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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 20. Rudolstadt, 15. Mai 1848.

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Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der Theile
von Drummond= und anderen ausgemessenen Jnseln, von Reihe 6.

Theile von Townships 41, 42 und 43, auf Drummond's Jnsel,
von Reihe 7.

Theile von Townships 41 und 42, auf Drummond's = Jnsel
von Reihe 8.

Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem
Hauptmeridian
.

Theile von Townships 41 und 42, einschließlich Marquette und
anderer ausgemessenen Jnseln, Townships 40, 43, 44, 45 und 46,
und Theile von Township 47, auf dem Hauptland ( ausgenommen
Theile von Sectionen 1 und 2 in letzterem ) , von Reihe 1.

Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den 17. Tag des
nächsten Juli, für den Verkauf des Agriculturlandes innerhalb der
unten bezeichneten Townships, östlich von dem Chocolate = und Esco-
nawbyflusse und der Little Bay de Noquet gelegen.

Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem
Hauptmeridian
.

Theile von Townships 41 und 42, einschließlich der ausgemessenen
Jnseln, und Townships 43 und 44, von Reihe 2.

Theile von Townships 40, 41 und 42, einschließlich eines Theils
der St. Martins Jnsel, und Townships 43 und 44, von Reihe 3.

Theile von Townships 40 und 41 auf dem Hauptlande, und
Townships 42 und 43, von Reihe 4.

Die St. Helena Jnsel, in Theilen von Townships 40, Theile
von Townships 41, und 42 auf dem Hauptlande, und Township 43,
von Reihe 5.

Theile von Township 42, auf dem Hauptlande, und Townships
43 und 44, von Reihe 6.

Theile von Township 42, einschließlich der kleinen ausgemessenen
Jnsel in Section 8, und Townships 43 und 44, von Reihe 7.

Theile von Township 42, einschließlich der kleinen Jnsel in Section
3, Theile von Township 43, auf dem Hauptlande, und Township 44,
von Reihe 8.

Die Big Beaver Jnsel im Michigansee, welche Theile von Town-
ships 37, 38 und 39 umfaßt, von Reihe 10.

Theile von Townships 37 und 38, von Reihe 11.

Theile von Township 41, auf dem Hauptlande, von Reihen 11,
12, 13, 14, 15 und 16.

Townships 44, 45 und 46, und Theile von Townships 47 und
48, einschließlich eines Theils von Grand Jsland, auf dem Hauptlande,
von Reihe 18.

Townships 44 und 45, und Theile von Townships 46, 47 und
48, einschließlich eines Theils von Grand Jsland und der vermes-
senen Jnseln von Reihe 19.

Townships 44, 45 und 46, und Theile von Township 47, auf
dem Hauptlande und den kleinen vermessenen Jnseln, in Theilen von
Townships 47 und 48 eingeschlossen, von Reihe 20.

Theile von Townships 38 und 39, östlich von Little Bay de
Noquet und dem Esconawbyfluß gelegen, und Theile von Township
40, von Reihe 22.

Theile von Townships 39 und 40, östlich vom Esconawbyfluß
gelegen, von Reihe 23.

Alle Ländereien in den oben angeführten Townships und Theilen
von Townships, von denen berichtet ist, daß sie Kupfer=, Blei= und
andere werthvolle Erze enthalten, werden in Viertel = Sectionen zu
nicht weniger als fünf Dollars per Acre angeboten, ausgenommen
solche Sectionen, die ganz oder theilweise von Minen = Pachtverträgen
eingenommen sind, und über welche an dem zum öffentlichen Verkauf
festgesetzten Tage noch nicht verfügt ist; alle Ländereien die nicht, wie eben
bemerkt, berichtet sind, werden in gleicher Weise wie andere Ländereien zum
Verkauf unter dem gegenwärtig für den Verkauf der öffentlichen Ländereien
[Spaltenumbruch] in Kraft stehenden Gesetze angeboten, ausgenommen die Section 16 in
jedem Township, die für den Gebrauch von Schulen und Ländereien,
die für Militär und andere öffentliche Zwecke zurückgehalten werden.

Der Verkauf der oben genannten Ländereien wird an den be-
zeichneten Tagen beginnen und damit in derselben Weise, in welcher
sie angezeigt sind, mit aller möglichen Schnelle fortgefahren werden,
bis das Ganze zum Verkauf gekommen und derselbe geschlossen ist.
Allein kein Verkauf darf länger als zwei Wochen dauern und kein
Privatanerbieten auf irgend eines dieser Ländereien ist vor Ablauf
dieser zwei Wochen gestattet.

Gegeben unter meiner Hand, in der Stadt

An das Publicum.

Die in vorgehender Proclamation eingeschlossenen " Mineral-
ländereien " umfassen den größten Theil von Keweena Point und
die südliche Küste des Superiorsees im Norden von Michigan, und
sind durch die unerschöpflichen Minen von Kupfer und andern Erzen,
die darin gefunden werden, ungemein werthvoll.

Ein bedeutender Theil dieser Minen ist bereits in den Trapreihen,
die an den Superiorsee gränzen, und wenige Meilen davon entdeckt
worden; und nach dem geologischen Charakter des Landes und den bereits
gemachten Untersuchungen kann es nicht bezweifelt werden, daß andere
ebenso, wenn nicht weit werthvollere Minen durch diese ganze " Mine-
ralregion " aufgefunden werden können.

Jn einigen der gegenwärtig bearbeiteten Minen wird beinahe
reines Kupfer gefunden; und in der That gibt das einheimische Kupfer
und die Erze größere Procente, als irgend ein anderes bis jetzt in der
Welt entdecktes. Silber wird ebenfalls in bedeutenden Quantitäten gefunden.

All das zur Erbauung von Schmelzöfen nothwendige Material
und Holz zum Schmelzen ist im Ueberflusse und in der unmittelbaren
Nachbarschaft der Mineralien vorhanden, und die Oberfläche des Landes
ist der Art, daß die Minen nur wenig, wenn überhaupt, Anlagekunst
verlangen, sie sind deßhalb mit großem Vortheil zu bearbeiten.

Das Klima im Winter, obwohl kalt, stört die Bearbeitung der
Minen nicht; im Gegentheil wird diese Jahreszeit als der Bearbeitung
ungemein günstig angesehen.

Die Nähe dieser Mineralländereien zu der Küste des Superior-
sees, an welchem sich mehrere sichere und ausgezeichnete Häfen befinden,
so wie die Communication zu Wasser von da aus über Sault Ste.
Marie, Huronsee, Eriesee u. s. w. gewähren hinlängliche Transpor-
tationsmittel für die Producte dieser Ländereien nach den vorzüglichsten
Märkten der Vereinigten Staaten mit sehr geringen Kosten.

Aus Berichten an diese Office geht ebenfalls hervor, daß die
Agriculturländereien von guter Qualität sind, daß sie die gewöhnlichen
Küchengewächse und Gras im Ueberfluß erzeugen, und daß sie ohne
Zweifel, wenn der Boden gehörig bebaut wird, dem Fruchtbau sehr
günstig sind. Holz, hinreichend für die gewöhnlichen Zwecke, und an
vielen Plätzen im Ueberflusse, weiße und gelbe Tanne, Zuckermaple,
gelbe Birke ec., und durch ihren üppigen Wachsthum geben deutlichen
Beweis von dem Reichthum des Bodens, dessen Erzeugnisse durch die
Nähe der Minen, die immer einen guten Markt gewähren, einen an-
gemessenen Preis bringen werden.

Karten, auf welchen die Localitäten der Minen und andere werth-
volle darauf bezügliche Nachrichten angegeben sind, bei einer geologischen
Vermessung ec. aufgenommen, die in dieser kurzen Nachricht nicht an-
geführt werden können, werden vorbereitet und bei den Beamten des
Landamtes zu Sault. Ste. Marie sobald als möglich und vor dem
Beginne des öffentlichen Verkaufes zur Einsicht niedergelegt.

[Spaltenumbruch]

Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der Theile
von Drummond= und anderen ausgemessenen Jnseln, von Reihe 6.

Theile von Townships 41, 42 und 43, auf Drummond's Jnsel,
von Reihe 7.

Theile von Townships 41 und 42, auf Drummond's = Jnsel
von Reihe 8.

Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem
Hauptmeridian
.

Theile von Townships 41 und 42, einschließlich Marquette und
anderer ausgemessenen Jnseln, Townships 40, 43, 44, 45 und 46,
und Theile von Township 47, auf dem Hauptland ( ausgenommen
Theile von Sectionen 1 und 2 in letzterem ) , von Reihe 1.

Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den 17. Tag des
nächsten Juli, für den Verkauf des Agriculturlandes innerhalb der
unten bezeichneten Townships, östlich von dem Chocolate = und Esco-
nawbyflusse und der Little Bay de Noquet gelegen.

Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem
Hauptmeridian
.

Theile von Townships 41 und 42, einschließlich der ausgemessenen
Jnseln, und Townships 43 und 44, von Reihe 2.

Theile von Townships 40, 41 und 42, einschließlich eines Theils
der St. Martins Jnsel, und Townships 43 und 44, von Reihe 3.

Theile von Townships 40 und 41 auf dem Hauptlande, und
Townships 42 und 43, von Reihe 4.

Die St. Helena Jnsel, in Theilen von Townships 40, Theile
von Townships 41, und 42 auf dem Hauptlande, und Township 43,
von Reihe 5.

Theile von Township 42, auf dem Hauptlande, und Townships
43 und 44, von Reihe 6.

Theile von Township 42, einschließlich der kleinen ausgemessenen
Jnsel in Section 8, und Townships 43 und 44, von Reihe 7.

Theile von Township 42, einschließlich der kleinen Jnsel in Section
3, Theile von Township 43, auf dem Hauptlande, und Township 44,
von Reihe 8.

Die Big Beaver Jnsel im Michigansee, welche Theile von Town-
ships 37, 38 und 39 umfaßt, von Reihe 10.

Theile von Townships 37 und 38, von Reihe 11.

Theile von Township 41, auf dem Hauptlande, von Reihen 11,
12, 13, 14, 15 und 16.

Townships 44, 45 und 46, und Theile von Townships 47 und
48, einschließlich eines Theils von Grand Jsland, auf dem Hauptlande,
von Reihe 18.

Townships 44 und 45, und Theile von Townships 46, 47 und
48, einschließlich eines Theils von Grand Jsland und der vermes-
senen Jnseln von Reihe 19.

Townships 44, 45 und 46, und Theile von Township 47, auf
dem Hauptlande und den kleinen vermessenen Jnseln, in Theilen von
Townships 47 und 48 eingeschlossen, von Reihe 20.

Theile von Townships 38 und 39, östlich von Little Bay de
Noquet und dem Esconawbyfluß gelegen, und Theile von Township
40, von Reihe 22.

Theile von Townships 39 und 40, östlich vom Esconawbyfluß
gelegen, von Reihe 23.

Alle Ländereien in den oben angeführten Townships und Theilen
von Townships, von denen berichtet ist, daß sie Kupfer=, Blei= und
andere werthvolle Erze enthalten, werden in Viertel = Sectionen zu
nicht weniger als fünf Dollars per Acre angeboten, ausgenommen
solche Sectionen, die ganz oder theilweise von Minen = Pachtverträgen
eingenommen sind, und über welche an dem zum öffentlichen Verkauf
festgesetzten Tage noch nicht verfügt ist; alle Ländereien die nicht, wie eben
bemerkt, berichtet sind, werden in gleicher Weise wie andere Ländereien zum
Verkauf unter dem gegenwärtig für den Verkauf der öffentlichen Ländereien
[Spaltenumbruch] in Kraft stehenden Gesetze angeboten, ausgenommen die Section 16 in
jedem Township, die für den Gebrauch von Schulen und Ländereien,
die für Militär und andere öffentliche Zwecke zurückgehalten werden.

Der Verkauf der oben genannten Ländereien wird an den be-
zeichneten Tagen beginnen und damit in derselben Weise, in welcher
sie angezeigt sind, mit aller möglichen Schnelle fortgefahren werden,
bis das Ganze zum Verkauf gekommen und derselbe geschlossen ist.
Allein kein Verkauf darf länger als zwei Wochen dauern und kein
Privatanerbieten auf irgend eines dieser Ländereien ist vor Ablauf
dieser zwei Wochen gestattet.

Gegeben unter meiner Hand, in der Stadt

An das Publicum.

Die in vorgehender Proclamation eingeschlossenen „ Mineral-
ländereien “ umfassen den größten Theil von Keweena Point und
die südliche Küste des Superiorsees im Norden von Michigan, und
sind durch die unerschöpflichen Minen von Kupfer und andern Erzen,
die darin gefunden werden, ungemein werthvoll.

Ein bedeutender Theil dieser Minen ist bereits in den Trapreihen,
die an den Superiorsee gränzen, und wenige Meilen davon entdeckt
worden; und nach dem geologischen Charakter des Landes und den bereits
gemachten Untersuchungen kann es nicht bezweifelt werden, daß andere
ebenso, wenn nicht weit werthvollere Minen durch diese ganze „ Mine-
ralregion “ aufgefunden werden können.

Jn einigen der gegenwärtig bearbeiteten Minen wird beinahe
reines Kupfer gefunden; und in der That gibt das einheimische Kupfer
und die Erze größere Procente, als irgend ein anderes bis jetzt in der
Welt entdecktes. Silber wird ebenfalls in bedeutenden Quantitäten gefunden.

All das zur Erbauung von Schmelzöfen nothwendige Material
und Holz zum Schmelzen ist im Ueberflusse und in der unmittelbaren
Nachbarschaft der Mineralien vorhanden, und die Oberfläche des Landes
ist der Art, daß die Minen nur wenig, wenn überhaupt, Anlagekunst
verlangen, sie sind deßhalb mit großem Vortheil zu bearbeiten.

Das Klima im Winter, obwohl kalt, stört die Bearbeitung der
Minen nicht; im Gegentheil wird diese Jahreszeit als der Bearbeitung
ungemein günstig angesehen.

Die Nähe dieser Mineralländereien zu der Küste des Superior-
sees, an welchem sich mehrere sichere und ausgezeichnete Häfen befinden,
so wie die Communication zu Wasser von da aus über Sault Ste.
Marie, Huronsee, Eriesee u. s. w. gewähren hinlängliche Transpor-
tationsmittel für die Producte dieser Ländereien nach den vorzüglichsten
Märkten der Vereinigten Staaten mit sehr geringen Kosten.

Aus Berichten an diese Office geht ebenfalls hervor, daß die
Agriculturländereien von guter Qualität sind, daß sie die gewöhnlichen
Küchengewächse und Gras im Ueberfluß erzeugen, und daß sie ohne
Zweifel, wenn der Boden gehörig bebaut wird, dem Fruchtbau sehr
günstig sind. Holz, hinreichend für die gewöhnlichen Zwecke, und an
vielen Plätzen im Ueberflusse, weiße und gelbe Tanne, Zuckermaple,
gelbe Birke ec., und durch ihren üppigen Wachsthum geben deutlichen
Beweis von dem Reichthum des Bodens, dessen Erzeugnisse durch die
Nähe der Minen, die immer einen guten Markt gewähren, einen an-
gemessenen Preis bringen werden.

Karten, auf welchen die Localitäten der Minen und andere werth-
volle darauf bezügliche Nachrichten angegeben sind, bei einer geologischen
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geführt werden können, werden vorbereitet und bei den Beamten des
Landamtes zu Sault. Ste. Marie sobald als möglich und vor dem
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[0006] Theile von Townships 41, 42 und 43, einschließlich der Theile von Drummond= und anderen ausgemessenen Jnseln, von Reihe 6. Theile von Townships 41, 42 und 43, auf Drummond's Jnsel, von Reihe 7. Theile von Townships 41 und 42, auf Drummond's = Jnsel von Reihe 8. Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem Hauptmeridian. Theile von Townships 41 und 42, einschließlich Marquette und anderer ausgemessenen Jnseln, Townships 40, 43, 44, 45 und 46, und Theile von Township 47, auf dem Hauptland ( ausgenommen Theile von Sectionen 1 und 2 in letzterem ) , von Reihe 1. Auf demselben Platze, anfangend am Montag, den 17. Tag des nächsten Juli, für den Verkauf des Agriculturlandes innerhalb der unten bezeichneten Townships, östlich von dem Chocolate = und Esco- nawbyflusse und der Little Bay de Noquet gelegen. Nördlich von der Grundlinie und westlich von dem Hauptmeridian. Theile von Townships 41 und 42, einschließlich der ausgemessenen Jnseln, und Townships 43 und 44, von Reihe 2. Theile von Townships 40, 41 und 42, einschließlich eines Theils der St. Martins Jnsel, und Townships 43 und 44, von Reihe 3. Theile von Townships 40 und 41 auf dem Hauptlande, und Townships 42 und 43, von Reihe 4. Die St. Helena Jnsel, in Theilen von Townships 40, Theile von Townships 41, und 42 auf dem Hauptlande, und Township 43, von Reihe 5. Theile von Township 42, auf dem Hauptlande, und Townships 43 und 44, von Reihe 6. Theile von Township 42, einschließlich der kleinen ausgemessenen Jnsel in Section 8, und Townships 43 und 44, von Reihe 7. Theile von Township 42, einschließlich der kleinen Jnsel in Section 3, Theile von Township 43, auf dem Hauptlande, und Township 44, von Reihe 8. Die Big Beaver Jnsel im Michigansee, welche Theile von Town- ships 37, 38 und 39 umfaßt, von Reihe 10. Theile von Townships 37 und 38, von Reihe 11. Theile von Township 41, auf dem Hauptlande, von Reihen 11, 12, 13, 14, 15 und 16. Townships 44, 45 und 46, und Theile von Townships 47 und 48, einschließlich eines Theils von Grand Jsland, auf dem Hauptlande, von Reihe 18. Townships 44 und 45, und Theile von Townships 46, 47 und 48, einschließlich eines Theils von Grand Jsland und der vermes- senen Jnseln von Reihe 19. Townships 44, 45 und 46, und Theile von Township 47, auf dem Hauptlande und den kleinen vermessenen Jnseln, in Theilen von Townships 47 und 48 eingeschlossen, von Reihe 20. Theile von Townships 38 und 39, östlich von Little Bay de Noquet und dem Esconawbyfluß gelegen, und Theile von Township 40, von Reihe 22. Theile von Townships 39 und 40, östlich vom Esconawbyfluß gelegen, von Reihe 23. Alle Ländereien in den oben angeführten Townships und Theilen von Townships, von denen berichtet ist, daß sie Kupfer=, Blei= und andere werthvolle Erze enthalten, werden in Viertel = Sectionen zu nicht weniger als fünf Dollars per Acre angeboten, ausgenommen solche Sectionen, die ganz oder theilweise von Minen = Pachtverträgen eingenommen sind, und über welche an dem zum öffentlichen Verkauf festgesetzten Tage noch nicht verfügt ist; alle Ländereien die nicht, wie eben bemerkt, berichtet sind, werden in gleicher Weise wie andere Ländereien zum Verkauf unter dem gegenwärtig für den Verkauf der öffentlichen Ländereien in Kraft stehenden Gesetze angeboten, ausgenommen die Section 16 in jedem Township, die für den Gebrauch von Schulen und Ländereien, die für Militär und andere öffentliche Zwecke zurückgehalten werden. Der Verkauf der oben genannten Ländereien wird an den be- zeichneten Tagen beginnen und damit in derselben Weise, in welcher sie angezeigt sind, mit aller möglichen Schnelle fortgefahren werden, bis das Ganze zum Verkauf gekommen und derselbe geschlossen ist. Allein kein Verkauf darf länger als zwei Wochen dauern und kein Privatanerbieten auf irgend eines dieser Ländereien ist vor Ablauf dieser zwei Wochen gestattet. Gegeben unter meiner Hand, in der Stadt Washington, den 27. Januar, im Jahre unsers Herrn 1848. James K. Polk, Durch den Präsidenten: Richard M. Young, Commissionär des General = Landamtes. An das Publicum. Die in vorgehender Proclamation eingeschlossenen „ Mineral- ländereien “ umfassen den größten Theil von Keweena Point und die südliche Küste des Superiorsees im Norden von Michigan, und sind durch die unerschöpflichen Minen von Kupfer und andern Erzen, die darin gefunden werden, ungemein werthvoll. Ein bedeutender Theil dieser Minen ist bereits in den Trapreihen, die an den Superiorsee gränzen, und wenige Meilen davon entdeckt worden; und nach dem geologischen Charakter des Landes und den bereits gemachten Untersuchungen kann es nicht bezweifelt werden, daß andere ebenso, wenn nicht weit werthvollere Minen durch diese ganze „ Mine- ralregion “ aufgefunden werden können. Jn einigen der gegenwärtig bearbeiteten Minen wird beinahe reines Kupfer gefunden; und in der That gibt das einheimische Kupfer und die Erze größere Procente, als irgend ein anderes bis jetzt in der Welt entdecktes. Silber wird ebenfalls in bedeutenden Quantitäten gefunden. All das zur Erbauung von Schmelzöfen nothwendige Material und Holz zum Schmelzen ist im Ueberflusse und in der unmittelbaren Nachbarschaft der Mineralien vorhanden, und die Oberfläche des Landes ist der Art, daß die Minen nur wenig, wenn überhaupt, Anlagekunst verlangen, sie sind deßhalb mit großem Vortheil zu bearbeiten. Das Klima im Winter, obwohl kalt, stört die Bearbeitung der Minen nicht; im Gegentheil wird diese Jahreszeit als der Bearbeitung ungemein günstig angesehen. Die Nähe dieser Mineralländereien zu der Küste des Superior- sees, an welchem sich mehrere sichere und ausgezeichnete Häfen befinden, so wie die Communication zu Wasser von da aus über Sault Ste. Marie, Huronsee, Eriesee u. s. w. gewähren hinlängliche Transpor- tationsmittel für die Producte dieser Ländereien nach den vorzüglichsten Märkten der Vereinigten Staaten mit sehr geringen Kosten. Aus Berichten an diese Office geht ebenfalls hervor, daß die Agriculturländereien von guter Qualität sind, daß sie die gewöhnlichen Küchengewächse und Gras im Ueberfluß erzeugen, und daß sie ohne Zweifel, wenn der Boden gehörig bebaut wird, dem Fruchtbau sehr günstig sind. Holz, hinreichend für die gewöhnlichen Zwecke, und an vielen Plätzen im Ueberflusse, weiße und gelbe Tanne, Zuckermaple, gelbe Birke ec., und durch ihren üppigen Wachsthum geben deutlichen Beweis von dem Reichthum des Bodens, dessen Erzeugnisse durch die Nähe der Minen, die immer einen guten Markt gewähren, einen an- gemessenen Preis bringen werden. Karten, auf welchen die Localitäten der Minen und andere werth- volle darauf bezügliche Nachrichten angegeben sind, bei einer geologischen Vermessung ec. aufgenommen, die in dieser kurzen Nachricht nicht an- geführt werden können, werden vorbereitet und bei den Beamten des Landamtes zu Sault. Ste. Marie sobald als möglich und vor dem Beginne des öffentlichen Verkaufes zur Einsicht niedergelegt. Richard M. Young, Commissionär des General = Landamtes.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 20. Rudolstadt, 15. Mai 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer20_1848/6>, abgerufen am 24.11.2024.