[N. N.]: Kurtze Antwort auff D. Timothei Kirchners newe Buch wider die Anhalter. Zerbst, 1586.nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / dz der HErr Christus mit seinem Leib im Himel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen wort vnd zusage. Gleich als würde eines durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in caena. So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum diuinitus institutum) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eccius Anno 41. im Colloquio zu Regenspurgk kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhald / Christmilder gedechtnis eigenen worten bewiesen vnd erkleret. Ob nu wol der vnglaub die göttliche warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heisset / Abusus non tollit rei substantian: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird dz wort nit falsch / dadurch es ein Sacrament vnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramentum vnnd ratio Sacramenti, proprie loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Denn solches nit ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quod haec verba (PRO VOBIS, welche freilich ad vsun caenae gehören) requirant omnino corda credentia: sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remonirt vnd excludirt: wider des HErrn befehl / Du solt nichts dazu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prou. 30. nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / dz der HErr Christus mit seinem Leib im Himel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen wort vnd zusage. Gleich als würde eines durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in caena. So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum diuinitus institutum) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eccius Anno 41. im Colloquio zu Regenspurgk kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhald / Christmilder gedechtnis eigenen worten bewiesẽ vñ erkleret. Ob nu wol der vnglaub die göttliche warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heisset / Abusus non tollit rei substantiã: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird dz wort nit falsch / dadurch es ein Sacramẽt vnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramentum vnnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Deñ solches nit ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (PRO VOBIS, welche freilich ad vsũ caenae gehören) requirant omnino corda credentia: sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remonirt vnd excludirt: wider des HErrn befehl / Du solt nichts dazu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prou. 30. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0091" n="91"/> nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / dz der HErr Christus mit seinem Leib im Himel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen wort vnd zusage. Gleich als würde eines durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in caena.</p> <p>So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum diuinitus institutum) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eccius Anno 41. im Colloquio zu Regenspurgk kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhald / Christmilder gedechtnis eigenen worten bewiesẽ vñ erkleret. Ob nu wol der vnglaub die göttliche warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heisset / Abusus non tollit rei substantiã: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird dz wort nit falsch / dadurch es ein Sacramẽt vnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramentum vnnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Deñ solches nit ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (<hi rendition="#i">PRO VOBIS</hi>, welche freilich ad vsũ caenae gehören) requirant omnino corda credentia: sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remonirt vnd excludirt: wider des HErrn befehl / Du solt nichts dazu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prou. 30.</p> </div> </body> </text> </TEI> [91/0091]
nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / dz der HErr Christus mit seinem Leib im Himel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen wort vnd zusage. Gleich als würde eines durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in caena.
So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum diuinitus institutum) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eccius Anno 41. im Colloquio zu Regenspurgk kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhald / Christmilder gedechtnis eigenen worten bewiesẽ vñ erkleret. Ob nu wol der vnglaub die göttliche warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heisset / Abusus non tollit rei substantiã: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird dz wort nit falsch / dadurch es ein Sacramẽt vnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramentum vnnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Deñ solches nit ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (PRO VOBIS, welche freilich ad vsũ caenae gehören) requirant omnino corda credentia: sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remonirt vnd excludirt: wider des HErrn befehl / Du solt nichts dazu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prou. 30.
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