn aus Blankenburg.

Verordnung über Einwanderung.
Bestehende Verfügungen der Republik Venezuela, in Betreff der
Einwanderung von Fremden. Auf Befehl der Regierung
in vier Sprachen bekannt gemacht.* )

Der Senat und die Kammer die Repräsentanten der
Republik Venezuela, vereinigt im Congreß,
beschließen:

Art. 1. Die executive Gewalt ist ermächtigt, die Unternehmungen
der Einwanderung von Europäern und Bewohnern der canarischen
Jnseln, zur Beförderung des Landbaues von Venezuela zu begünstigen,
zu ermuntern und zu beschützen, indem sie von jeder Hülfe, die in
ihrer Autorität liegt, Gebrauch macht und zu dieser Absicht über fol-
gende Mittel verfügt: -- 1 ) über die Gelder, welche zu diesem Zwecke
angewiesen werden; und so lange diese nicht bestimmt werden können, ist
die executive Gewalt beauftragt, zu den Auslagen, die sich darbieten, von
der Summe, die für nicht vorhergesehene Ausgaben festgesetzt ist, die-
jenige zu erheben, die selbige für nöthig erachtet. -- 2 ) über das un-
angebaute Land in allen Provinzen des Staates, welches vermöge dessen
Lage, Zuträglichkeit der Gesundheit und Fruchtbarkeit für die Einwan-
derer geeignet ist, mit Ausnahme solches Bodens, durch die Bewilli-
gung dessen, nach Erachten der executiven Gewalt, die gute Ordnung
und die öffentliche Sicherheit gefährdet werden kann. -- Art. 2. Damit
die executive Gewalt eine genaue und umständliche Kenntniß habe von dem
unangebauten Lande, dessen Eigenschaften im vorhergehenden Paragraphen
angedeutet sind, werden die Gouverneurs der Provinzen die gehörigen Auf-
suchungen anstellenund ihre Berichte einsenden, in Gemäßheit der Unter-
weisung, welche die executive Gewalt ihnen mittheilen wird. -- Art. 3. Die
Unternehmer von Einwanderungen können von der executiven Gewalt einen
Beistand in Geld bekommen und einen Theil des zu diesem Zwecke
bestimmten Landes, vorausgesehen, daß sie, unter Bürgschaft der Zu-
friedenheit der executiven Gewalt, sich anheischig machen, die Einwan-
derer binnen einer Frist, die nicht achtzehn Monate überschreiten darf,
einzuführen. -- §. 1. Man wird den Unternehmer, der seine Ver-
bindlichkeiten nicht erfüllt, oder dessen Bürgen verpflichten, das em-
pfangene Geld und Land zurückzuliefern, mit dem gehörigen Miethzins
für das Land und eine Strafe von 2% monatlich für die Zeit, während
welcher er das Geld in seinem Besitze gehabt. -- §. 2. Jede Summe
mit welcher die Regierung den Unternehmern zu Hülfe kommt, muß

* ) Beifolgende Verfügungen sind uns von dem hiesigen Consul der
Republik Veneznela, Herrn J. W. A. Lorenzen, im Auftrage der Re-
gierung derselben, gefälligst mitgetheilt worden.
    Anmerk. der Red. der Hamburger Börsenhalle, der
   wir dieses entnehmen.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="letter">
        <p><pb facs="#f0004"/><cb/>
als in Thüringen sein; der Unterschied ist fast unmerklich. Oekonomie<lb/>
geht hier über Alles; Professionisten, welche sich nicht auch in Feld-<lb/>
und allerlei andere Arbeiten schicken können, kommen schwer fort. Frauen-<lb/>
zimmer haben es am allerbesten, besorgen ihre Küche, und reiten oder<lb/>
fahren dann spazieren. Als wir unser neues Tagewerk begannen, be-<lb/>
suchten uns viele Leute aus der Stadt und wünschten unsere Mädchen<lb/>
für 6 -- 8 Dollars monatlichen Lohn zu engagiren. Wir zogen es aber<lb/>
vor, beisammen zu bleiben, denn es fehlt uns ja weder an Arbeit<lb/>
noch an Brod.   </p><lb/>
        <p>Preußische Thaler werden nicht gern für 2 / 3 Doll., holländische<lb/>
10 fl. Stücke dagegen zu 4 D. ( == 6 preuß. Thlr ) genommen. Drei<lb/>
Bushel sind gerade 5 Achtel Rudolstädter Maß. Der Centner hat<lb/>
100 <abbr>P</abbr>. Congreßland durch Taglöhner von Holze reinigen oder klären<lb/>
zu lassen, kostet 8 -- 12 D. <hi rendition="#aq">pr</hi>. Acre. Jch habe bloß deßhalb mit<lb/>
Schreiben etwas lange gezögert, um Euch nicht nach Hörensagen, son-<lb/>
dern nach eigner Ueberzeugung berichten zu können. Wir haben eine<lb/>
sehr gute Ernte gehabt und Alles nach gewohnter Art eingebracht,<lb/>
worüber sich unsere Nachbarn schier verwunderten, die 1 / 2 auf dem Acker <figure><p>Südost. 90Ruthen. 160Ruthen. Wald. Sommerweizen. Kartoffeln und Kraut. Hafer. Winterweizen. Kartoffeln. 1. Haus. Zweischürige Wiese. 2. Ställe. Garten. Garten. 3. Scheune. 4. Keller. &#x2192; Straße nach Greenbay. 9 engl. Meilen. Die See. ( Nordwestlich. ) Maaßstab in Ruthen.</p></figure></p><lb/>
        <cb/>
        <p>stehen lassen, hernach das Vieh darauf treiben und, was dieses übrig<lb/>
läßt, den Hühnern und Schweinen vorwerfen. Am 28. August waren<lb/>
wir mit der Ernte fertig. Zum Bestellen kaufte ich bereits 6 Bush.<lb/>
Roggensaamen <hi rendition="#aq">à</hi> 4 Schillinge ( 1 Thaler ) . Die Amerikaner pflegen den<lb/>
Roggen nur als Viehfutter zu verwenden. Unser Besitzthum ist voll-<lb/>
ständig umzäunt; Feld und Wald noch durch einen besondern Zaun<lb/>
getrennt. Es liegt ein wenig abgedacht, so daß wir vom Hause Alles<lb/>
übersehen können, ohne Gebirge im Rücken und sicher vor jeder Wassers-<lb/>
gefahr. Die Ackerkrume ist vortrefflich, ein schwarzer, sandiger Boden,<lb/>
frei von Steinen. </p><lb/>
        <p>Wir leben hier keineswegs abgeschieden von aller Welt, sondern<lb/>
sind von Allem, was vorgeht, durch die Zeitungen gut unterrichtet;<lb/>
so erfuhren wir z. B., daß in Deutschland eine hohe Dame mit einem<lb/>
Schauspieler durchgegangen sei, daß im Meiningischen die Polizei einen<lb/>
Handwerksburschen hat vorhungern lassen u. dgl. m.   </p><lb/>
        <p><space dim="horizontal"/>Unsinn <hi rendition="#g">aus Blankenburg</hi>. </p>
      </div><lb/>
      <div type="jPoliticalNews">
        <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#fr">Verordnung über Einwanderung.</hi><lb/>
Bestehende Verfügungen der Republik Venezuela, in Betreff der<lb/>
Einwanderung von Fremden. Auf Befehl der Regierung<lb/>
in vier Sprachen bekannt gemacht.<note place="foot" n="* )"> Beifolgende Verfügungen sind uns von dem hiesigen Consul der<lb/>
Republik Veneznela, Herrn J. W. A. <hi rendition="#g">Lorenzen,</hi> im Auftrage der Re-<lb/>
gierung derselben, gefälligst mitgetheilt worden.<lb/><space dim="horizontal"/> Anmerk. der Red. der Hamburger Börsenhalle, der<lb/><space dim="horizontal"/>wir dieses entnehmen.</note></hi> </head><lb/>
        <div type="jPoliticalNews">
          <p><hi rendition="#g">Der Senat und die Kammer die Repräsentanten der<lb/>
Republik Venezuela, vereinigt im Congreß,</hi> beschließen:   </p><lb/>
          <p><hi rendition="#g">Art.</hi> 1. Die executive Gewalt ist ermächtigt, die Unternehmungen<lb/>
der Einwanderung von Europäern und Bewohnern der canarischen<lb/>
Jnseln, zur Beförderung des Landbaues von Venezuela zu begünstigen,<lb/>
zu ermuntern und zu beschützen, indem sie von jeder Hülfe, die in<lb/>
ihrer Autorität liegt, Gebrauch macht und zu dieser Absicht über fol-<lb/>
gende Mittel verfügt: -- 1 ) über die Gelder, welche zu diesem Zwecke<lb/>
angewiesen werden; und so lange diese nicht bestimmt werden können, ist<lb/>
die executive Gewalt beauftragt, zu den Auslagen, die sich darbieten, von<lb/>
der Summe, die für nicht vorhergesehene Ausgaben festgesetzt ist, die-<lb/>
jenige zu erheben, die selbige für nöthig erachtet. -- 2 ) über das un-<lb/>
angebaute Land in allen Provinzen des Staates, welches vermöge dessen<lb/>
Lage, Zuträglichkeit der Gesundheit und Fruchtbarkeit für die Einwan-<lb/>
derer geeignet ist, mit Ausnahme solches Bodens, durch die Bewilli-<lb/>
gung dessen, nach Erachten der executiven Gewalt, die gute Ordnung<lb/>
und die öffentliche Sicherheit gefährdet werden kann. -- <hi rendition="#g">Art.</hi> 2. Damit<lb/>
die executive Gewalt eine genaue und umständliche Kenntniß habe von dem<lb/>
unangebauten Lande, dessen Eigenschaften im vorhergehenden Paragraphen<lb/>
angedeutet sind, werden die Gouverneurs der Provinzen die gehörigen Auf-<lb/>
suchungen anstellenund ihre Berichte einsenden, in Gemäßheit der Unter-<lb/>
weisung, welche die executive Gewalt ihnen mittheilen wird. -- <hi rendition="#g">Art.</hi> 3. Die<lb/>
Unternehmer von Einwanderungen können von der executiven Gewalt einen<lb/>
Beistand in Geld bekommen und einen Theil des zu diesem Zwecke<lb/>
bestimmten Landes, vorausgesehen, daß sie, unter Bürgschaft der Zu-<lb/>
friedenheit der executiven Gewalt, sich anheischig machen, die Einwan-<lb/>
derer binnen einer Frist, die nicht achtzehn Monate überschreiten darf,<lb/>
einzuführen. -- §. 1. Man wird den Unternehmer, der seine Ver-<lb/>
bindlichkeiten nicht erfüllt, oder dessen Bürgen verpflichten, das em-<lb/>
pfangene Geld und Land zurückzuliefern, mit dem gehörigen Miethzins<lb/>
für das Land und eine Strafe von 2% monatlich für die Zeit, während<lb/>
welcher er das Geld in seinem Besitze gehabt. -- §. 2. Jede Summe<lb/>
mit welcher die Regierung den Unternehmern zu Hülfe kommt, muß<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0004] als in Thüringen sein; der Unterschied ist fast unmerklich. Oekonomie geht hier über Alles; Professionisten, welche sich nicht auch in Feld- und allerlei andere Arbeiten schicken können, kommen schwer fort. Frauen- zimmer haben es am allerbesten, besorgen ihre Küche, und reiten oder fahren dann spazieren. Als wir unser neues Tagewerk begannen, be- suchten uns viele Leute aus der Stadt und wünschten unsere Mädchen für 6 -- 8 Dollars monatlichen Lohn zu engagiren. Wir zogen es aber vor, beisammen zu bleiben, denn es fehlt uns ja weder an Arbeit noch an Brod. Preußische Thaler werden nicht gern für 2 / 3 Doll., holländische 10 fl. Stücke dagegen zu 4 D. ( == 6 preuß. Thlr ) genommen. Drei Bushel sind gerade 5 Achtel Rudolstädter Maß. Der Centner hat 100 P. Congreßland durch Taglöhner von Holze reinigen oder klären zu lassen, kostet 8 -- 12 D. pr. Acre. Jch habe bloß deßhalb mit Schreiben etwas lange gezögert, um Euch nicht nach Hörensagen, son- dern nach eigner Ueberzeugung berichten zu können. Wir haben eine sehr gute Ernte gehabt und Alles nach gewohnter Art eingebracht, worüber sich unsere Nachbarn schier verwunderten, die 1 / 2 auf dem Acker [Abbildung Südost. 90Ruthen. 160Ruthen. Wald. Sommerweizen. Kartoffeln und Kraut. Hafer. Winterweizen. Kartoffeln. 1. Haus. Zweischürige Wiese. 2. Ställe. Garten. Garten. 3. Scheune. 4. Keller. → Straße nach Greenbay. 9 engl. Meilen. Die See. ( Nordwestlich. ) Maaßstab in Ruthen.] stehen lassen, hernach das Vieh darauf treiben und, was dieses übrig läßt, den Hühnern und Schweinen vorwerfen. Am 28. August waren wir mit der Ernte fertig. Zum Bestellen kaufte ich bereits 6 Bush. Roggensaamen à 4 Schillinge ( 1 Thaler ) . Die Amerikaner pflegen den Roggen nur als Viehfutter zu verwenden. Unser Besitzthum ist voll- ständig umzäunt; Feld und Wald noch durch einen besondern Zaun getrennt. Es liegt ein wenig abgedacht, so daß wir vom Hause Alles übersehen können, ohne Gebirge im Rücken und sicher vor jeder Wassers- gefahr. Die Ackerkrume ist vortrefflich, ein schwarzer, sandiger Boden, frei von Steinen. Wir leben hier keineswegs abgeschieden von aller Welt, sondern sind von Allem, was vorgeht, durch die Zeitungen gut unterrichtet; so erfuhren wir z. B., daß in Deutschland eine hohe Dame mit einem Schauspieler durchgegangen sei, daß im Meiningischen die Polizei einen Handwerksburschen hat vorhungern lassen u. dgl. m. Unsinn aus Blankenburg. Verordnung über Einwanderung. Bestehende Verfügungen der Republik Venezuela, in Betreff der Einwanderung von Fremden. Auf Befehl der Regierung in vier Sprachen bekannt gemacht. * ) Der Senat und die Kammer die Repräsentanten der Republik Venezuela, vereinigt im Congreß, beschließen: Art. 1. Die executive Gewalt ist ermächtigt, die Unternehmungen der Einwanderung von Europäern und Bewohnern der canarischen Jnseln, zur Beförderung des Landbaues von Venezuela zu begünstigen, zu ermuntern und zu beschützen, indem sie von jeder Hülfe, die in ihrer Autorität liegt, Gebrauch macht und zu dieser Absicht über fol- gende Mittel verfügt: -- 1 ) über die Gelder, welche zu diesem Zwecke angewiesen werden; und so lange diese nicht bestimmt werden können, ist die executive Gewalt beauftragt, zu den Auslagen, die sich darbieten, von der Summe, die für nicht vorhergesehene Ausgaben festgesetzt ist, die- jenige zu erheben, die selbige für nöthig erachtet. -- 2 ) über das un- angebaute Land in allen Provinzen des Staates, welches vermöge dessen Lage, Zuträglichkeit der Gesundheit und Fruchtbarkeit für die Einwan- derer geeignet ist, mit Ausnahme solches Bodens, durch die Bewilli- gung dessen, nach Erachten der executiven Gewalt, die gute Ordnung und die öffentliche Sicherheit gefährdet werden kann. -- Art. 2. Damit die executive Gewalt eine genaue und umständliche Kenntniß habe von dem unangebauten Lande, dessen Eigenschaften im vorhergehenden Paragraphen angedeutet sind, werden die Gouverneurs der Provinzen die gehörigen Auf- suchungen anstellenund ihre Berichte einsenden, in Gemäßheit der Unter- weisung, welche die executive Gewalt ihnen mittheilen wird. -- Art. 3. Die Unternehmer von Einwanderungen können von der executiven Gewalt einen Beistand in Geld bekommen und einen Theil des zu diesem Zwecke bestimmten Landes, vorausgesehen, daß sie, unter Bürgschaft der Zu- friedenheit der executiven Gewalt, sich anheischig machen, die Einwan- derer binnen einer Frist, die nicht achtzehn Monate überschreiten darf, einzuführen. -- §. 1. Man wird den Unternehmer, der seine Ver- bindlichkeiten nicht erfüllt, oder dessen Bürgen verpflichten, das em- pfangene Geld und Land zurückzuliefern, mit dem gehörigen Miethzins für das Land und eine Strafe von 2% monatlich für die Zeit, während welcher er das Geld in seinem Besitze gehabt. -- §. 2. Jede Summe mit welcher die Regierung den Unternehmern zu Hülfe kommt, muß * ) Beifolgende Verfügungen sind uns von dem hiesigen Consul der Republik Veneznela, Herrn J. W. A. Lorenzen, im Auftrage der Re- gierung derselben, gefälligst mitgetheilt worden. Anmerk. der Red. der Hamburger Börsenhalle, der wir dieses entnehmen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription
Peter Fankhauser: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format.

Weitere Informationen:

Siehe Dokumentation




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer62_1847
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer62_1847/4
Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 62. Rudolstadt, 6. Dezember 1847, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer62_1847/4>, abgerufen am 21.11.2024.